• So, hier soll es um die Überarbeitung der Lex Proconsularia gehen. Ihr habt richtig gehört, ich bzw. Teile des Consilium Principes finden es für besser die vorhandene Lex zu überarbeiten.


    Als Vorschläge, was neu aufgenommen werden sollte gilt folgendes:


    Die Curia besteht aus den Comites der Regionen, ein oder zwei gewählten Vertretern pro Stadt (nicht notwendigerweise Duumviri) als Vollmitglieder und den Magistri und Duumviri als Beisitzer.
    (Achtung: Es gibt 2 Duumviri pro Stadt und mehrere Magistri!)


    Zur Diskussion steht auch ob die Provinzwahlen um einen Monat versetzt zu den CH Wahlen abgehalten werden.



    Gut, was soll das nun? Ziel ist es, Neubürgern ein erreichbares aber dennoch anstrebenswertes Ziel zu geben. Der Senat ist für die meisten Neuen pure Wunschvorstellung, also legen wir eine Stufe dazwischen. Mit einher geht die Forcierung der zivilen Verwaltung auf mehrere Städte. So hat man bei z.B. 20 Kandidaten in Tarraco und 3en in Gades klarerweise mehr Chancen in letzterer Stadt ;)


    Mit ein Thema kann hier auch sein, wie die Stadtverwaltungswahlen und die Wahlen für die Curie aussehen können.


    Ziel ist es, die Lex Proconsularia soweit abzuändern, daß sie für das neue Rangsystem praktikabel anwendbar wird. Wenn diese Curie das schafft, bedeutet das sicher eine Steigerung des Renomees derselben ;)


    Also: Frohes Diskutieren, für Fragen zu obigem stehe ich natürlich zur Verfügung.

  • Hm, keine Reaktion?


    Eine weitere Anmerkung: Sinnvoll wäre es, wenn die Lex Proconsularia nur ergänzt wird, nicht aber geändert (bzw. die markantesten Dinge als Ergänzungen). Diese Ergänzungen könnten wir nämlich als Decret für die Provinz Hispania dann erlassen und während der Senat noch darüber diskutiert sie hier praktizieren. Womit wir dann bald schon eine anständige Verwaltung aufweisen könnten.

  • Brief an die Curia Provincialis aus Italia von Gaius Scribonius Curio.


    Mein Vorschlag wäre jener:


    Stufe Stadt:


    Magistratus und Duumvir werden von der Bevölkerung der jeweiligen Stadt gewählt. Dabei kann aber nur Duumvir werden, wer zuvor bereits Magistatus war. Nur Bewohner der Stadt (also z.B. Tarraco) können sich zur Wahl stellen.



    Stufe Region:
    Da können wir es analog halten wie auf Stufe Stadt. Ausser, dass es da viel mehr Ämter gibt. Auch hier gilt wieder: man kann zu einem Amt erst gewählt werden, wenn man das darunterliegende bereits führte.



    Der Vorteil von diesem System wäre, dass die Bewohner wirklich motiviert wären in diese Ämter zu kommen, da ein Wettbewerb spielt. Idealerweise finden diese Wahlen gleichzeitig zu den Cursus Honorum Wahlen ab. So könnte man einige Analogien sehen.

    Sim-Off:

    Ich bin zwar kein Deutscher, aber ziehen wir einen Vergleich zu D: Der Cursus Honorum entspräche dann den Bundestagswahlen und die in den Provinzen den Landtagswahlen (Stufe Region) oder auf Stufe Stadt Kommunalwahlen.

    So könnte man auch interessiert beobachten, wie die Verhältnisse der gewählten Leute aus welchen Factiones und auf welcher Stufe stehen.


    Weiter könnte man in die Aufgaben der Ämter auch gleich in die Lex Provincialis aufnehmen zur besseren Übersicht und uns auch noch mehr die Definitionen überlegen.


    Ich denke zu den nächsten Wahlen könnten wir dann gleich die Ämter von Tarraco besetzen und wählen lassen. Bei anderen Städten hat es wohl noch keinen Sinn und auch in der Region noch nicht. Das können wir dann langsam aufbauen.


    Doch bei den Wahlen sehe ich noch immer ein Problem. Wie verhindern wir, dass Neben-ID's auch abstimmen?

  • Zitat

    Original von Malachias
    Magistratus und Duumvir werden von der Bevölkerung der jeweiligen Stadt gewählt. Dabei kann aber nur Duumvir werden, wer zuvor bereits Magistatus war. Nur Bewohner der Stadt (also z.B. Tarraco) können sich zur Wahl stellen.


    Das ist klar, ich erinnere aber nochmals daran: es gibt pro Stadt 2 Duumviri und mehrere Magistri.



    Zitat

    Stufe Region:
    Da können wir es analog halten wie auf Stufe Stadt. Ausser, dass es da viel mehr Ämter gibt. Auch hier gilt wieder: man kann zu einem Amt erst gewählt werden, wenn man das darunterliegende bereits führte.


    Das gefällt mir nicht so gut, die Regioverwaltung möchte ich weiterhin in meinen Händen sehen, zumindest so lange, bis eine Wahl aufgrund hoher Einwohnerzahl sinnvoll wird. Ab einer bestimmten Größe der Provinzen wäre ich damit einverstanden.



    Zitat

    Idealerweise finden diese Wahlen gleichzeitig zu den Cursus Honorum Wahlen ab. So könnte man einige Analogien sehen.


    Für mich stellt sich das so dar:
    - Vorteil: Man hat nicht konstant die ganze Zeit über Wahlen.
    - Nachteil: Alle Wahlen zugleich bedeutet einen hohen administrativen Aufwand für die meisten Beteiligten. Die Gefahr, daß Dinge vergessen werden steigt.
    - Nachteil: Eine konzentrierte Wahlzeit. In den 3 Wochen vor den Wahlen wird es sich nur mehr um die drehen, politikverdrossenen RPGler könnte es da die Laune sehr vermiesen.


    Zu den Analogien: Da finde ich es sogar interessanter, wenn die Wahlen versetzt sind. Die Provinzwahlen könnten quasi als Barometer für die nächsten CH Wahlen gelten.



    Zitat

    Weiter könnte man in die Aufgaben der Ämter auch gleich in die Lex Provincialis aufnehmen zur besseren Übersicht und uns auch noch mehr die Definitionen überlegen.


    Könnte man, ich würde aber Abstand von einem zweiten Codex Universalis bzw. einem Gesetz ähnlichen Ausmaßes nehmen. Wenn, dann kurz und knapp.



    Zitat

    Ich denke zu den nächsten Wahlen könnten wir dann gleich die Ämter von Tarraco besetzen und wählen lassen. Bei anderen Städten hat es wohl noch keinen Sinn und auch in der Region noch nicht. Das können wir dann langsam aufbauen.


    Hm, ich würde in allen Städten wählen lassen, so teilen wir die vorhandenen Leute auf die Städte auf (weil es attraktiver wird in einer anderen Stadt zu leben) und haben für die Zukunft dort schon vernünftige, weil erfahrene Kräfte.



    Zitat

    Doch bei den Wahlen sehe ich noch immer ein Problem. Wie verhindern wir, dass Neben-ID's auch abstimmen?


    Zerbrecht euch darüber mal nicht den Kopf, es gibt z.Z. Wichtigeres.




    Ich erbitte eine Diskussion um die Wahl der Curiemitglieder. Das ist der essentielle Teil welchen das Consilium Principes vorschlägt.
    Der Vorschlag lautet folgendermaßen: Comites werden aufgenommen, zusätzlich zwei Vertreter pro Stadt. Daß diese 2 Vertreter nicht zwingend die gewählten Duumviri sein müssen, öffnet auch den Militärs und Priestern den Weg in die Curie.


  • Klingt nicht schlecht. Würde wohl auch einige Leute dazu animieren, dass sie sich auf die Städte verteilen, da pro Stadt nun offensichtlich nur 2 Mithereingenommen werden.


    Doch wie verhält sich mit diesen "beiden Vertretern"? Laut der LEX DIDIA ET AURELIA PROCONSULARIA ist ja klar festgehalten, dass die Curien-Mitglieder bestimmt werden. Aber man könnte ja trotzdem Wahlen abhalten und Lucidus ernennt sie dann.

    PATER FAMILIAS DER GENS SCRIBONIA

    amare et sapere vix deo conceditur

  • Zitat

    Original von Gaius Scribonius Curio
    Nun, so klar war das in der Diskussion bisher nicht. So war auch schon die Rede davon, dass der Magistrati von den Duumviren ernannt würden. Aber somit ist klar, dass sie auch gewählt würden.


    Stimmt, der Vorschlag war mir aber nicht mehr präsent.


    Zitat

    Ein weiterer Vorteil wäre, dass wir wohl nie eine höhere Wählerbeteiligung hätten, als in diesen Zeiten, da gleichzeitig CH-Wahlen sind.


    Ich verstehe ehrlich gesagt nicht ganz wie du zu diesem Schluß kommst (ich erkenne in den Webstatistiken zu CH-Wahlzeiten keinen Anstieg der User pro Tag, nur einen Anstieg der Zugriffe, was sich aber durch das häufige Neuladen der Abstimmungen erklärt. Die Anzahl der User pro Tag bleibt aber über einen Monat hinweg sehr konstant)


    Zitat

    Aber das mit dem Baromter zwischen den CH-Wahlen gefällt mir hingegen wieder sehr gut. Man könnte sich innerhalb der Provinzen sogar absprechen, so dass die Provinzwahlen nicht gleichzeitig stattfinden, sondern z.B. je alle 2 Wochen.


    Denkbar, das könnte z.b. auch eine Aufgabe der Comites sein (sprich: der Comes wird ähnlich dem Consul Wahlleiter für seinen Zustädnigkeitsbereich)



    Zitat

    Sofern die Leute, die umgesiedelt werden sollen, einverstanden sind. Warum nicht.


    Keine Zwangsumsiedelung. Einfach nur den Leuten erklären was Sache ist. Diejenigen die sich dafür begeistern können, werden umziehen.



    Zitat

    Doch wie verhält sich mit diesen "beiden Vertretern"? Laut der LEX DIDIA ET AURELIA PROCONSULARIA ist ja klar festgehalten, dass die Curien-Mitglieder bestimmt werden. Aber man könnte ja trotzdem Wahlen abhalten und Lucidus ernennt sie dann.


    Nun, ich würde vorschlagen, die Lex Proconsularia wird so umgeschrieben, daß sie sich mit unseren Vorstellungen deckt. Diese abgeänderte Version wird dem Senat vorgelegt. In der Zwischenzeit (bzw. der Übergangszeit) setze ich das nach deinem Vorschlag um.

  • Habe da einen Prototyp für die Stadtverwaltung erstellt, habe es stark an den Codex Universal angelegt, was haltet ihr von meinem Vorschlag?


    Lex municipii Tarraconesis oder Lex Proconsularia Tarraconesis


    §1 Allgemein
    1. Die Ämter in den Städten gelten als Ehrenämter, die keinen Anspruch auf Bezahlung haben.
    2. Die Vertreter einer Stadt haben keine gerichtliche Immunität.
    3. Es gelten folgende Wahlbestimmungen.


    §2 Laufbahn
    1. Der Beginn einer Laufbahn in einer Stadt bildet das Amt des Magistratus, erst danach kann man das Amt des Duumvir bekleiden.
    2. Jedes Amt darf mehrmals bekleidet werden, auch die wieder Wahl in ein Amt ist möglich.


    §3 Curia Provincialis
    1. Jede Stadt darf zwei Vertreter in die Curia Provincialis entsenden, dies müssen nicht zwingend die gewählten Beamten sein.
    2. Es gelten folgende Wahlbestimmungen.


    §4 Kandidatur
    1. Die Kandidaturen sind auf dem Forum der Provinz bekanntzugeben. Sie Kandidatur sollte mind. 1 Woche vor der Wahl bekanntgegeben werden.
    2. Ausnahmen können durch den Prokonsul genehmigt werden.
    3. Um für ein Amt zu kandidieren muss der Kandidat römischer Vollbürger sein. 4. Der Kandidat um ein Amt muss den Cursus Res Vulgares erfolgreich abgeschlossen haben.


    §5 Wahltermin
    1. Die Duumviri setzten den Wahltermin mit Zustimmung des Prokonsuls etwa 4 Wochen vor dem selbigen fest.
    2. Die Wahl dauert 2 Tage und muss auf den nächstmöglichen Sonntag festgelegt werden.
    3. Die Wahl darf nicht gleichzeitig zu den Wahlen des Cursus Honorum abgehalten werden.
    4. Zwischen der Wahl des Cursus Honorum und den Stadtwahlen, müssen mind. Zwei Wochen auseinanderliegen.


    §6 Wähler
    1. Es dürfen alle Bürger der jeweiligen Gemeinde zur Wahl schreiten die den Cursus Res Vulgares bestanden haben.


    §7 Wahlleitung
    1. Die Wahlleiter sind immer die amtierenden Duumviri, sollte es keinen haben, übernimmt dies der Prokonsul oder eine andere angesehen Person der Provinz


    §8 Wahlende
    1. Die Duumviri verkünden das Wahlergebnis.
    2. Die Wahl endet um 00:00 Uhr des letzten Wahltages.
    3. Das Ergebnis wird von der Wahlleitung veröffentlicht.


    §9 Gültigkeit
    1. Es wird nach einfacher Mehrheit gewählt.
    2. Falls nur eine Person zur Wahl steht, wird für oder gegen sie gestimmt.


    §10 Vetorecht des Proconsul
    1. Der Proconsul kann eine Wahl für nichtig erklären lassen und Neuwahlen ansetzen.
    2. Der Proconsul hat das Recht zu jeder Zeit Neuwahlen anzusetzen und den Vertreter aus dem Amt zu entfernen.


    §11 Amtsniederlegung
    1. Ein gewählter Vertreter kann zu jeder Zeit von seiem Amt zurücktreten, er muss es auf dem Forum der Provinz bekannt geben.


    §12 Wahlperiode
    1. Die Wahlperiode dauerst 2 Monat


    §13 Duumvir
    1. Der Duumvir ist der oberste Repräsentant einer römischen Stadt.
    2. Sie üben in etwa die selbe Funktion in den Städten aus wie die Consul es in Rom tun.
    3. Ist es nicht möglich zwei Duumviri zu wählen, kann auch eine einziger eingesetzt werden, der dann den Titel Duumvir sine collega trägt.
    4. Die Duumviri werden nach der Wahl vom Proconsul öffentlich ernannt.
    5. Jedem Duumvir stehen jeweils zwei Magistratus zur Verfügung.
    6. Falls ein Duumvir keine Vollsitz in der Curia Provincialis hat, erhält er für den Zeitraum seiner Amtszeit einen Beisitz mit vollem Rederecht.
    7. Um Duumvir zu werden muss man zuerst Magistratus gewesen sein.


    §14 Magistratus
    1. Ein Magistratus ist ein Beamter einer Stadt und Assistent der Duumvir.
    2. Sie haben die Aufsicht über die Instandhaltung und Sicherheit einer Stadt wie etwa die Bauaufsicht oder die Markaufsicht.
    3. Die Magistratus werden nach der Wal vom Proconsul öffentlich ernannt.
    4. Falls ein Magistratus keine Vollsitz in der Curia Provincialis hat, erhält er für den Zeitraum seiner Amtszeit einen Beisitz mit vollem Rederecht.





    Ich hoffe, ich habe nicht allzu viel vergessen.

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  • Habe da bis jetzt zwei Änderungsvorschläge für die LEX DIDIA ET AURELIA PROCONSULARIA erabeitet:



    § 1 AUFGABEN DER CURIA PROVINCIALIS


    Die Curia Provincialis dienen der besseren Einbindungen der Bürger einer Provinz in die politische und gesetzgebende Arbeit in ihrer Provinz.


    Die Curia Provincialis kümmern sich ausschließlich um die Belange ihrer Provinz und beraten und beschließen provinzinterne Gesetze.


    Sie unterstützen den Proconsul bei seiner Arbeit und beraten ihn.



    § 2 ZUSAMMENSETZUNG DER CURIA PROVINCIALIS


    1. Die Curia Provincialis setzt sich aus jeweils mindestens zwei (maximal vier) Mitgliedern der zivilen Laufbahn, des Millitärs und bei Verfügbarkeit mindestens einem (maximal zwei) Mitgliedern des Cultus Deorum zusammen. Letzterer ist nicht zu nominieren, wenn in der Provinz vorläufig keine religiösen Ämter ausgeübt werden.


    Änderungsvorschlag: Die Curia Provincialis setzt sich aus den Comites der Regionen und zwei Vertretern jeder Stadt zusammen. Die Vertreter der Stadt werden durch Wahl bestimmt.
    Falls die Duumviri und die Magistraten keine Vollvertreter innerhalb der Curia sind, erhalten sie für den Zeitraum ihrer Amtszeit einen Beisitz mit uneingeschränktem Rederecht.


    2. Allein der Proconsul einer Provincia ist zur Berufung der Mitglieder in die Curia Provincialis befugt. Vorschläge dazu dürfen die Mitglieder der Curia einbringen, es bedarf jedoch für jede Berufung der Zustimmung des Proconsuls.


    Änderungsvorschlag: Die Wahl in die Curia Provincialis wird vom Duumvir der entsprechenen Stadt durchgeführt, es gelten die Bestimmung der Lex Proconsularia Tarraconesis.


    3. Die Mitglieder der Curia Provincialis wählen aus ihren Reihen einen Princeps Curia, welcher den Proconsul in seiner Arbeit unterstützt und ihn bei Abwesenheit vertritt. Der Princeps Curia verkündet Entscheidungen der Curia Provincialis.


    4. Der Proconsul ist berechtigt an allen Sitzungen und Diskussionen der Curia Provincialis aktiv teilzunehmen. Der Proconsul hat jedoch kein aktives Stimmrecht bei einer Abstimmung innerhalb der Curia Provincialis, mit Ausnahme bei der Wahl des Princeps Curiae. Er kann aber von seinem Veto-Recht Gebrauch machen, wenn er es für nötig hält.


    ...



    Zitat

    Original von Publius Tiberius Lucidus
    Die Curia besteht aus den Comites der Regionen, ein oder zwei gewählten Vertretern pro Stadt (nicht notwendigerweise Duumviri) als Vollmitglieder und den Magistri und Duumviri als Beisitzer.
    (Achtung: Es gibt 2 Duumviri pro Stadt und mehrere Magistri!)


    Habe ich doch schon richtig verstanden, dass die Mitglieder der Curia aus den Städten gewählt werden und nicht mehr vom Proconsul ernannt werden, oder?

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  • Soweit gut



    Proconsul muß allgemeiner gehalten werden also: "Legatus Augusti pro Praetore bzw. Proconsul". Beides ist möglich
    Zum CRV: Hm, meinst du? Da würde mich die Meinung der anderen auch sehr interessieren.


    Zitat

    §5 Wahltermin
    1. Die Duumviri setzten den Wahltermin mit Zustimmung des Prokonsuls etwa 4 Wochen vor dem selbigen fest.
    2. Die Wahl dauert 2 Tage und muss auf den nächstmöglichen Sonntag festgelegt werden.
    3. Die Wahl darf nicht gleichzeitig zu den Wahlen des Cursus Honorum abgehalten werden.
    4. Zwischen der Wahl des Cursus Honorum und den Stadtwahlen, müssen mind. Zwei Wochen auseinanderliegen.


    zu 1.: Duumviri mit Comes der Region gemeinsam.



    Zitat

    §6 Wähler
    1. Es dürfen alle Bürger der jeweiligen Gemeinde zur Wahl schreiten die den Cursus Res Vulgares bestanden haben.


    Diesselbe Frage wie vorhin.


    Zitat

    §7 Wahlleitung
    1. Die Wahlleiter sind immer die amtierenden Duumviri, sollte es keinen haben, übernimmt dies der Prokonsul oder eine andere angesehen Person der Provinz


    §8 Wahlende
    1. Die Duumviri verkünden das Wahlergebnis.
    2. Die Wahl endet um 00:00 Uhr des letzten Wahltages.
    3. Das Ergebnis wird von der Wahlleitung veröffentlicht.


    Hier würde ich lieber die Comites sehen an Stelle der Duumviri



    Viele gute Sachen, abgesehen das vom Consul. Das dürfen wir nicht erwähnen, sonst will jemand noch die Amtsinsignien des Consuls ;)
    Die Beschränkung der Magistrati auf 4 pro Stadt ist ganz gut, aber auch etwas optimistisch. Man könnte verankern, daß der LAPP (Legatus usw.) bzw. PC (Proconsul) die Anzahl der Magistrati variieren kann bis zu einem Maximum von 4. Was haltet ihr davon?


    Zitat

    §14 Magistratus
    1. Ein Magistratus ist ein Beamter einer Stadt und Assistent der Duumvir.
    2. Sie haben die Aufsicht über die Instandhaltung und Sicherheit einer Stadt wie etwa die Bauaufsicht oder die Markaufsicht.
    3. Die Magistratus werden nach der Wal vom Proconsul öffentlich ernannt.
    4. Falls ein Magistratus keine Vollsitz in der Curia Provincialis hat, erhält er für den Zeitraum seiner Amtszeit einen Beisitz mit vollem Rederecht.


    4. gefällt mir nicht.. Die Curie wird so ziemlich voll ;)



    Insgesamt: sehr fein. Etwas Diskussion und Feinschliff, dann sieht das sehr gut aus.


    Den Rest schau ich mir morgen an ;)


  • Hier gehört wieder die verallgemeinerte Form für LAPP und PC hin.


    Zitat

    § 2 ZUSAMMENSETZUNG DER CURIA PROVINCIALIS


    1. Die Curia Provincialis setzt sich aus jeweils mindestens zwei (maximal vier) Mitgliedern der zivilen Laufbahn, des Millitärs und bei Verfügbarkeit mindestens einem (maximal zwei) Mitgliedern des Cultus Deorum zusammen. Letzterer ist nicht zu nominieren, wenn in der Provinz vorläufig keine religiösen Ämter ausgeübt werden.


    Änderungsvorschlag: Die Curia Provincialis setzt sich aus den Comites der Regionen und zwei Vertretern jeder Stadt zusammen. Die Vertreter der Stadt werden durch Wahl bestimmt.
    Falls die Duumviri und die Magistraten keine Vollvertreter innerhalb der Curia sind, erhalten sie für den Zeitraum ihrer Amtszeit einen Beisitz mit uneingeschränktem Rederecht.


    Abgesehen von "und die Magistraten" (s.o.) gut.


    Zitat

    2. Allein der Proconsul einer Provincia ist zur Berufung der Mitglieder in die Curia Provincialis befugt. Vorschläge dazu dürfen die Mitglieder der Curia einbringen, es bedarf jedoch für jede Berufung der Zustimmung des Proconsuls.


    Änderungsvorschlag: Die Wahl in die Curia Provincialis wird vom Duumvir der entsprechenen Stadt durchgeführt, es gelten die Bestimmung der Lex Proconsularia Tarraconesis.


    Meine Vorschläge zusammengefasst:


    Duumviri:
    - legen zusammen mit dem Comes ihrer Region den Wahltermin fest, LAPP oder PC bestätigen den.
    - Leiten die Wahlen zu den Sitzen in der Curie


    Comites:
    - Wahlterminfestlegung
    - Leiten die Wahlen zu den Duumviri


    Hm, ist das zu verworren?


    Zitat

    Habe ich doch schon richtig verstanden, dass die Mitglieder der Curia aus den Städten gewählt werden und nicht mehr vom Proconsul ernannt werden, oder?


    Ja


  • Soweit gut


    Danke. :)



    Proconsul muß allgemeiner gehalten werden also: "Legatus Augusti pro Praetore bzw. Proconsul". Beides ist möglich


    Habe ich nicht bedacht, hast du völlig recht.


    Zum CRV: Hm, meinst du? Da würde mich die Meinung der anderen auch sehr interessieren.


    Dann sollten also nicht nur Mutter ID, sondern auch Tochter ID zugelassen werden? Hast recht, ist wahrscheinlich vernüftiger.
    Ausserdem habe ich gewählt, da ich dachte, man könnte die selbe Benutzergruppe wie für die Wahlen benutzen.


    Zitat

    §5 Wahltermin
    1. Die Duumviri setzten den Wahltermin mit Zustimmung des Prokonsuls etwa 4 Wochen vor dem selbigen fest.
    2. Die Wahl dauert 2 Tage und muss auf den nächstmöglichen Sonntag festgelegt werden.
    3. Die Wahl darf nicht gleichzeitig zu den Wahlen des Cursus Honorum abgehalten werden.
    4. Zwischen der Wahl des Cursus Honorum und den Stadtwahlen, müssen mind. Zwei Wochen auseinanderliegen.


    zu 1.: Duumviri mit Comes der Region gemeinsam.


    Ja, hast recht, sie sollten es zusammen mit den Comes abhalten.



    Zitat

    §6 Wähler
    1. Es dürfen alle Bürger der jeweiligen Gemeinde zur Wahl schreiten die den Cursus Res Vulgares bestanden haben.


    Diesselbe Frage wie vorhin.


    Siehe oben.


    Zitat

    §7 Wahlleitung
    1. Die Wahlleiter sind immer die amtierenden Duumviri, sollte es keinen haben, übernimmt dies der Prokonsul oder eine andere angesehen Person der Provinz


    §8 Wahlende
    1. Die Duumviri verkünden das Wahlergebnis.
    2. Die Wahl endet um 00:00 Uhr des letzten Wahltages.
    3. Das Ergebnis wird von der Wahlleitung veröffentlicht.


    Hier würde ich lieber die Comites sehen an Stelle der Duumviri



    Viele gute Sachen, abgesehen das vom Consul. Das dürfen wir nicht erwähnen, sonst will jemand noch die Amtsinsignien des Consuls ;)


    Habe ich aus einem Buch übernommen, aber zuwenig überdacht.


    Die Beschränkung der Magistrati auf 4 pro Stadt ist ganz gut, aber auch etwas optimistisch. Man könnte verankern, daß der LAPP (Legatus usw.) bzw. PC (Proconsul) die Anzahl der Magistrati variieren kann bis zu einem Maximum von 4. Was haltet ihr davon?


    :dafuer:


    Zitat

    §14 Magistratus
    1. Ein Magistratus ist ein Beamter einer Stadt und Assistent der Duumvir.
    2. Sie haben die Aufsicht über die Instandhaltung und Sicherheit einer Stadt wie etwa die Bauaufsicht oder die Markaufsicht.
    3. Die Magistratus werden nach der Wal vom Proconsul öffentlich ernannt.
    4. Falls ein Magistratus keine Vollsitz in der Curia Provincialis hat, erhält er für den Zeitraum seiner Amtszeit einen Beisitz mit vollem Rederecht.


    4. gefällt mir nicht.. Die Curie wird so ziemlich voll ;)


    Fällt dann weg.


    Werde versuchen es bis morgen zu bearbeiten und lege es dann nochmals vor.

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    Stadtpatron - Tarraco

  • Zitat

    Dann sollten also nicht nur Mutter ID, sondern auch Tochter ID zugelassen werden? Hast recht, ist wahrscheinlich vernüftiger.
    Ausserdem habe ich gewählt, da ich dachte, man könnte die selbe Benutzergruppe wie für die Wahlen benutzen.


    Lasst besser die Gruppen aus euren Überlegungen raus. Es gibt schon genug davon und auch genügend Rechte etc.


    Aber wie bereits gesagt: Lasst die Wahlen meine Sorge sein, ich werde schon eine Lösung liefern (vielleicht nicht dieses Jahr und also auch nicht für die ersten Wahlen, aber.. ach, ihr werdet schon sehen ;) )

  • Die Überarbeitete Fassung.



    Lex municipii Tarraconesis oder Lex Proconsularia Tarraconesis


    §1 Allgemein
    1. Die Ämter in den Städten gelten als Ehrenämter, die keinen Anspruch auf Bezahlung haben.
    2. Die Vertreter einer Stadt haben keine gerichtliche Immunität.
    3. Es gelten folgende Wahlbestimmungen.


    §2 Laufbahn
    1. Der Beginn einer Laufbahn in einer Stadt bildet das Amt des Magistratus, erst danach kann man das Amt des Duumvir bekleiden.
    2. Jedes Amt darf mehrmals bekleidet werden, auch die wieder Wahl in ein Amt ist möglich.


    §3 Curia Provincialis
    1. Jede Stadt darf zwei Vertreter in die Curia Provincialis entsenden, dies müssen nicht zwingend die gewählten Beamten sein.
    2. Es gelten folgende Wahlbestimmungen.


    §4 Kandidatur
    1. Die Kandidaturen sind auf dem Forum der Provinz bekanntzugeben. Sie Kandidatur muss mind. 1 Woche vor der Wahl bekanntgegeben werden.
    2. Ausnahmen können durch den Legatus Augusti pro Praetore bzw. Proconsul genehmigt werden.
    3. Um für ein Amt zu kandidieren muss der Kandidat römischer Vollbürger sein.
    4. Der Kandidat um ein Amt muss der Kandidat das Heimatrecht des jeweiligen Ortes besitzen.


    §5 Wahltermin
    1. Der Comes der Region setzt zusammen mit den Duumviri den Wahltermin mit Zustimmung des Prokonsuls etwa 4 Wochen vor dem selbigen fest.
    2. Die Wahl dauert 2 Tage und muss auf den nächstmöglichen Sonntag festgelegt werden.
    3. Die Wahl darf nicht gleichzeitig zu den Wahlen des Cursus Honorum abgehalten werden.
    4. Zwischen der Wahl des Cursus Honorum und den Stadtwahlen, müssen mind. Zwei Wochen auseinanderliegen.


    §6 Wähler
    1. Der Wähler muss römischer Vollbürger sein.
    2. Wahlberechtigt sind alle römischen Bürger die im Tabularium der jeweiligen Stadt eingetragen sind.


    §7 Wahlleitung
    1. Der Wahlleiter für die Wahl der Stadtverwaltung ist der Comes der betreffend Region, sollte es keinen haben, übernimmt dies der Prokonsul oder eine andere angesehen Person der Provinz.
    2. Der Wahlleiter für die Vertreter, die in die Curia Provincalis entsendet werden, ist der Duumvir, sollte es keinen Duumvir haben, übernimmt dies der Comes der betreffenden Region.


    §8 Wahlende
    1. Der Comes verkünden das Wahlergebnis.
    2. Die Wahl endet um 00:00 Uhr des letzten Wahltages.
    3. Das Ergebnis wird von der Wahlleitung veröffentlicht.


    §9 Gültigkeit
    1. Es wird nach einfacher Mehrheit gewählt.
    2. Falls nur eine Person zur Wahl steht, wird für oder gegen sie gestimmt.


    §10 Vetorecht des Legatus Augusti pro Praetore bzw. Proconsul
    1. Der Legatus Augusti pro Praetore bzw. Proconsul kann eine Wahl für nichtig erklären lassen und Neuwahlen ansetzen.
    2. Der Legatus Augusti pro Praetore bzw. Proconsul hat das Recht zu jeder Zeit Neuwahlen anzusetzen und den Vertreter aus dem Amt zu entfernen.


    §11 Amtsniederlegung
    1. Ein gewählter Vertreter kann zu jeder Zeit von seinem Amt zurücktreten, er muss es auf dem Forum der Provinz bekannt geben.


    §12 Wahlperiode
    1. Die Wahlperiode dauerst 2 Monat


    §13 Duumvir
    1. Der Duumvir ist der oberste Repräsentant einer römischen Stadt.
    2. Die Duumviri sind zuständig für wichtigste Stadtgeschäfte, Schlichter bei Streitigkeiten, finanzielle und religiöse Angelegenheiten.
    3. Es gibt zwei Duumvir pro Stadt, sollte es nicht möglich sein einen zweiten zu wählen, kann auch eine einziger eingesetzt werden, der dann den Titel Duumvir sine collega trägt.
    4. Die Duumviri werden nach der Wahl vom Legatus Augusti pro Praetore bzw. Proconsul öffentlich ernannt.
    5. Den Duumvir stehen die Magistratus als Assistenten zur Verfügung.

    6. Falls ein Duumvir keine Vollsitz in der Curia Provincialis hat, erhält er für den Zeitraum seiner Amtszeit einen Beisitz mit vollem Rederecht.
    7. Um Duumvir zu werden muss man zuerst Magistratus gewesen sein.


    §14 Magistratus
    1. Ein Magistratus ist ein Beamter einer Stadt und Assistent der Duumvir.
    2. Sie haben die Aufsicht über die Instandhaltung und Sicherheit einer Stadt wie etwa die Bauaufsicht oder die Markaufsicht.
    3. Es wird vom Legatus Augusti pro Praetore bzw. Proconsul festgelegt wie viele Magistratus den Duumvir pro Stadt zur Verfügung stehen, max. dürfen es vier sein.
    4. Die Magistratus werden nach der Wahl vom Legatus Augusti pro Praetore bzw. Proconsul öffentlich ernannt.
    5. Falls ein Magistratus keine Vollsitz in der Curia Provincialis hat, erhält er für den Zeitraum seiner Amtszeit keinen Beisitz.


    §15 Vertreter der Stadt in der Curia Provincialis
    1. Die Abgeordneten vertreten ihre Stadt in der Curia.
    2. Die Abgeordneten werden nach der Wahl vom Legatus Augusti pro Praetore bzw. Proconsul öffentlich ernannt.
    3. Sie haben in der Curia ein Stimm- und uneingeschränktes Rederecht.
    4. Pro Stadt dürfen zwei Vertreter gewählt werden.



    Edit: 13.1, Rechtspechung durch Schlichter ersetzt.

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    DOMINUS FACTIONIS - FACTIO PURPUREA

    SODALIS MAIOR - GERMANITAS QUADRIVII

    Stadtpatron - Tarraco

    2 Mal editiert, zuletzt von Publius Matinius Agrippa ()

  • Zitat

    Original von Publius Matinius Agrippa
    §4 Kandidatur
    1. Die Kandidaturen sind auf dem Forum der Provinz bekanntzugeben. Sie Kandidatur sollte mind. 1 Woche vor der Wahl bekanntgegeben werden.


    "sollte" ist zu schwammig => muß.



    Zitat

    §6 Wähler
    1. Der Wähler muss römischer Vollbürger sein.
    2. Um an der Wahl teilzunehmen muss der Wähler das Heimtrecht des jeweiligen Ortes besitzen


    Auch etwas unklar, vielleicht ist das besser:


    Wahlberechtigt sind alle römischen Bürger die im Tabularium der jeweiligen Stadt eingetragen sind.



    Zitat

    §13 Duumvir
    1. Der Duumvir ist der oberste Repräsentant einer römischen Stadt.
    2. Die Duumviri sind zuständig für wichtigste Stadtgeschäfte, Rechtsprechung in Stadt, finanzielle und religiöse Angelegenheiten.


    Rechtssprechung?



    Der Rest ist abgesehen von ein paar Formulierungs / Schreibfehlern in Ordnung, ich werde versuchen heute abend die Vorlage zu korrigieren (damit diese dann von jemand anderem wieder korrigiert wird ;) )

  • itrit-curatorreipublicae.png matinia2.jpg

    DOMINUS FACTIONIS - FACTIO PURPUREA

    SODALIS MAIOR - GERMANITAS QUADRIVII

    Stadtpatron - Tarraco

  • Sim-Off:

    Bedingt durch den Geburtstag eines Mitbewohners einen Tag verspätet ;)


    Lex municipii Tarraconesis oder Lex Proconsularia Tarraconesis


    §1 Allgemein
    1. Die Ämter der Stadtverwaltung gelten als Ehrenämter, die keinen Anspruch auf Bezahlung haben.
    2. Die Ämter der Stadtverwaltung implizieren keine gerichtliche Immunität.
    3. Es gelten folgende Wahlbestimmungen.


    §2 Laufbahn
    1. Der Beginn einer Laufbahn in der Stadtverwaltung bildet das Amt des Magistratus, erst danach kann man das Amt des Duumvir bekleiden.
    2. Jedes Amt darf mehrmals bekleidet werden, auch die Wiederwahl in ein Amt ist möglich.


    §3 Curia Provincialis
    1. Jede Stadt darf zwei Vertreter in die Curia Provincialis entsenden, dies müssen nicht zwingend die in die Stadtverwaltung Gewählten sein.
    2. Es gelten folgende Wahlbestimmungen.


    §4 Kandidatur
    1. Die Kandidaturen sind auf dem Forum der Provinz bekanntzugeben. Die Kandidatur muss mindestens 1 Woche vor der Wahl bekanntgegeben werden.
    2. Ausnahmen können durch den Legatus Augusti pro Praetore bzw. Proconsul genehmigt werden.
    3. Um für ein Amt zu kandidieren muß der Kandidat römischer Vollbürger sein.
    4. Ein Kandidat für ein Amt muß im Tabularium der entsprechenden Stadt gelistet sein.


    §5 Wahltermin
    1. Der Comes der Region setzt zusammen mit den Duumviri den Wahltermin mit Zustimmung des Legatus Augusti pro Praetore bzw. Proconsuls 4 Wochen vor dem selbigen fest.
    2. Die Wahl dauert 2 Tage und muß auf den nächstmöglichen Sonntag festgelegt werden.
    3. Die Wahl darf nicht gleichzeitig zu den Wahlen des Cursus Honorum abgehalten werden.
    4. Zwischen der Wahl des Cursus Honorum und den Stadtverwaltungswahlen müssen mindestens zwei Wochen auseinander liegen.


    §6 Wähler
    1. Der Wähler muß römischer Vollbürger sein.
    2. Wahlberechtigt sind alle römischen Bürger die im Tabularium der jeweiligen Stadt eingetragen sind.


    §7 Wahlleitung
    1. Der Wahlleiter für die Stadtverwaltungswahl ist der Comes der betreffenden Region, sollte dieser Posten vakant sein übernimmt dies der Legatus Augusti pro Praetore bzw. Proconsul oder eine andere angesehene Person der Provinz.
    2. Der Wahlleiter für die Vertreter, die in die Curia Provincalis entsendet werden, sind die Duumviri der Stadt, sollte sollten diese Posten vakant sein übernimmt dies der Comes der betreffenden Region.


    §8 Wahlende
    1. Der Comes verkündet das Wahlergebnis.
    2. Die Wahl endet um 00:00 Uhr des letzten Wahltages.
    3. Das Ergebnis wird von der Wahlleitung veröffentlicht.


    §9 Gültigkeit
    1. Es wird nach einfacher Mehrheit gewählt.
    2. Falls nur eine Person zur Wahl steht, wird für oder gegen sie gestimmt.


    §10 Vetorecht des Legatus Augusti pro Praetore bzw. Proconsul
    1. Der Legatus Augusti pro Praetore bzw. Proconsul kann eine Wahl für nichtig erklären lassen und Neuwahlen ansetzen.
    2. Der Legatus Augusti pro Praetore bzw. Proconsul hat das Recht zu jeder Zeit Neuwahlen anzusetzen und den Vertreter aus dem Amt zu entfernen.


    §11 Amtsniederlegung
    1. Ein gewählter Vertreter kann zu jeder Zeit von seinem Amt zurücktreten, er muss es auf dem Forum der Provinz bekannt geben.


    §12 Wahlperiode
    1. Die Wahlperiode dauerst 2 Monat


    §13 Duumvir
    1. Der Duumvir ist der oberste Repräsentant einer römischen Stadt.
    2. Die Duumviri sind zuständig für wichtigste Stadtgeschäfte, Schlichter bei Streitigkeiten, finanzielle und religiöse Angelegenheiten.
    3. Es gibt zwei Duumviri pro Stadt, sollte es nicht möglich sein einen zweiten zu wählen, kann auch eine einziger eingesetzt werden, der dann den Titel Duumvir sine collega trägt.
    4. Die Duumviri werden nach der Wahl vom Legatus Augusti pro Praetore bzw. Proconsul öffentlich ernannt.
    5. Den Duumvir stehen die Magistrati als Assistenten zur Verfügung.
    6. Falls ein Duumvir keine Vollsitz in der Curia Provincialis hat, erhält er für den Zeitraum seiner Amtszeit einen Beisitz mit vollem Rederecht.
    7. Nur ehemalige Magistrati können zum Duumvir gewählt werden.


    §14 Magistratus
    1. Ein Magistratus ist ein Beamter einer Stadt und Assistent der Duumvir.
    2. Sie haben die Aufsicht über die Instandhaltung und Sicherheit einer Stadt wie etwa die Bauaufsicht oder die Markaufsicht.
    3. Es wird vom Legatus Augusti pro Praetore bzw. Proconsul festgelegt wie viele Magistratus den Duumvir pro Stadt zur Verfügung stehen, maximal dürfen es vier sein.
    4. Die Magistratus werden nach der Wahl vom Legatus Augusti pro Praetore bzw. Proconsul öffentlich ernannt.
    5. Falls ein Magistratus keinen Vollsitz in der Curia Provincialis hat, erhält er für den Zeitraum seiner Amtszeit keinen Beisitz.


    §15 Vertreter der Stadt in der Curia Provincialis
    1. Die Abgeordneten vertreten ihre Stadt in der Curia.
    2. Die Abgeordneten werden nach der Wahl vom Legatus Augusti pro Praetore bzw. Proconsul öffentlich ernannt.
    3. Sie haben in der Curia ein Stimm- und uneingeschränktes Rederecht.
    4. Pro Stadt dürfen zwei Vertreter gewählt werden.





    Perfekt ist das noch nicht, ich bitte die anderen Mitglieder der Curie sich noch rege zu melden.

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