Testamentsantretung

  • Meridius erschien bei Gericht.


    "Ich hoffe ich bin hier richtig. Ich möchte das Testament des Marcellus Claudius Macrinius / Marcellus Vesuvius Macrinius antreten."

  • Kurze Zeit später wurde Meridius zum Prätor vorgelassen.


    Salve, Meri. So trifft man sich wieder. Willst wohl jetzt erben, wie? Hungaricus grinste, räusperte sich dann und bemühte sich um einen ernsten Unterton.


    Ich habe das Vermögen zusammengestellt, das dauerte seine Zeit.



    Bezüglich des Testamentes des Marcellus Vesuvius Macrinius wird folgendes festgestellt:


    1. Aus dem Nachlass sind 3.000 Sz an die Witwe, Julia Vesuvia Pulchra, zu übergeben.
    2. Aus dem Nachlass ist das restliche Geldvermögen des Verstorben zur Gänze an Maximus Decimus Meridius zu übergeben.
    3. Aus dem Nachlass sind die Betriebe des Verstorbenen, namentlich das Weingut "Vinae Festi Claudiae" sowie der Goldschmied "Ornamenta Venere Divina, an Maximus Decimus Meridius zu übergeben, mit der Auflage, 50 % des Erlöses, gemäß dem Wunsch des Verstorbenen, an die Witwe Julia Vesuvia Pulchra zu übergeben.


    Der Wunsch des Verstorbenen nach einem Betrieb für die Acta Diurna und der Einfrierung von 2.000 Sz für die Cohortes Praetoriae kann nicht stattgegeben werden, da eine rechtliche Grundlage fehlt.


    Der Prätor Urbanus
    Marcus Vinicius Hungaricus

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