Beiträge von Marcus Matinius Metellus

    "Wie ich vom Hafen vernommen habe, ist der Quaestor Provincialis hier in Tarraco eingetroffen. In der Tat handelt es sich dabei um eine Patrizierin mit dem Namen Tiberia Honoria. Es hat etwas gedauert, über sie etwas in Erfahrung zu bringen!"


    Metellus wunderte sich wirklich, wer alles heutzutage sich für den Cursus Honorum aufstellen ließ. Es würde bald die Zeit kommen, wo 'Honor' in den Hintergrund treten würde.


    "Allem anschein nach ist sie noch nicht sehr erfahren und hat bisher nur als Scriba gearbeitet. Vielleicht sollte man sie daher mit einer einfachen Aufgabe betreuen, die ihrer vorhergegangenen Tätigkeit gerecht werden würde! Vielleicht kann sie ja Daten in den Städten sammeln und zusammentragen, als Vorarbeit für eine provinziale Chronik?"

    <h3>Handel und Gewerbe in der Stadt Tarraco </h3>


    <p>Die Stadt ist das Zentrum seines Umlandes, der Civitas. Hier werden die Waren
    der Villae Rusticae des fruchtbaren Umlandes auf dem Markt angeboten. Hier kaufen
    H&auml;ndler ihre Rohstoffe, um aus ihnen in ihren Werkst&auml;tten hochwertige
    Ware zu produzieren, welche sie dann in ihren L&auml;den anbieten.</p>
    <p>In den folgenden Tabellen findest du eine &Uuml;bersicht der Marktst&auml;nde,
    Betriebe und L&auml;den der Stadt. Das Feld &quot;WiSim&quot; gibt dir an, ob
    der Betrieb nur im Forum existiert, oder ob er auch in der WiSim simuliert wird
    und du dort Waren f&uuml;r deine Statusbalken einkaufen kannst.</p>
    <h4>Marktst&auml;nde auf dem Forum Tarraconis</h4>
    <table width="75%" border="1" cellspacing="2">
    <tr>
    <td width="22%"><div>Name</div></td>
    <td width="26%"><div>Betrieb</div></td>
    <td width="30%"><div>Waren</div></td>
    <td width="12%"><div>Link</div></td>
    <td width="10%"><div>WiSim</div></td>
    </tr>
    <tr>
    <td><div>M. Matinius Metellus</div></td>
    <td><div">Villa Rustica Matinia</div></td>
    <td> <div>
    <ul>
    <li>Oliven, &Ouml;l</li>
    <li>Trauben</li>
    <li>Honig, Wachs</li>
    </ul>
    </div></td>
    <td><div align="justify"></div></td>
    <td><div align="center">Ja </div></td>
    </tr>
    <tr>
    <td><div align="justify"></div></td>
    <td><div align="justify"></div></td>
    <td><div align="justify"></div></td>
    <td><div align="justify"></div></td>
    <td><div align="center"></div></td>
    </tr>
    </table>
    <p>&nbsp;</p>
    <h4>L&auml;den in der Stadt Tarraco</h4>
    <table width="75%" border="1" cellspacing="2">
    <tr>
    <td width="22%">Name</td>
    <td width="14%">Betrieb</td>
    <td width="16%">Waren</td>
    <td width="23%">Ort</td>
    <td width="14%">Link</td>
    <td width="11%">WiSim</td>
    </tr>
    <tr>
    <td>&nbsp;</td>
    <td>&nbsp;</td>
    <td>&nbsp;</td>
    <td>&nbsp;</td>
    <td>&nbsp;</td>
    <td>&nbsp;</td>
    </tr>
    <tr>
    <td>&nbsp;</td>
    <td>&nbsp;</td>
    <td>&nbsp;</td>
    <td>&nbsp;</td>
    <td>&nbsp;</td>
    <td>&nbsp;</td>
    </tr>
    </table>
    <p>&nbsp;</p>
    <h4>Gewerbe vor der Stadt</h4>
    <table width="75%" border="1" cellspacing="2">
    <tr>
    <td width="22%">Name</td>
    <td width="20%">Betrieb</td>
    <td width="16%">Waren</td>
    <td width="17%">Ort</td>
    <td width="14%">Link</td>
    <td width="11%">WiSim</td>
    </tr>
    <tr>
    <td>&nbsp;</td>
    <td>&nbsp;</td>
    <td>&nbsp;</td>
    <td>&nbsp;</td>
    <td>&nbsp;</td>
    <td>&nbsp;</td>
    </tr>
    <tr>
    <td>&nbsp;</td>
    <td>&nbsp;</td>
    <td>&nbsp;</td>
    <td>&nbsp;</td>
    <td>&nbsp;</td>
    <td>&nbsp;</td>
    </tr>
    </table>
    <p>&nbsp;</p>
    <p>&nbsp;</p>
    </body>

    Lex Matinia Vigilia


    §1 Aufgaben der Vigiles im Rahmen des Brandschutzes


    (1) Die Vigiles bemühen sich um Aufklärung in der Bevölkerung einer Stadt zu den Themen Brandvorbeugung und Brandbekämpfung.
    (2) Die Vigiles achten auf Einhaltung der Brandschutzverordnungen und melden Vergehen dem zuständigen Beamten und im Falle der Anwesenheit des Regionarius auch diesem.
    (3) Im Falle einer Brandes sorgen die Vigiles für eine fachgerechte Brandbekämpfung gemäß ihrer Ausbildung und leiten die Bürger bei der Brandbekämpfung an.


    §2 Struktur der Vigiles


    (1) Als Einstiegsrang in die Laufbahn dient der Rang des Vigilen. Hier wird die Grundlage der Brandbekämpfung und Brandvorbeugung erlent. Um dieses Amt zu besetzen, muss man mindestens Perigrinus und ohne Vorstrafen sein.
    (2) Der Optio Vigilium ist der zweithöchste Rang dieser Stadteinheit. Er unterstützt den Centurio Vigilium bei seiner Arbeit und übernimmt die Ausbildung der jungen Vigilen und vertritt den Centurio Vigilum bei seiner Abwesenheit.
    (3) Der Centurio Vigilium leitet eine städtische Einheit, untersteht hierbei aber dem zuständigen Beamten der Stadt und den Weisungen des Regionarius.


    §3 Ernennungen und Größe einer Einheit


    (1) Über die Größe dieser städtischen Einheit entscheidet der Regionarius in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Beamten einer Stadt.
    (2) Über die Einstellung von Vigilen entscheidet der zuständige Beamte einer Stadt. Dabei ist zu beachten, dass die durch den Regionarius festgesetzte Größe der Einheit nicht überschritten wird.
    (3) Die Beförderungen der Vigilen werden durch den zuständigen Beamten einer Stadt ausgesprochen. Der Regionarius hat bei diesen Entscheidungen allerdings ein Vetorecht! Über die Beförderung zum Centurio Vigilium ist vorher die Erlaubnis des Regionarius einzuholen.


    §4 Polizeiliche Aufgaben und Strafverfolgung


    (1) Polizeiliche Aufgaben und Strafverfolgung sind Aufgabe des Regionarius und seinen Angestellten.
    (2) Die Vigiles können für polizeiliche Aufgaben eingesetzt werden, unterstehen bei diesen aber primär dem Kommando des Regionarius.
    (3) Der Regionarius kann jeder Zeit Einheiten der Vigiles für seinen Aufgabenbereich involvieren, sofern die Aufgaben unter §1 dadurch nicht beeinträchtigt werden.
    (4) Der Duumvir oder ein von ihm beauftragter Magistrat kann die Vigiles zum einholen von städtischen Forderungen, gemäß etwaiger Gebührenordnungen, gegenüber Bürgern der Stadt verwenden.

    "Ah, Tacitus! Warte bitte noch einen Augenblick, ich bespreche mich gerade mit meinem neuen Magistraten!"


    Dann blickte Metellus wieder zu Romanus.


    "Sicher kannst du das! Nun wir haben da eigentlich ein Projekt mit Carthago Nova am laufen: Gemeinsame Markttage! Doch der Duumvir hat noch nicht auf mein Schreiben reagiert. Daher haben wir da noch ein wenig Luft. Für dein Ressort ist die Lex Tarraconis sehr wichtig, in ihr ist das Bau- und Gewerbewesen der Stadt klar geregelt. Entsprechende Anräge werde ich noch erstellen und ins Archiv legen. Ich bitte dich dann auch, wenn Anträge eingehen, diese zu bearbeiten und im Archiv anschließend abzulegen. Lese dir die Lex Tarraconis gründlich durch. Dann erklärst du sie den Scribae, denn bei ihnen gehen die allgemeinen Anfragen und Anträge ein. Bewerbungsgespräche für die Vigiles werde ich persönlich führen!"

    "Nun, dann sollten wir also dem Senat nur vorschlagen, entsprechende Paragraphen aus der neuen Lex für Hispania zu streichen. Desweiteren würde ich mich daran setzen und dem Senat eine Erklärung über den Begriff 'Ordo Decurionum' zukommen lassen. Darin kann man die Rahmenbedingungen für einen Ordo Decurionum festsetzen. Über Details können dann die Städte/Provinzen selbst entscheiden. Ja, ich denke das wäre ein guter Mittelweg!"


    Metellus blickte zu seinem Vater.


    "Hast du eine neue Lex durch den Senat erhalten?"

    Lex Tarraconis


    Pars Prima – Allgemeines


    §1 Geltungsbereich


    (1) Diese Lex gilt für alle Einwohner der Stadt Tarraco und den Landgütern und Ansiedlungen im Zuständigkeitsgebiet der Stadt.
    (2) Nach dieser Lex haben sich alle Beamten der Stadt Tarraco zu richten.
    (3) Ausgenommen von den dienstlichen Reglungen sind die Bezirksbeamten, die zwar ihr Officium in der Curia Tarraconis haben, rechtlich dieser aber nicht angehören.


    Pars Secunda – Curia Tarraconis


    §1 Zuständigkeiten


    (1) Die Zuständigkeiten der Beamten ist in der Curia für alle Bürger sichtbar auszuhängen.
    (2) Über die Verteilung der Zuständigkeiten entscheidet der Duumvir.
    (3) Die Überwachung von Ressorts (Markt- und Bauaufsicht etc.) darf nur einem Beamten ab Rang eines Magistraten anvertraut werden.
    (4) Die Scribae der Stadt Tarraco unterstützen die Magistrate und den Duumvir bei ihrer Arbeit. Bei nicht absehbaren personellen Engpässen kann der Duumvir einem oder mehreren Scribae kommissarisch ein Ressort anvertrauen.


    §2 Dienstweg


    (1) Um Missverständnisse und den Verdacht der Bevorzugung zu vermeiden ist bei allen belangen die Stadt Tarraco betreffend unbedingt der Dienstweg einzuhalten. Hiefür ist der Aushang der Zuständigkeiten in der Curia zu beachten.
    (2) Gegen die Entscheidung eines Beamten kann bei nächst höherer Instanz Einspruch eingelegt werden. Dieser muss spätestens eine Woche nach Bescheid schriftlich oder zu Protokoll der Curia erfolgen.
    (3) Bei allen Entscheidungen der städtischen Beamten verfügt der Duumvir über ein Vetorecht.
    (4) Die Beamten der Stadt haben den Duumvir regelmäßig über ihre Arbeit, Anfragen und Vorkommnisse zu berichten.


    Pars Tertia – Bau- und Geschäftswesen


    §1 Bauantrag


    (1) Vor jeder Bautätigkeit in und vor der Stadt Tarraco muss eine Erlaubnis des zuständigen Beamten eingeholt werden.
    (2) Der Bauantrag hat folgende Informationen zu enthalten: Name des Bauherrn, Name des Architekten, Ort des Gebäudes, Zweck des Gebäudes, Fläche und Höhe des Gebäudes.
    (3) Für die Bearbeitung des Antrages erhebt die Verwaltung eine Gebühr,zu entnehmen der Gebührenordnung.


    §2 Bauordnung


    (1) Über die ordnungsgemäße Ausführung des Baus, gemäß den städtischen Bestimmungen wacht ein ausgewiesener Beamter, in der Regel im Rang eines Magistraten.
    (2) Betriebe mit hoher Brandgefahr sind aus brandschutztechnischen Gründen vor der Stadt anzusiedeln.
    (3) Betriebe mit hoher Geruchs- und Rauchbelästigung sind vor der Stadt in Richtung der Hauptwindrichtung anzusiedeln, so dass der Wind belästigende Gerüche und Rauch von der Stadt fort trägt.
    (4) Die maximale Anzahl an Stockwerken in der Stadt beträgt 3 Stockwerke. Über Ausnahmen entscheidet der Duumvir.
    (5) Gehwege und Eingänge sind von Unrat, Verkaufsgütern und anderen Gegenständen freizuhalten.


    §3 Gewerbeordnung


    (1) Vor der Eröffnung eines Ladenlokals oder Betriebes ist der Stadt eine Meldung zukommen zu lassen. Sofern das Gewerbe nicht in einem der Gebiete aus Absatz (2) liegen soll und nicht gegen §2 Bauordnung verstößt, ist keine Bestätigung der Stadtverwaltung von Nöten.
    (2) Läden und Betriebe in den Zonen um die Foren, den Tempeln und der Regia des Proconsuls benötigen die Erlaubnis des Duumvirs.
    (3) Der Antrag hat folgende Informationen zu enthalten: Name des Besitzers, Name des Betriebes, Art des Betriebes, Größe des Betriebes, Arbeitszeiten im Betrieb.
    (4) Für die Erlaubnis gemäß Absatz (2) erhebt die Stadtverwaltung eine Gebühr gemäß der Gebührenordnung, zu zahlen an die Stadtkasse. Geht der Gewerbeantrag gleichzeitig mit einem Bauantrag ein, so entfällt die Gebühr für den Bauantrag.
    (5) Marktstände auf dem Forum benötigen eine Anmeldung bei dem zuständigen Beamten der Stadtverwaltung. Für die gemeinsamen Märkte des Städtebundes Carthago Nova/Tarraco gelten besondere Bestimmungen.
    (6) Für einen Marktstand erhebt die Stadt Tarraco eine Gebühr gemäß der Gebührenordnung, zu zahlen an die Stadtkasse. Ausgenommen hiervon sind Bürger der Stadt Tarraco. Für die gemeinsamen Märkte des Städtebundes Carthago Nova/Tarraco gelten besondere Bestimmungen.


    Pars Tertia – Von der Stadt vergebene Stellen


    §1 Allgemeines


    (1) Für bestimmte städtische Einrichtungen steht es der Stadt Tarraco frei, Arbeiter einzustellen.
    (2) Über die Konditionen und die Vergabe der Stellen entscheidet der Duumvir.


    Pars Quarta – Vigiles


    (folgt)




    Gebührenordnung der Stadt Tarraco


    Für folgende Tätigkeiten oder Verstöße sind Gebühren an die Stadtkasse von Tarraco (Konto 1208) zu entrichten:


    Bearbeitung eines Bauantrags (Pars Tertia, §1): 25 Sesterzen
    Ladenöffnung auf dem Forum (Pars Tertia, §3, (4)): 50 Sesterzen
    Marktstand auf dem Forum (Pars Tertia, §3, (6): 10 Sesterzen


    Nun stand genau fest, wieviele Gebäude für das Capitol weichen mussten und welche Ausmaße der Tempel einnehmen würde.
    Die Gebäude waren bereits geräumt, das Grundstück abgeriegelt.


    So machten sich die Sklaven an die Arbeit und trugen die Gebäude Stein um Stein ab. Metellus beobachtete jeden Arbeitsschritt. Es war ein riskantes Unterfangen, denn man durfte die Statik der Gebäude nicht gefährden und auch die anliegenden Gebäude durften keinen Schaden nehmen. Aber der Bautrupp kam gut voran und verteilte den abgetragenden Bauschutt auf dem Gelände, um das nötige Podest und Fundament für den neuen Tempel zu errichten. Staub lag in der sonnig-warmen Luft auf dem Forum.

    Metellus blickte zu Valeria. Er hatte es geahnt, dass die Familie dem Legaten nach Germanien nachzieht.


    "Nun, ganz überrascht du mich damit nicht! In der Tat steht in der Satzung, dass sich die Mitgliedschaft auf Bürger von Hispania beschränkt. Wenn du nun also richtig nach Germanien ziehst, dann werden wir leider ein Mitglied verlieren!"

    Vereinsgesetzgebung Provincia Hispania


    § 1 Damit ein Verein gegründet werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
    A, Es müssen sich mindestens 3 Mitglieder in einer Provinz finden.
    B, Es muss den Behörden ein Verantwortlicher präsentiert werden.
    C, Eine gesetzeskonforme Satzung muss vorliegen.
    D, Der Gründer darf kein einfacher Soldat sein.


    §2 Vereine werden in einer Liste geführt, welche zwischen offiziell gestattete, geduldete und verbotene unterscheidet. Über die Zulassung eines Vereins entscheidet der Proconusl oder eine von ihm ernannte Person oder Gremium.


    §3 Vereine sind gemeinnützige Organisationen und dürfen sich ausnahmslos nur von Spenden finanzieren, wirtschaftliche Aktivitäten sind den Vereinen untersagt. Über die Finanzen eines Vereins ist genau Buch zu führen. Die Unterlagen sind einem Finanzbeamten bei Verlangen vorzuzeigen.


    §4 Vereine haben das Recht, einmal im Monat eine Mitgliederversammlung einzuberufen.


    §5 Ein Verein darf keine politische Stellung beziehen.


    Vorgeschlagen durch: Marcus Matinius Metellus.
    Beschlossen durch die Curia Provincialis: ANTE DIEM VI ID DEC DCCCLV A.U.C. (8.12.2005/102 n.Chr.)