Ehrenwerte Senatoren, kaiserliche Hohheit!
Hiermit bringe ich zur Anhörung den eventuellen Gründungsakt bezüglich der Academia Militaris ein.
Pars Prima "Einleitung":
Die Militärakademie ist Ausdruck der glohreichen Vergangenheit und der vielversprechenden Zukunft der römischen Armee.
Die komplette Bezeichung der Akademie lautet " Academia Militaris Ulpia Divina".
Ihr Zweck ist es, die militärischen Heeresgattungen der Prätorianer, der Cohortes Urbanae, der Legionen, der berittenen Einheiten und der Classis Romana mit fähigen Offizieren zu versorgen. Ein Zenturio kann auch versuchen, ohne akademische Laufbahn in der Karriereleiter zu steigen, dieser Weg ist aber sicher langwieriger und eigentlich nur in Kriegssituationen ratsam.
Pars Secunda "Zugang und Ränge":
Zugang zur Academia Militaris haben alle militärischen Ränge ab einem Zenturio und alle zivilen Ränge ab "Colonus".
Die zivilen Personen müssen eine Aufnahmeprüfung ablegen, da sie ja gegenüber den militärischen Jahrgangskollegen/innen keine Grundausbildung erfahren haben.
Besucher der Militärakademie tragen alle den Rang eines Zenturio, auch die Bürger der zivilen Laufbahn, nachdem sie die Aufnahmeprüfung bestanden haben.
Jedes Monat des Jahres gilt als eigener Cursus und wird fortlaufend numeriert, unabhängig der Teilnahme oder Nichtteilnahme eventueller Kandidaten. Dem Kaiser und allen Reichspräfekten wird der akademische Grad ehrenhalber verliehen, falls sie die Akademie nicht besucht haben.
Pars Tertia "Prüfungen":
Die Zenturionen müssen II Prüfungen ablegen, eine über militärisches Allgemeinwissen, eine andere über Taktik und Strategie. Beide Prüfungen bestehen aus einer Liste von mehreren Fragen, die mind. mit 90 % richtig beantwortet werden müssen. Nach positiver Bestehung der Prüfungen muss der Zenturio eine Dissertation schreiben, die der Prüfungskomission vorgelegt wird und beurteilt wird. Bei positivem Bescheid wird die Facharbeit veröffentlicht.
Pars Quarta "akademischer Titel, Abgangsrang und Stand" :
Der Absolvent wird mit einer Promotio ausgezeichnet, die vom Kommandant der Militärakademie und dem Kaiser signiert wird. Er darf den Zusatz "academicus milititaris cursus numero "X" " in der Signatur tragen.
Bei Promotion verlässt der Teilnehmer die Akademie im Rang eines "Tribunus Angusticlavius" und wird durch den Kaiser in den Ritterstand erhoben (ordo equester).
Der Absolvent kehrt dann in seine Einheit wieder zurück oder darf sich nach Erlaubniss seines militärischen Kommandanten zu einer anderen Einheit versetzen lassen.