ZitatOriginal von Flavia Messalina Oryxa
"§ 11 Praefectus Vehiculorum
(2) Er wird auf Vorschlag des Statthalters vom Vorstand des Cursus Publicus ernannt und untersteht diesem.
Solange ihr meint es erzeugt keine Probleme, falls ein Vorschlag nicht angenommen sondern eine andere Person bestimmt wird, habe ich nichts einzuwenden.
Doch eine Frage zur Beförderung von Privatkorrespondenz. Wie kann verhindert bzw. kontrolliert werden, dass die als offiziell deklarierten Briefe auch wirklich nicht privat sind? Die Tabellarii werden sie sicherlich nicht lesen und auch sonst niemand außer den Betroffenen. Darauf vertrauen, dass es nicht missbraucht wird?