Erweiterung Codex Religiosus

  • ...zum Thema Kultvereine, ein Vorschlag von Gaius Plinius Secundus:



    I. Gründung eines Kultvereins


    (1) Jeder Kultverein muss angemeldet werden. Soldaten dürfen keine Kultvereine gründen.
    (2) Zur Annerkennung des Kultvereins müssen sich mind. drei Mitglieder in einer Provinz finden. Desweiteren muss ein Kultvereinsreglementarium eingereicht werden und ein Vorschlag über die Struktur.
    (3) Der Pontifex Maximus oder ein Gremium seiner Wahl entscheidet über die Aufnahme des Kultvereins in das Register (lex iulia de collegiis), in welchem in offiziell gestattete, geduldete und verbotene Kultvereine unterschieden wird.



    II. Regelung der Kultvereine


    (1) Der Aufbau des Kultvereins, die inneren Strukturen und Regeln unterliegen dem Kultverein.
    (2) Das Kultvereinsregelmentarium darf nicht gegen das geltende römische Gesetz mit all seinen Codices verstoßen.
    (3) Jeder Kultverein hat einen Magister zu benennen, der im Kultverein gewählt wird. Der Magister trägt die Verantwortung über den Kultverein und muss sich für eventuelle Verstöße gegen geltendes Recht vor den entsprechenden Gremien verantworten.
    (4) Es ist den Kultvereinsmitgliedern gestattet, sich regelmäßig zu treffen. Als Maximus gilt ein mal pro Monat.
    (5) Einem Kultverein ist es verboten, politisch aktiv zu sein.
    (6) Die Mitgliedschaft in einem Kultverein ist ehrenamtlich und unbezahlt. Interne Ränge haben in der Öffentlichkeit kein Gewicht!



    III. Kultvereinseigentum


    (1) Es ist dem Kultverein gestattet, Eigentum in Form von Geld und Gebäuden zu besitzen.
    (2) Ein Kultverein darf kein Geld erwirtschaften durch Verkäufe etc. Sondern finanziert sich durch Spenden.
    (3) Ein Kultverein darf kein Gewerbe führen.

  • Wie sieht es mit der Auflösung von Kultvereinen aus?
    Das heißt, sagen wir es finden sich 3 Personen in jeder Provinz [simoff: alles TIDs] und gründen eine Selbstmordsekte? :D
    Existiert die noch nach dem Tod der Kultisten? Und was, wenn einer überlebt?

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • Zitat

    Original von LUCIUS ULPIUS IULIANUS
    III. Kultvereinseigentum


    (1) Es ist dem Kultverein gestattet, Eigentum in Form von Geld und Gebäuden zu besitzen.
    (2) Ein Kultverein darf kein Geld erwirtschaften durch Verkäufe etc. Sondern finanziert sich durch Spenden.[/b]


    Der zweite Absatz würde bedeuten, daß sie generell nichts verkaufen dürfen. Ist das so gewollt? Wenn nein, wäre es geschickter, statt "Geld" "Gewinn" einzusetzen.

  • (3) Der Pontifex Maximus oder ein Gremium seiner Wahl entscheidet über die Aufnahme des Kultvereins in das Register (lex iulia de collegiis), in welchem in offiziell gestattete, geduldete und verbotene Kultvereine unterschieden wird.



    "Sollten wir beim Gremium seiner Wahl nicht lieber fix das Collegium Ponificium einsetzen?"

  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus


    Der zweite Absatz würde bedeuten, daß sie generell nichts verkaufen dürfen. Ist das so gewollt? Wenn nein, wäre es geschickter, statt "Geld" "Gewinn" einzusetzen.


    "Warum sollten Kultvereine etwas verkaufen dürfen?"

  • Zitat

    Original von Maximus Decimus Meridius
    "Warum sollten Kultvereine etwas verkaufen dürfen?"


    Nun, es kann durchaus sein, daß sie - aus irgendeinem Grund - ihre Grundstücke in Hispania aufgeben und nach Germania ziehen wollen, so als Hausnummer.

  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    Nun, es kann durchaus sein, daß sie - aus irgendeinem Grund - ihre Grundstücke in Hispania aufgeben und nach Germania ziehen wollen, so als Hausnummer.


    "Jetzt wo Du es sagst... Aber was hindert Kultvereine dann unter die Grundstücksmakler zu gehen? Ich bin prinzipiell dagegen, dass Kultvereine überhaupt was verkaufen, oder irgendeine Art von Dienstleistung anbieten, die etwas mit einer Aufwandsentschädigung zu tun haben. Wie mir zu Ohren gekommen ist, gab es in Tarraco erst vor kurzem deshalb nicht gerade wenig Stress. Und die Einschränkung auf eine Nicht-Gewinn-Klausel? Es würde der Rhetorik Raum schaffen, alle möglichen Auslagen aufzulisten, so dass im Endeffekt die Null steht, und keine Differenz zwischen Einnahmen und "Auslagen" vorliegt."

  • Hmm... ich stimme dir zu, dieser Gedanke gefällt mir auch nicht wirklich. Bezüglich dem Problem mit dem Grundstück kann man das einfach so lösen: Man muß es um jenen Preis verkaufen, um den man es erworben hat, sozusagen zum Selbstkostenpreis.


    Aber vermutlich hast du recht.

  • Die Dienstleistung dürfte sich eigentlich schon mit III (3) erledigen, von daher sehe ich eigentlich kein Problem.
    Geld durch Gewinn zu ersetzen wäre zwar eleganter, verschafft den Aedilen aber zusätzlichen Arbeitsaufwand, der sich nicht rechtfertigen lässt. Wenn ein Kultverein schon etwas veräussern muß/will, kann er es immer noch über seinen Chef oder sonst wem erledigen.

  • Zitat

    Original von Titus Helvetius Geminus
    (3) Der Pontifex Maximus oder ein Gremium seiner Wahl entscheidet über die Aufnahme des Kultvereins in das Register (lex iulia de collegiis), in welchem in offiziell gestattete, geduldete und verbotene Kultvereine unterschieden wird.


    "Sollten wir beim Gremium seiner Wahl nicht lieber fix das Collegium Ponificium einsetzen?"


    Sollte dieser Punkt geändert werden?
    Wenn nicht wird der Entwuf nach derzeitigem Stand zur Abstimmung gestellt.

  • (3) Der Pontifex Maximus oder das Collegium Pontificium entscheidet über die Aufnahme des Kultvereins in das Register, in welchem in offiziell gestattete, geduldete und verbotene Kultvereine unterschieden wird.



    ...würde ich vorschlagen.

  • Gut, so werde ich den Vorschlag zur Abstimmung stellen.


    Ich nehme an es würde an folgender Stelle eingefügt werden:


    Codex Religiosus
    PARS TERTIA - KULTVEREINE
    (VII) Allgemein Kultvereine


    und den bisherigen Text ersetzen:


    Nicht nur die stadtrömischen Kultvereine sind von Bedeutung. Auch außerhalb Roms gibt es Bedarf an derartigen Einrichtungen. Im Gegensatz zu den Priestercollegien unterliegen die Kultvereine keinen staatlichen Beschränkungen. Kultvereine können von jedermann für jede Gottheit oder was man dafür hält gegründet werden. Neben Bestattungsvereinen, denen jeder beitreten kann, haben sogar Sklaven ihre eigenen Vereinigungen. Durch sie kommen auch ärmere Personen und solche aus den untersten Schichten zu einem ordentlichen Begräbnis. Als Vorraussetzung zur Gründung eines Vereins gilt es, mindestens drei Mitglieder vorzuweisen.

  • Ein Schreiben war etwas zu spät angekommen und wollte noch behandelt werden.


    Salve Senatoren,
    ich habe einige Anmerkungen zur Gesetzesvorlage "Kultvereine" zu machen.


    1-1 Soldaten dürfen keine Kultvereine gründen, dürfen sie aber in bereits gegründeten Kultvereinen Mitglied werden?
    2-4 Bekommen Mitglieder eines Kultvereines für Zeit eines Treffens dienstfrei?
    3-1 Wenn Kultvereine Konten besitzen können wie werden sie dann besteuert?


    Fragen:
    Werden Kultvereine mit ihren Mitgliedern im Tabularium geführt? Wenn ja, würde dies eine Bevorteilung von Kultvereinen gegenüber römischen Götterkulten bedeuten. 3 Anhänger einer widerlichen Afrikanischen Gottheit (allesamt Zivilisten) würden somit dem widerlichen afrikanischen Gott ein optisch größeres Gewicht geben da bei römischen Göttern die Laienmitglieder nicht verzeichnet sind.
    Eine Lösung wäre die Aufnahme von Laien der römischen Götter ins Tabularium.


    Vale
    Flavia Messalina Oryxa, Flaminca Minevalis


    Mit einem tiefen Seufzer begann sie
    "Wollen wir die einzelnen Vorschläge der Flaminca ansehen.


    1. Soldaten keine Kultvereine gründen: natürlich, sollen sich hauptsächlich etwas anderem widmen. Aber eine normale Mitgliedschaft sollte kein Problem sein.
    2. Wieso sollten sie? Ihre Hauptpflicht sollte auch in ihrem Hauptberuf bestehen.
    3. Wie auch das Konto des CD?
    4. Tabularium: Ich nehme an die Posten, die der Kultverein als öffentliche Repräsentanten erklärt, werden dort eingetragen, wie es auch derzeit bei den Götterkulten ist.
    Deine Angst, der Pontifex könnte einen widerlichen afrikanischen Kult zulassen, möchte ich nicht kommentieren.


    Gibt es noch gegenteilige Meinungen und noch Beschwerden?"

  • Zitat

    Original von Secundus Flavius Felix
    3. Zeigt mir wo in den Codices auch nur ein Wort über die Versteuerung von Konten steht!


    Nirgendwo, genauso über Einträge im Tabularium, und so bleibt es.
    Wenn es aber schon angesprochen wurde, kann auch gleich darüber nachgedacht werden.

  • Sim-Off:

    Technisch geht derzeit nur Versteuerung wie bei Bürgern oder überhaupt keine Steuern zahlen. Das für die Factiones geht über irgendwelche abenteuerlichen Konstrukte und im Tabularium längst nicht mehr verwendete Tabellen... :)
    Für WiSim2 sind "Vereinskonten" geplant.

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • "Inwieweit ergeben sich aus den Fragen und Anregungen der Flaminca Minervalis nun Änderungen/Ergänzungen zu dem vorliegenden Entwurf?


    Was sagt Senator Lucidus dazu? Er ist in religiösen Dingen sicherlich ein größerer Experte als ich."

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