ERGÄNZUNG DES
CODEX UNIVERSALIS
PARS SECUNDA – RECHTE DES IMPERATOR CAESAR AUGUSTUS
§ 18 Allgemeines
(14) Der Imperator Caesar Augustus hat das Recht Abstimmungen, Anhörungen, Aussprachen und Diskussionen des Senates den Restriktionen als Staatsgeheimnis gemäß Codex Iuridicialis zu unterwerfen. Dies verpflichtet alle Anwesenden zu absolutem Stillschweigen zum Thema außerhalb der Curie.
PARS SEPTIMA - WEITERE ÄMTER
§ 57 Princeps Senatus
(9) Der Princeps Senatus hat das Recht Abstimmungen, Anhörungen, Aussprachen und Diskussionen des Senates den Restriktionen als Staatsgeheimnis gemäß Codex Iuridicialis zu unterwerfen. Dies verpflichtet alle Anwesenden zu absolutem Stillschweigen zum Thema außerhalb der Curie.