Eine Frage des Standes

  • Ergänze an das "muss" ein "mindestens". Es ist eine Mindestvorausetzung. ;)


    zur Frage 1: Wenn ich die Regeln hier richtig interpretiere, dann ist ein Peregrinus "mehr Wert", wenn man das so sagen kann, da er sich das Bürgerrecht verdienen kann, was ein Libertus nicht kann.


    Da stellt sich mir gerade die Frage, kann ich denn die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen, also Tylusier und Römer ? :P

  • Ja, Libertus ist ein Freigelassener, deswegen gab es auch 'damals" für Gabriel keine Chance, in die CU zu kommen, Sura. Müsstest du doch noch wissen ;)


    Ein Peregrinus dagegen kann sich das Bürgerrecht noch erwerben, was mich dann aber wiederrum stutzig macht, warum das Amt des Stationarius den Status "Libertus" als Vorraussetzung hat und für einen TD "Pergerinus". Andersherum dürfte es doch vielmehr Sinn ergeben Oo


    Eine Vorraussetzung für den PV ist im Tabularium nicht angegeben, würde aber spontan auf Civis tippen, da es ja schon ein recht wichtiger Posten ist und auch das Gehalt ist ja nicht zu verachten *aus Erfahrung spricht* :D

  • Zitat

    Original von Ioshua Hraluch
    Da stellt sich mir gerade die Frage, kann ich denn die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen, also Tylusier und Römer ? :P


    Rein historisch gesehen denke ich eher nicht ;) Die Ansicht Roms räumte der römischen Bürgerschaft den höchsten gesetzmäßigen Status ein, den man als Mensch zur damaligen Zeit haben konnte, bist Du also Bürger Roms, bist du da Beste, was es gibt - und nichts sonst. Also entweder, oder. ^^

  • Zitat

    Original von Caius Sergius Curio
    Ein Peregrinus dagegen kann sich das Bürgerrecht noch erwerben, was mich dann aber wiederrum stutzig macht, warum das Amt des Stationarius den Status "Libertus" als Vorraussetzung hat und für einen TD "Pergerinus". Andersherum dürfte es doch vielmehr Sinn ergeben Oo


    Was letzten Endes der Sinn meiner Frage ist... ?( :D


    Ich glaube ich habe irgendwie den falschen Thread für diese Frage erwischt... 8o


  • Zur Frage 1: Ein Libertus konnte das römische Bürgerrecht bekommen (was nicht bedeutet, dass er dadurch alle Rechte eines römischen Bürgers hatte). Was genau das bedeutet, ist recht ausführlich im entsprechenden Wiki-Artikel erklärt: Freigelassene.
    Lustigerweise lese ich dort gerade: "Die lex Visellia 24 n Chr bestimmte, daß ein Freigelassener keine römischen oder munizipalen Ämter bekleiden [...] durfte." Ich bin nicht ganz sicher, ob sich das nicht einer Anstellung als Stationarius widersprechen würde. Ich werde das mal im Cursus Publicus ansprechen.


    Zur Frage 2: Für Praefectus Vehiculorum muss man Bürger sein. Dort fehlt wohl nur die Information im Tabularium, ich werde mich auch darum mal kümmern. :)


    Zum falschen Thread: Das glaube ich auch und habe mich daher mal darum gekümmert, dass er in einen passenden Thread wandert. :D

  • Zitat

    Original von Decima Lucilla
    Zur Frage 1: Ein Libertus konnte das römische Bürgerrecht bekommen (was nicht bedeutet, dass er dadurch alle Rechte eines römischen Bürgers hatte). Was genau das bedeutet, ist recht ausführlich im entsprechenden Wiki-Artikel erklärt: Freigelassene.


    Soviel zum Historischen. Da das IR aber in weiten Teilen stark vereinfacht (es gibt nur eine Form des Bürgerrechtes), sieht die Sache hier etwas einfacher aus: http://www.imperium-romanum.info/cms.php?a=60#txt166 (§2, Abs. 4)

  • Passt gut hierhin, drum meine Frage hier:


    Ich hab gelesen, dass der curulische Aedil auch aus den Reihen der Ritterschaft stammen konnten. War das in der Kaiserzeit nicht mehr aktuell? Oder warum ist das hier im Spiel nicht auch so? :)

  • Zitat

    Um die Ämterlaufbahn aufnehmen zu können musste man römischer Vollbürger sein und zumindest in der frühen und mittleren Republik zehn Jahre im Militär gedient haben. Später genügte ein kürzerer Militärdienst. Weiters durfte man nicht von Ehrlosigkeit betroffen sein und die notwendigen Altersgrenzen erreicht haben.


    Also das steht nix von Ritterstand als Mindestvorraussetzung...

  • Zitat

    Original von Artoria Medeia
    Ich hab gelesen, dass der curulische Aedil auch aus den Reihen der Ritterschaft stammen konnten.


    Wenn ich den Theoria Text richtig verstehe (er ist diesbezüglich nicht wirklich klar) entstand diese erweiterte Zugänglichkeit für dieses Amt mit der Zeit. Wäre auch angesichts der sinkenden Anzahl der Patrizier und des steigenden Einflusses der Ritter nur logisch.
    Was nun das IR anbelangt: der Cursus Honorum der hier gespielt wird, hat sowieso nicht viel mit der hier gespielten Zeit zu tun...

  • Zitat

    Original von Marcus Caecilius Ahala
    Aber vielleicht wäre es ganz sinnvoll, das Amt des Aedilis Curulis auch Rittern zugänglich zu machen, damit da auch mal mehr ein Wahlkampf entsteht...


    die haben doch ihren adenren Ädil? Und eigentlich gibt es doch genug Patrizier zumindestens ihre Famillien sind alle voll :D

  • Zitat

    Original von Marcus Caecilius Ahala
    Aber vielleicht wäre es ganz sinnvoll, das Amt des Aedilis Curulis auch Rittern zugänglich zu machen, damit da auch mal mehr ein Wahlkampf entsteht...


    Offen gesagt: Gehüpft wie gesprungen. Entweder man engt die Zugangsbestimmungen für den Aedilis Plebis oder die für den Aedilis Curulis ein. Demnach hat man entweder Wahlkampf beim Aedilis Plebis oder beim Aedilis Curulis.

  • Zitat

    Original von Marcus Caecilius Ahala
    Allerdings kandidieren ja sogut wie nie zwei zum curulischen Aedil?


    Ja gut aber es kandidierten die letzten Male überhaupt recht wenige. Von daher ist das meiner Meinung nach eher nen allgemeines Problem als speziell eines der Ädile.
    Und nun zwingen kann man ja keinen in die Politik zu gehen

  • ja gut. das ist im prinzip dasselbe


    aber trotzdem ist es sinnvoll: So kann wenigstens der Einfluss der Patrizier deutlicher werden, wenn sie theoretisch häufiger im Senat sitzen (tun sie natürlich nicht, aber wäre leichter)...

  • Zitat

    Original von Publius Decimus Lucidus


    Offen gesagt: Gehüpft wie gesprungen. Entweder man engt die Zugangsbestimmungen für den Aedilis Plebis oder die für den Aedilis Curulis ein. Demnach hat man entweder Wahlkampf beim Aedilis Plebis oder beim Aedilis Curulis.


    Also aus der Amtsvorgängerliste des Aedilis Curulus geht hervor, daß auch Ritter zum Aedilis Curulus kandidieren können sollten. Oder wie haben die Nichtadligen ehemaligen Ritter Avarus und Hungaricus sonst das Amt erlangt ? ;)

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!