Hiermit erteile ich
Medicus Germanicus Avarus
die Lizenz für den Verkauf von Garum und Küchengewürzen.
Es ist ihm somit erlaubt, die oben genannten Produkte auf den Märkten zu verkaufen.
Gezeichnet
Publius Tiberius Maximus
Hiermit erteile ich
Medicus Germanicus Avarus
die Lizenz für den Verkauf von Garum und Küchengewürzen.
Es ist ihm somit erlaubt, die oben genannten Produkte auf den Märkten zu verkaufen.
Gezeichnet
Publius Tiberius Maximus
EDICTI AEDILIS PLEBEII
ANTE DIEM VII ID IUN DCCCLV A.U.C.
(7.6.855/102 n.Chr.)
Aufgrund des mir zur Kenntnis gebrachten Testaments des
verstorbenen Gaius Cornelius Decius werden folgende Betriebe
an die von ihm bedachten Erben überschrieben:
Die Pferdezucht CORNELIA EQUII
an Traianus Germanicus Sedulus.
Der Bauernhof LATIFUNDIUM CORNELII
an Publius Matinius Agrippa.
gez. Lucius Aelius Quarto
Die Leitung der Acta Diurna freut sich Marcus Flavius Obscuro als neues Redaktionsmitglied in unseren Reihen begrüßen zu dürfen.
Wir wünschen Obscuro viel Erfolg in seiner Arbeit und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.
Die Redaktionsleitung
Die Leitung der Acta Diurna freut sich Lucius Sabbatius Sebastianus als neues Redaktionsmitglied in unseren Reihen begrüßen zu dürfen.
Wir wünschen Sebastianus viel Erfolg in seiner Arbeit und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.
Die Redaktionsleitung
EDICTI AEDILIS PLEBEII
ID AUG DCCCLV A.U.C.
(13.8.2005/102 n.Chr.)
BADEVERORDNUNG
THERMAE TRAIANI
Im Sinne der Sittengesetze wird darauf hingewiesen, dass der gleichzeitige Aufenthalt von Männern und Frauen in den selben Trakten der Thermen nicht gestattet ist. Es stehen sowohl für Männer, als auch für Frauen seperate Badeeinrichtungen bereit. Wo dies nicht der Fall ist, liegen entsprechende Zeiteinteilungen vor. Diese sind zu berücksichtigen.
gez. Maximus Decimus Meridius
EDICTI AEDILIS PLEBEII
ID AUG DCCCLV A.U.C.
(13.8.2005/102 n.Chr.)
HINWEIS ZUR PREISLICHEN REGELUNG
VON ANGEBOTEN AUF DEM MARKT
Im Sinne des Lex Mercati werden die Besitzer aller lizensierten Betriebe angewiesen die Herstellungskosten nicht zu unterschreiten und ihre Angebote umgehend anzupassen. Gravierende Verstösse werden nach §4 Absatz 3 durch den Aedilis Plebeii mit Geldstrafen und Eintrag in das Strafenregister nach §7 geahndet. Einsprüche gegen administrative Handlungen des Aedils werden an das Gericht verwiesen.
gez. Maximus Decimus Meridius
EDICTI AEDILIS PLEBEII
ID AUG DCCCLV A.U.C.
(13.8.2005/102 n.Chr.)
SANCTIO
Gegen Aquilia Flavia Agrippina wird nach §4 Absatz 3und §7 Lex Mercati eine Geldstrafe in Höhe von 50 Sesterzen pro Angebot und Tag verhängt. Das Angebot von Oliven zum Preis von 0,25 Sesterzen pro Einheit liegt deutlich unter den Herstellungskosten und verstösst gegen geltendes Gesetz. Die Anbieterin hat das Angebot umgehend zu entfernen. Einsprüche gegen administrative Handlungen des Aedils werden an das Gericht verwiesen.
gez. Maximus Decimus Meridius
EDICTI AEDILIS PLEBEII
ANTE DIEM XVII KAL SEP DCCCLV A.U.C.
(16.8.2005/102 n.Chr.)
SANCTIO II
Gegen Aquilia Flavia Agrippina wird nach §4 Absatz 3und §7 Lex Mercati eine Geldstrafe in Höhe von 100 Sesterzen pro Angebot und Tag verhängt. Das Angebot von Oliven zum Preis von 0,25 Sesterzen pro Einheit liegt deutlich unter den Herstellungskosten und verstösst gegen geltendes Gesetz. Da bereits eine Sanctio gegen das selbe Gebot verhängt wurde und die erste Ermahnung nicht berücksichtigt wurde, summiert sich die Summe des zu zahlenden Strafgeldes auf 250 Sesterzen bis heute. Die Anbieterin hat das Angebot umgehend zu entfernen. Einsprüche gegen administrative Handlungen des Aedils werden an das Gericht verwiesen.
gez. Maximus Decimus Meridius
EDICTI AEDILIS PLEBEII
ANTE DIEM XVI KAL SEP DCCCLV A.U.C.
(17.8.2005/102 n.Chr.)
Aufgrund des mir zur Kenntnis gebrachten Testaments des
verstorbenen Flavius Duccius Germanicus werden folgende Betriebe
an die von ihm bedachten Erben überschrieben:
Metzgerei CARNE GERMANIA
an Valentin Duccius Germanicus
GLASEREI
an Desideria Duccia Germanica
SCHREINEREI MOBILATUR
SCHUSTEREI SCARPERIA
an Sextus Duccius Parfur
gez. Maximus Decimus Meridius
EDICTI AEDILIS PLEBEII
ANTE DIEM XVI KAL SEP DCCCLV A.U.C.
(17.8.2005/102 n.Chr.)
Aufgrund des mir zur Kenntnis gebrachten Testaments des
verstorbenen Marcus Octavius Nauticus werden folgende Betriebe
an den von ihm bedachten Erben überschrieben:
AURUM GERMANICUM
DIVITIAE MARIS GERMANICI
an Marcus Octavius Maximus
gez. Maximus Decimus Meridius
EDICTI AEDILIS PLEBEII
ANTE DIEM XVI KAL SEP DCCCLV A.U.C.
(17.8.2005/102 n.Chr.)
COMPREHENSIO
Im Sinne des Codes Universalis §54 Absatz 3, Absatz 6 und Absatz 10 werden die Cohortes Urbanae als vollziehende Organe angewiesen den Haftbefehl der Praetorix Urbanus Flavia Messalina Oryxa nach §29 des Codes Iuridicales gegen PUBLIUS AELIUS HADRIANUS umgehend zu vollziehen. Einsprüche gegen administrative Handlungen des Aedils werden an das Gericht verwiesen.
gez. Maximus Decimus Meridius
Als neue Subauctrix nehme ich hiermit Decima Lucilla in die Redaktion der Acta Diurna auf.
Schon oft hat sie unsere Arbeit durch freie Artikel unterstützt, so dass ich mich freue sie nun endgültig in unseren Reihen begrüßen zu dürfen.
Auf weiterhin gute Zusammenarbeit!
Tiberia Livia, Auctrix
Hiermit nehme ich Gaius Scribonius Curio als neuen Subauctor in die Redaktion der Acta Diurna auf.
Er hat sich erfreulicherweise dazu bereit erklärt, unseren momentan leider verwaisten Senatsteil zu übernehmen und die zukünftigen Ausgaben der Acta Diurna durch seine Artikel zu unterstützen.
Auf gute Zusammenarbeit!
Tiberia Livia, Auctrix
Hiermit wird Gaius Prudentius Commodus als neuer Subauctor in die Reihen der Redaktion der Acta Diurna aufgenommen.
Wir freuen uns sehr über diese Verstärkung aus Germania und hoffen auf viele schöne Artikel und eine gute Zusammenarbeit.
Die Leitung der Redaktion.
Hiermit wird die Subauctrix Decima Lucilla zur Lectrix der Acta Diurna ernannt.
Wir hoffen auf eine weiterhin produktive und fehlerfreie Zusammenarbeit.
Die Redaktionsleitung.
Hiermit wird Titus Sergius Glaucia als neuer Subauctor in die Reihen der Redaktion der Acta Diurna aufgenommen.
Er wird sich vornehmlich um die Bereiche Geschichte und Religion kümmern. Wir freuen uns über diese Verstärkung und hoffen auf gute Zusammenarbeit!
Die Leitung der Redaktion.
Wir freuen uns bekannt zu geben, dass Tiberius Annaeus Sophus hiermit als neuer Subauctor in die Reihen der Redaktion aufgenommen wird.
Bereits in der aktuellen Ausgabe brachte er sich als freier Redakteur aktiv ein, so dass wir auf weitere schöne und informative Artikel gespannt sind.
Auf gute Zusammenarbeit!
Die Redaktionsleitung.
EDICTI AEDILIS PLEBEII
ANTE DIEM VI KAL NOV DCCCLV A.U.C.
(27.10.2005/102 n.Chr.)
SANCTIO
Gegen Aulus Metellus wird, wegen nicht konzessioniertem Verkauf von Nahrungsmitteln nach §4(3) der Lex Mercati, eine Strafe von 265,70 Sz. verhängt (§7).
gez. Marcus Decimus Livianus
EDICTI AEDILIS PLEBEII
PRIDIE ID NOV DCCCLV A.U.C.
(12.11.2005/102 n.Chr.)
SANCTIO
Gegen Gaius Aemilius Sabellius wird, wegen nicht konzessioniertem Verkauf von Waren nach §3(1) der Lex Mercati, eine Strafe von 538,70 Sz. verhängt (§7).
gez. Marcus Decimus Livianus
EDICTI AEDILIS PLEBEII SANCTIO A: Quintus Decimus Mercator wird, wegen nicht konzessioniertem Verkauf von Waren A: Landwein (Kannen), Landwein (Amphoren) nach §3(1) der Lex Mercati, eine Strafe von A: 305,12 Sz. verhängt (§7). Einsprüche gegen administrative Handlungen des Aedils werden an das Gericht verwiesen. [Blockierte Grafik: http://de.geocities.com/crazylx5/Signatures/sigcommo.png]
PRIDIE ID DEC DCCCLV A.U.C.
(12.12.2005/102 n.Chr.)
Gegen
B: Agricola Rhenusia Gratiana
C: Gaius Didius Sevycius
D: Antonia Annaea Minervina
E: Flavus Cornelius Aemilius
F: Aelia Adria
B: Trauben
C: Trauben, Tunika
D: Grobkeramik
E: Holzmöbel
F: Getreide
B: 50,00 Sz.
C: 320,12 Sz.
D: 50,00 Sz.
E: 102,56 Sz.
F: 716,61 Sz.
Aedilis Plebeii
[IMG]http://www.imperium-romanum.in…/signet/cursushonorum.gif[/URL]
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