• Cursus honorum [lat. , »Ämterlaufbahn«]: die allmählich in der römischen Republik gewohnheitsrechtlich entwickelten Regeln einer bestimmten Ämterfolge, durch die Lex Villia annalis (180 v. u. Z.) und die Lex Cornelia Sullas (81 v. u. Z.) gesetzlich festgelegt. Danach begann der senatorische Cursus honorum mit der Quästur , der das Volkstribunat oder die Ädilität , die Prätur und schließlich das Konsulat folgten. Diese Reihenfolge blieb auch in der Kaiserzeit bestehen; die ebenfalls festgesetzten Mindestalter für jedes Amt erlebten mehrfach Modifizierungen. In der Kaiserzeit bildete die Prätur bzw. das Konsulat die Voraussetzung für die Bekleidung bestimmter senatorischer Ämter zivilen und militärischen Charakters, z.B. der Statthalterschaften (Prokonsuln , Prokuratoren), Legionskommandanten (Legatus) und Curatoren . Innerhalb dieser prätorischen und konsularischen Ämter lassen sich ebenfalls noch gewisse Rangabstufungen erkennen. - Auch bei den ritterlichen Beamten (Prokuratoren , Präfekten ) und den Offizieren sowie den Angestellten aus dem Freigelassenenstand bildete sich im Laufe der frühen Kaiserzeit eine Art Cursus honorum heraus.

  • Quaestor [lat., »Untersucher«]: zwei Finanzbeamte in Rom, zunächst von den Konsuln ernannt, seit 447 v. u. Z. vom Volk gewählt. Seit 421 gab es vier Quästoren, seit 267 acht, unter Sulla 20, unter Cäsar zeitweilig 40. Die Stadt-Quästoren leiteten das Aerarium, die Provinz-Quästoren die Finanzverwaltung in den Provinzen. Seit Sulla bildeten die Quästoren die niedrigste Rangstufe im Senat. In der Kaiserzeit sank mit der Bedeutung des Senats auch die der Quästoren, da die Verwaltung der Reichsfinanzen im wesentlichen in der Hand des Kaisers lag, dem dafür ein eigener, von ritterlichen Beamten geführter Verwaltungsapparat zur Verfügung stand.

  • Volks-Tribun (Tribunus plebis): seit etwa 490 v. u. Z. Beamter der römischen Plebs, dessen Hauptaufgabe in der Vertretung der plebejischen Interessen gegenüber den Patriziern bestand. Seine Person war sakrosankt. Besondere Macht besaß er durch das Einspruchsrecht (Veto) gegen die curulischen Magistrate und den Senat. Er konnte Versammlungen der Plebs einberufen. In der Kaiserzeit erlosch die Bedeutung des selbständigen Amtes, lebte aber in der Tribunicia potestas des Kaisers als eine seiner wesentlichsten Machtgrundlagen fort.

  • Aedil [von lat. aedes, »Tempel«]: ordentliche Magistratur der Städte, bes. bekannt in Rom, urspr. wie die Volkstribunen Sonderbeamte der römischen Plebs; mit den Gesetzen des Licinius und Sextius 367 v. u. Z. wurden 2 weitere, jetzt patrizische Ädilen hinzugewählt. Zu ihren Funktionen gehörten die Polizeiaufsicht über Straßen, Tempel und Märkte, die Getreideversorgung, die Ausrichtung der öffentlichen Spiele, die Bewachung der Staatskasse sowie die Bauaufsicht. In der Kaiserzeit sank das Amt zur bedeutungslosen Stufe der senatorischen Ämterlaufbahn herab.

  • Praetor [von lat. praeire, »vorangehen«, entspr. dem »Herzog«]: nach der Abschaffung des Königtums wahrscheinlich Titel der beiden obersten Beamten des römischen Stadtstaates. Seit den Leges Liciniae Sextiae (367 v. u. Z.) hießen die Oberbeamten Konsuln, denen ein Prätor unterstellt war, dessen Hauptkompetenz die städt. Gerichtsbarkeit war. Seit etwa 242 v. u. Z. trat neben den Stadt-Prätor. (Praetor urbanus) der Fremden-Prätor. (Praetor peregrinus), der für die Gerichtsbarkeit zwischen Römern und Fremden (peregrini) bzw. zwischen Fremden untereinander zuständig war. Die Einrichtung der ersten Provinzen führte zu weiteren Prätorenstellen: 227 v. u. Z. je eine für Sizilien und Sardinien, 197 v. u. Z. je eine für die beiden spanischen Provinzen. Diese 6 Stellen blieben bis Sulla, der die Provinzen durch Promagistrate verwalten ließ, dafür aber Prätoren als Vorsitzende der Geschworenenhöfe einsetzte, so dass sich die Zahl auf 8 erhöhte. Unter Cäsar gab es 16, in der Kaiserzeit 18 Prätoren. Seit 367 v. u. Z. (Leges Liciniae Sextiae) bestand die Hauptaufgabe der Prätoren in der Gerichtsbarkeit. Die Prinzipien seiner Amtsführung veröffentlichte der Prätor zu Beginn seiner Tätigkeit im Edikt. Der Praetor urbanus vertrat den Konsul bei Abwesenheit in Rom. Außerdem war er zur Führung eines Ein-Legionen-Heeres berechtigt. In der Kaiserzeit war die Prätur zwar bedeutungslos geworden, bildete aber die notwendige Voraussetzung für die Bekleidung einer Reihe hoher Verwaltungsposten und Offiziersstellen in der Senatorischen Laufbahn. Nach dem Vorbild der Hauptstadt trugen auch in anderen italienischen Städten Gemeindebeamte den Titel Prätor.

  • Consul [lat.]: möglicherweise seit etwa 450 v. u. Z. Titel der beiden obersten Beamten der römischen Republik, die von der Volksversammlung auf ein Jahr gewählt wurden. Zunächst waren es nur Patrizier, seit 367 v. u. Z. (Leges Liciniae Sextiae) konnten auch Plebejer gewählt werden. In der Kaiserzeit wurden sie vom Kaiser ernannt, und das Amt an sich verlor an Bedeutung, bildete aber die notwendige Voraussetzung für die Bekleidung wichtiger Posten in der Staatsverwaltung und Heeresführung. Das Mindestalter betrug seit 180 v. u. Z. (Lex Villia annalis) gewöhnlich 43 Jahre. Die Konsuln der römischen Republik beriefen Senat und Volksversammlung ein und leiteten die Sitzungen bzw. Versammlungen. Anschließend sorgten sie für die Ausführung der Beschlüsse. Im Krieg führten sie die Heere. Nach ihrer Amtstätigkeit waren sie als Pro-Konsuln befugt, eine der römischen Provinzen zu leiten. Äußere Zeichen ihrer Würde waren die purpurumsäumte Toga, ein besonderer Amtsstuhl aus Elfenbein (Sella curulis) und 12 Liktoren. Durch die Namen der Konsuln erfolgte die Angabe des Jahres in der römischen Datumsangabe (Consules ordinarii). Der Nachfolger im gleichen Amtsjahr bei Tod oder Absetzung hieß Consul suffectus. In der Kaiserzeit gab es in der Regel mehrere, oftmals über 10 Suffecti in einem Jahr. Bereits gewählte Konsuln, die ihr Amt aber noch nicht angetreten hatten, hießen Consules designati.

  • Statthalter: Leiter einer römischen Provinz, in dessen Händen vor allem die Rechtsprechung und die Befehlsgewalt über das in seiner Provinz stehende Heer (Legionen und Hilfstruppen) lag. In der Republik wurden die S. durch das Los bestimmt, in der Kaiserzeit größtenteils vom Kaiser ernannt.

  • Prokonsul [von lat. pro consule, »an Stelle des Konsuls«]: während der römischen Republik ein ehemaliger Konsul, der Statthalter einer Provinz, in der Kaiserzeit einer Senatsprovinz, wurde. Der Prokonsul war mit den Befugnissen eines Konsuls ausgestattet. Analog dazu regierten auch ehemalige Prätoren in den Provinzen als Proprätoren.

  • Legatus , [lat., »der Ausgewählte«]:
    1. ein vom Senat ernannter Gesandter im völkerrechtlichen Sinne, der als unverletzlich galt und Anspruch auf Hilfspersonal und freie Beförderung besaß. 2. vom Senat bestimmter Gehilfe der Feldherren oder Hilfsbeamter der Statthalter mit vor allem jurisdiktionellen Kompetenzen. 3. in der Kaiserzeit vom Kaiser ernannter Befehlshaber einer Legion (Legatus legionis), Statthalter in kaiserlichen Provinzen (Legatus Augusti pro praetore) und Sonderbeauftragter.

  • Curator [lat.]: Titel hoher senatorischer Verwaltungsbeamten in der frühen römischen Kaiserzeit (z.B. Curator aquarum, Curator viarum: Verwalter der Wasserversorgung, Straßen usw.).

  • Prokurator [lat., »Verwalter«]: in der römischen Kaiserzeit hoher ritterlicher Beamter, besonders in der Finanzverwaltung, aber auch als Statthalter kleinerer Provinzen tätig.

  • Präfekt [lat. praefectus, »Vorsteher«, »Befehlshaber«]: Titel hoher ritterlicher und senatorischer Offiziere und Verwaltungsbeamter in der römischen Kaiserzeit.
    1. ritterlicher Befehlshaber militärischer Einheiten: Praefectus castrorum (Kommandant eines Legionslagers), Praefectus classis (Flottenkommandeur), Praefectus alae bzw. Praefectus cohortis (Befehlshaber einer Ala bzw. Kohorte).
    2. ritterlicher Verwaltungsbeamter: Praefectus Aegypti (Statthalter Ägyptens), Praefectus praetorio (Prätorianerpräfekt), Praefectus vigilum (Feuerwehrkommandant von Rom), Praefectus annonae (Leiter der Getreideverwaltung).
    3. senatorischer Verwaltungsbeamter: Praefectus aerarii Saturni bzw. militaris (hoher Finanzbeamter), Praefectus urbi (Stadtpräfekt, Inhaber der Polizeigewalt und Vertreter der Gerichtsbarkeit in Rom).

  • Eine sehr schöne Ausführung, der ich lediglich folgendes hinzufügen möchte, da es häufig missverstanden wird und in der Tat auch nicht allzu leicht ist:


    Die Statthalter der Provinciae populi Romani (umgangssprachlich "senatorische Provinzen", was sachlich falsch ist), führten einheitlich den Amtstitel des Prokonsuls, unabhängig davon, ob sie tatsächlich konsularen Rang hatten oder nur prätorischen.


    In kaiserlichen Provinzen war formal der Kaiser selber der Prokonsul, weshalb die Statthalter dort generell die Amtsbezeichnung Legati Augusti pro praetore führten, ebenfalls unabhängig davon, ob sie tatsächlich prätorischen oder konsularen Rang hatten.


    Und jetzt noch die Sonderfälle:
    1.) Der biblische Prokurator Pontius Pilatus war - wie eine Inschrift aus Caesarea belegt - in Wahrheit als Praefectus Iudaeae dem Legaten von Syrien unterstellt, da Judaea erst 44 n.Chr. Provinz unter einem ritterlichen Prokurator wurde.
    2.) In Aegypten gab es (aus historischen Gründen) nie einen senatorischen Statthalter, sondern stets nur den ritterlichen Preafectus Aegypti et Alexandriae, der aber gleichwohl per Gesetz alle Vollmachten eines Prokonsuls hatte.
    3.) Sobald in einer prokuratorischen Provinz eine Legion stattioniert wurde, wurde der ritterlicher Prokurator durch einen senatorischen Statthalter abgelöst.

  • Ich danke euch für diese Informationen. Vor allem auch letztere Ausführung des Macer beantwortet Fragen, die ich ihm gestern mitternachts gestellt habe. :D


    PRAEFECTUS CLASSIS PRAETORIAE MISSINENSIS
    PATER FAMILIAS GENTIS CLAVDIA
    NOMEN HONORES "RESTITUTOR"

  • Ja, fiel mir auch auf. Aber ich wollte Meridius nicht zu sehr reinreden ;)
    Ausserdem liegen die ja ein wenig abseits des Cursus honorum und waren auch kein permanent besetztes Amt, vielleicht hat er sie deshalb mit Absicht herausgelassen.

  • Zitat

    Ich hatte die doch glatt vergessen... 8)



    Nachtrag:


    Zensor [lat.]: in der Regel alle 5 Jahre für 18 Monate aus den Reihen der Konsularen gewählter hoher römischer Beamter. Seine Hauptaufgabe bestand in der Durchführung des Zensus und damit verbunden einer Revision der Ritter- und Senatorenliste, wobei Streichungen und Neuaufnahmen möglich waren. Daraus ergab sich die Punktion des Zensors als Sittenaufsichtsinstanz. Weitere Aufgaben waren die Verwaltung des Staatshaushalts (Steuerverpachtung) und des Staatsbesitzes sowie die Aufsicht über Errichtung und Instandhaltung der staatlichen Bauten (Straßen, Tempel, Stadtmauern usw.). In der Kaiserzeit übernahmen die Kaiser selbst die wesentliche Funktionen und Aufgaben des Zensors.

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