Menecrates musste selbst noch einmal nach dem Brief seines Klienten greifen, um die Fragen des Kaisers beantworten zu können.
"Der Sachverhalt ist wohl so, dass er zwar die Missio Honesta mit seiner Entlassung erteilt bekommen hat, aber eine Ehelichung der Mutter aus dem Grund nicht mehr möglich ist, weil sie wohl schon im Vorfeld verstorben ist. Er schreibt weiter, dass er eine Petitio an dich gerichtet hat, in der er um Anerkennung seines Sohnes bat. Das muss meines Wissens bereits vor seiner Entlassung geschehen sein." Er blickte auf, um zu ergründen, ob der Kaiser davon Kenntnis hatte, denn vieles wurde ja von diesem oder jenen Procurator abgewickelt.
"Worum es ihm geht, ist die Anerkennung der Vaterschaft, damit sein Kind seinen Namen tragen kann und damit die römischen Bürgerrechte und das Erbrecht greift." Einen solchen Sachverhalt musste Menecrates selbst noch nie vortragen. Es erschien ihm alles logisch, aber die rechtliche Seite konnte er aus dem Stehgreif nicht beurteilen.