Beiträge von Marcus Aelius Callidus

    > Ich habe mich bereits geäußert, doch sehe ich, dass das Gewicht des Caecilius Crassus meiner Meinung nach falsch eingeschätzt wird. Der praefectus praetorio ist der ranghöchste Reichspräfekt und ihm unterstehen sämtliche weiteren im Kriegsfall. Um schnell handeln zu können, sollte er in der Kurie durchaus weiter vertreten sein. Hier erhält auch er Nachricht über den Zustand der Städte. Wir sollten nicht vergessen, dass auch unsere Grenzen stets bedrängt werden. <

    Callidus erhob sich und stellte den neuen Entwurf vor, der sogleich auch die Regelung zur Platzverteilung beinhaltete.


    > Nach dieser Regelung steht fest, dass es keine zusätzlichen Pätze für die Städte gibt. Desweiteren können amtierende Magistrate nicht gänzlich durch eine Vielzahl von Mitgliedern des ordo decurionum verdrängt werden, da stets ein amtierender Magistrat der Kurie für seine Stadt beiwohnen muss.
    Gibt es hierzu Anmerkungen oder auffällige sprachliche Unebenheiten, die noch beseitigt werden müssten? <



    GESCHÄFTSORDNUNG – CURIA PROVINCIALIS ITALICA


    § 1 GELTUNGSBEREICH
    Diese Geschäftsordnung gilt für die curia provincialis Italica.


    § 2 MITGLIEDER DER CURIA PROVINCIALIS
    (1) Die Kurie umfasst die Vollmitglieder, die dem ordo decurionum angehören, und die, die gemäß der lex de administratione provinciae Italiae gewählt werden, sowie Beisitzer, deren Zahl die Anzahl der Vollmitglieder nicht übersteigen darf.
    (2) Vollmitglieder des ordo decurionum besetzen dabei die den Städten zugewiesenen Plätze, wobei mindestens ein aktiver Magistrat der Stadt in der Kurie vertreten sein muss.


    § 3 VORSITZ - PRINCEPS CURIAE
    (1) Den Vorsitz über die curia provincialis führt der von den Vollmitgliedern der curia provincialis für die ganze Periode der Curia gewählte princeps curiae.
    (2) Der princeps curiae kann seines Amtes durch Absetzung durch den Kaiser, eigenen Rücktritt, ein konstruktives Misstrauensvotum oder durch Ausschluss aus der Kurie (gemäß §8 GO) verlustig gehen.


    § 4 STELLVERTRETUNG DES PRINCEPS CURIAE - VICARIUS PRINCIPIS CURIAE
    (1) Neben dem princeps curiae wählen die Vollmitglieder der curia provincialis aus ihren Reihen seinen Stellvertreter, den vicarius principis curiae.
    (2) Der vicarius principis curiae übernimmt bei erklärter Abwesenheit des princeps curiae mit sofortiger Wirkung die Führung der Amtsgeschäfte bis zu dessen Rückkehr. Im Falle einer nichterklärten Abwesenheit des princeps curiae von mehr als 2 Tagen übernimmt der vicarius principis curiae ebenfalls den Vorsitz der Kurie, wiederum bis zur Rückkehr des princeps curiae.


    § 5 REDERECHT INNERHALB DER CURIA PROVINCIALIS ITALIA
    (1) Alle Vollmitglieder und Beisitzer der curia provincialis haben das uneingeschränkte Rederecht und das Recht, Diskussionen zu eröffnen.
    (2) Der princeps curiae kann einzelnen Vollmitgliedern und Beisitzern der Kurie das Rederecht zu einem genau umrissenen Beratungskomplex entziehen.
    (3) Handelt ein Beisitzer der curia provincialis einer vom princeps curiae nach § 5 (2) ausgesprochenen Beschränkung der Redefreiheit zuwider, so kann ihm der princeps curiae das Wort entziehen und eine Verwarnung aussprechen. Im Wiederholungsfall kann der princeps curiae anordnen, dass der betreffende Beisitzer zeitlich befristet oder auf Dauer aus der curia provincialis ausgeschlossen wird. Dieser Ausschluss bedarf eines decretum curiae.


    § 6 DECRETA
    (1) Die Kurie kann zwei verschiedene decreta beschließen: decreta provincialia (D.P.) und decreta curiae (D.C.).
    (2) D.P. haben den Rang von leges und benötigen zur Ratifizierung die Zustimmung von 60% aller Vollmitglieder der Kurie; D.C. haben den Rang von mandata und benötigen 60% der gemäß §7 GO anwesenden Vollmitglieder. Dabei ist eine normale mathematische Rundung durchzuführen, um die nötige Zahl an Vollmitgliedern zu ermitteln.
    (3) Das Verfahren ist - so nicht im Folgenden anders vermerkt - für alle decreta das gleiche:
    (a) Der Entwurf eines decretum provinciale wird der Kurie in ausformuliertem Gesetzestext von mindestens einem Mitglied des ordo decurionum vorgelegt.
    (b) Der Entwurf eines decretum curiae wird der Kurie in ausformuliertem Gesetzestext von mindestens einem Vollmitglied vorgelegt.

    (c) Das Einbringen des Entwurfs erfolgt zuerst als Anhörung, welche die Mitglieder der curia provincialis über das Vorhaben informieren soll und der Kurie die Möglichkeit gibt, den Inhalt zu prüfen. Nach einer angemessenen Frist - von mindestens 2 Tagen - schließt der princeps curiae die Diskussion.
    (d) Zur Abstimmung wird eine - unter Umständen geänderte Fassung - vorgelegt, die zusätzliche zum endgültigen Text die Angabe enthalten muss, um welchen Typ Dekret es sich handelt.
    (e) Erreicht das Dekret die erforderliche Mehrheit, muss es vom princeps curiae ausgefertigt und durch Aushang in der curia Italica veröffentlicht werden.
    (f) Sollte ein Entwurf in der Kurie scheitern, hat der Antragssteller die Möglichkeit, eine Aussprache zu initiieren, um einen Kompromiss zu erzielen und strittige Punkte des gescheiterten Entwurfs zu klären. Diese wird wie eine Anhörung gehandhabt.
    (4) Die curia provincialis ist nur beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vollmitglieder anwesend sind.
    Ein Kurienmitglied gilt als anwesend, wenn es zu Beginn der Abstimmung in der Liste der sodales curiae gemäß § 7 GO als anwesend geführt wird.
    Ein Kurienmitglied kann sich auch während der Abstimmung noch als anwesend melden.


    § 7 ABWESENHEIT
    (1) Für den Fall einer Abwesenheit sind die Vollmitglieder der curia provincialis verpflichtet sich abzumelden.
    (2) Dazu ist vom princeps curiae eine Liste zu führen, aus der hervorgeht, welche Kurienmitglieder anwesend und welche abwesend sind.
    (3) Bleibt ein Mitglied einer Abstimmung länger als 2 Tage fern, ohne vorher gemäß Abs. 1 seine Abwesenheit erklärt zu haben, kann der princeps curiae das betreffende Mitglied schriftlich vorladen und die Abgabe der Stimme verlangen.
    (4) Kommt das nach Abs. 1 vorgeladene Mitglied der Aufforderung zur Stimmabgabe innerhalb von drei Tagen nicht nach, kann es vom princeps curiae als abwesend gekennzeichnet werden.


    § 8 AUSSCHLUSS AUS DER CURIA PROVINCIALIS
    (1) Ein Mitglied der curia provincialis kann ausgeschlossen werden, wenn seine Taten oder seine Reden geeignet sind, der Provinz Italia oder dem imperium Romanum Schaden zuzufügen.
    (2) Ein Mitglied kann auch dann ausgeschlossen werden, wenn es wiederholt oder auf Dauer der Kurie fern bleibt, seine Abwesenheit nicht gemäß § 7 erklärt hat.
    (3) Der Ausschluss eines Mitgliedes gemäß Abs. 1 bedarf eines decretum curiae.


    § 10 TEILNAHME ANDERER PERSONEN
    Anderen Personen kann die Teilnahme an den Sitzungen nur durch Erlass eines decretum curiae auf Zeit oder unbefristet gestattet werden.


    § 11 ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN UND ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG
    (1) Diese Geschäftsordnung tritt durch die Verabschiedung der Kurie und die Promulgation durch den princeps curiae in Kraft.
    (2) Änderungen an der Geschäftsordnung müssen durch ein decretum provinciale verabschiedet werden.


    § 12 AUSSERKRAFTTRETEN
    (1) Diese Geschäftsordnung tritt außer Kraft, wenn die curia provincialis mit 60% Mehrheit per decretum provinciale ihre Aufhebung beschließt.
    (2) Diese Geschäftsordnung ist allen Gesetzen, die in der provincia Italia gelten, untergeordnet.

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    Callidus begab sich zu den Klinen, die er zuvor in der Abwesenheit der Artorier bereits interessiert betrachtet hatte. So ließ er sich dort auf angewiesenem Platz nieder.


    > Nun, es ist auf jeden Fall eine Freude, dich wieder wohlauf zu sehen. Ich bin ebenso gespannt, welche Würze und welche Süße dein Wein aufzuweisen hat, Artorius Corvinus. Wo genau liegt dein Landgut, in dem der Wein gekeltert wird? <

    Callidus, der auf einer der Bänke im Peristyl von den Mühen des Tages Erholung suchte, sah Nakhti hin- und herlaufen, doch sah Nakhti Callidus nicht. Jener hatte sich wenig dabei gedacht und erst, als der Ägypter vor ihm stand und in gebrochenem Latein, hier und da einen Laut verschluckend, sagte, dass Quarto ihn sprechen wolle, verstand Callidus und machte sich auf den Weg in den oecus.
    Dort angekommen fand er bereits Quarto mit siener Gemahlin Adria vor und auch einen Fremden. Er nickte ihm freundlich und mit einem Lächeln zu.


    > Salve, mein Name ist Marcus Aelius Callidus. <


    Dann wandte er seinen Blick zu Quarto, denn offenbar war der Mann der Grund für dessen Bitte, im oecus zu erscheinen.

    Callidus betrat den Raum und war geradezu erstaunt über diesen Andrang. Er kämpfte sich durch die Stuhlreihen zum vorderen Pult durch und blickte in die Runde. Dass der Raum nach den spärlichen Anmeldungen zu Beginn nun aus den Nähten platzen würde, damit hatte er nicht gerechnet.


    > Werte Teilnehmer des cursus de litteris antiquis! Zuerst möchte ich ein wenig auf die frühen Zeugnisse lateinischer Literatur eingehen, sofern man diese Zeugnisse bereits „Literatur“ nennen kann.
    Etwa im neunten Jahrhundert v. setzen wir die Einwanderung etruskischer Volksstämme nach Italia an. Viel in unserer Kultur ist durch das Etruskische beeinflusst und so auch unsere, die lateinische Sprache. So ist uns allen die Familie der Tarquinier, der römischen Königsfamilie, bekannt und auch die Stadt Tarquinii in Etrurien. Hier nahm Rom seinen Ursprung und somit auch unsere Sprache. Bei den etruskischen Gladiatorenspielen, die ursprünglich Menschenopfern an die Götter entsprachen, sind bereits die lanistae bekannt, ein etruskisches Wort, das sich noch heute in den Arenen wiederfindet. Oder aber ihr betrachtet die persona, die Maske im Theater, ebenfalls ein etruskisches Wort, das unserer Sprache erhalten geblieben ist. So lassen sich etliche Beispiele finden, wie Charun, ein Unterweltgott, den wir aus dem hellenistischen Raum als Charon kennen, oder aber das Wort Ulixes für den griechischen Odysseus. Wir verwenden diese Wörter ohne Bedacht, doch sind sie etruskischen Ursprungs. Ich sprach auch von Kultur, und so nenne ich die uns bekannte disciplina Etrusca, die sakralen Handlungen jener Alten, die die unseren heute beeinflussen. Die Eingeweideschau unserer haruspices ist ein rein etruskisches Ritual.
    Der jedoch für uns größte Einfluss herrscht in der Ahnenverehrung, tragen wir doch heute noch die Masken unserer Vorfahren bei Leichenzügen und hängen sie in unsere Atrien, wie es die Etrusker vor Jahrhunderten taten.
    Doch nun sollen die ersten schriftliche Zeugnisse in den Vordergrund treten. Einem jeden von uns ist das uralte Zwölftafelgesetz bekannt:


    si in ius vocat, ito
    ni it, antestamino.
    igitur em capito.

    Wenn er vor Gericht ruft, soll (der andere) gehen.
    Wenn (dieser) nicht geht, sollen dritte (oder auch die Götter) als Zeugen angerufen werden.
    Also soll man ihn ergreifen.


    Hier sehen wir schon den Imperativ, der auch in unserem heutigen Latein für Gesetzestexte und allgemeingültige Sitten gebraucht wird. Doch was zählt noch zu den Ursprüngen der Literatur? Es sind Arbeitslieder der Bauern auf den Feldern, Hochzeitsgesänge, Trinklieder und auch Spottlieder. Diese allgemeinen Scherzlieder sind uns als Fescennini versus bekannt. So sangen die Soldaten Caesars über jenen:


    Urbani, servate uxores, moechum calvum adducimus!
    Römer, bringt eure Ehefrauen in Sicherheit, wir bringen den kahlköpfigen Verführer!


    All diese Scherz- und Spottgesänge wurden zu Triumphen und zu anderen hohen Anlässen gesungen, um die gefeierte Person abzuwerten und böse Geister somit zu täuschen. Livius schreibt uns, dass diese Lieder wohl de Ursprung des Dramas und der Tragödie bilden.
    Eine weitere frühe Form der Literatur ist die fabula Atellana, die nach der oskischen Stadt Atella benannt ist. Hier zeigt sich der Einfluss aus dem Süden auf Rom, genauer gesagt, der Einfluss von Magna Graecia. Denn hieraus entstammen die uns bekannten Charaktertypen und Masken unseres Theaters: Der Narr (Maccus), der Tölpel (Bucco) oder der Alte (Pappus). Die Sprache dieser Possenspiele war oft sehr einfach und volkstümlich, man trat als wandernde Schauspielergruppe in Städten auf. Doch dazu später mehr.
    Kommen wir zunächst wieder zum Altlatein. Hier ist ein bekanntes Zeugnis das carmen arvale der Arvalbrüder, das lautet:


    e nos Lases iuvate
    neve lue rue Marmar sin sin currere in pleoris
    satur fu fere Mars limen Sali sta berber
    semunis alternei advocapit conctos
    e nos Marmor iuvato
    triumpe triumpe triumpe triumpe triumpe


    Bei ‚Lases’ sehen wir noch das intervokalische ‚s’, das sich später zu ‚r’ gewandelt hat. Das ‚e’ steht für unser ‚ecce’. ‚pleoris’ für ‚plures’ und ‚berber’ für ‚ibi’. 'Marmar' ist ferner ebenso eine alte Anrede des Mars. Zur nächsten Sitzung solltet ihr euch Gedanken zu diesen ersten zwei Versen machen. Wir werden dann in der nächsten Sitzung hier ansetzen.
    Und damit jeder etwas tut, habe ich euch einen Altlateinischen Satz mitgebracht, der uns als ältestes Zeugnis bekannt ist.


    Manios med fhefhaked Numasioi


    Hierzu schreibt mir bitte alles auf, was ihr wisst.
    Wir sehen uns dann zur nächsten Sitzung. <


    Sim-Off:

    Letzteren Satz ins klassische Latein bringen, übersetzen und aufschreiben, was dazu zu sagen ist...und dann an mich per PN ;)

    Callidus wandte sich den beiden zu und begrüßte sie mit einem freundlichen Lächeln. Entgegen der Medeia hatte Callidus wie gewohnt zu privaten Anlässen nur eine gute Tunika an, die keine besondere Pracht versprühte. Gern würde er noch einen schmalen Purpurstreifen vorweisen können, doch musste dies warten. Er machte zwei Schritte auf seine Gastgeber zu, bevor er zu sprechen begann.


    > Salvete, ich grüße euch! Artorius Corvinus, Artoria Medeia. Ich danke für diese freundliche Einladung. Ich hoffe, dass es dir wieder besser geht, denn du siehst nicht nur gesund, sondern schon wieder äußerst schicklich aus. Du scheinst dieses furchtbare Verbrechen sehr gut überstanden zu haben, sicher war Apollo mit dir. <


    Mit besorgter Miene sprach er zu Medeia, die Tat hatte er damals selbst gesehen, als Callidus der Rede der Medeia zuhörte.

    Callidus folgte dem Mann durch die Casa in den Garten des Hauses. Er hatte es sich schon zur Gewohnheit gemacht, sich die einzelnen Bestandteile der verschiedenen Häuser seiner Gastgeber anzuschauen. So betrachtete er beim Durchschreiten des Atriums das impluvium und verglich es in Gedanken mit denen der Iulier und Cacilier, natürlich auch mit dem der domus Aeliana. Im Garten dann betrachtete er die Pflanzen und die Klinen. Es war sicher ein gut ausgewählter Ort, denn bei dieser Wärme war die Atmosphäre im Peristyl sicher eine schönere als im Triclinium. So wartete Callidus nun auf seinen Gastgeber Artorius Corvinus und nickte dem großen Sklaven zu.

    Callidus musterte den mann skeptisch. In der domus Aeliana waren solche Sklaven nicht notwendig, dort bewacht Nakhti die Pforte, und der war deutlich von anderer Statur; jedoch musste man zuerst ja auch an der Garde des Kaisers vorbei. Hier in der Stadt schien das anders, denn schon bei Iulia Helena war die Person des ianitor von gewaltiger Gestalt.


    > Salve, mein Name ist Marcus Aelius Callidus, Comes Italias, ich bin Gast deines Herrn, Artorius Corvinus. <

    Am Tag, der ihm in der Einladung mitgeteilt worden war, machte sich Callidus auf den Weg zur Casa Artoria. Die gesellschaftliche Stellung als Comes war recht angenehm, musste er doch erfahren, dass man so hier und da eingeladen wurde. Nach dem angenehmen Gespräch mit Iulia Helena, nahm er auch die Einladung des Artorius Corvinus, des Magistraten Ostias, gern an. Eine Weinverkostung war zudem natürlich ein willkommener Grund, hatte Callidus doch von Quellen erfahren, dass der Artorier ein eigenes Weingut besaß und der Tropfen seiner Trauben einen guten Ruf.
    So kam Callidus an die Tür und klopfte an.

    Sim-Off:

    Hatte das schon mit Epulo besprochen: Derzeit haben wir ja Themen zu bearbeiten und unsere Wassermeister sind wegen Urlaub zu 2/3 abwesend und haben sonst auch zu tun...daher solten wir das etwas aufschieben und später machen. :)

    Etwas verdutzt schaute Callidus auf, bevor er sich wieder erhob. Der neue princeps hatte in letzter Zeit viel zu tun und war in die genaue Gesetzeslage sicher noch nicht eingearbeitet.


    > Genau hier liegt mein Ansatzpunkt. Das Gesetz spricht nicht von besonderen Leistungen irgendeiner Art. Dies stand bei einem neuen Vorschlag zwar zur Debatte, wird jedoch durch die Auszeichnungen geregelt. Für den ordo decurionum muss der Magistrat einer Stadt das Duumvirat erreicht haben oder Comes gewesen sein, so sagt es das Dekret. Über besondere Leistungen kann ein Mann oder eine Frau nicht den ordo decurionum erreichen. Die Anzahl der Plätze der Städte ändert sich hierbei natürlich nicht. Dies würde auch weiterhin in gleicher Weise die Zahl der zu stellenden Mitglieder beschränken. Es kann aber auch, um diesen Missverständnissen vorzubeugen, in den Gesetzestext einfließen. <


    Callidus hörte sich die Aufzählung an, dann den Wortwechsel der beiden Männer.


    > Nun, ich würde ebenfalls Valerius Victor unterstützen. Als Septemvir ist er eine Größe des cultus deorum. Marcus Vinicius Hungaricus ist einer der führenden Rechtsexperten des Reiches und gehörte seit langem in jener Funktion dem Beraterstab des Kaisers an; einen Juristen sollte die Kurie aufweisen. Ob man sich dabei auf einen experten oder ein Nachwuchstalent berufen will, könnte diskutiert werden, ich jedoch sprach mich ja bereits auch für den Verbleib des Senators aus. Gaius Caecilius Crassus ist als neuer praefectus praetorio sicher auch eine gute Wahl, die meine Unterstützung finden würde. <


    Mehr wollte er zunächst nicht sagen, denn er wollte auch die weiteren Vorschläge und Meinungen der anderen Mitglieder anhören.

    Callidus nickte und lächelte.


    > Nun, dann werde ich mich unverzüglich um deine Ernennung zum aquarius kümmern, Iunius Lucullus. Das officium des procurator aquarum ist etwas versteckt. Wenn du aus der Tür hinausgehst, halte dich links, bis du das große doppelstöckige Atrium erreichst. Dieses passierst du, an der anderen Seite führt eine Trppe in den zweiten Stock. Auf der rechten Seite findest du eine Statue, und direkt dahinter, die zweite Türe, die ist es. :]
    Ich bin sicher, dass du dort, wenn du auch Claudius Marcelllus selbst nicht antriffst, einige scribae finden wirst, die dir weiterhelfen werden. <

    Zitat

    Original von Appius Terentius Cyprianus


    Main->Preferences->Skin->dann bei emocotions changen


    Edit: Hat mir der Reatinus gezeigt :D


    Das war ein sehr wertvoller Tip !!!! Endlich bin ich diese schrecklichen neuen Dinger los und hab meine alten Smilys wieder :]