Sim-Off:Ich fänds bisserl komisch wenn eine Frau sich einen NPC nimmt und dann noch immer daheim wohnt (auch wenn ich weiß, Frauen habens eher leichter jemanden zu finden); und allgemein das zu spielen. Meine Meinung.
"Nun gut. Solange sich die anderen Senatoren noch Gedanken machen, möchte ich meine zum dritten von dir vorgelegten Teil nennen."
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Ehevoraussetzungen und Ehehindernisse
Aus Gründen der militärischen Disziplin wurde im 1. und 2. Jh n Chr Soldaten die Begründung einer Ehe verboten. Dauerverbindungen gab es gleichwohl auch hier; sie waren aber Konkubinate, die erst nach der ehrenvollen Entlassung aus der Armee (missio honesta) legalisiert werden konnten. Die sich daraus ergebenden Erbrechtsprobleme wurden durch Sonderregelungen zugunsten der Soldaten gelöst.
Hier dürfen wir nicht den Hinweis vergessen, dass unsere Codices Vorrang haben, da der Codex Militaris höheren Soldaten die Ehe erlaubt.
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außerdem im gleichen Kapitel:
Außerdem verbot ein SC unter Marc Aurel und Commodus die Ehe zwischen Vormund und Mündel, desweiteren diverse kaiserliche Mandate Ehen zwischen Provinzialbeamten und -offizieren und Angehörigen derselben Provinz, solange die Funktion anhält (beides um die Entscheidungsfreiheit der Frau gewährleisten zu können und der Vermeidung der Machtstellung des Vormunds bzw. des Provinzialbeamten).
Dieser Einschränkung scheint mir nicht sinnvoll, sollten wir daher nicht so übernehmen.
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Rechtswirkung nach der Scheidung
„Die Römer waren sehr strikt in der Frage der Gütertrennung, ein gemeinsames Vermögen der Ehepartner erlaubten sie nicht. Dieses Schenkungsverbot bezog sich aber nicht nur auf die Ehepartner selbst, sondern galt auch zwischen allen Personen beider Familien, soweit zwischen diesen Personen und einem der Ehegatten das Verhältnis der patria potestas bestand.“
Ein Schenkungsverbot zwischen Ehegatten und Familien gibt es bei uns bisher nicht und ich bin dagegen. Eine Kontrolle würde einzig wohl ohnehin nur bei Betrieben durch den Aedil möglich sein.
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Ehegüterrecht - Allgemeines
Bei einer Ehe cum manu ging das Vermögen der Frau in das Vermögen des Mannes bzw. des pater familias des Mannes über, da nur Männer und Frauen sui iuris rechtlich in der Lage sind zu besitzen.
Und auch eine Frau, die unter einer Patria Potestas hat, darf Vermögen besitzen, und das soll auch so bleiben!