LEX Germanica Servitium

  • Ich bin immer noch gegen eine Heirat der Sklaven. Meine Pferde heiraten ja ebenfalls nicht. Und aus einer Heirat im Sinne des Staates entstehen ja im Normalfall Pflichten und Rechte, die bei Sklaven nicht gegeben sind, womit die Heirat überflüssig ist.

  • Und ich möchte den Passus drinnen lassen! Sehen wir bei der Abstimmung wie sich die anderen Senatoren dafür aussprechen, ansonsten kann dieser Pargraph immer noch herausgenommen werden!

    Pater Familias der Gens Germanica


    Academicus Milititaris Cursus Numero II

  • Sim-Off:

    Also mal zur historischen Stellung von Sklaven nach dem ius civile:


    Sklave-Stellung - res - dominium des dominus;
    dennoch Sondervermögensfähigkeit und wirtschaftliche Selbständigkeit - peculium;
    Sozialpermeabilität durch alle Stufen;
    Freilassungsmöglichkeit - manumissio



    Der Sklave hatte nach römischem Recht keine Persönlichkeit und somit auch keine Rechtsfähigkeit. Daraus resultiert, dass er keine Rechtsakte abschließen konnte, es sei denn sie geschahen im Auftrag des Herrn. Er war als bloße Sache Gegenstand des Handels, Sklavenkinder waren von Geburt an Sklaven, dem Herrn stand das Recht über Leben und Tod des Sklaven zu. Was der Sklave verdiente, gehörte dem Herrn. Erst nach und nach entwickelte sich das Pekulienwesen, welches dem Sklaven aus seinem Nebenverdienst den Erwerb eigenen Vermögens (peculium) in beschränkter Weise gestattete und ihm dadurch die Möglichkeit eröffnete, sich loszukaufen. Es gab verschiedene Arten der Freilassung (manumissio) von Sklaven. Möglich waren unter anderem:



      [*] letztwillige Verfügung im Testament (per testamentum)
      [*] Rechtsakt vor dem Magistrat (per vindictam)
      [*] Eintragung durch den Herrn in die Bürgerrolle als freier Bürger (per censum)
      [*] Zusendung eines Freibriefs (per epistolam)
      [*] oder endlich durch eine einfache Willenserklärung (inter amicos, per mensam, per convivium)



    Aus der Unfähigkeit keine Rechtsakte abschließen zu können, würd ich ableiten, dass sie auch den Rechtsakt der Heirat nicht vollziehen konnten.

  • Sim-Off:

    Ich verstehe nicht, warum Du dein Gesetz von der Heiratspassage abhängig machen willst. Wie stellst Du Dir die Heirat vor? Dass Du einen römischen Priester antanzen lässt, der Deine zwei Sklaven traut? Das macht für mich keinen Sinn. Sklaven sind Sklaven und Römer sind Römer. Streich die Passage und Dein Gesetz geht in Null-Komma-Nichts durch den Senat.

  • Ich werde dies morgen zur Abstimmung bringen; man beachte den an mehreren Stellen veraenderten Satzbau und die an den Codex Universalis angegliche Formatierung:


    Lex Germanica Servitium


    §1 Haltung von Sklaven
    (1) Jedem Bürger ab dem Stand des Ordo Equester ist es erlaubt, Sklaven zu halten.
    (2) Der Besitzer eines Sklaven kann diesen zu jeder Art von Arbeit heranziehen.
    (3) An den Saturnalia müssen die Sklaven nicht arbeiten, dies ist zu befolgen.
    (3.1) An den Saturnalien bewirten, bedienen die Herren ihre Sklaven.
    (4) Sklaven ist es erlaubt eine Familie zu gründen.
    (4.1) Die Kinder die aus dieser Verbindung hervorgehen gehören dem Besitzer der Mutter.
    (5) Sklaven ist es erlaubt in hohen Ämtern zu arbeiten.
    (5.1) z.B. als Beamte, die die Eingaben von Bürgern bearbeiten und Anweisungen des Imperators weitergeben.
    (5.2) Sklaven können nicht Ämter des Cursus Honorum inne haben.


    §2 Freilassung von Sklaven
    (1) Ein Sklave kann für geleistete Dienste freigelassen werden.
    (2) Ein Sklave kann sich freikaufen.
    (2.1) oder freigekauft werden.
    (2.2) Den Preis legt der Besitzer fest.
    (2.3) Der Preis richtet danach wie lange der Sklave im Dienste seines Herren war und nach der Leistung die er erbracht hatte.
    (3) Ein Sklave hat seinem ehemaligen Herren weiterhin Anerkennung zu schulden.
    (3.1) Er muß ihn im öffentlichen Leben unterstützen, und eine gewissen Anzahl von Tagen die sein ehemaliger Herr festlegen kann für diesen arbeiten.
    (4) Nach 5 Monaten erhält ein freigelassener Sklave das volle Bürgerecht.
    (5) Freigelassenen ist das Bürgerecht zu verwehren, wenn sie:
    (5.1) in Ketten gelegt wurden
    (5.2) gefoltert wurden.
    (5.3) ein Brandmal tragen
    (5.4) als Gladiatoren kämpften
    (6) Die in § 2.5 genannten Freigelassenen können aber nach Monaten des Gehorsams und guten Benehmens die volle Staatsbürgerschaft erhalten.
    (6.1) Ob sie letztendlich die Staatsbürgerschaft erhalten wird von Senat festgelegt.
    (7) Ist eine Sklavin zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes in Freiheit, und wird danach wieder versklavt, so ist das Kind trotzdem ein freier Bürger.

  • Zitat

    (4) Sklaven ist es erlaubt eine Familie zu gründen.
    (4.1) Die Kinder die aus dieser Ehe hervorgehen gehören wie das Elternpaar dem Besitzer.


    In (4.1) sollte es heißen
    Die Kinder die aus dieser Verbindung hervorgehen...


    Zitat

    (5.1) Beamten z.B. die Eingaben von Bürgern bearbeiten und Anweisungen des Imperators weitergeben.
    (5.2) Keine Beamten des Cursus Honorum.


    Sollte man vielleicht in vollständige Sätze ausformulieren.

  • Ich habe folgende Paragraphen abgeändert:


    Zitat

    (4) Sklaven ist es erlaubt eine Familie zu gründen.
    (4.1) Die Kinder die aus dieser Verbindung hervorgehen gehören dem Besitzer der Mutter.
    (5) Sklaven ist es erlaubt in hohen Ämtern zu arbeiten.
    (5.1) z.B. als Beamte, die die Anliegen von Bürgern bearbeiten oder Anweisungen des Imperators weitergeben.
    (5.2) Sklaven können nicht Ämter des Cursus Honorum inne haben.


    5.1 habe ich nicht vollständig verstanden; sagt der Paragraph noch das aus was er aussagen soll?


    Alles andere als dass Sklavenkinder in den Besitz des Eigentümers ihrer Mutter übergehen ist meiner Meinung nach inpraktikabel.


    Sind diese Änderungen für den Urheber des Gesetzes tragbar?
    Gibt es weitere Meldungen zum Thema?

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • Ja, ich versteh nicht den Passus, dass, warum Freigelassenen das Bürgerrecht zu verwehren ist, weil sie als Gladiatoren gekämpft haben. Ist es nicht belegt, dass es eigentlich sehr wohl möglich war?


    Sim-Off:

    Und ich bitte darum historisch zu bleiben. ihr mögt ja alle Romatiker sein, aber die Ehe oder Hochzeit als Romantische Erscheinung ist ein Produkt, das nicht älter als 200 Jahre ist. Und ich hab was dagegen, wenn man hier alles verkitscht. Es reicht, wenn wir das mit den Bürgern machen, aber bei den Sklaven muss das nicht sein.


    Ich verstehe des Imperators Einwand, bin aber der vollen Meinung des Meridius. Wenn wir die Dinge mit den AUgen der heutigen Zeit betrachten, dann sieht man die damalige Zeit zwar auch mit verklärtem Blick, aber schlussendlich bezieht sich das Interesse der Masse auf Kreuzigungen, Kämpfen in der Arena, epischen Schlachten, Auspeitschungen etc. Warum sollten wir uns auf Rücksicht einiger zarten Pflänzchen romantisch verhalten? Oder wollen wir Gladiator 2 abwarten, um zu sehen, wie die heutige Zeit die damalige sieht?


    PRAEFECTUS CLASSIS PRAETORIAE MISSINENSIS
    PATER FAMILIAS GENTIS CLAVDIA
    NOMEN HONORES "RESTITUTOR"


  • Sim-Off:

    Dieser Punkt ist doch nun gelaufen als was rührst da noch daran rum...???



    An den Princeps Senatus gewand.


    Ja so ist es für mich tragbar, hab dank!



    Sim-Off:

    (2.3) Der Preis richtet sich danach wie lange der Sklave im Dienste seines Herren war und nach der Leistung die er erbracht hatte.

    Pater Familias der Gens Germanica


    Academicus Milititaris Cursus Numero II

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!