Werte Senatoren,
Iunia und ich haben ein Gesetz zur Regelung des Glückspieles ausgearbeitet, ich bitte um Zustimmung des Senates!
Lex de sponsionibus et aleis
§1 Definition der Begriffe Wette und Glücksspiel
§1.1 Glücksspiele sind Spiele, deren Ausgang im Wesentlichen vom Zufall abhängig ist und nicht vom Geschick und den Entscheidungen der Spieler. Es wird hierbei um Geld gespielt.
§1.2 Um eine Wette handelt es sich wenn eine oder mehrer Personen einen Geldbetrag auf den Ausgang eines bestimmten Ereignisses oder einer bestimmten Begebenheit setzen und eine andere Person oder mehrere andere Personen dagegenhalten und einen Geldbetrag auf einen anderen Ausgang desselben Ereignisses setzen.
§2 Verbot von Wetten und Glücksspiel
§2.1 Im römischen Reich sind private Wetten und Glücksspiele, bei denen sich ein oder mehrere Teilnehmer um erhebliche Summen bereichern unter Strafe verboten. Private Wetten und Glückspiele auf die dieses Kriterium nicht zutrifft sind dagegen erlaubt.
§2.2. Kommerziell
Im römischen Reich, sind jeglichen kommerziellen Wetten und Glückspiele unter Strafe verboten.
§2.2.1. Ausnahme
Von der Regelung in Paragraph 2.2 sind die Geschäft ausgenommen, die über eine kaiserliche Lizenz verfügen (die Lizens kann auch durch den Senat vergeben werden), denn sie gestattet das kommerzielle ausrichten von Wetten und Glückspielen.
§3 Strafen
§3.1. Strafen für den Verstoß gegen §2.1.
Ein vergehen gegen den §2.1. wird mit einer Geldstrafe zwischen 200 und 1000 Seterzen bestraft, ersatzweise kann eine Haftstrafe von bis zu 3 Wochen verhängt werden!
§3.2. Strafen für den Verstoß gegen §2.2
Ein vergehen gegen den §2.2. wird mit einer Geldstrafe zwischen 500 und 6000 Seterzen bestraft, zusätzlich kann eine Haftstrafe von bis zu 2 Monaten verhängt werden!