Man kann den Ordo seines Vaters nur dann erben, wenn der Vater bei der Geburt des Kindes noch lebt und im Spiel aktiv ist:
IV - Möglichkeiten der Standeserhebung
Hier trifft das nicht zu.
Wer hat sich denn diese Regelung ausgedacht? Die ist ja historisch so überhaupt gar nicht korrekt. Auch Ingame nicht vollziehbar, ... wer sagt, dass der Vater bei der Geburt seiner Tochter bereits tot war?