Über einige Unzulänglichkeiten der Lex Germanica Servitium

  • Wieder einmal war es Senator Iulius Dives gewesen, der sich von den Consuln hatte auf die Rednerliste setzen lassen. Das geplante Thema erschien den Consuln auch wichtig genug, nicht allzu lange auf die Bank geschoben zu werden, so dass es nach nur wenigen Tagen Wartezeit einen Platz nicht allzu spät nach dem Beginn der Sitzung dieses Tages bekam.


    "Wir hören nun Iulius Dives, der sich zur Lex Germanica Servitium äußern möchte."

  • "Patres Conscripti!", begann der divitische Aedilis Plebis, nachdem ihm das Wort erteilt und er sodann in angemessenem Schritte den Platz vor den Senatoren für sich in Beschlag genommen hatte, seine Rede mit den zu diesem Zweck wohl meistgewählten Worten und einer gewohntermaßen etwas ausladenderen Geste, um sich die gewünschte Aufmerksamkeit zu verschaffen.
    "Wieder einmal stehen die Ludi Plebei unmittelbar bevor und künden davon, dass nicht mehr allzu fern am Horizont bereits die Saturnalien und sodann das neue Jahr auf uns warten. Und aus genau diesem Anlass heraus stehe ich heute hier, dankbar, ein weiteres meiner Anliegen an euch richten zu können.", leitete Dives anschließend ein. "Denn als ich jüngst einen Blick auf unsere Lex Germanica Servitum warf, liebe Mitsenatoren, verschlug es mir vor Schreck beinahe den Atem." Mit aufgerissenen Augen und einem sorgenvollen Blick sah der Iulier einen schweigenden Moment lang durch die Reihen seiner Standesgenossen.


    "Paragraph 1 Absatz 3 der Lex Germanica Servitum.", kündigte er an. "An den Saturnalia müssen die Sklaven nicht arbeiten." Er ließ eine kleine Kunstpause folgen. "Dies ist zu befolgen.", betonte er den zweiten von drei Teilen und setzte abermals eine kurze Zäsur. "Und, liebe Mitsenatoren, an den Saturnalien bedienen die Herren ihre Sklaven." Der amtierende Aedil schwieg einen Augenblick lang, bevor er langsam mit dem Kopf zu schütteln begann. "Ich möchte euch alle fragen - vom Consular Flavius bis zum Senator Aurelius, vom Consular Purgitius bis zum Quaestorier Flavius - wie viele Sklaven hat jeder einzelne von euch in seinen Diensten? Und wie viele Sklaven, meint ihr, hat unser erhabener Princeps in seinen Diensten? Wie viele Sklaven sind es wohl, die tagein, tagaus in Roma und im gesamten Imperium nicht nur unsere Betten machen, für uns kochen und Botengänge für uns erledigen, sondern darüber hinaus auch unsere Thermen beheizen und nicht selten auch die Aufgabe haben, uns mit ihrem Leben zu beschützen? Wie viele mögen das wohl sein?!", führte Dives in Form rhetorischer Fragen aus.


    "Wenn ihr auf diese Fragen eine Antwort gefunden habt und nun also seht, dass mit immer größeren Schritten die nächsten Saturnalien auf uns zukommen - Saturnalien, an denen jeder einzelne Unfreie nach dieser Lex Germanica Servitum nicht nur als symbolische Festtagsgeste von seinem Herrn bedient werden _kann_, sondern bedient zu werden _hat_ und bedient werden _muss_ -, dann möchte ich euch fragen, geschätzte Mitsenatoren, seid ihr tatsächlich dazu in der Lage und dazu bereit, diesen Satz der Lex Germanica Servitum, diese gesetzliche Vorschrift, eine volle Woche lang zu beherzigen und umzusetzen?", blickte der Iulier abermals aufmerksam durch die Reihen seiner Standesgenossen. "Ich selbst nämlich kann nur für mich sprechen, wenn ich sage, dass ich nicht weiß, wie ich dieser Aufgabe Herr werden sollte. Denn jeden Morgen wird mir von einem Sklaven eine Schüssel mit Wasser gereicht, von einem Sklaven meine Kleidung gereicht, von einem Sklaven ein kleines Mahl zubereitet, um nur einige Beispiele zu nennen. Und nun soll während der Saturnalien also ich allein umgekehrt gleich all diesen drei Sklaven dienen?", schüttelte der Senator seinen Kopf. "Ich sage, dass dies ganz allgemein weder von jedem Römer zu leisten noch im Sinne der Saturnalien ist. Es ist... vollkommen überzogen, das ist es!", strich er heraus.


    "Daher plädiere ich dafür und schlage vor, den Absatz wie folgt zusammenzustreichen.", machte er den Senat anschließend mit seinem Vorschlag vertraut, einerseits die Pflicht zum Dienen aus dem Gesetz zu streichen, andererseits aber auch aus dem ersten Teil etwas die Schärfe zu nehmen. Denn dass ein Gesetz zu befolgen war, hielt der Senator für eine Selbstverständlichkeit, die daher nicht extra in jedem einzelnen Paragraphen noch einmal ausdrücklich Erwähnung finden musste.



    Anhang des Codex Universalis
    Pars Quarta - Lex Germanica Servitium
    § 1 Haltung von Sklaven


    3) An den Saturnalia müssen die Sklaven nicht arbeiten, dies ist zu befolgen. An den Saturnalien bedienen die Herren ihre Sklaven.


    in A: An den Saturnalia müssen die Sklaven nicht arbeiten, dies ist zu befolgen[strike]. An den Saturnalien bedienen die Herren ihre Sklaven[/strike].


    oder in B: An den Saturnalia müssen die Sklaven nicht arbeiten[strike], dies ist zu befolgen. An den Saturnalien bedienen die Herren ihre Sklaven[/strike].



    "Doch, Patres Conscripti, darüber hinaus habe ich mich auch mit dem Senator Iulius Centho, meinem lieben Cousin, unterhalten und kann euch deshalb sagen, dass auch er Einiges zu beanstanden hatte an der Lex Germanica Servitum.", erhob er seinen rechten Zeigefinger, um seine Mitsenatoren zu weiterer Konzentration aufzufordern. "Denn es ist die Lex Aelia Sentia, die seit fast 110 Jahren besagt, dass nicht jeder Freigelassene die gleiche Rechtsstellung wie jeder andere Freigelassene hat. Stattdessen unterscheidet sie sehr deutlich zwischen solchen Freigelassenen, die als gegen Roma erhoben haben und solchen Freigelassenen, die sich nicht gegen Roma erhoben haben - die also weder durch Kriegsgefangenschaft in die Sklaverei gelangten, noch in der Sklaverei sich ungebührlich gegen ihren Herrn auflehnten.", führte Dives aus und ließ eine kleine Pause, damit man ihm besser folgen konnte.


    "Den in diesem Sinne also 'guten' Freigelassenen gewährt die Lex Aelia Sentia als Libertus oder Liberta das Bürgerrecht, sodass auch die Nachkommen zweier Libertini als Cives natürlich von Geburt an im Besitz des Bürgerrechts sind.", erklärte er dann. "Den in diesem Sinne jedoch 'nicht-guten' Freigelassenen gewährt die Lex Aelia Sentia generell _kein_ Bürgerrecht, was natürlich zur Folge hat, dass nach unserer Lex Minicia auch jedwede Nachkommen dieser 'nicht-guten' Freigelassenen _kein_ Bürgerrecht genießen.", strich der Iulier einen gewiss nicht unbedeutenden Unterschied heraus. "Trotz dieser bedeutenden Differenzierung der Lex Aelia Sentia, die ich hier auch noch einmal deutlich dargestellt habe", ließ er einige Tabulae umgehen:




    "... trotz dieser bedeutenden Differenzierung der Lex Aelia Sentia also, verwendet die Lex Germanica Servitum die Begriffe 'Freigelassener' und 'Libertus' synonym und suggeriert damit, dass jeder Freigelassene - sei er ein aufrührerischer Kriegsgefangener oder ein beugsamer und stets loyal zu Roma stehender Schuldsklave gewesen - die gleiche Rechtsstellung genießt." Der Senator atmete noch einmal tief durch. "Der Senator Iulius Centho, mein geschätzter Cousin, und auch ich selbst, wir sind daher beide der Auffassung, dass die Lex Germanica Servitum dahingehend angepasst werden muss, damit auch dort für jeden deutlich wird, dass es einen großen Unterschied macht, ob jemand stets treu und loyal zu Roma stand oder aber sich in der Vergangenheit gegen Roma aufgelehnt hat.", kündigte er letztlich den im Vorfeld mit seinem Cousin abgestimmten Vorschlag an:



    Anhang des Codex Universalis
    Pars Quarta - Lex Germanica Servitium
    § 2 Freilassung von Sklaven


    2) Der Libertus ist der Client seines ehemaligem Herrn und hat deswegen die gleichen Rechte und Pflichten, die einem Clienten zustehen. Er darf den Patron nicht wechseln.


    in A: Der Freigelassene ist der Klient seines ehemaligem Herrn und hat deswegen die gleichen Rechte und Pflichten, die einem Klienten zustehen. Er darf den Patron nicht wechseln.


    oder in B: Der Freigelassene bleibt stets der Patronatsgewalt seines ehemaligem Herrn respektive jener der Hauserben seines ehemaligen Herrn unterworfen. *


    Sim-Off:

    * Quelle


    3) Darüberhinaus darf der Patron seinen ehemaligen Sklaven eine gewisse Anzahl von Tagen festlegen, an dem der Libertus für seinen Patron arbeiten muß. Hiebei darf der Patron jedoch nicht in der Anzahl, noch in der Arbeit selbst dem Clienten unangemessene Härten aufzwingen.


    in A: Darüberhinaus darf der Patron seinen ehemaligen Sklaven eine gewisse Anzahl von Tagen festlegen, an dem der Freigelassene für seinen Patron arbeiten muss. Hiebei darf der Patron jedoch nicht in der Anzahl, noch in der Arbeit selbst dem Klienten unangemessene Härten aufzwingen.


    oder in B: Es ist erlaubt, einen Sklaven vor der Freilassung zu Arbeitsleistungen im eigenen Haus oder Betrieb eidlich zu verpflichten. Dabei darf dem Freizulassenden jedoch keine unangemessene Härte aufgezwungen werden, weder in der Anzahl der Arbeitstage, noch in der Art der zu verrichtenden Arbeit.



    4) Ein Libertus kann nicht römischer Bürger werden. Dieses Recht darf er aber für seine Nachkommen beantragen, so diese nach der Freilassung geboren wurden.


    in A: Ein Freigelassener kann nie die gleiche Rechtsstellung erreichen wie ein Freigeborener mit römischem Bürgerrecht.


    oder in B: Die Rechtsstellung des Freigelassenen bestimmt sich nach Lex Aelia Senatia, wobei stets ausgeschlossenen ist, dass ein Freigelassener je die gleiche Rechtsstellung erreicht wie ein Freigeborener mit römischem Bürgerrecht.



    "Danke.", beendete er letztlich seine Rede - ohne zu sagen, welchen seiner je zwei Alternativvorschläge er jeweils präferierte. Denn während der Vorschlag A je nur minimale Veränderungen beinhaltete, unterbreitete Vorschlag B eine doch jeweils etwas weitergehende Veränderung des Gesetzes. Auf diese Weise, so hoffte der Iulier, würde der Senat womöglich selbst dann noch ein wenig debattieren, wenn Dives ihn mit seiner Rede nun davon überzeugt hatte, dass man zumindest die Variante C - alles blieb beim Status Quo - nicht unbedingt wählen sollte.

    ir-senator.png Iulia2.png

    CIVIS
    DECURIO - OSTIA
    INSTITOR - MARCUS IULIUS LICINUS
    IUS LIBERORUM
    VICARIUS DOMINI FACTIONIS - FACTIO VENETA

    Klient - Marcus Vinicius Hungaricus

  • Nun war es an Lucius sich zu Wort zu melden da er ja wie sein Cousin schon gesagt hatte an diesem Vorschlag mitgewirkt hatte. Aber als einem Senator der ein Magistratur inne hatte war es natürlich an Marcus als Erster im Senat zu sprechen. Nach dem der Konsul ihm das Wort erteilt hatte stand er auf. „Patres Conscripti. Wie mein Cousin der Aedilis Iulius Dives schon ausgeführt hat. Können wir nicht alle unsere Sklaven bedien. Und wenn wir ehrlich sind hat das so in der Form wie es in der Lex Germanica Servitium steht wohl auch noch keiner getan. Wir passen hier also nur die Gesetzeslage der Wirklichkeit an. Auf keinen Fall wollen wir die Tradition der Saturnalia per se antasten.“ Wollte Lucius nochmal das ganze in das rechte Licht gerückt wissen. Denn derjenige der einen Steinbruch oder gar Bleiminen besaß würde die Sklaven die sich dort zu tode schufteten sicher nicht an den Saturnalia bedienen wollen und wenn man die Lex wörtlich nahm dann hatten diese Sklaven einen Anspruch darauf. „Darum hat der Vorschlag meines Verwandten natürlich meine volle Unterstützung. Wobei ich die Änderung im Zweiten Wortlaut als Angemessen erachte.“ Schloss er sich zum ersten Thema Marcus an.


    Dann weiter zu der zweiten und für ihn wirklichen Veränderung im Ganzen. Denn das Sklavenhalter ihre Sklaven bedienten kam ja auch jetzt schon nicht wirklich oder nur selten vor. Doch die Sache das die der Lex Germanica Servitium in § 2 absatz 4 die Lex Aelia Senatia vollkommen außer Kraft setzte störte ihn schon massiv. Was war das nur für ein Unsinn? „Desweiteren Patres Conscripti. Ist es wie mein Cousin schon sagten aus meiner Sicht und im Übrigen auch die Sicht unserer Vorväter. Nicht gerecht einen Sklaven der seinem Herren treu war, so zu behandel wie einen Feind Roms oder einen Sklaven der sich gegen einen Herren aufgelehnt hat. Die Lex Aelia Senatia regelte all diese auf das Beste. Darum unterstützen ich auch diese vom meinem Cousin eingebrachte Änderung und bitte euch auch hier wehrte Mitsenatoren den zweiten Wortlaut zu unterstützen.“ Für ihn war der die Variante A obsolet. Den sie war für jeden Römer der logische Schluss. Wie sollte ein Libertini je den gleichen Status bekommen wie ein Ingenui? Man entschied schon immer grundsätzlich in Ingenui also Freigeborener oder in Libertini Freigelassene. Und erst danach in peregrini dediticii, iulianischer Latiner oder römischer Bürger es war also ausgeschlossen das ein libertini jemals in die Rechtselllung eines Ingenui also Freigeborenen kam.


    Sim-Off:

    Ich schlage sollte es zu einem positiven Ausgang kommen, der Einfachheit vor.
    Dass die Libertini die das Betrifft einfach zu der Sig Libertus entweder die Sigzusatz Civis, Latiner oder Dediticii bekommen.

  • Der Kaiser hatte versprochen, ein Mann des Senats zu sein. Im Gegenzug behielt er es sich aber auch vor, im Senat anwesend zu sein und sich hier und da (aber selten) an Senatsdebatten zu beteiligen. Auch heute saß er zwischen den Consuln auf seinem Platz und lauschte dem Antrag der beiden Iulier. Er war bekanntlich kein großer Jurist und als er die Tabula des Iuliers als erster in die Hand bekam, runzelte er die Stirn.


    Nach der Wortmeldung Centhos fühlte er sich dann doch genötigt, wieder einmal eine kleine Frage zu stellen: "Ich hätte eine kleine Nachfrage: Was unterscheidet einen Peregrinus Dediticius von einem normalen Peregrinus? Also hinsichtlich seiner rechtlichen Position?" Er schätzte es sehr, dass die Iulier so unermüdlich an einem Ausbau des an vielen Stellen eher dürftigen Rechtssystem des Divus Iulianus arbeiteten. Aber als praktisch denkeder Mensch wollte er doch unnötige Verkomplizierungen vermeiden. Er musste das Recht ja möglichst auch selbst verstehen. Zumindest ansatzweise.

    ir-augustus.png 4fjhbrgq.png

    CENSOR - CURSUS HONORUM

    PONTIFEX MAXIMUS - COLLEGIUM PONTIFICUM

  • Nun meldet sich auch der Augustus zu dem Thema. Lucius sah kurz zu Marcus und erhob sich dann um das Wort erneut zu ergreifen. „Nun Augustus eine gute Frage, zu den peregrini dediticii werden diejenigen gezählt die, die Waffen gegen das Römische Volk erhobenhaben und so in die Sklaverei kamen. Mann kann sagen Kriegsgefangene. Und natürlich diejenigen die von ihrem Herren wegen eines Deliktes in schwere Eisengelegt oder zum Kampf in die Arena gegeben worden sind. Kommen sie auf rechtmäßige Weise frei. Dürfen sie sich der Stadt Rom nicht näher als 100 Meilen näher ansonsten werden sie und ihr gesamter Besitz wieder verkauft und sie können auf keine Art mehr die Freiheit erlangen. Und das ist gerecht wie ich finde. Aber alle Sklaven egal wie loyal sie ihrem Herren waren in einen ähnlichen Stand zu versetzten ist es nicht.“ Wobei die Sklaven letzterer Kategorie wohl eher selten noch ihre Freiheit erlengten. Bei dem Wortlaut wollte wohl mal jemand auf Nummer sicher sicher gehen. Er zumindest hatte es noch nie erlebt das einer der in die Arena verkauft wurde und dort die Freiheit erlangte. Wer freiwillig Gladiator wurde und das kam wirklich vor, war davor aber laut diesem Wortlaut befreit. Da es ja hieß wer zum Kampf in die Arena gegeben wurde nicht wer freiwillig ging. Aber das war so eine Spitzfindigkeit wie sie zu weilen in der Juristerein vorkam. Aber nach dem Gesetzt der Vorväter konnte einer der in die Arena verkauft wurde nicht Latiner oder gar Bürger sondern nur Peregrinus Dediticius werden. Peregrinus zu seien war ja im Imperium nicht schlimm immerhin traf das die Meisten außerhalb der Provinz Italien. Aber die waren wenigstens Ingenui also Freigeborener und konnten in Rom handeln und sogar ihren Wohnsitz hier nehmen. Ein Peregrinus Dediticius hingegen war in der Schlechtesten aller Rechtstellungen nach dem Sklaven natürlich. Aber der konnte ja wenigstens noch freigelassen werden und wenn er seinem Herren treu war Latiner oder Bürger werden.

  • "Kriegsgefangene sind doch zuerst einmal Servi, oder? Angenommen, ein Bewohner Roms kauft also auf dem Sklavenmarkt einen kriegsgefangenen Parther und lässt diesen nach treuen Diensten frei, muss dieser Parther sofort Rom und sein Umland verlassen?" versuchte der Kaiser sich zu orientieren. "Und was unterscheidet den Peregrinus dedictius noch vom 'normalen' Peregrinus, außer dass er nicht auf 100 Meilen an Rom heran darf?" Severus strich sich nachdenklich durch den Bart.

    ir-augustus.png 4fjhbrgq.png

    CENSOR - CURSUS HONORUM

    PONTIFEX MAXIMUS - COLLEGIUM PONTIFICUM

  • Nun Lucius war natürlich vorbereitet auf die Senatsdebatte und natürlich war er nicht immer so gut auf alles vorbereitet. Man schleppte ja nicht immer einen Stapel Wachstafeln mit sich in den Senat. In dem Fall aber war er vorbereitet und auf die Frage des Augustus sah er erst noch mal zwei, drei Tafeln durch bis er die richtige Rechtsauskunft hatte. Ganz unbewusst legte er eine Finger auf die Tabula und las nicht laut aber doch hörbar für sich noch mal. „Am wenigsten Wert ist also die Freiheit derer, die zu den dedititcii zählen und weder durch ein Gesetz noch einen Senatsbeschluss noch durch einen kaiserlichen Erlass wird ihnen der Zugang zum römischen Bürgerrecht eröffnet. Außerdem ist es ihnen verboten, sich in Rom oder innerhalb eines Umkreises von 100 Meilen von Rom aufzuhalten. Und wenn sie gegen dieses Verbot verstoßen, so sollen sie selbst samt ihrem Vermögen öffentlich versteigert werden unter der Bedingung, dass sie weder in Rom noch in einem eines Umkreises von 100 Meilen von Rom als Sklaven arbeiten. Noch jemals wieder freigelassen werden dürfen. Wenn sie aber doch freigelassen werden so sollen sie Stadtsklaven werden.“ Er hatte ganz vergessen wo er hier war. Dann sah er etwas peinlich berührt auf und sagte dann. „Ja so würde ich das interpretieren Augustus.“ Aber gut somit war die Frage ja erst mal beantworte auch wenn er grade mal kurz den Senat zum Studierzimmer gemacht hatte.


    Dann zu der Anderen Frage die ja nicht so schwer zu beantworten war. „Nun Augustus wie ich eben schon sagte. Peregrini dediticii sind diejenigen die, in der Vergangenheit die Waffen gegen das römische Volk erhoben haben und sich dann, besiegt, auf Gnade und Ungnade ergeben haben. Wie du siehst gelten sie anders als andere Peregrini zu den Feinden Roms und eine normaler Perginus darf in Rom handeln seinen Wohnsitzt nehmen und sogar von dir zum römischen Bürger ernannt werden. Zum Beispiel weil sie ihren Militärdienst getreu erfüllt haben oder weil du sie für andere Verdienst ehrst. Ich finde das sind sehr schon deutliche Unterschiede.“ Das erst mal zu dem was peregrini dediticii überhaupt waren und was sie von anderen peregrini unterschied. Und nun zu den Sklaven die in die selbe Rechtsstellung kamen. „Ich halte also fest das Sklaven die eine solche Strafe wie die von ihren Herren in schwere Ketten gelegt oder gebrandmarkt oder wegen eines Vergehens unter Folter verhört und dabei überführt worden sind oder die zur Strafe zum Kampf gegen Menschen oder wilde Tiere in der Arena ausgeliefert oder in die Gladiatorenschulen gegeben oder ins Gefängnis geworfen worden sind, nur die Freiheit in der gleichen Rechtstellung wie die peregrini dediticii erhalten. Wenn sie später vom gleichen oder von einem Anderen Herren freigelassen werden.“ Erklärte er nochmals dem Augustus so wie er es eben nicht ganz so ausführlich dargelegt hatte. „Du siehst also Augustus. Die Rechtstellung eines peregrinus dedictius ist nach dem Sklaven die schlechteste von allen und wenn ein Sklave in dieser Rechtstellung die Freiheit erhält ist das bis auf die Freiheit kein Gewinn. Denn er kann weder auf irgend eine Art Latiner oder römischer Bürger werden noch sich Rom auf 100 Meilen nähern. Wenn wir jetzt sagen das ein treuer Sklave niemals Latiner oder römischer Bürger werden kann wie es die Lex Aelia Sentia vorsieht. Dann stellen wir ihn faktisch mit den dediticii gleich. Also jenen die die Waffen gegen uns erhoben haben und sich uns dann auf Gnade oder Ungnade ergeben haben.“ Das war einer der Hauptgründe warum Lucius Das störte. Denn es war schrecklich ungerecht denen gegenüber die sich nichts zu Schulden kommen ließen und ihren Herren treu waren.

  • Der Kaiser runzelte die Stirn. "Ich bin mir nicht recht sicher, ob so eine Regelung noch zeitgemäß ist." erklärte er. Immerhin lagen die letzten großen Eroberungen nun schon einige Zeit zurück, sodass die Flut der Kriegsgefangenen eher versiegte. "Immerhin ist das latinische Bürgerrecht ja auch nicht mehr in Gebrauch." So sah es zumindest der Codex Universalis vor. Soweit Severus wusste.

    ir-augustus.png 4fjhbrgq.png

    CENSOR - CURSUS HONORUM

    PONTIFEX MAXIMUS - COLLEGIUM PONTIFICUM

  • Jetzt war Lucius verwirrt was meinte der Augustus? Welche Regelung war überflüssig, die Lex Germanica Servitium oder die Lex Aelia Sentia? „Ich kann Dir nicht folgen Augustus. Willst Du damit sagen das die Lex Aelia Sentia deiner Meinung nach abgeschafft werden sollte?“ Lucius war nun wirklich irritiert. Er hatte doch nun lang und breit dargelegte wie ungerecht es war das ein Sklave die treu gearbeitet hatte in fast die gleiche Rechtstellung eines peregrinus dedictius kamen.
    „Nun das liegt wohl auch zu einem nicht geringen Anteil an der Lex Germanica Servitium.“ Sagte er dazu das latinische Bürgerrecht kaum mehr in Gebrauch war. Denn dadurch das Freigelassene nicht mehr Latiner wurden betraf das nur noch die Koloniallatiner. Aber bevor er weiter darauf einging wartet er erst mal was der Augustus meinte.



    Sim-Off:

    Das die Peregrinii die Municeps Mogontiacum oder Polites Alexandrinos sind, die Rechtstellung eines Koloniallatiner haben das ist doch noch so oder? Ich meine das latinische Bürgerrecht gibt es sogesehen schon noch, so wie ich das sehe. Diese Peregrinii sind Bürger römischer Städte also quais latinischer Städte ohne das volle Bürgerrecht eines römischen Bürgers haben.
    Oder seh ich das völlig falsch? -.^
    Automatisch römische Bürger werden doch nur Menschen in Italien oder in zu Colonien erhobenen Städten.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!