§ 6.1 Damnatio Memoriae
(1) Die Damnatio Memoriae ist ein Verfahren der Ächtung und der völligen Auslöschung der Erinnerung an eine Person. Hohe Persönlichkeiten, die vom Imperator Caesar Augustus oder dem Senat zum Staatsfeind erklärt wurden, verfallen der Damnatio Memoriae.
(2) Folgen sind die Zerstörung der Bildnisse bzw. der Statuen, sowie die Tilgung des Namens aus den Inschriften der Denkmäler und aus sämtlichen Annalen. Die bloße Erwähnung der Person ist untersagt.
(3) Die Damnatio Memoriae darf nur der Imperator Caesar Augustus oder der Senat per Decretum Senatus mit Einstimmigkeit beschließen.
Codexergänzung: Damnatio Memoriae
-
- Abstimmung
- Secundus Flavius Felix
- Geschlossen
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
ABSTIMMUNG
DECRETUM SENATUSDie laufende Abstimmung ist beendet.
Nach Abstimmung ist das Decretum Senatus:
angenommenDie laut CODEX UNIVERSALIS nötige Mehrheit
von 60% des Senates wurde mit 11 von 11 Stimmen erreicht.Somit tritt das Decretum Senatus in Kraft.
/edit: 11/11 klingt viel besser
-
falls es noch einen interessiert
-
Zitat
Original von Cicero Octavius Anton
falls es noch einen interessiertDu wurdest schon vergessen!
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!