Die Frage ob er das darf, ist wirklich gut.
Man könnte eventuell wirklich diskutieren, ob in diesem Fall ein Veto vom Volkstribun eingelegt werden kann. Ich würde es eher als Formalität sehen, nicht als Beschluss und daher auch die Gültigkeit des Vetos bezweifeln.
Ich hoffe, unser werter Volkstribun ist jedoch wieder zu Sinnen gekommen und sieht ein, dass diese Aktion nur ihm selbst schadet.
Will er wirklich, dass die Öffentlichkeit davon erfährt, wie er seine Energie damit verschwendet, im Senat darum zu streiten, wirklich jede Kleinigkeit an die Öffentlichkeit zu tragen, wo doch wohl das wichtigste, nämlich die Diskussion über den Gesetzesvorschlag, in der Öffentlichkeit durch das Volk erfolgt?
Meiner Meinung nach fällt die Einstufung einer Senatsdebatte unter Geheimhaltung nicht zu den Dingen, vor denen das Volk durch unseren Volkstribun geschützt werden müsste.
Die guten Gründe, die du hier für dein Veto vorbringst, passen zu einer allgemeinen Diskussion über die Informationspolitik des Senates, aber nicht zu diesem speziellen Thema, wo dir plötzlich die Geheimhaltung ein Dorn im Auge ist.
Deshalb meine Frage: Willst du daran festhalten und dem Iudicium Imperatoris Arbeit beschaffen?