• Am Vormittag der Kalenden des April betritt Spurius Purgitius Macer zum ersten Mal offiziell im Amt des Kommandeurs die Academie. Seine Schreiber hatte ihn in den letzten Tagen über die Geschehnisse informiert und ihm alle nötigen Unterlagen ins lager gebracht, so dass er die Geschäfte von dort führen konnte. Nachdem das Officium der Academia nun für ihn vorbereit war, konnte er seine Arbeit nun auch hier aufnehmen.


    Die eigentliche Arbeit der Academia sollte erst in den nächsten Wochen richtig anlaufen; es gab noch vieles zu ordnen und auch sein Stellvertreter Geta hatt sein Büro noch nicht bezogen. Eine gesetzliche Grundlagen waren ebenfalls immer noch nicht geklärt.


    So lange wollte man die Studenten aber nicht warten lassen, ihr Unmut über die unzureichende Betreuung war vollkommen berechtigt. Darum hatte sich Macer in den letzten Tagen viele Gedanken über eine angemessene Lösung gemacht. In Absprache mit den Kommandeuren der verschiedenen Truppenteile hatte er sich dann zu einigen Beförderungen entschlossen, die nun bekannt gegeben werden konnten.

  • Also liess er die Schreiber mehrere Mitteilungen und Listen aufsetzen, deren Aussagen wie folgt lauteten:



    Marcus Fabius Colonius, bisher Centurio der Academia und ehemals Proreta der Classis Romana wird befördert in den Rang eines Nonagenarius der Classis Romana.


    Da er sich bereits mit dem Praefectus der Classis in Spanien aufhält ist ihm diese Mitteilung schriftlich zu überbringen.


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    Marcus Vinicius Hungaricus, bisher Centurio der Academia und ehemals Optio der LEGIO I wird befördert in den Rang eines Tribunus Angusticlavius der COHORTES URBANAE.


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    Maximus Decimus Meridius, bisher Centurio der Academia und ehemals Centurio der LEGIO I wird befördert in den Rang eines Praefectus Castrorum der LEGIO I.


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    Es wurden Kopien dieser Mitteilungen für die Proconsulen und das kaiserliche Archiv angefertigt, ohne die die Beförderungen nicht rechtskräftig wären. Erst mit einem offiziellen Siegel war der Bürokratie genüge getan...


    Damit sind die genannten Studenten aus der Academia entlassen. Mit der Wiederaufnahme des Lehrbetriebs sind sie berechtigt, ohne eine Aufnahmeprüfung wieder an den angebotenen Cursi teilzunehmen.

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