Der Consul Clodius Crispinus blickte in die Runde des Senates: "Wir stimmen ab über die von Senator Iulius Dives angeregten Änderungen über das Amt des Tribunus Plebis, die da lauten", und las vor:
Codex Universalis
§ 41 Aktives und passives Wahlrecht
2) Aktives Wahlrecht haben alle Senatoren.
Codex Universalis
§ 54 Tribunus Plebis
1) Das Amt des Tribunus Plebis ist ausschließlich römischen Bürgern plebejischen Standes zugänglich.
2) Als ihre beständige politische Repräsentanz sind die Tribuni Plebis für den Schutz der plebejischen Bürger Roms und ihrer Interessen verantwortlich. Dafür haben sie nahezu ständig für jeden Plebejer Roms erreichbar zu sein, haben eine dauerhaft offene Tür für sie zu haben und dürfen die Stadt Rom für keinen ganzen Tag verlassen.
3) Im Gegenzug und zu ihrem Schutz erhalten alle Tribuni Plebis die "potestas sacro sancta", welche sie unantastbar macht. Wer dennoch gegen sie vorgeht und einen Tribunus Plebis körperlich attackiert, der beeinträchtigt damit den Bestand des Imperium Romanum und sei darob verflucht.
4) Durch sein Widerspruchsrecht (Veto) kann jeder Tribunus Plebis einzelne Beschlüsse der Magistrate und des Senats blockieren. Seine diesbezügliche Macht beschränkt sich jedoch auf die Stadt Rom.
"Ich bitte um Handzeichen der Zustimmung ( ) oder Ablehnung ( )."
Letzte Stimmabgabe am 25.06.2016 um 23:59 Uhr
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