Redebeitrag - Haushaltsangelegenheiten

  • Der Augustus nickte.

    "Fiscus klingt sinnvoll. Auch dass wir zwischen Erbe und Vermächtnis in diesem Gesetz gleich behandeln erscheint mir absolut sinnvoll. Vielleicht jedoch schreibst du das noch explizit dazu. Ach ja, § 4. Warum würdest du die sui heredes von der Steuer befreien wollen?"

    ir-augustus.png 4fjhbrgq.png

    CENSOR - CURSUS HONORUM

    PONTIFEX MAXIMUS - COLLEGIUM PONTIFICUM

  • "Ja, es würde verhindern, dass wir zum Spitzenreiter der Bürokratie aufsteigen, wenn wir Gesetze nicht zu sehr verkomplizieren. Der römische Bürger soll ohne viel Nachdenken zu müssen, wissen, was er tun darf oder eben nicht. Wie hoch seine Steuerlast ist oder ob er gänzlich davon befreit ist. Apropos befreit, .... ." Welche Motivation dahintersteckte, Kindern die unter der väterlichen Gewalt standen von der Steuer zu befreien, hatte zwei Aspekte. Zum einen würde Varenus verhindern, dass seine eigenen Kinder diese Steuer tragen müssten und zum anderen... "... sie gehören zum engsten Familienkreis, sie unterstehen zu Lebzeiten ihrem Gewaltinhaber, warum sollten sie für die Steuer aufkommen, wenn sie vorab wie ein Grundstück dass dem Vater oder Großvater gehörten behandelt werden? Sie besitzen kein Eigentum." Es war tatsächlich so, dass der Gewaltinhaber große Macht über die solche Personen aufkam.

  • Der Augustus war noch nicht ganz überzeugt. "Nun, gehen wir mal von einer hypothetischen Familie aus. Pater Familias hat einen erwachsenen Sohn unter seiner Patria Potestas und vermacht seinem Dichterfreund... O, der sich ständig in Geldnot befindet 1000 Sesterze. Falls nun der Pater Familias stirbt, bekommt O die 1000 Sesterze als Vermächtnis und muss die Steuer entrichten, andererseits erbt der eine Sohn den Rest des Vermögens. Warum sollte dieser dann von der Erbschaftssteuer befreit werden?"

    ir-augustus.png 4fjhbrgq.png

    CENSOR - CURSUS HONORUM

    PONTIFEX MAXIMUS - COLLEGIUM PONTIFICUM

  • "Welchen Dichterfreund? Es geht vielmehr um die eigenen Söhne. Natürlich, könnte es sein, dass unter ihnen ein Freund der Literatur zu finden ist, aber mal ehrlich... Es geht darum, dass die eigenen Kinder, die unter seiner Fittische stehen, erben. Das ist doch usus. Willst du das untergraben? Seit vielen Jahren, Jahrzehnten ist es ein Bestandteil unserer Kultur. "

  • Der Herr der Welt dachte noch einen Moment nach und nickte dann. "Nun gut. Wie sieht der fertige Entwurf nun insgesamt aus?"


    [simoff]Scusi, habs komplett übersehen[simoff]

    ir-augustus.png 4fjhbrgq.png

    CENSOR - CURSUS HONORUM

    PONTIFEX MAXIMUS - COLLEGIUM PONTIFICUM

  • Varenus kritzelte ein wenig umher, und der endgültige Entwurf war in Kürze geschrieben.


    Lex vicesima hereditatium


    § 1 Steuerpflicht

    Das Erbe und ein Vermächtnis unterliegen in Italia der Steuerpflicht. Grundlage der Besteuerung ist das gesamte Vermögen des Erblassers zum Zeitpunkt seines Ablebens.


    § 2 Voraussetzung

    Die Steuerpflicht tritt ein, wenn der Erblasser zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb 6 Monate vor seinem Tode seinen Wohnsitz in Italia innehatte.


    § 3 Definition Vermögen

    Als Vermögen zählen Grundstücke und liquide Mittel des Erblassers.


    § 4 Steuerbefreiung

    Römische Bürger, die zum Zeitpunkt des Ablebens des Erblassers unter seiner Patria Potestas standen, sind von der Steuerpflicht befreit.


    § 5 Schenkungen, Übertragungen sowie Verkauf von Grundstücken

    Grundstücke, die der Erblasser innerhalb der 6 Monate vor seinem Ableben durch eine Schenkung, eine Übertragung oder einen Verkauf veräußert hat, fallen unter die Erbschaftssteuer. § 4 bleibt unberührt.


    § 6 Steuersätze

    Grundstücke sind jeweils mit einem Steuersatz in Höhe von 5 Prozent zu versteuern. Die Summe der liquiden Mittel ist mit einem Steuersatz in Höhe von 20 Prozent zu versteuern.


    § 7 Zufluss und Festsetzung der Steuerlast

    Zuständig für die Festsetzung ist die kaiserliche Finanzabteilung. Die Steuer fließt dem Fiscus zu.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!