ZitatOriginal von Titus Helvetius Geminus
(3) Der Pontifex Maximus oder ein Gremium seiner Wahl entscheidet über die Aufnahme des Kultvereins in das Register (lex iulia de collegiis), in welchem in offiziell gestattete, geduldete und verbotene Kultvereine unterschieden wird.
"Sollten wir beim Gremium seiner Wahl nicht lieber fix das Collegium Ponificium einsetzen?"
Sollte dieser Punkt geändert werden?
Wenn nicht wird der Entwuf nach derzeitigem Stand zur Abstimmung gestellt.