Das Auditorium Imperatoris hat folgende Ergänzung des Codex beschlossen, sie wird per Decretum Imperatoris erlassen werden. Änderungen sind fett hervorgehoben.
§ 7 Decretum Senatus
(1) Das Decretum Senatus wird ausschließlich vom Senat beschlossen.
(2) Ein Entwurf zu einem Decretum Senatus wird dem Senat in ausformuliertem Gesetzestext während einer Anhörung vorgelegt, die den Senat über das Gesetzesvorhaben informieren soll und der Curie die Möglichkeit gibt den Inhalt zu prüfen. Während dieses Prozesses der Diskussion ist jeder Senator befugt und angehalten auf den Entwurf einzuwirken und Vorschläge für Änderungen oder Verbesserungen zu machen. Eine einfache Zustimmung oder Ablehnung des Vorhabens dient ebenfalls der Diskussion. An dieser Diskussion dürfen auch der Imperator Caesar Augustus und die Beisitzer des Senates teilnehmen. Dieser Prozess muss mindestens zwei Tage andauern. Sollte sich innerhalb dieser Zeit niemand oder nur wenige geäußert haben, kann diese Frist vom Princeps Senatus verlängert werden.
(3) Nach diesen zwei Tagen kann der Entwurfsteller eventuelle Änderungen am Entwurf vornehmen oder dies auch unterlassen und den Entwurf zur „ABSTIMMUNG“ stellen.
(4) Sollte der Gesetzentwurf bereits während der Anhörung nur auf kommentarlose Zustimmung einer beschlussfähigen Mehrheit des Senates stoßen, so kann der Princeps Senatus bereits nach dieser Woche den Entwurf per Decretum Senatus ratifizieren.
(5) Stimmberechtigt sind bei der Abstimmung alle anwesenden Vollsenatoren der Curie, ausgenommen sind der Imperator Caesar Augustus und jeder Beisitzer des Senates.
(5.1) Ein Senator gilt als anwesend, wenn er zu Beginn der Abstimmung als anwesend in der Senatorenliste geführt wird.
(5.2) Ein Senator kann sich auch während der Abstimmung noch als anwesend melden.
(6) Um das Decretum Senatus als solches zu erlassen und zu ratifizieren müssen 60% der anwesenden Vollsenatoren dem Gesetzentwurf zustimmen, es ist eine normale mathematische Rundung durchzuführen um die nötige Zahl an Senatoren zu ermitteln. Sollte diese Mehrheit nicht erreicht werden gilt das Gesetz oder die Weisung in dieser Form als gescheitert.
(6.1) Der Senat ist nur beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vollsenatoren anwesend sind.
(7) Ein darauf folgender Weg kann eine „AUSSPRACHE - ...“ sein, in der versucht wird einen Kompromiss zu erzielen und strittige Punkte des gescheiterten Entwurfs zu klären. Nach Scheitern des Entwurfs und einer „AUSSPRACHE - ...“ kann eine neue „ABSTIMMUNG“ stattfinden.
(8) Eine Anhörung zu einem Decretum Senatus können der Imperator Caesar Augustus, der Princeps Senatus und alle Vollsenatoren, sowie die Consuln und der Tribunus Plebis einbringen.
(9) Ein Decretum Senatus kann nach dessen Ratifizierung nur durch den Imperator Caesar Augustus oder durch 60% des Senates aufgehoben oder abgeändert werden.
Der Senat wird im Lauf der kommenden Woche ins Gebiet der Provinz Italia verschoben.