Lex de sponsionibus et aleis

  • Werte Senatoren,


    Iunia und ich haben ein Gesetz zur Regelung des Glückspieles ausgearbeitet, ich bitte um Zustimmung des Senates!



    Lex de sponsionibus et aleis



    §1 Definition der Begriffe Wette und Glücksspiel


    §1.1 Glücksspiele sind Spiele, deren Ausgang im Wesentlichen vom Zufall abhängig ist und nicht vom Geschick und den Entscheidungen der Spieler. Es wird hierbei um Geld gespielt.
    §1.2 Um eine Wette handelt es sich wenn eine oder mehrer Personen einen Geldbetrag auf den Ausgang eines bestimmten Ereignisses oder einer bestimmten Begebenheit setzen und eine andere Person oder mehrere andere Personen dagegenhalten und einen Geldbetrag auf einen anderen Ausgang desselben Ereignisses setzen.


    §2 Verbot von Wetten und Glücksspiel


    §2.1 Im römischen Reich sind private Wetten und Glücksspiele, bei denen sich ein oder mehrere Teilnehmer um erhebliche Summen bereichern unter Strafe verboten. Private Wetten und Glückspiele auf die dieses Kriterium nicht zutrifft sind dagegen erlaubt.


    §2.2. Kommerziell
    Im römischen Reich, sind jeglichen kommerziellen Wetten und Glückspiele unter Strafe verboten.


    §2.2.1. Ausnahme
    Von der Regelung in Paragraph 2.2 sind die Geschäft ausgenommen, die über eine kaiserliche Lizenz verfügen (die Lizens kann auch durch den Senat vergeben werden), denn sie gestattet das kommerzielle ausrichten von Wetten und Glückspielen.


    §3 Strafen


    §3.1. Strafen für den Verstoß gegen §2.1.
    Ein vergehen gegen den §2.1. wird mit einer Geldstrafe zwischen 200 und 1000 Seterzen bestraft, ersatzweise kann eine Haftstrafe von bis zu 3 Wochen verhängt werden!


    §3.2. Strafen für den Verstoß gegen §2.2
    Ein vergehen gegen den §2.2. wird mit einer Geldstrafe zwischen 500 und 6000 Seterzen bestraft, zusätzlich kann eine Haftstrafe von bis zu 2 Monaten verhängt werden!

    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



  • Hmm, Wette und Glücksspiel ist für mich eigentlich ein und das Selbe... Denn der Ausgang einer Wette kann auch vom Zufall abhängen ergo ist dies nichts anderes als Glücksspiel. ;)

    Pater Familias der Gens Germanica


    Academicus Milititaris Cursus Numero II

  • Zitat

    Original von Cicero Octavius Anton


    §1.2 Um eine Wette handelt es sich wenn eine oder mehrer Personen einen Geldbetrag auf den Ausgang eines bestimmten Ereignisses oder einer bestimmten Begebenheit setzen und eine andere Person oder mehrere andere Personen dagegenhalten und einen Geldbetrag auf einen anderen Ausgang desselben Ereignisses setzen.


    Kann man die Staatliche Wettbank, die ja Gegenpart ist, als Person bezeichnen?


    Zitat


    §2.2. Kommerziell
    Im römischen Reich, sind jeglichen kommerziellen Wetten und Glückspiele unter Strafe verboten.


    Kommerziell: mit dem Ziel dauerhaft Gewinn zu machen
    Bessere Bezeichnung wäre vielleicht gewerbsmäßig. Ist das eindeutiger?


    Ich würde §2.2 und 2.2.1 in einem formulieren, etwa: Der gewerbsmäßige Betrieb von Wetten und Glücksspielen ist nur mit kaiserlicher Lizenz erlaubt.


    Und was ist der Sinn der Beschränkung auf unerhebliche Summen? Wetten auch über hohe Beträge sollten möglich sein, nur sollen die Wetten nicht in einem solchen Ausmaß betrieben werden, dass sie geeignet sind dem Lebensunterhalt dient, also gewerbsmäßig.

    Sim-Off:

    ich glaub ich habe jetzt Reste aus meinem Wissen über unser Handelsgesetzbuch zusammengestückelt :)

  • Zitat

    §2.1 Im römischen Reich sind private Wetten und Glücksspiele, bei denen sich ein oder mehrere Teilnehmer um erhebliche Summen bereichern unter Strafe verboten. Private Wetten und Glückspiele auf die dieses Kriterium nicht zutrifft sind dagegen erlaubt.


    Ist es nicht Sinn eines Glückspieles reich zu werden, wie ist dieser Abschnitt dann zu verstehen?

  • Lex de sponsionibus et aleis



    §1 Definition der Begriffe Wette und Glücksspiel


    §1.1 Glücksspiele sind Spiele, deren Ausgang im Wesentlichen vom Zufall abhängig ist und nicht vom Geschick und den Entscheidungen der Spieler. Es wird hierbei um Geld gespielt.
    §1.2 Um eine Wette handelt es sich wenn eine oder mehrer Personen einen Geldbetrag auf den Ausgang eines bestimmten Ereignisses oder einer bestimmten Begebenheit setzen und eine andere Person oder mehrere andere Personen dagegenhalten und einen Geldbetrag auf einen anderen Ausgang desselben Ereignisses setzen.


    §2 Verbot von Wetten und Glücksspiel


    §2.1.
    Im römischen Reich, sind jegliche gewerbsmäßige Wetten und oder Glückspiele unter Strafe verboten.


    §2.1.1. Ausnahme
    Von der Regelung in Paragraph 2.2 sind die Geschäft ausgenommen, die über eine kaiserliche Lizenz verfügen (die Lizenz kann auch durch den Senat vergeben werden), denn sie gestattet das gewerbsmäßige ausrichten von Wetten und Glückspielen.


    §3 Strafen


    §3.1. Strafen für den Verstoß gegen §2.1.
    Ein vergehen gegen den §2.1. wird mit einer Geldstrafe zwischen 200 und 1000 Seterzen bestraft, ersatzweise kann eine Haftstrafe von bis zu 3 Wochen verhängt werden!


    §3.2. Strafen für den Verstoß gegen §2.2
    Ein vergehen gegen den §2.2. wird mit einer Geldstrafe zwischen 500 und 6000 Seterzen bestraft, zusätzlich kann eine Haftstrafe von bis zu 2 Monaten verhängt werden!

    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



  • Sieht bereits besser aus.


    Muss bei Glücksspiel/Wetten immer um Geld gespielt werden?
    Ist fürs praktische aber eher unerheblich, wohl niemand wird gewerbsmäßig um Betriebe oder Frauen wetten.
    Sonst habe ich im Moment keine Kritik.

  • Zitat

    §2.1.1. Ausnahme
    Von der Regelung in Paragraph 2.2 sind die Geschäft ausgenommen


    Es gibt keinen Paragraph 2.2 - da ist wohl §2.1 gemeint?
    "Geschäft" ist weiters ein unpassender Ausdruck, ich würde "Körperschaften" vorschlagen :D

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • Lex de sponsionibus et aleis


    § 1 Definition der Begriffe Wette und Glücksspiel
    (1) Glücksspiele sind Spiele, deren Ausgang im Wesentlichen vom Zufall abhängig ist und nicht vom Geschick und den Entscheidungen der Spieler. Es wird hierbei um Geld gespielt.
    (2) Um eine Wette handelt es sich wenn eine oder mehrer Personen einen Geldbetrag auf den Ausgang eines bestimmten Ereignisses oder einer bestimmten Begebenheit setzen und eine andere Person oder mehrere andere Personen dagegenhalten und einen Geldbetrag auf einen anderen Ausgang desselben Ereignisses setzen.


    § 2 Verbot von Wetten und Glücksspiel
    (2.1)Im römischen Reich sind jegliche gewerbsmäßigen Wetten und Glückspiele unter Strafe verboten.
    (2.1.1) Davon ausgenommen sind diejenigen Körperschaften, welche über eine kaiserliche Lizenz verfügen (die Lizenz kann auch durch den Senat vergeben werden). Diese gestattet das gewerbsmäßige Ausrichten von Wetten und Glückspielen.


    § 3 Strafen
    (3.1) Strafen für den Verstoß gegen § 2.1.
    Ein Vergehen gegen den § 2.1. wird mit einer Geldstrafe zwischen 500 und 6000 Sesterzen bestraft; ersatzweise kann eine Haftstrafe von bis zu 2 Monaten verhängt werden.


    Der Strafen-Teil bezog sich auf inexistente Paragraphen; ich habe den härteren hergenommen und auf auf den richtigen Paragraphen angewandt.


    Zum Strafmaß: Sind 2 Monate angebracht?


    Sim-Off:

    Wie verfahren wir bei den Gesetzen? Wird da ein SimON oder SimOFF-Strafmaß angegeben? Wie wird das umgerechnet? Und gibt es generell einen Maßstab dafür wie Geldstrafen in Freiheitsstrafen umgewandelt werden können? Hungi??

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • Meine grundsätzliche Fragen:


    Warum sollen wir den Bürgern diese kleinen Freuden verwehren?


    Warum muss das geregelt werden?


    Wer von den Einbringern hat ein Interesse, dass dies so geschieht.


    Warum sollte jemand, dadurch dass man nicht von Betrug spricht, sondern von Glück, seinen Lebensunterhalt nicht durchs Glückspielen arrangieren.


    Immerhin brauchst zum Spiel zweier derer, die einverstanden sind, sprich der "Dumme" muss immer gefunden werden.


    PRAEFECTUS CLASSIS PRAETORIAE MISSINENSIS
    PATER FAMILIAS GENTIS CLAVDIA
    NOMEN HONORES "RESTITUTOR"

  • Zitat

    Original von Secundus Flavius Felix

    Sim-Off:

    Wie verfahren wir bei den Gesetzen? Wird da ein SimON oder SimOFF-Strafmaß angegeben? Wie wird das umgerechnet? Und gibt es generell einen Maßstab dafür wie Geldstrafen in Freiheitsstrafen umgewandelt werden können? Hungi??


    Sim-Off:

    Immer der arme Hungi... :D
    Strafmaße sind sim-off, das problem mit fristsetzungen simon haben wir an anderer stelle schon diskutiert. es geht meiner ansicht nach auch net anders...
    Maßstab wie Geldstrafen in Freiheitsstrafen umgewandelt werden: tja, da müssten wir dann mit tagsätzen operieren, sonst trifft es einige wieder unverhältnismäßig... summa summarum: lass es mit der geldstrafedrohung, ersatzweise soundsoviel freiheitsstrafe

  • Ich würde das Gesetz gerne so zur Abstimmung stellen lassen, denn ich denke weiterhin auch wenn ich das Casino nicht mehr betreibe, dass dem Glückspiel ein Gesetzlicher Rahmen gegeben werden muss!

    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



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