• [Blockierte Grafik: http://img137.imageshack.us/img137/4497/0127rs.jpg]



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  • Audite, Audite RÖMER!


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    Melde dich in der Casa Germanica zu Rom oder direkt beim Legatus Augusti cursu publico auf dem Palatin. Schriftlich oder auch gern Persönlich.



    ROM BRAUCHT DICH!



  • Anlässlich der Totenfeier zu Ehren von


    Tiberius Duccius Lando


    wird es eine Volksspeisung auf dem Forum der Stadt geben!


    Die Gens Duccia lädt Angehörige jedes Stands und Volks dazu ein, daran teilzunehmen.



    [Blockierte Grafik: http://www.kulueke.net/pics/ir/wappenduccia/siegelwachs.png]



    Sim-Off:

    In der WiSim sind entsprechende Angebote zu 0.00 Sesterzen kenntlich gemacht. Bitte genießt in Maßen, damit andere auch etwas davon haben können. :)


  • Sim-Off:

    Also, GANZ so zaghaft braucht ihr dann doch nicht an die Sache rangehen. Greift zu, ist genug für alle da. ;)


  • HANDELSKONSORTIVM
    ~ FREYA MERCVRIOQVE ~


    IHREM GRVENDER VND
    ERSTEN CVRATOR CONSORTII


    FVER SEINEN LANGJAEHRIGEN VNERMVEDLICHEN EINSATZ VND TATENDRANG ZVM WOHLE DES KONSORTIVMS



    IN MEMORIAM


    ~ TIBERIUS DUCCIUS LANDO ~
    GENANNT 'LOKI'


  • Bekanntmachung


    Das diesjährige JULFEST wird an den vierten Iden des Decembers stattfinden (10.12.2010/107 n.Chr.) auf den Feldern südlich der Stadtgrenze, nahe des Vicus Meridianus stattfinden.


    Sämtliche Stadtbewohner sind eingeladen an diesem Abend teilzunehmen um die längste Nacht des Winters zu erleben, den Göttern zu opfern und die Wiederauferstehung der Sonne zu feiern.


    Dank der großzügigen Spenden des Ordo Decurionum der Stadt und der Familia Duccii Marsi wird für das leibliche Wohl eines jeden Menschen gesorgt sein, ob Bürger oder Peregrinus, ob Mogontiner oder Auswärtiger, Mann oder Weib, Kind oder Alter.


    i.A.
    Sp. Turius Simplex et A. Paccius Perolla


  • Noch immer lag Schnee auf dem Forum Mogontiaci, was den Clamator der Stadtverwaltung aber nicht hinderte, seine Botschaft zu verkünden. Routiniert trat er aus der Curia heraus und stapfte zur Rostra hinüber, wo er sich in gewichtige Pose schmiss und sich mit donnerndem Bass Gehör verschaffte.


    "CIVES UND PEREGRINI! HÖRT MICH, DEN CLAMATOR CURIAE UND WISSET, WAS ICH ZU VERKÜNDEN HABE! NACH DEM ERLASS DER NEUEN LEX PROVINCIALIS WIRD ES IN UNSERER SCHÖNEN CIVITAS BALD WIEDER WAHLEN GEBEN! ES GIBT GRAVIERENDE ÄNDERUNGEN, DIE DIE HOHEN DECURIONES BESCHLOSSEN UND DIE NICHT ZU EUREM NACHTEIL SEIN SOLLEN!"


    Und so verlas er mit ebenso lauter Stimme die Bekanntmachung, die die Duumviri soeben hatten ausstellen lassen.


    -Bekanntmachung-


    Wahlen in Mogontiacum


    Von PRIDIE NON MAR DCCCLXI A.U.C. (6.3.2011/108 n.Chr.) bis NON MAR DCCCLXI A.U.C. (7.3.2011/108 n.Chr.) finden Wahlen in Mogontiacum statt. Zu wählen sind gemäß §§4ff. Pars Secunda Lex Civitatis Magistri Vici, Aedile, Quaestor und Duumviri nach den folgenden Vorgaben.



      [*]Magistri Vici:
      Je zwei Magistri Vici vertreten ihren Vicus im Ordo Decurionum. Sie werden für ein Jahr aus den Reihen der Vicani gewählt.
      Voraussetzungen: Mindestens Peregrinus, wohnhaft im zu vertretenen Vicus.


      [*]Aedile:
      Drei Aedile sichern die städtische Ordnung und bestreiten die Verwaltungsaufgaben. Sie leiten jeweils eigenständig ihnen zugewiesene Aufgabenbereiche und führen Aufsicht über jegliche öffentliche Einrichtungen und städtische Verpflichtungen.
      Voraussetzungen: Mindestens Peregrinus, Mitgliedschaft im Ordo Decurionum, vorangegangene Amtszeit als Magister Vici.


      [*]Quaestor:
      Der Quaestor hat die Aufsicht über die Stadtkasse. Er überwacht Ein- und Ausgaben. Er hat außerdem Sorge zu tragen für die Erhebung von Steuergeldern oder Zollgebühren, die das Stadtgebiet betreffen. Er schuldet dem Procurator Civitatium Rechenschaft über sämtliche Abgaben, die die Civitas dem römischen Staat zu leisten hat.
      Voraussetzungen: Mindestens Civis, Mitgliedschaft im Ordo Decurionum, vorangegangene Amtszeit als Aedil.


      [*]Duumviri:
      Der Stadtverwaltung stehen die Duumvirn vor. Neben der Ausübung des Marktrechts und der niederen wie freiwilligen Gerichtsbarkeit haben sie den Vorsitz über die Curia Civitatis inne. Sie weisen den gewählten Aedilen zudem ihre Aufgabenbereiche zu und leiten die Wahlen der städtischen Magistrate zum Ende ihrer Amtszeit.
      Voraussetzungen: Mindestens Civis, Mitgliedschaft im Ordo Decurionum, vorangegangene Amtszeit als Aedil.



      [*]Kandidatur:
      Alle Kandidaten haben die Qualifikation für ihre Kandidatur bis zum ANTE DIEM X KAL MAR DCCCLXI A.U.C. (20.2.2011/108 n.Chr.) der Stadtverwaltung mitzuteilen. Die Bekanntgabe der zugelassenen Kandidaten wird am ANTE DIEM IX KAL MAR DCCCLXI A.U.C. (21.2.2011/108 n.Chr.) stattfinden.


      [*]Zeitraum der Wahl:
      Die Wahlen werden am PRIDIE NON MAR DCCCLXI A.U.C. (6.3.2011/108 n.Chr.) in der Hora Secunda beginnen, die Wahlurnen werden am NON MAR DCCCLXI A.U.C. (7.3.2011/108 n.Chr.) mit dem Beginn der Hora Decima geschlossen.



      [*]Wahlrecht:
      Das Wahlrecht bestimmt sich gemäß der Lex Civitatis wie folgt (Auszug).
      Pars Tertia - Wahlen
      §1 - Wahlrecht

      (1) Aktives und passives Wahlrecht bei den Wahlen zu den Magistri der jeweiligen Vici haben sämtliche Vicani eines Vicus inne. Im Rahmen des aktiven Wahlrechts hat jeder Berechtigte so viele Stimmen, wie es wählbare Ämter in dem Vicus gibt.
      (2) Aktives und passives Wahlrecht zu den Wahlen der Aedile der Civitas haben die Angehörigen des Ordo Decurionum ohne Bürgerrecht. Zum Duumvirat und zur Quaestur ist das Bürgerrecht Wahlvoraussetzung. Im Rahmen des aktiven Wahlrechts hat jeder Berechtigte so viele Stimmen, wie es wählbare Ämter in dem Vicus gibt.


    Sp. Turius Simplex et A. Paccius Perolla

    __________________
    ANTE DIEM IV ID FEB DCCCLXI A.U.C.(10.2.2011/108 n.Chr.)


  • -Bekanntmachung-


    Wahlen in Mogontiacum


    Folgende Kandidaten sind für die kommenden Wahlen im März zugelassen.


    Für das Amt des Magister Vici:


      [*]Egbert, Sohn des Gernot
      [*]Hoimar, Sohn des Otilo
      [*]Tiberius Rusius Amintinus
      [*]Luitwolf von den Nemetern
      [*]Ratmar der Pelzhändler
      [*]Quintus Varius Celer


    Für das Amt des Aedils:


      [*]Appius Sempronius Hybrida
      [*]Galeo Acilius Pitio
      [*]Spurius Carpinatius Lento


    Für das Amt des Quaestors:


      [*]Manius Carisius Gaetulicus
      [*]Marcus Presenteius Lentulus
      [*]Cossus Visellius Rutilus


    Für das Amt des Duumvirn:


      [*]Numerius Duccius Marsus
      [*]Galeo Laetilius Fecenianus
      [*]Aulus Paccius Perolla



    Die Wahlen werden am PRIDIE NON MAR DCCCLXI A.U.C. (6.3.2011/108 n.Chr.) in der Hora Secunda beginnen, die Wahlurnen werden am NON MAR DCCCLXI A.U.C. (7.3.2011/108 n.Chr.) mit dem Beginn der Hora Decima geschlossen.



    Sp. Turius Simplex et A. Paccius Perolla

    __________________
    ANTE DIEM VI KAL MAR DCCCLXI A.U.C. (24.2.2011/108 n.Chr.)


  • -Bekanntmachung-


    Ergebnisse der Wahlen in Mogontiacum


    Die Curia Mogontiaci gibt hiermit die offiziellen Endergebnisse der Wahlen zur Stadtverwaltung der Civitas Mogontiacum bekannt.


    Für das Amt des Magister Vici:


      [*]Egbert, Sohn des Gernot (75%)
      [*]Quintus Varius Celer (66%)
      [*]Ratmar der Pelzhändler (61%)
      [*]Tiberius Rusius Amintinus (54%)
      [*]Luitwolf von den Nemetern (46%)
      [*]Hoimar, Sohn des Otilo (32%)



    Für das Amt des Aedils:


      [*]Galeo Acilius Pitio (78%)
      [*]Appius Sempronius Hybrida (58%)
      [*]Spurius Carpinatius Lento (52%)



    Für das Amt des Quaestors:


      [*]Cossus Visellius Rutilus (72%)
      [*]Manius Carisius Gaetulicus (43%)
      [*]Marcus Presenteius Lentulus (20%)



    Für das Amt des Duumvirn:


      [*]Numerius Duccius Marsus (83%)
      [*]Aulus Patulcius Merula (69%)
      [*]Aulus Paccius Perolla (49%)


    Die Vereidigung der Amtsträger findet auf dem Forum Mogontiaci statt




    Sp. Turius Simplex et A. Paccius Perolla

    __________________
    ANTE DIEM VI KAL MAR DCCCLXI A.U.C. (24.2.2011/108 n.Chr.)


  • Noch immer lag Schnee auf dem Forum Mogontiaci, was den Clamator der Stadtverwaltung aber nicht hinderte, seine Botschaft zu verkünden. Routiniert trat er aus der Curia heraus und stapfte zur Rostra hinüber, wo er sich in gewichtige Pose schmiss und sich mit donnerndem Bass Gehör verschaffte.


    "CIVES UND PEREGRINI! HÖRT MICH, DEN CLAMATOR CURIAE UND WISSET, WAS ICH ZU VERKÜNDEN HABE! ES WERDEN WIEDER WAHLEN STATTFINDEN! HÖRT HER, ES IST WIEDER ZEIT EURE BÜRGERPFLICHT ZU ERFÜLLEN IN EINER KANDIDATUR ZU EHRBAREN ÄMTERN!"


    Und so verlas er mit ebenso lauter Stimme die Bekanntmachung, die die Duumviri soeben hatten ausstellen lassen.


    -Bekanntmachung-


    Wahlen in Mogontiacum


    Von ANTE DIEM XV KAL APR DCCCLXII A.U.C. (18.3.2012/109 n.Chr.) bis ANTE DIEM XIV KAL APR DCCCLXII A.U.C. (19.3.2012/109 n.Chr.) finden Wahlen in Mogontiacum statt. Zu wählen sind gemäß §§4ff. Pars Secunda Lex Civitatis Magistri Vici, Aedile, Quaestor und Duumviri nach den folgenden Vorgaben.



      [*]Magistri Vici:
      Je zwei Magistri Vici vertreten ihren Vicus im Ordo Decurionum. Sie werden für ein Jahr aus den Reihen der Vicani gewählt.
      Voraussetzungen: Mindestens Peregrinus, wohnhaft im zu vertretenen Vicus (Vicus Apollinensis, Navaliorum, Victoriae, Novus, oder Salutaris).


      [*]Aedile:
      Drei Aedile sichern die städtische Ordnung und bestreiten die Verwaltungsaufgaben.
      Voraussetzungen: Mindestalter von 25 Jahren, mindestens Peregrinus, Mitgliedschaft im Ordo Decurionum, vorangegangene Amtszeit als Magister Vici.


      [*]Quaestor:
      Der Quaestor hat die Aufsicht über die Stadtkasse.
      Voraussetzungen: Mindestalter von 27 Jahren, mindestens Civis, Mitgliedschaft im Ordo Decurionum, vorangegangene Amtszeit als Aedil.


      [*]Duumviri:
      Der Stadtverwaltung stehen die Duumvirn vor.
      Voraussetzungen: Mindestalter von 32 Jahren, mindestens Civis, Mitgliedschaft im Ordo Decurionum, vorangegangene Amtszeit als Aedil.



      [*]Kandidatur:
      Alle Kandidaten haben die Qualifikation für ihre Kandidatur bis zum ANTE DIEM IV NON MAR DCCCLXII A.U.C. (4.3.2012/109 n.Chr.) der Stadtverwaltung mitzuteilen. Die Bekanntgabe der zugelassenen Kandidaten wird am ANTE DIEM III NON MAR DCCCLXII A.U.C. (5.3.2012/109 n.Chr.) stattfinden.


      [*]Zeitraum der Wahl:
      Die Wahlen werden am ANTE DIEM XV KAL APR DCCCLXII A.U.C. (18.3.2012/109 n.Chr.) in der Hora Secunda beginnen, die Wahlurnen werden am ANTE DIEM XIV KAL APR DCCCLXII A.U.C. (19.3.2012/109 n.Chr.) mit dem Beginn der Hora Decima geschlossen.



      [*]Wahlrecht:
      Das Wahlrecht bestimmt sich gemäß der Lex Civitatis wie folgt (Auszug).
      Pars Tertia - Wahlen
      §1 - Wahlrecht

      (1) Aktives und passives Wahlrecht bei den Wahlen zu den Magistri der jeweiligen Vici haben sämtliche Vicani eines Vicus inne. Im Rahmen des aktiven Wahlrechts hat jeder Berechtigte so viele Stimmen, wie es wählbare Ämter in dem Vicus gibt.
      (2) Aktives und passives Wahlrecht zu den Wahlen der Aedile der Civitas haben alle Angehörigen des Ordo Decurionum. Zum Duumvirat und zur Quaestur ist das Bürgerrecht Wahlvoraussetzung. Mindestalter für die Kandidatur zum Aedilat sind fünfundzwanzig, zur Quaestur siebenundzwanzig, zum Duumvirat zweiunddreißig Jahre. Im Rahmen des aktiven Wahlrechts hat jeder Berechtigte so viele Stimmen, wie es wählbare Ämter in dem Vicus gibt.


    A. Patulcius Merula et N. Duccius Marsus

    __________________
    KAL MAR DCCCLXII A.U.C.ANTE DIEM V (26.2.2012/109 n.Chr.)


  • -Bekanntmachung-


    Wahlen in Mogontiacum


    Folgende Kandidaten sind für die kommenden Wahlen im März zugelassen.


    Für das Amt des Magister Vici:
    Im Namen des Vicus Apollinensis:


      [*]Lucius Petronius Crispus
      [*][...]


    Im Namen des Vicus Navaliorum:


      [*]Mathayus Magonidas
      [*][...]


    Für das Amt des Aedils:


      [*][...]


    Für das Amt des Quaestors:


      [*][...]


    Für das Amt des Duumvirn:


      [*][...]


    Die Wahlen werden am ANTE DIEM XV KAL APR DCCCLXII A.U.C. (18.3.2012/109 n.Chr.) in der Hora Secunda beginnen, die Wahlurnen werden am ANTE DIEM XIV KAL APR DCCCLXII A.U.C. (19.3.2012/109 n.Chr.) mit dem Beginn der Hora Decima geschlossen.




    A. Patulcius Merula et N. Duccius Marsus

    __________________
    ANTE DIEM III NON MAR DCCCLXII A.U.C. (5.3.2012/109 n.Chr.)


  • -Bekanntmachung-


    Ergebnis der Wahlen in Mogontiacum


    Nach der Stimmauszählung haben folgende Kandidaten die erforderliche Stimmenmehrheit erreicht.


    Für das Amt des Magister Vici:
    Im Namen des Vicus Apollinensis:


      [*]Lucius Petronius Crispus
      [*][...]


    Im Namen des Vicus Navaliorum:


      [*]Mathayus Magonidas
      [*][...]


    Für das Amt des Aedils:


      [*][...]


    Für das Amt des Quaestors:


      [*][...]


    Für das Amt des Duumvirn:


      [*][...]


    Die Vereidigung der Amtsträger findet auf dem Forum Mogontiaci statt.


    Es beglückwünschen die Wahlsieger



    A. Patulcius Merula et N. Duccius Marsus

    __________________
    ANTE DIEM XIII KAL APR DCCCLXII A.U.C. (20.3.2012/109 n.Chr.)


  • Nieselregen verschleierte das Forum, was den Clamator der Stadtverwaltung aber nicht hinderte, seine Botschaft zu verkünden. Routiniert trat er aus der Curia heraus und stapfte zur Rostra hinüber, wo er sich in gewichtige Pose schmiss und sich mit donnerndem Bass Gehör verschaffte, während ein unglücklich dreinschauender Sklavenjunge ihm einen Schirm über den pompösen Kopf zu halten versuchte.


    "CIVES UND PEREGRINI! HÖRT MICH, DEN CLAMATOR CURIAE UND WISSET, WAS ICH ZU VERKÜNDEN HABE! ES WERDEN WIEDER WAHLEN STATTFINDEN! HÖRT HER, ES IST WIEDER ZEIT EURE BÜRGERPFLICHT ZU ERFÜLLEN IN EINER KANDIDATUR ZU EHRBAREN ÄMTERN!"


    Und so verlas er mit ebenso lauter Stimme die Bekanntmachung, die die Duumviri soeben hatten ausstellen lassen.


    -Bekanntmachung-


    Wahlen in Mogontiacum


    Von PRIDIE KAL OCT DCCCLXII A.U.C. (30.9.2012/109 n.Chr.) bis KAL OCT DCCCLXII A.U.C. (1.10.2012/109 n.Chr.) finden Wahlen in Mogontiacum statt. Zu wählen sind gemäß §§4ff. Pars Secunda Lex Civitatis Magistri Vici, Aedile, Quaestor und Duumviri nach den folgenden Vorgaben.



      [*]Magistri Vici:
      Je zwei Magistri Vici vertreten ihren Vicus im Ordo Decurionum. Sie werden für ein Jahr aus den Reihen der Vicani gewählt.
      Voraussetzungen: Mindestens Peregrinus, wohnhaft im zu vertretenen Vicus (Vicus Apollinensis, Navaliorum, Victoriae, Novus, oder Salutaris).


      [*]Aedile:
      Drei Aedile sichern die städtische Ordnung und bestreiten die Verwaltungsaufgaben.
      Voraussetzungen: Mindestalter von 25 Jahren, mindestens Peregrinus, Mitgliedschaft im Ordo Decurionum, vorangegangene Amtszeit als Magister Vici.


      [*]Quaestor:
      Der Quaestor hat die Aufsicht über die Stadtkasse.
      Voraussetzungen: Mindestalter von 27 Jahren, mindestens Civis, Mitgliedschaft im Ordo Decurionum, vorangegangene Amtszeit als Aedil.


      [*]Duumviri:
      Der Stadtverwaltung stehen die Duumvirn vor.
      Voraussetzungen: Mindestalter von 32 Jahren, mindestens Civis, Mitgliedschaft im Ordo Decurionum, vorangegangene Amtszeit als Aedil.



      [*]Kandidatur:
      Alle Kandidaten haben die Qualifikation für ihre Kandidatur bis zum ANTE DIEM XVI KAL OCT DCCCLXII A.U.C. (16.9.2012/109 n.Chr.) der Stadtverwaltung mitzuteilen. Die Bekanntgabe der zugelassenen Kandidaten wird am ANTE DIEM XV KAL OCT DCCCLXII A.U.C. (17.9.2012/109 n.Chr.) stattfinden.


      [*]Zeitraum der Wahl:
      Die Wahlen werden am PRIDIE KAL OCT DCCCLXII A.U.C. (30.9.2012/109 n.Chr.) in der Hora Secunda beginnen, die Wahlurnen werden am KAL OCT DCCCLXII A.U.C. (1.10.2012/109 n.Chr.) mit dem Beginn der Hora Decima geschlossen.



      [*]Wahlrecht:
      Das Wahlrecht bestimmt sich gemäß der Lex Civitatis wie folgt (Auszug).
      Pars Tertia - Wahlen
      §1 - Wahlrecht

      (1) Aktives und passives Wahlrecht bei den Wahlen zu den Magistri der jeweiligen Vici haben sämtliche Vicani eines Vicus inne. Im Rahmen des aktiven Wahlrechts hat jeder Berechtigte so viele Stimmen, wie es wählbare Ämter in dem Vicus gibt.
      (2) Aktives und passives Wahlrecht zu den Wahlen der Aedile der Civitas haben alle Angehörigen des Ordo Decurionum. Zum Duumvirat und zur Quaestur ist das Bürgerrecht Wahlvoraussetzung. Mindestalter für die Kandidatur zum Aedilat sind fünfundzwanzig, zur Quaestur siebenundzwanzig, zum Duumvirat zweiunddreißig Jahre. Im Rahmen des aktiven Wahlrechts hat jeder Berechtigte so viele Stimmen, wie es wählbare Ämter in dem Vicus gibt.


    G. Epidius Andronicus et S. Vibienus Ticida

    __________________
    ANTE DIEM III NON SEP DCCCLXII A.U.C. (3.9.2012/109 n.Chr.)


  • Sim-Off:

    Auch, wenn die Wahlen - zu denen niemand als Kandidat angetreten ist - terminlich längst vorüber sind, möchte ich hier dennoch das Ergebnis sim-on festlegen, um zumindest einen NSC-Duumvir als Ansprechpartner in der Curia zu etablieren und um ferner auch eine gewisse Kontinuität in den Fortgang der Kommunalwahlen zu bringen. Verzeiht mir derweil, dass ich nicht schon früher dazu gekommen bin.
    NDM


    -Bekanntmachung-


    Ergebnis der Wahlen in Mogontiacum


    Nach der Stimmauszählung haben folgende Kandidaten die erforderliche Stimmenmehrheit erreicht.


    Für das Amt des Magister Vici:


      [*][...]


    Für das Amt des Aedils:


      [*]Caius Siculus Adgandestrius (NSC)
      [*][...]


    Für das Amt des Quaestors:


      [*][...]


    Für das Amt des Duumvirn:


      [*]Aulus Patulcius Mercula (NSC)
      [*][...]


    Die Vereidigung der Amtsträger findet auf dem Forum Mogontiaci statt.


    Es beglückwünschen die Wahlsieger



    G. Epidius Andronicus et S. Vibienus Ticida

    __________________
    ANTE DIEM VI NON OCT DCCCLXII A.U.C. (2.10.2012/109 n.Chr.)


  • Schneeregen verschleierte das Forum, was den Clamator der Stadtverwaltung aber nicht hinderte, seine Botschaft zu verkünden. Routiniert trat er aus der Curia heraus und stapfte zur Rostra hinüber, wo er sich leicht frierend in gewichtige Pose schmiss und sich mit donnerndem Bass Gehör verschaffte, während ein unglücklich dreinschauender Sklavenjunge ihm einen Schirm über den pompösen Kopf zu halten versuchte.


    "CIVES UND PEREGRINI! HÖRT MICH, DEN CLAMATOR CURIAE UND WISSET, WAS ICH ZU VERKÜNDEN HABE! ES WERDEN WIEDER WAHLEN STATTFINDEN! HÖRT HER, ES IST WIEDER ZEIT EURE BÜRGERPFLICHT ZU ERFÜLLEN IN EINER KANDIDATUR ZU EHRBAREN ÄMTERN!"


    Und so verlas er mit ebenso lauter Stimme die Bekanntmachung, die die Duumviri soeben hatten ausstellen lassen.


    -Bekanntmachung-


    Wahlen in Mogontiacum


    Von ANTE DIEM VI KAL MAR DCCCLXIII A.U.C. (24.2.2013/110 n.Chr.) bis ANTE DIEM V KAL MAR DCCCLXIII A.U.C. (25.2.2013/110 n.Chr.) finden Wahlen in Mogontiacum statt. Zu wählen sind gemäß §§4ff. Pars Secunda Lex Civitatis Magistri Vici, Aedile, Quaestor und Duumviri nach den folgenden Vorgaben.



      [*]Magistri Vici:
      Je zwei Magistri Vici vertreten ihren Vicus im Ordo Decurionum. Sie werden für ein Jahr aus den Reihen der Vicani gewählt.
      Voraussetzungen: Mindestens Peregrinus, wohnhaft im zu vertretenen Vicus.


      [*]Aedile:
      Drei Aedile sichern die städtische Ordnung und bestreiten die Verwaltungsaufgaben. Sie leiten jeweils eigenständig ihnen zugewiesene Aufgabenbereiche und führen Aufsicht über jegliche öffentliche Einrichtungen und städtische Verpflichtungen.
      Voraussetzungen: Mindestens Peregrinus, Mitgliedschaft im Ordo Decurionum, vorangegangene Amtszeit als Magister Vici.


      [*]Quaestor:
      Der Quaestor hat die Aufsicht über die Stadtkasse. Er überwacht Ein- und Ausgaben. Er hat außerdem Sorge zu tragen für die Erhebung von Steuergeldern oder Zollgebühren, die das Stadtgebiet betreffen. Er schuldet dem Procurator Civitatium Rechenschaft über sämtliche Abgaben, die die Civitas dem römischen Staat zu leisten hat.
      Voraussetzungen: Mindestens Civis, Mitgliedschaft im Ordo Decurionum, vorangegangene Amtszeit als Aedil.


      [*]Duumviri:
      Der Stadtverwaltung stehen die Duumvirn vor. Neben der Ausübung des Marktrechts und der niederen wie freiwilligen Gerichtsbarkeit haben sie den Vorsitz über die Curia Civitatis inne. Sie weisen den gewählten Aedilen zudem ihre Aufgabenbereiche zu und leiten die Wahlen der städtischen Magistrate zum Ende ihrer Amtszeit.
      Voraussetzungen: Mindestens Civis, Mitgliedschaft im Ordo Decurionum, vorangegangene Amtszeit als Aedil.



      [*]Kandidatur:
      Alle Kandidaten haben die Qualifikation für ihre Kandidatur bis zum ANTE DIEM IV ID FEB DCCCLXIII A.U.C. (10.2.2013/110 n.Chr.) der Stadtverwaltung mitzuteilen. Die Bekanntgabe der zugelassenen Kandidaten wird am ANTE DIEM IX KAL MAR DCCCLXI A.U.C. (21.2.2011/108 n.Chr.) stattfinden.


      [*]Zeitraum der Wahl:
      Die Wahlen werden am genannten Tag in der Hora Secunda beginnen, die Wahlurnen werden am darauf folgenden Tag mit dem Beginn der Hora Decima geschlossen.



      [*]Wahlrecht:
      Das Wahlrecht bestimmt sich gemäß der Lex Civitatis wie folgt (Auszug).
      Pars Tertia - Wahlen
      §1 - Wahlrecht

      (1) Aktives und passives Wahlrecht bei den Wahlen zu den Magistri der jeweiligen Vici haben sämtliche Vicani eines Vicus inne. Im Rahmen des aktiven Wahlrechts hat jeder Berechtigte so viele Stimmen, wie es wählbare Ämter in dem Vicus gibt.
      (2) Aktives und passives Wahlrecht zu den Wahlen der Aedile der Civitas haben die Angehörigen des Ordo Decurionum ohne Bürgerrecht. Zum Duumvirat und zur Quaestur ist das Bürgerrecht Wahlvoraussetzung. Im Rahmen des aktiven Wahlrechts hat jeder Berechtigte so viele Stimmen, wie es wählbare Ämter in dem Vicus gibt.


    A. Patulcius Merula et L. Axius Maecenas

    __________________
    PRIDIE NON FEB DCCCLXIII A.U.C. (4.2.2013/110 n.Chr.)


  • -Bekanntmachung-


    Wahlen in Mogontiacum


    Folgende Kandidaten sind für die kommenden Wahlen im März zugelassen.


    Für das Amt des Magister Vici:
    Im Namen des Vicus Apollinensis:


      [*]Asius
      [*]...


    Im Namen des Vicus Navaliorum:


      [*]Titus Matinius Pacatus
      [*]...


    Für das Amt des Aedils:


      [*]...


    Für das Amt des Quaestors:


      [*]...


    Für das Amt des Duumvirn:


      [*]...


    Die Wahlen werden am Wahltag in der Hora Secunda beginnen, die Wahlurnen werden am darauf folgenden Tag mit dem Beginn der Hora Decima geschlossen.




    A. Patulcius Merula et L. Axius Maecenas

    __________________
    ANTE DIEM III ID FEB DCCCLXIII A.U.C. (11.2.2013/110 n.Chr.)


  • -Bekanntmachung-


    Ergebnis der Wahlen in Mogontiacum


    Nach der Stimmauszählung haben folgende Kandidaten die erforderliche Stimmenmehrheit erreicht.


    Für das Amt des Magister Vici:
    Im Namen des Vicus Apollinensis:


      [*]Asius
      [*][...]


    Für das Amt des Aedils:


      [*]Quintus Varius Celer (NSC)
      [*][...]


    Für das Amt des Quaestors:


      [*]Kaeso Lucceius Philonicus (NSC)


    Für das Amt des Duumvirn:


      [*]Spurius Turius Simplex (NSC)
      [*]Aulus Paccius Perolla (NSC)


    Die Vereidigung der Amtsträger findet auf dem Forum Mogontiaci statt.


    Es beglückwünschen die Wahlsieger



    A. Patulcius Merula et L. Axius Maecenas

    __________________
    ANTE DIEM IV KAL MAR DCCCLXIII A.U.C. (26.2.2013/110 n.Chr.)


  • Sonne brach zwischen den gräulichen Wolken hervor, die über Mogontiacum hingen. Es war ein mal nieseliger, mal aufgelockerter Mai. An manchen Tagen erfreute sich das Satte Grün der Bäume und Büsche der besondere Aufmerksamkeit strahlenden Sonnenschein, an anderen Tagen hingen die Regenwolken wie Trauerflor über der Civitas.
    Der Clamator der Stadtverwaltung verkündete seine Botschaft aber wie an jedem anderen Tag. Routiniert trat er aus der Curia heraus und stapfte zur Rostra hinüber, wo er sich in gewichtige Pose schmiss und sich mit donnerndem Bass Gehör verschaffte.


    "CIVES UND PEREGRINI! HÖRT MICH, DEN CLAMATOR CURIAE UND WISSET, WAS ICH ZU VERKÜNDEN HABE! ES WERDEN WIEDER WAHLEN STATTFINDEN! HÖRT HER, ES IST WIEDER ZEIT EURE BÜRGERPFLICHT ZU ERFÜLLEN IN EINER KANDIDATUR ZU EHRBAREN ÄMTERN!"


    Und so verlas er mit ebenso lauter Stimme die Bekanntmachung, die die Duumviri soeben hatten ausstellen lassen.


    -Bekanntmachung-


    Wahlen in Mogontiacum


    Von ANTE DIEM XVI KAL IUL DCCCLXIII A.U.C. (16.6.2013/110 n.Chr.) bis ANTE DIEM XV KAL IUL DCCCLXIII A.U.C. (17.6.2013/110 n.Chr.) finden Wahlen in Mogontiacum statt. Zu wählen sind gemäß §§4ff. Pars Secunda Lex Civitatis Magistri Vici, Aedile, Quaestor und Duumviri nach den folgenden Vorgaben.



      [*]Magistri Vici:
      Je zwei Magistri Vici vertreten ihren Vicus im Ordo Decurionum. Sie werden für ein Jahr aus den Reihen der Vicani gewählt.
      Voraussetzungen: Mindestens Peregrinus, wohnhaft im zu vertretenen Vicus.


      [*]Aedile:
      Drei Aedile sichern die städtische Ordnung und bestreiten die Verwaltungsaufgaben. Sie leiten jeweils eigenständig ihnen zugewiesene Aufgabenbereiche und führen Aufsicht über jegliche öffentliche Einrichtungen und städtische Verpflichtungen.
      Voraussetzungen: Mindestens Peregrinus, Mitgliedschaft im Ordo Decurionum, vorangegangene Amtszeit als Magister Vici.


      [*]Quaestor:
      Der Quaestor hat die Aufsicht über die Stadtkasse. Er überwacht Ein- und Ausgaben. Er hat außerdem Sorge zu tragen für die Erhebung von Steuergeldern oder Zollgebühren, die das Stadtgebiet betreffen. Er schuldet dem Procurator Civitatium Rechenschaft über sämtliche Abgaben, die die Civitas dem römischen Staat zu leisten hat.
      Voraussetzungen: Mindestens Civis, Mitgliedschaft im Ordo Decurionum, vorangegangene Amtszeit als Aedil.


      [*]Duumviri:
      Der Stadtverwaltung stehen die Duumvirn vor. Neben der Ausübung des Marktrechts und der niederen wie freiwilligen Gerichtsbarkeit haben sie den Vorsitz über die Curia Civitatis inne. Sie weisen den gewählten Aedilen zudem ihre Aufgabenbereiche zu und leiten die Wahlen der städtischen Magistrate zum Ende ihrer Amtszeit.
      Voraussetzungen: Mindestens Civis, Mitgliedschaft im Ordo Decurionum, vorangegangene Amtszeit als Aedil.



      [*]Kandidatur:
      Alle Kandidaten haben die Qualifikation für ihre Kandidatur bis zum ANTE DIEM IV NON IUN DCCCLXIII A.U.C. (2.6.2013/110 n.Chr.) der Stadtverwaltung mitzuteilen. Die Bekanntgabe der zugelassenen Kandidaten wird am ANTE DIEM III NON IUN DCCCLXIII A.U.C. (3.6.2013/110 n.Chr.) stattfinden.


      [*]Zeitraum der Wahl:
      Die Wahlen werden am genannten Tag in der Hora Secunda beginnen, die Wahlurnen werden am darauf folgenden Tag mit dem Beginn der Hora Decima geschlossen.



      [*]Wahlrecht:
      Das Wahlrecht bestimmt sich gemäß der Lex Civitatis wie folgt (Auszug).
      Pars Tertia - Wahlen
      §1 - Wahlrecht

      (1) Aktives und passives Wahlrecht bei den Wahlen zu den Magistri der jeweiligen Vici haben sämtliche Vicani eines Vicus inne. Im Rahmen des aktiven Wahlrechts hat jeder Berechtigte so viele Stimmen, wie es wählbare Ämter in dem Vicus gibt.
      (2) Aktives und passives Wahlrecht zu den Wahlen der Aedile der Civitas haben die Angehörigen des Ordo Decurionum ohne Bürgerrecht. Zum Duumvirat und zur Quaestur ist das Bürgerrecht Wahlvoraussetzung. Im Rahmen des aktiven Wahlrechts hat jeder Berechtigte so viele Stimmen, wie es wählbare Ämter in dem Vicus gibt.


    Sp. Turius Simplex et A. Paccius Perolla

    __________________
    ANTE DIEM VIII KAL IUN DCCCLXIII A.U.C. (25.5.2013/110 n.Chr.)


  • -Bekanntmachung-


    Wahlen in Mogontiacum


    Folgende Kandidaten sind für die kommenden Wahlen im Juni zugelassen.


    Für das Amt des Magister Vici:


    Im Namen des Vicus Navaliorum:


      [*]Titus Matinius Pacatus
      [*]...


    Für das Amt des Aedils:


      [*]...


    Für das Amt des Quaestors:


      [*]...


    Für das Amt des Duumvirn:


      [*]...


    Die Wahlen werden am Wahltag in der Hora Secunda beginnen, die Wahlurnen werden am darauf folgenden Tag mit dem Beginn der Hora Decima geschlossen.




    Sp. Turius Simplex et A. Paccius Perolla

    __________________
    ANTE DIEM III NON IUN DCCCLXIII A.U.C. (3.6.2013/110 n.Chr.)


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