Beiträge von Manius Flavius Gracchus

    "Ich mache mir große Sorgen, gerade da wir nichts tun können. Ich hoffe, der Praefectus Praetorio wird ihr Geleitschutz nach Tarraco gewähren, denn obgleich das Lager der praetorianischen Garde sicherlich ein äußerst sicherer Ort ist, in welchem sie vor allen Gefahren gefeit sein wird, so wüsste ich Minervina gleichsam lieber ein wenig weiter von jenem devastativen Aufstand in Corduba fort. Allerdings hat Caecilius bereits mehr für unsere Familie getan, als wir erwarten dürfen, daher müssen wir dankbar und mit dem zufrieden sein, was er sich entschließt, zu tun."
    Hin und her gerissen zwischen der familiären Pflicht und der Verpflichtung Caecilius gegenüber nach diesem Vorfall, war Gracchus bereits mehr als einmal versucht gewesen, ihm einen weiteren Brief mit Bitten bezüglich des Wohles seiner Schwester zu senden, doch ein jedes Mal hatte er die Schreiben verworfen.
    "Die übrige Familie befindet sich wohl, zumindest insoweit die Sterbefälle der letzten Zeit dies zulassen. Meine Gattin hat, nachdem erst kürzlich ihr Bruder durch Adoptio verstorben ist, nun auch noch ihren leiblichen Bruder verloren und verbleibt somit das letzte Mitglied ihrer Familie. Weiters ist die Verlobte unseres Neffen Furianus verstorben, Tiberia Claudia, die einstige Pontifex, du hast sicherlich davon gehört."

    Erneut schwieg Gracchus eine Zeitlang, währendderen er sich das Gesagte durch den Kopf gehen ließ. Dies war wahrlich keine einfache Entscheidung, welche er glücklicherweise nicht selbst zu Treffen hatte. Er trank einen Schluck aus dem vor ihm verweilenden Becher und nickte schließlich zustimmend.
    "So werde ich die Erbverteilung vorerst aufschieben und auf deine endgültige Entscheidung warten. Was glaubst du, wie lange sich solcherlei hinziehen wird?"

    Das betretene Schweigen des Vigintiviren rührte weniger von dessen Ehrfurcht vor dem heiligen Ort - denn trotz dessen, dass jene Ehrfurcht auch in ihm tief verwurzelt war, so hatte er während seiner Zeit als Sacerdos doch genügend Zeit in den aedes der Stadt verbracht um demgegenüber etwas aufgeschlossener zu sein- als mehr durch das ungewöhnliche Treiben in diesem Tempel, denn obgleich auch in den übrigen Tempel oftmals ein stetiges Ein und Aus an Opfernden vorherrschte, so waren es dort doch zeremonielle Worte, gemurmelte Gebete oder auch die durch das Knistern der Flammen durchbrochene Stille, welche die Geräuschkulisse bildeten. Im Tempel der Venus Libitina jedoch herrschte das Wehklagen der Klageweiber und Trauernden vor, der Klageweiber, welche in dieser Art und Weise auf sich aufmerksam und ihre Kunst anpreisen wollten, und der Trauernden, welche hier die Münze für ihre verstorbenen Anverwandten zu hinterlegen suchten und gleichsam in berechtigte Klage verfielen, was zudem nicht gerade wenige waren. Gestorben wurde immer und vor allem reichlich, gerade in den zurückliegenden Monaten war Gracchus dies beinahe schmerzlich bewusst geworden, und auch, dass der Tod einen jeden Menschen ereilen konnten, gleich welcher Bevölkerungsschicht er angehörte, gleich welchen Alters oder Standes. Keine Familie blieb vom Schnitt der Schicksalsgöttinen verschont. In solcherlei bedrückende Gedanken vertieft, zuckte Gracchus unmerklich zusammen, als der Tempeldiener auf einmal wieder neben dem Sacerdos stand und durch ein übertriebenes Hüsteln auf sich aufmerksam machte, und er musste sich eingestehen, dass er durch die klagenden Laute und die weihrauchgeschwängerte Luft völlig die zeitliche Orientierung verloren hatte. Der Scriba hob ein unscheinbares Gefäß in Form eines Hauses empor, auf dessen Dach eine Tabula lag, welche der Sacerdos aufnahm und prüfte. Schließlich nickte er, woraufhin der Scriba die Urne Annaeus anbot.
    "Dies ist, was von Marcus Annaeus Metellus nach Vollzug der Bestattungsriten geblieben ist. Mögest du den Traditionen unserer Vorfahren entsprechend fortfahren, um den letzten Schritt zu vollenden, so dass sein Geist befriedigt in die Reihe der Ahnen deiner Familien einziehen kann."

    Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    Und deiner Frau? fragte er zurück.


    "Ihr geht es bestens, danke."
    Das Konzept der beiderseitigen Apathie in gegenseitigem Einvernehmen bezüglich einer ehelichen Gemeinschaft schien auch in anderen Häusern hervorragend zu funktionieren, in manchen wohl besser gar noch als in seinem eigenen Haus - immerhin war Hungaricus' Frau bereits trotz allem in anderen Umständen - und womöglich wäre Gracchus ob dessen ein wenig erleichtert hinsichtlich der Aussicht auf einen eigenen Erben trotz der gelegentlichen, kleineren ehelichen Disharmonieen, doch ebenso, wie kaum jemand außerhalb der Flavia den Verdacht hegte, Gracchus könne an seiner Frau nicht im Geringsten interessiert sein, so war es für Gracchus unvorstellbar, dass die Ehe zwischen Vinicius und Tiberia nicht eine jener Bilderrollen-Geschichten war, deren Protagonisten nicht nur politisch optimale Verbindungen gewonnen hatten, sondern welchen gleichsam durch Fortuna Teilhaftigkeit an ehelicher Hingabe gewährt worden war. Aus diesem Grunde schienen Gracchus ihrer beider Ehen daher völlig unvergleichbar, davon abgesehen, dass die Tiberia nicht nur eine favorable Verbindung darstellte und ein attraktives Äußeres bot, wie dies auch bei Gracchus' eigener Gattin der Fall war, doch die Tiberia war zudem auch noch intelligent, gebildet - dies wollte er seiner Gemahlin zwar nicht absprechen, doch zeigte sie es zu selten, um dessen gewahr zu sein- und vor allem anderen kommunikativ - eine Eigenschaft welche Antonia nicht im Geringsten zu eigen war - zumindest nicht in ihrem Ehebündnis. Hungaricus war wahrlich zu beneiden, doch mit der Erkundigung nach ihrer beiden Gattinen waren jegliche persönliche Gemeisamkeiten als Gesprächsthema bereits obsolet, denn für tiefgehendere Erörterungen fehlte ihnen eine geignete Basis, weshalb Gracchus sich in publike Belange flüchtete, um noch ein wenig die Gesellschaft des Hungaricus genießen zu können.
    "Ich las erst kürzlich in der Acta Diurna, dass der Senat erneut über die Erweiterung der Lex Mercatus debattiert. Gibt es diesbezüglich bereits Ergebnisse, welche eine Klärung hinsichtlich der Ambiguität des bestehenden Gesetzestextes erwarten lassen?"

    Natürlich hatte er sein Angebot ernst gemeint, immerhin war dies seine eheliche Pflicht, doch gleichsam war er der Hoffnung verfallen gewesen war, sie würde auf seine Begleitung verzichten wollen.
    "Wir werden allerdings das Ende der Amtszeit abwarten müssen. So bedauerlich dies alles auch ist, doch familäre Pflichten müssen hinter denen meines Amtes nachstehen."
    Im Grunde bedauerte Gracchus schon jetzt das Ende seiner Amtszeit, würde er sich doch nicht länger hinter seinen magistratischen Pflichten vor familären Pflichten verstecken können. Minervina kam ihm in den Sinn, er musste nach Hispania.
    "Womöglich werde ich dich von Mantua aus nicht zurück nach Rom begleiten. Ich werde nach Hispania weiter reisen, um meine Schwester nach Hause zu holen."
    Er vermied es irgend etwas genauers bezüglich der Umstände seiner Schwester zu erwähnen.
    "Womöglich könnte uns Serenus begleiten, so dass du auf dem Rückweg nicht alleine bist. Es wird ihm gut tun, seinen Vater zu sehen."
    Obgleich Gracchus nur allzu oft mit der Kindlichkeit seines Neffen überfordert war, so war er doch im Prinzip gleich dessen Vater völlig davon überzeugt, dass Serenus ein vollwertiger kleiner Römer war und daher durchaus dazu geeignet, seine Gemahlin auf der Reise zu begleiten und im Notfall für ihr Wohl Sorge zu tragen.

    "Keine Kosten und keinen Aufwand, Furianus? Wie weit willst du gehen? Nachforschungen im Hause des Helvetius in Ostia? Nachforschungen im helvetischen Haushalt in Rom? Womöglich besaß er zudem noch eine oder mehrere Landvillen, Ländereien in den Provinzen. Dazu jener Agrippa, welchen uns die Tochter des Helvetius als Begünsteten glauben machen will, Proconsul Matinius aus Hispania. Wirst du Nachforschungen im Hause Matinius in Hispania anstellen? Doch dann wirst du in alle Richtungen suchen müssen, Furianus, ansonsten wird man dir vorwerfen, du begünstigst den Proconsul, da du nur jene Spur nach Hispania verfolgst. Wie gut sind deine eigenen Kontakte zu dem Matinier, da du einige Zeit in Hispania verbrachtest?"
    Mit einem beiläufigen Wink wischte Gracchus alle Worte hinfort.
    "So oder so wird man dir ein Kreuz daraus schlagen, gleich was du tust. Du solltest daher äußerst gründlich abgwägen, zu welchen Schritten du dich entscheidest, und antizipierend handeln, denn diese Entscheidung wird auch für künftige Testamente Konsequenzen nach sich ziehen. Ein Testament muss ein rechtsgültiges Dokument bleiben, und seine Auslegung darf nicht dem Gutdünken unterliegen, sondern muss den Gesetzen unseres Imperium folgen. In diesem Falle bestimmst du das Gesetz, Vetter, und ich zweifle nicht an der Richtigkeit deines Urteiles, doch nicht jeder dir nachfolgende Praetor mag in solcher Weise untadelig sein."

    Sim-Off:

    Nun denn, im Grunde ist die verbleibende Asche wohl auch ein Teil der Hinterlassenschaft, wodurch die Decemviri litibus iucandis auch hierfür zuständig wären und wir die Sacerdotes getrost übergehen könnten, da augenscheinlich auch keiner von ihnen Anspruch ehebt.


    Es dauerte trotz allem ein wenig, schließlich jedoch schälte sich ein Sacerdos aus einer kleinen Menschentraube und trat mit ernstem Gesicht und bedächtigem Gang auf die beiden zu. Es war ein hagerer Mann, seine Wangenknochen traten deutlich aus seinem Gesicht heraus, seine Lippen waren nur ein schmaler Strich, die Nase kantig und nur seine buschigen Augenbrauen wollten sich nicht ganz in das Gesamtbild der sparsamen Statur einpassen.
    "Salvete, was führt euch in den Tempel der Venus Libitina?", begrüßte er den Praefecten und den Decemvir.
    "Salve, Sacerdos. Dies ist Praefectus Classis Annaeus Florus, ich selbst bin Flavius Gracchus, Decemvir litibus iucandis. Wir befinden uns auf der Suche nach den sterblichen Resten des Sohnes des Annaeus, Marcus Annaeus Metellus, welcher ANTE DIEM XIII KAL APR DCCCLVII A.U.C. verstarb. Wir waren bereits in den Archiven des Tabularium, dort verwies man uns hierher, da sich laut der Aufzeichnungen die Priesterschaft der Libitina für die ordnungsgemäße Verbrennung verantwortlich zeichnete."
    Ein Tempelscriba hinter dem Sacerdos notierte bereits fleißig Name und Datum und noch ehe der Sacerdos reagierte, blickte er bereits erwartungsvoll zu diesem. Der Priester jedoch ließ sich Zeit, schien die Worte zu überdenken und seine eigenen sich zurechtlegen.
    "Wenn die Verbrennung durch die Priesterschaft durchgeführt wurde, so wird sich die Asche finden lassen." Er drehte den Kopf und schickte den Scriba fort. Sodann stand er wartend, nicht den Anschein erweckend, noch etwas sagen zu wollen.

    Da augenscheinlich immer mehr und vor allem in ihrer Bedeutsamkeit immer gewichtigere Persönlichkeiten den Raum betraten, zog sich Gracchus ein wenig von seiner Position im unmittelbaren Dunstkreis des Gastgebers zurück und gab sich mit einem Glas verdünnten Weines, an welchem er jedoch nur äußerst zaghaft nippte, und einer neuen Position zufrieden, von welcher aus es ihm möglich war, die ankommenden Gäste einzuordnen. Schon immer war er mit einem äußerst dürftigen Namensgedächtnis geschlagen gewesen, so dass es nicht einmal der Andeutung eines Winkes bedurfte, dass sein Sklave Sciurus, in diesem Falle Agenda und Nomenclator, in unscheinbarer Weise hinter ihn trat und ihm leise den vollen Namen der Eintretenden nannte, sobald jene den Raum betreten hatte. Die Senatores waren Gracchus natürlich alle ein Begriff, obgleich er mit keinem von ihnen näher bekannt war, doch einzig Senator Vinicius' Erscheinen schaffte es, ein kurzes Aufflackern seines Blickes und leichte Nervösität in ihm hervorzubringen. Die Ankunft Antonias Verwandten schließlich verwunderte ihn ein wenig, hatte er jenen doch in der Legio in Mantua geglaubt. Seit jenen Einladungen des Vesuvianus, welche ihn empörenderweise mit Missachtung gestraft hatten, und zusätzlich in Anbetracht der deplorablen Situation der Claudia, war Gracchus' Interesse der claudischen Familie gegenüber auf einen regelrechten Tiefpunkt gesunken. Dass sein Vetter Furianus, welcher eigentlich sein Neffe und eben eingetreten war, ganz ähnlich indigniert ob jenes Bankettes dachte, dessen war sich Gracchus nicht gewahr, ebenso wie jener dies vermutlich seinerseits nicht von ihm wusste - gleichsam wie auch Claudius nichts von all dem ahnen konnte - denn obgleich Furianus mit ihm verwandt war und obendrein das selbe Dach mit ihm teilte, wusste Gracchus von ihm beinahe ebenso wenig wie von den anderen Gästen, von manch einem von diesen vielleicht sogar mehr, ein Umstand, welchen er manches mal als durchaus deplorabel befand, doch waren die Mitglieder der Flavia Felix augenscheinlich ohnehin mehr in sich gekehrt, denn an familiären Interessen beteiligt. Als sich die ersten Gäste ebenfalls von ihrem Gastgeber lösten, trat Gracchus zu Hungaricus hin.
    "Salve, Senator Vinicius. Wie geht es deiner Gattin? Ich hoffe, sie befindet sich wohl?"
    Es war schon äußerst lange her, dass Gracchus die Tiberia bei einem offiziellen oder auch inoffiziellen Anlass gesehen hatte, was durchaus bedauerlich war, da er sie während ihres Aufenthaltes in der Villa Flavia als durchaus angenehme und intelligente Person zu schätzen gelernt hatte. Doch nicht nur das Interesse an der Tiberia war es, welches Gracchus in die Nähe des Vinicius zog, denn gleichsam da seine Neigungen ob dieser Gesellschaft völlig irrelevant zu sein hatten, so war gegen ein gewisses klandestines Maß an Saturation wenig einzuwenden.

    ~ Eine Neumondnacht, bereits einige Zeit vergangen~


    Die Mondlose Nacht legte ein finsteres Tuch aus Dunkelheit über die Stadt Rom. Zaghaft und zögerlich reckten sich die Flammen der Öllampen und Kerzen gegen die Schwärze, nur wenige Wege der Stadt waren durch Fackeln beleuchtet, manche davon steckten fest in eisernen Haltern an den Wänden der Häuser, andere wurden getragen von sich ängstlich umblickenden Sklaven, welche ihre Herren nach Hause geleiteten, oder gar von Freien selbst, welche sich keine Sklaven zu ihrem Schutz, doch ebensowenig es sich leisten konnten, ihr Heim in dieser finsteren Nacht nicht aufzusuchen. Oblgeich hinter den Türen der Häuser gelöste Stimmung in Kerzen und Fackelschein herrschte, denn die Nacht war noch nicht allzu weit fortgeschritten, so war es, wie immer bei Neumond, äußerst gefährlich in den Gassen Roms. In der Villa Flavia jedoch galten die Sorgen anderen Gefahren denn jenen gedungener Mörder, hinterlistigen Diebesgesindels oder angetrunkener Schläger. Im Atrium flackerten hinter den Masken der Ahnen die Kerzenflammen und tanzten im durch das Compluvium hereinziehenden winterlichen Wind. Als Gracchus, gehüllt in eine Toga von dunkelblauer Farbe, die schein als wolle sie der Dunkelheit der Nacht Konkurrenz machen, langsam durch das Atrium schritt, fühlte er die Blicke der Ahnen auf sich ruhen. Er hatte sich sorgfältig auf diesen Abend vorbereitet, hatte an Schriften studiert, was ihm in der Kürze der Zeit möglich war, und die Theorieen zum Exorzismus verinnerlicht. Nun galt es herauszufinden, ob er dem gewachsen war, wovor er einst selbst sein Heil in der Flucht gesucht hatte. Im Peristylium knisterten die Holzscheite in den Feuerschalen, welche den Platz säumten, welcher zum Ort des Geschehens auserkoren worden war. Der Wind strich auch hier durch die Luft, strich durch die Büsche hindurch und bewegte die kahlen Äste, so dass es schien, als wollten die Gewächse mit ihren dürren Armen nach dem Licht greifen. Das Knistern des Holzes klang wie das Flüstern längst verstorbener Seelen, die in diesen dunklen Nächten, da die Bande zwischen den Welten ohnehin stark waren, darauf gierten, den Lebenden ihre Worte einzugeben. Mit einem Wink bedeutete Gracchus den Sklaven den Weihrauch auf die Kohlen zu geben. Sogleich wirbelte der Rauch, tanzte munter im seichten Wind, und ehe Gracchus sich versah war die Luft um ihn herum eingeräuchert und die grauen Nebel hingen schwer unter dem Dach, welches den Säulengang bedeckte. Er beugte sich nieder und nahm eine Schüssel voll Wasser und einen Pinsel aus dem Haar eines schwarzen Stieres, der einst dem Mars in seiner Form als Herr über die Flüche geweiht worden war. Er tunkte den Pinsel in das Wasser und bespritzte damit den aufgestellten Foculus, um ihn zu reinigen.
    "Iove, höchster und reinster aller Götter, Du, der Du mir am nähsten stehst, in dessen Hände ich schon einmal ein Fluch-beschwertes Schicksal legte, Iove, höchster und reinster aller Götter, steh uns bei in diesen Stunden, steh uns bei mit Deiner Kraft und Deiner Stärke. Marmar, der Du die Flüche der Verzweifelten entgegen nimmt, Mars Ultor, der Du die Rache der göttlichen Gewalten bringst, Du, der die Furien bezwingst, Deinen Beistand erbitte ich in diesen Stunden, steh uns bei mit Deiner Kraft und Deiner Stärke und Deiner Rache. Veiovis, unbändiger Heilsbringer, der Du die Sühne entgegen nimmst, Deine Kraft und Deine Stärke erbitte ich in diesen Stunden. Luna, dunkle Mondin in dieser Nacht, Du, die Du mit Deinem Kommen und Gehen die Welt und ihre Frauen in ihre Bahnen ziehst, steh uns bei und lass mit Deiner Rückkehr die Rückkehr der Erinnerung dieser Deiner Tochter einhergehen."
    Die Worte waren kaum mehr als ein leises, eindringliches Flüstern, doch in der Stille der Nacht wurden sie vom winterlichen Wind durch das Peristyl hindurch getragen und erhoben sich schließlich sanft hinaus in die düstere Finsternis. Gracchus nahm das Messer von dem kleinen Altar auf, betrachtete einen Moment lang die scharfe Klinge, die im Feuerschein orangefarben aufblitzte, und steckte es schließlich in die weiche Lederscheide zurück und legte es wiederum auf dem Foculus ab. Sodann zog er sich eine Falte seiner Toga über den Kopf und wandte sich zu einem der Sklaven um. Ein Nicken nur deutete an, dass jener Arrecina nun herbei holen sollte, da alles bereitet war. Ein kalter Hauch zog durch das Peristyl und ließ nicht nur das Feuer in den Becken auflodern, sondern führte zudem dazu, dass die Kohle in den Räucherbecken aufflammte. Doch nur Herzschläge später waren die züngelnden Flammen bereits wieder verloschen, einzig das Licht der Feuerschalen tauchte den Ort in goldenes Licht und das Knistern der Holzscheite kündete flüsternd von Welten jenseits des Sichtbaren.

    Als der Sklave, spät am Tag, noch einmal erschien, konnte man ihm die Gereiztheit förmlich ansehen. Nicht, dass er diese in seinem Hause an den Tag legen durfte, doch dem Postbeamten konnte er die Sesterzen auf den Tisch knallen und hinfort marschieren.


    Quintus Octavius Vocula, Legio II Germanica, Mogontiacum, Provincia Germania



    Decemvir litibus iudicandis Manius Flavius Gracchus Quinto Octavio Voculae s.d.


    Tiefes Mitgefühl über den Verlust deines Onkels Titus Octavius Dio sei dir mit diesem Schreiben versichert. Die Erinnerungen an jene Zeit, welche wir mit ihnen teilen durften, sind sicherlich das Wertvollste, was die Verstorbenen uns zurücklassen. Doch obwohl es dir im Augenblicke womöglich unerheblich erscheinen mag, so hat dein Onkel gleichsam weltliche Güter hinterlassen, deren Verteilung unter den Erben meine Aufgabe als Decemvir litibus iudicandis ist. Nach den gesetzlichen Richtlinien kommt dir als Neffe des Verstorbenen ein Anteil von 625,37 Sesterzen zu, welchen es dir gestattet ist, abzulehnen.


    Ich bitte dich, mir bis zum Tag ANTE DIEM VII ID MAI DCCCLVII A.U.C. (9.5.2007/104 n.Chr.) mitzuteilen, ob du gewillt bist, dieses Erbe anzutreten, welches gleichsam keinerlei weitere Verpflichtungen nach sich zieht. Solltest du diesen Termin versäumen, so wird dein Anteil dem zu verteilenden Erbe hinzugefügt werden, ebenso wie sich der deinige Anteil durch den Verzeicht eines der anderen Erben erhöhen kann.


    Zum Trost über den erlittenen Verlust bleiben letztlich einzig die Worte der Weisen unserer Welt, so sprach denn schon Seneca: »Der Tod ist die Befreiung und das Ende von allem Übel, über ihn gehen unsere Leiden nicht hinaus, der uns in jene Ruhe zurückversetzt, in der wir lagen, ehe wir geboren wurden.«


    M.F.G.


    Tribunus Angusticlavius Caius Octavius Sura, Legio II Germanica, Mogontiacum, Provincia Germania



    Decemvir litibus iudicandis Manius Flavius Gracchus Caio Octavio Surae s.d.


    Tiefes Mitgefühl über den Verlust deines Onkels Titus Octavius Dio sei dir mit diesem Schreiben versichert. Die Erinnerungen an jene Zeit, welche wir mit ihnen teilen durften, sind sicherlich das Wertvollste, was die Verstorbenen uns zurücklassen. Doch obwohl es dir im Augenblicke womöglich unerheblich erscheinen mag, so hat dein Onkel gleichsam weltliche Güter hinterlassen, deren Verteilung unter den Erben meine Aufgabe als Decemvir litibus iudicandis ist. Nach den gesetzlichen Richtlinien kommt dir als Neffe des Verstorbenen ein Anteil von 625,38 Sesterzen zu, welchen es dir gestattet ist, abzulehnen.


    Ich bitte dich, mir bis zum Tag ANTE DIEM VII ID MAI DCCCLVII A.U.C. (9.5.2007/104 n.Chr.) mitzuteilen, ob du gewillt bist, dieses Erbe anzutreten, welches gleichsam keinerlei weitere Verpflichtungen nach sich zieht. Solltest du diesen Termin versäumen, so wird dein Anteil dem zu verteilenden Erbe hinzugefügt werden, ebenso wie sich der deinige Anteil durch den Verzeicht eines der anderen Erben erhöhen kann.


    Zum Trost über den erlittenen Verlust bleiben letztlich einzig die Worte der Weisen unserer Welt, so sprach denn schon Seneca: »Der Tod ist die Befreiung und das Ende von allem Übel, über ihn gehen unsere Leiden nicht hinaus, der uns in jene Ruhe zurückversetzt, in der wir lagen, ehe wir geboren wurden.«


    M.F.G.



    Marcus Sabbatius Maximinus, Colonia Claudia Ara Agrippinensium, Provincia Germania



    Decemvir litibus iudicandis Manius Flavius Gracchus Marco Sabbatio Maximino s.d.


    Tiefes Mitgefühl über den Verlust deines Vetters Aulus Sabbatius Philippus sei dir mit diesem Schreiben versichert. Die Erinnerungen an jene Zeit, welche wir mit ihnen teilen durften, sind sicherlich das Wertvollste, was die Verstorbenen uns zurücklassen. Doch obwohl es dir im Augenblicke womöglich unerheblich erscheinen mag, so hat dein Vetter gleichsam weltliche Güter hinterlassen, deren Verteilung unter den Erben meine Aufgabe als Decemvir litibus iudicandis ist. Nach den gesetzlichen Richtlinien kommt dir als Vetter des Verstorbenen ein Anteil von 190,00 Sesterzen zu, welchen es dir gestattet ist, abzulehnen.


    Ich bitte dich, mir bis zum Tag ANTE DIEM VII ID MAI DCCCLVII A.U.C. (9.5.2007/104 n.Chr.) mitzuteilen, ob du gewillt bist, dieses Erbe anzutreten, welches gleichsam keinerlei weitere Verpflichtungen nach sich zieht. Solltest du diesen Termin versäumen, so wird dein Anteil dem zu verteilenden Erbe hinzugefügt werden, ebenso wie sich der deinige Anteil durch den Verzeicht eines der anderen Erben erhöhen kann.


    Zum Trost über den erlittenen Verlust bleiben letztlich einzig die Worte der Weisen unserer Welt, so sprach denn schon Seneca: »Der Tod ist die Befreiung und das Ende von allem Übel, über ihn gehen unsere Leiden nicht hinaus, der uns in jene Ruhe zurückversetzt, in der wir lagen, ehe wir geboren wurden.«


    M.F.G.

    Praefectus Urbi Gaius Octavius Victor, Roma



    Decemvir litibus iudicandis Manius Flavius Gracchus Gaio Octavio Victori s.d.


    Tiefes Mitgefühl über den Verlust deines Onkels Titus Octavius Dio sei dir mit diesem Schreiben versichert. Die Erinnerungen an jene Zeit, welche wir mit ihnen teilen durften, sind sicherlich das Wertvollste, was die Verstorbenen uns zurücklassen. Doch obwohl es dir im Augenblicke womöglich unerheblich erscheinen mag, so hat dein Onkel gleichsam weltliche Güter hinterlassen, deren Verteilung unter den Erben meine Aufgabe als Decemvir litibus iudicandis ist. Nach den gesetzlichen Richtlinien kommt dir als Neffe des Verstorbenen ein Anteil von 625,38 Sesterzen zu, welchen es dir gestattet ist, abzulehnen.


    Ich bitte dich, mir bis zum Tag ANTE DIEM VII ID MAI DCCCLVII A.U.C. (9.5.2007/104 n.Chr.) mitzuteilen, ob du gewillt bist, dieses Erbe anzutreten, welches gleichsam keinerlei weitere Verpflichtungen nach sich zieht. Solltest du diesen Termin versäumen, so wird dein Anteil dem zu verteilenden Erbe hinzugefügt werden, ebenso wie sich der deinige Anteil durch den Verzeicht eines der anderen Erben erhöhen kann.


    Zum Trost über den erlittenen Verlust bleiben letztlich einzig die Worte der Weisen unserer Welt, so sprach denn schon Seneca: »Der Tod ist die Befreiung und das Ende von allem Übel, über ihn gehen unsere Leiden nicht hinaus, der uns in jene Ruhe zurückversetzt, in der wir lagen, ehe wir geboren wurden.«


    M.F.G.


    Senator Marcus Octavius Maximus, Roma



    Decemvir litibus iudicandis Manius Flavius Gracchus Marco Octavio Maximo s.d.


    Tiefes Mitgefühl über den Verlust deines Onkels Titus Octavius Dio sei dir mit diesem Schreiben versichert. Die Erinnerungen an jene Zeit, welche wir mit ihnen teilen durften, sind sicherlich das Wertvollste, was die Verstorbenen uns zurücklassen. Doch obwohl es dir im Augenblicke womöglich unerheblich erscheinen mag, so hat dein Onkel gleichsam weltliche Güter hinterlassen, deren Verteilung unter den Erben meine Aufgabe als Decemvir litibus iudicandis ist. Nach den gesetzlichen Richtlinien kommt dir als Neffe des Verstorbenen ein Anteil von 625,38 Sesterzen zu, welchen es dir gestattet ist, abzulehnen.


    Ich bitte dich, mir bis zum Tag ANTE DIEM VII ID MAI DCCCLVII A.U.C. (9.5.2007/104 n.Chr.) mitzuteilen, ob du gewillt bist, dieses Erbe anzutreten, welches gleichsam keinerlei weitere Verpflichtungen nach sich zieht. Solltest du diesen Termin versäumen, so wird dein Anteil dem zu verteilenden Erbe hinzugefügt werden, ebenso wie sich der deinige Anteil durch den Verzeicht eines der anderen Erben erhöhen kann.


    Zum Trost über den erlittenen Verlust bleiben letztlich einzig die Worte der Weisen unserer Welt, so sprach denn schon Seneca: »Der Tod ist die Befreiung und das Ende von allem Übel, über ihn gehen unsere Leiden nicht hinaus, der uns in jene Ruhe zurückversetzt, in der wir lagen, ehe wir geboren wurden.«


    M.F.G.


    Aulus Octavius Avitus, Roma



    Decemvir litibus iudicandis Manius Flavius Gracchus Aulo Octavio Avito s.d.


    Tiefes Mitgefühl über den Verlust deines Onkels Titus Octavius Dio sei dir mit diesem Schreiben versichert. Die Erinnerungen an jene Zeit, welche wir mit ihnen teilen durften, sind sicherlich das Wertvollste, was die Verstorbenen uns zurücklassen. Doch obwohl es dir im Augenblicke womöglich unerheblich erscheinen mag, so hat dein Onkel gleichsam weltliche Güter hinterlassen, deren Verteilung unter den Erben meine Aufgabe als Decemvir litibus iudicandis ist. Nach den gesetzlichen Richtlinien kommt dir als Neffe des Verstorbenen ein Anteil von 625,38 Sesterzen zu, welchen es dir gestattet ist, abzulehnen.


    Ich bitte dich, mir bis zum Tag ANTE DIEM VII ID MAI DCCCLVII A.U.C. (9.5.2007/104 n.Chr.) mitzuteilen, ob du gewillt bist, dieses Erbe anzutreten, welches gleichsam keinerlei weitere Verpflichtungen nach sich zieht. Solltest du diesen Termin versäumen, so wird dein Anteil dem zu verteilenden Erbe hinzugefügt werden, ebenso wie sich der deinige Anteil durch den Verzeicht eines der anderen Erben erhöhen kann.


    Zum Trost über den erlittenen Verlust bleiben letztlich einzig die Worte der Weisen unserer Welt, so sprach denn schon Seneca: »Der Tod ist die Befreiung und das Ende von allem Übel, über ihn gehen unsere Leiden nicht hinaus, der uns in jene Ruhe zurückversetzt, in der wir lagen, ehe wir geboren wurden.«


    M.F.G.

    Praefectus Praetorio Gaius Caecilius Crassus, Roma



    Decemvir litibus iudicandis Manius Flavius Gracchus Gaio Caecilio Crasso s.d.


    Tiefes Mitgefühl über den Verlust deiner Nichte Caecilia Marcella sei dir mit diesem Schreiben versichert. Die Erinnerungen an jene Zeit, welche wir mit ihnen teilen durften, sind sicherlich das Wertvollste, was die Verstorbenen uns zurücklassen. Doch obwohl es dir im Augenblicke womöglich unerheblich erscheinen mag, so hat deine Nichte gleichsam weltliche Güter hinterlassen, deren Verteilung unter den Erben meine Aufgabe als Decemvir litibus iudicandis ist. Nach den gesetzlichen Richtlinien kommt dir als Onkel der Verstorbenen ein Anteil von 180,06 Sesterzen zu, welchen es dir gestattet ist, abzulehnen.


    Ich bitte dich, mir bis zum Tag ANTE DIEM VII ID MAI DCCCLVII A.U.C. (9.5.2007/104 n.Chr.) mitzuteilen, ob du gewillt bist, dieses Erbe anzutreten, welches gleichsam keinerlei weitere Verpflichtungen nach sich zieht. Solltest du diesen Termin versäumen, so wird dein Anteil dem zu verteilenden Erbe hinzugefügt werden, ebenso wie sich der deinige Anteil durch den Verzeicht eines der anderen Erben erhöhen kann.


    Zum Trost über den erlittenen Verlust bleiben letztlich einzig die Worte der Weisen unserer Welt, so sprach denn schon Seneca: »Der Tod ist die Befreiung und das Ende von allem Übel, über ihn gehen unsere Leiden nicht hinaus, der uns in jene Ruhe zurückversetzt, in der wir lagen, ehe wir geboren wurden.«


    M.F.G.

    Quaestor Principis Manius Matinius Fuscus, Roma



    Decemvir litibus iudicandis Manius Flavius Gracchus Manio Matinio Fusco s.d.


    Tiefes Mitgefühl über den Verlust deines Neffen Lucius Matinius Macro sei dir mit diesem Schreiben versichert. Die Erinnerungen an jene Zeit, welche wir mit ihnen teilen durften, sind sicherlich das Wertvollste, was die Verstorbenen uns zurücklassen. Doch obwohl es dir im Augenblicke womöglich unerheblich erscheinen mag, so hat dein Neffe gleichsam weltliche Güter hinterlassen, deren Verteilung unter den Erben meine Aufgabe als Decemvir litibus iudicandis ist. Nach den gesetzlichen Richtlinien kommt dir als Onkel des Verstorbenen ein Anteil von 25 Sesterzen zu, welchen es dir gestattet ist, abzulehnen.


    Ich bitte dich, mir bis zum Tag ANTE DIEM VII ID MAI DCCCLVII A.U.C. (9.5.2007/104 n.Chr.) mitzuteilen, ob du gewillt bist, dieses Erbe anzutreten, welches gleichsam keinerlei weitere Verpflichtungen nach sich zieht. Solltest du diesen Termin versäumen, so wird dein Anteil dem zu verteilenden Erbe hinzugefügt werden, ebenso wie sich der deinige Anteil durch den Verzeicht eines der anderen Erben erhöhen kann.


    Zum Trost über den erlittenen Verlust bleiben letztlich einzig die Worte der Weisen unserer Welt, so sprach denn schon Seneca: »Der Tod ist die Befreiung und das Ende von allem Übel, über ihn gehen unsere Leiden nicht hinaus, der uns in jene Ruhe zurückversetzt, in der wir lagen, ehe wir geboren wurden.«


    M.F.G.

    Sextus Pompeius Antipater, Roma



    Decemvir litibus iudicandis Manius Flavius Gracchus Sexto Pompeio Antipatri s.d.


    Tiefes Mitgefühl über den Verlust deines Neffen 2ten Grades Marcus Pompeius Scipio sei dir mit diesem Schreiben versichert. Die Erinnerungen an jene Zeit, welche wir mit ihnen teilen durften, sind sicherlich das Wertvollste, was die Verstorbenen uns zurücklassen. Doch obwohl es dir im Augenblicke womöglich unerheblich erscheinen mag, so hat dein Neffe gleichsam weltliche Güter hinterlassen, deren Verteilung unter den Erben meine Aufgabe als Decemvir litibus iudicandis ist. Nach den gesetzlichen Richtlinien kommt dir als Onkel des Verstorbenen ein Anteil von 671,15 Sesterzen zu, welchen es dir gestattet ist, abzulehnen.


    Ich bitte dich, mir bis zum Tag ANTE DIEM VII ID MAI DCCCLVII A.U.C. (9.5.2007/104 n.Chr.) mitzuteilen, ob du gewillt bist, dieses Erbe anzutreten, welches gleichsam keinerlei weitere Verpflichtungen nach sich zieht. Solltest du diesen Termin versäumen, so wird dein Anteil dem zu verteilenden Erbe hinzugefügt werden, ebenso wie sich der deinige Anteil durch den Verzeicht eines der anderen Erben erhöhen kann.


    Zudem hinterlässt dein Neffe einen Betrieb:
    ~ VITREUM PALMARIUM, Glasmacher
    Zur Überschreibung dieses Betriebes melde dich bitte unter Vorlage dieses Schreibens bei einem der Aedilen.


    Zum Trost über den erlittenen Verlust bleiben letztlich einzig die Worte der Weisen unserer Welt, so sprach denn schon Seneca: »Der Tod ist die Befreiung und das Ende von allem Übel, über ihn gehen unsere Leiden nicht hinaus, der uns in jene Ruhe zurückversetzt, in der wir lagen, ehe wir geboren wurden.«


    M.F.G.

    Marcus Caecilius Fabricianus, Roma



    Decemvir litibus iudicandis Manius Flavius Gracchus Marco Caecilio Fabriciano s.d.


    Tiefes Mitgefühl über den Verlust deines Onkels Lucius Caecilius Catilius sei dir mit diesem Schreiben versichert. Die Erinnerungen an jene Zeit, welche wir mit ihnen teilen durften, sind sicherlich das Wertvollste, was die Verstorbenen uns zurücklassen. Doch obwohl es dir im Augenblicke womöglich unerheblich erscheinen mag, so hat dein Onkel gleichsam weltliche Güter hinterlassen, deren Verteilung unter den Erben meine Aufgabe als Decemvir litibus iudicandis ist. Nach den gesetzlichen Richtlinien kommt dir als Onkel des Verstorbenen ein Anteil von 230,20 Sesterzen und diverse Waren zu, welchen es dir gestattet ist, abzulehnen.


    Ich bitte dich, mir bis zum Tag ANTE DIEM VII ID MAI DCCCLVII A.U.C. (9.5.2007/104 n.Chr.) mitzuteilen, ob du gewillt bist, dieses Erbe anzutreten, welches gleichsam keinerlei weitere Verpflichtungen nach sich zieht. Solltest du diesen Termin versäumen, so wird dein Anteil dem zu verteilenden Erbe hinzugefügt werden, ebenso wie sich der deinige Anteil durch den Verzeicht eines der anderen Erben erhöhen kann.


    Zum Trost über den erlittenen Verlust bleiben letztlich einzig die Worte der Weisen unserer Welt, so sprach denn schon Seneca: »Der Tod ist die Befreiung und das Ende von allem Übel, über ihn gehen unsere Leiden nicht hinaus, der uns in jene Ruhe zurückversetzt, in der wir lagen, ehe wir geboren wurden.«


    M.F.G.

    Centurio Quintus Caecilius Metellus, Cohortes Urbanae, Roma



    Decemvir litibus iudicandis Manius Flavius Gracchus Marco Caecilio Fabriciano s.d.


    Tiefes Mitgefühl über den Verlust deines Onkels Lucius Caecilius Catilius sei dir mit diesem Schreiben versichert. Die Erinnerungen an jene Zeit, welche wir mit ihnen teilen durften, sind sicherlich das Wertvollste, was die Verstorbenen uns zurücklassen. Doch obwohl es dir im Augenblicke womöglich unerheblich erscheinen mag, so hat dein Onkel gleichsam weltliche Güter hinterlassen, deren Verteilung unter den Erben meine Aufgabe als Decemvir litibus iudicandis ist. Nach den gesetzlichen Richtlinien kommt dir als Onkel des Verstorbenen ein Anteil von 230,20 Sesterzen und diverse Waren zu, welchen es dir gestattet ist, abzulehnen.


    Ich bitte dich, mir bis zum Tag ANTE DIEM VII ID MAI DCCCLVII A.U.C. (9.5.2007/104 n.Chr.) mitzuteilen, ob du gewillt bist, dieses Erbe anzutreten, welches gleichsam keinerlei weitere Verpflichtungen nach sich zieht. Solltest du diesen Termin versäumen, so wird dein Anteil dem zu verteilenden Erbe hinzugefügt werden, ebenso wie sich der deinige Anteil durch den Verzeicht eines der anderen Erben erhöhen kann.


    Zum Trost über den erlittenen Verlust bleiben letztlich einzig die Worte der Weisen unserer Welt, so sprach denn schon Seneca: »Der Tod ist die Befreiung und das Ende von allem Übel, über ihn gehen unsere Leiden nicht hinaus, der uns in jene Ruhe zurückversetzt, in der wir lagen, ehe wir geboren wurden.«


    M.F.G.

    Es war kaum ein Tag vergangen, da erreichte ein weiterer Bote aus Rom das Castellum, und sicherlich würde es nicht der letzte sein.


    Praefectus Catrorum Camillus Matinius Plautius, Legio I Traiana, Mantua



    Decemvir litibus iudicandis Manius Flavius Gracchus Camillo Matinio Plautio s.d.


    Tiefes Mitgefühl über den Verlust deines Neffen Lucius Matinius Macro sei dir mit diesem Schreiben versichert. Die Erinnerungen an jene Zeit, welche wir mit ihnen teilen durften, sind sicherlich das Wertvollste, was die Verstorbenen uns zurücklassen. Doch obwohl es dir im Augenblicke womöglich unerheblich erscheinen mag, so hat dein Neffe gleichsam weltliche Güter hinterlassen, deren Verteilung unter den Erben meine Aufgabe als Decemvir litibus iudicandis ist. Nach den gesetzlichen Richtlinien kommt dir als Onkel des Verstorbenen ein Anteil von 25 Sesterzen zu, welchen es dir gestattet ist, abzulehnen.


    Ich bitte dich, mir bis zum Tag ANTE DIEM VII ID MAI DCCCLVII A.U.C. (9.5.2007/104 n.Chr.) mitzuteilen, ob du gewillt bist, dieses Erbe anzutreten, welches gleichsam keinerlei weitere Verpflichtungen nach sich zieht. Solltest du diesen Termin versäumen, so wird dein Anteil dem zu verteilenden Erbe hinzugefügt werden, ebenso wie sich der deinige Anteil durch den Verzeicht eines der anderen Erben erhöhen kann.


    Zum Trost über den erlittenen Verlust bleiben letztlich einzig die Worte der Weisen unserer Welt, so sprach denn schon Seneca: »Der Tod ist die Befreiung und das Ende von allem Übel, über ihn gehen unsere Leiden nicht hinaus, der uns in jene Ruhe zurückversetzt, in der wir lagen, ehe wir geboren wurden.«


    M.F.G.


    Centurio Lucius Artorius Avitus, Legio I Traiana, Mantua



    Decemvir litibus iudicandis Manius Flavius Gracchus Lucio Artorio Avito s.d.


    Tiefes Mitgefühl über den Verlust deines Onkels Marcus Artorius Uranius sei dir mit diesem Schreiben versichert. Die Erinnerungen an jene Zeit, welche wir mit ihnen teilen durften, sind sicherlich das Wertvollste, was die Verstorbenen uns zurücklassen. Doch obwohl es dir im Augenblicke womöglich unerheblich erscheinen mag, so hat dein Onkel gleichsam weltliche Güter hinterlassen, deren Verteilung unter den Erben meine Aufgabe als Decemvir litibus iudicandis ist. Nach den gesetzlichen Richtlinien kommt dir als Onkel des Verstorbenen ein Anteil von 3,33 Sesterzen zu, welchen es dir gestattet ist, abzulehnen.


    Ich bitte dich, mir bis zum Tag ANTE DIEM VII ID MAI DCCCLVII A.U.C. (9.5.2007/104 n.Chr.) mitzuteilen, ob du gewillt bist, dieses Erbe anzutreten, welches gleichsam keinerlei weitere Verpflichtungen nach sich zieht. Solltest du diesen Termin versäumen, so wird dein Anteil dem zu verteilenden Erbe hinzugefügt werden, ebenso wie sich der deinige Anteil durch den Verzeicht eines der anderen Erben erhöhen kann.


    Zum Trost über den erlittenen Verlust bleiben letztlich einzig die Worte der Weisen unserer Welt, so sprach denn schon Seneca: »Der Tod ist die Befreiung und das Ende von allem Übel, über ihn gehen unsere Leiden nicht hinaus, der uns in jene Ruhe zurückversetzt, in der wir lagen, ehe wir geboren wurden.«


    M.F.G.


    Legionarius Kaeso Caecilius Macro, Legio I Traiana, Mantua



    Decemvir litibus iudicandis Manius Flavius Gracchus Kaesoni Caecilio Macroni s.d.


    Tiefes Mitgefühl über den Verlust deines Onkels Lucius Caecilius Catilius sei dir mit diesem Schreiben versichert. Die Erinnerungen an jene Zeit, welche wir mit ihnen teilen durften, sind sicherlich das Wertvollste, was die Verstorbenen uns zurücklassen. Doch obwohl es dir im Augenblicke womöglich unerheblich erscheinen mag, so hat dein Onkel gleichsam weltliche Güter hinterlassen, deren Verteilung unter den Erben meine Aufgabe als Decemvir litibus iudicandis ist. Nach den gesetzlichen Richtlinien kommt dir als Onkel des Verstorbenen ein Anteil von 230,20 Sesterzen und diverse Waren zu, welchen es dir gestattet ist, abzulehnen.


    Ich bitte dich, mir bis zum Tag ANTE DIEM VII ID MAI DCCCLVII A.U.C. (9.5.2007/104 n.Chr.) mitzuteilen, ob du gewillt bist, dieses Erbe anzutreten, welches gleichsam keinerlei weitere Verpflichtungen nach sich zieht. Solltest du diesen Termin versäumen, so wird dein Anteil dem zu verteilenden Erbe hinzugefügt werden, ebenso wie sich der deinige Anteil durch den Verzeicht eines der anderen Erben erhöhen kann.


    Zum Trost über den erlittenen Verlust bleiben letztlich einzig die Worte der Weisen unserer Welt, so sprach denn schon Seneca: »Der Tod ist die Befreiung und das Ende von allem Übel, über ihn gehen unsere Leiden nicht hinaus, der uns in jene Ruhe zurückversetzt, in der wir lagen, ehe wir geboren wurden.«


    M.F.G.


    Tiberius Artorius Imperiosus, Legio I Traiana, Mantua



    Decemvir litibus iudicandis Manius Flavius Gracchus Tiberio Artorio Imperioso s.d.


    Tiefes Mitgefühl über den Verlust deines Onkels Marcus Artorius Uranius sei dir mit diesem Schreiben versichert. Die Erinnerungen an jene Zeit, welche wir mit ihnen teilen durften, sind sicherlich das Wertvollste, was die Verstorbenen uns zurücklassen. Doch obwohl es dir im Augenblicke womöglich unerheblich erscheinen mag, so hat dein Onkel gleichsam weltliche Güter hinterlassen, deren Verteilung unter den Erben meine Aufgabe als Decemvir litibus iudicandis ist. Nach den gesetzlichen Richtlinien kommt dir als Onkel des Verstorbenen ein Anteil von 3,33 Sesterzen zu, welchen es dir gestattet ist, abzulehnen.


    Ich bitte dich, mir bis zum Tag ANTE DIEM VII ID MAI DCCCLVII A.U.C. (9.5.2007/104 n.Chr.) mitzuteilen, ob du gewillt bist, dieses Erbe anzutreten, welches gleichsam keinerlei weitere Verpflichtungen nach sich zieht. Solltest du diesen Termin versäumen, so wird dein Anteil dem zu verteilenden Erbe hinzugefügt werden, ebenso wie sich der deinige Anteil durch den Verzeicht eines der anderen Erben erhöhen kann.


    Zum Trost über den erlittenen Verlust bleiben letztlich einzig die Worte der Weisen unserer Welt, so sprach denn schon Seneca: »Der Tod ist die Befreiung und das Ende von allem Übel, über ihn gehen unsere Leiden nicht hinaus, der uns in jene Ruhe zurückversetzt, in der wir lagen, ehe wir geboren wurden.«


    M.F.G.


    Marcus Iulius Licinus, Legio I Traiana, Mantua



    Decemvir litibus iudicandis Manius Flavius Gracchus Marco Iulio Licino s.d.


    Tiefes Mitgefühl über den Verlust deines Neffen Caius Iulius Palladius sei dir mit diesem Schreiben versichert. Die Erinnerungen an jene Zeit, welche wir mit ihnen teilen durften, sind sicherlich das Wertvollste, was die Verstorbenen uns zurücklassen. Doch obwohl es dir im Augenblicke womöglich unerheblich erscheinen mag, so hat dein Neffe gleichsam weltliche Güter hinterlassen, deren Verteilung unter den Erben meine Aufgabe als Decemvir litibus iudicandis ist. Nach den gesetzlichen Richtlinien kommt dir als Onkel des Verstorbenen ein Anteil von 3,34 Sesterzen zu, welchen es dir gestattet ist, abzulehnen.


    Ich bitte dich, mir bis zum Tag ANTE DIEM VII ID MAI DCCCLVII A.U.C. (9.5.2007/104 n.Chr.) mitzuteilen, ob du gewillt bist, dieses Erbe anzutreten, welches gleichsam keinerlei weitere Verpflichtungen nach sich zieht. Solltest du diesen Termin versäumen, so wird dein Anteil dem zu verteilenden Erbe hinzugefügt werden, ebenso wie sich der deinige Anteil durch den Verzeicht eines der anderen Erben erhöhen kann.


    Zum Trost über den erlittenen Verlust bleiben letztlich einzig die Worte der Weisen unserer Welt, so sprach denn schon Seneca: »Der Tod ist die Befreiung und das Ende von allem Übel, über ihn gehen unsere Leiden nicht hinaus, der uns in jene Ruhe zurückversetzt, in der wir lagen, ehe wir geboren wurden.«


    M.F.G.

    Und noch einmal erschien der Sklave, ein wenig missmutig diesmal.


    Optio Gaius Iulius Oktavianus, Legio II Germanica, Mogontiacum, Provincia Germania



    Decemvir litibus iudicandis Manius Flavius Gracchus Gaio Iulio Oktaviano s.d.


    Tiefes Mitgefühl über den Verlust deines Neffen Caius Iulius Palladius sei dir mit diesem Schreiben versichert. Die Erinnerungen an jene Zeit, welche wir mit ihnen teilen durften, sind sicherlich das Wertvollste, was die Verstorbenen uns zurücklassen. Doch obwohl es dir im Augenblicke womöglich unerheblich erscheinen mag, so hat dein Neffe gleichsam weltliche Güter hinterlassen, deren Verteilung unter den Erben meine Aufgabe als Decemvir litibus iudicandis ist. Nach den gesetzlichen Richtlinien kommt dir als Onkel des Verstorbenen ein Anteil von 3,33 Sesterzen zu, welchen es dir gestattet ist, abzulehnen.


    Ich bitte dich, mir bis zum Tag ANTE DIEM VII ID MAI DCCCLVII A.U.C. (9.5.2007/104 n.Chr.) mitzuteilen, ob du gewillt bist, dieses Erbe anzutreten, welches gleichsam keinerlei weitere Verpflichtungen nach sich zieht. Solltest du diesen Termin versäumen, so wird dein Anteil dem zu verteilenden Erbe hinzugefügt werden, ebenso wie sich der deinige Anteil durch den Verzeicht eines der anderen Erben erhöhen kann.


    Zum Trost über den erlittenen Verlust bleiben letztlich einzig die Worte der Weisen unserer Welt, so sprach denn schon Seneca: »Der Tod ist die Befreiung und das Ende von allem Übel, über ihn gehen unsere Leiden nicht hinaus, der uns in jene Ruhe zurückversetzt, in der wir lagen, ehe wir geboren wurden.«


    M.F.G.



    Centurio Gaius Iulius Raeticus, Legio II Germanica, Mogontiacum, Provincia Germania



    Decemvir litibus iudicandis Manius Flavius Gracchus Gaio Iulio Raetio s.d.


    Tiefes Mitgefühl über den Verlust deines Neffen Caius Iulius Palladius sei dir mit diesem Schreiben versichert. Die Erinnerungen an jene Zeit, welche wir mit ihnen teilen durften, sind sicherlich das Wertvollste, was die Verstorbenen uns zurücklassen. Doch obwohl es dir im Augenblicke womöglich unerheblich erscheinen mag, so hat dein Neffe gleichsam weltliche Güter hinterlassen, deren Verteilung unter den Erben meine Aufgabe als Decemvir litibus iudicandis ist. Nach den gesetzlichen Richtlinien kommt dir als Onkel des Verstorbenen ein Anteil von 3,33 Sesterzen zu, welchen es dir gestattet ist, abzulehnen.


    Ich bitte dich, mir bis zum Tag ANTE DIEM VII ID MAI DCCCLVII A.U.C. (9.5.2007/104 n.Chr.) mitzuteilen, ob du gewillt bist, dieses Erbe anzutreten, welches gleichsam keinerlei weitere Verpflichtungen nach sich zieht. Solltest du diesen Termin versäumen, so wird dein Anteil dem zu verteilenden Erbe hinzugefügt werden, ebenso wie sich der deinige Anteil durch den Verzeicht eines der anderen Erben erhöhen kann.


    Zum Trost über den erlittenen Verlust bleiben letztlich einzig die Worte der Weisen unserer Welt, so sprach denn schon Seneca: »Der Tod ist die Befreiung und das Ende von allem Übel, über ihn gehen unsere Leiden nicht hinaus, der uns in jene Ruhe zurückversetzt, in der wir lagen, ehe wir geboren wurden.«


    M.F.G.



    Optio Servius Artorius Reatinus, Legio II Germanica, Mogontiacum, Provincia Germania



    Decemvir litibus iudicandis Manius Flavius Gracchus Servio Artorio Reatino s.d.


    Tiefes Mitgefühl über den Verlust deines Onkels Marcus Artorius Uranius sei dir mit diesem Schreiben versichert. Die Erinnerungen an jene Zeit, welche wir mit ihnen teilen durften, sind sicherlich das Wertvollste, was die Verstorbenen uns zurücklassen. Doch obwohl es dir im Augenblicke womöglich unerheblich erscheinen mag, so hat dein Onkel gleichsam weltliche Güter hinterlassen, deren Verteilung unter den Erben meine Aufgabe als Decemvir litibus iudicandis ist. Nach den gesetzlichen Richtlinien kommt dir als Onkel des Verstorbenen ein Anteil von 3,33 Sesterzen zu, welchen es dir gestattet ist, abzulehnen.


    Ich bitte dich, mir bis zum Tag ANTE DIEM VII ID MAI DCCCLVII A.U.C. (9.5.2007/104 n.Chr.) mitzuteilen, ob du gewillt bist, dieses Erbe anzutreten, welches gleichsam keinerlei weitere Verpflichtungen nach sich zieht. Solltest du diesen Termin versäumen, so wird dein Anteil dem zu verteilenden Erbe hinzugefügt werden, ebenso wie sich der deinige Anteil durch den Verzeicht eines der anderen Erben erhöhen kann.


    Zum Trost über den erlittenen Verlust bleiben letztlich einzig die Worte der Weisen unserer Welt, so sprach denn schon Seneca: »Der Tod ist die Befreiung und das Ende von allem Übel, über ihn gehen unsere Leiden nicht hinaus, der uns in jene Ruhe zurückversetzt, in der wir lagen, ehe wir geboren wurden.«


    M.F.G.


    Duumvir Quintus Matinius Valens, Carthago Nova, Provincia Hispania



    Decemvir litibus iudicandis Manius Flavius Gracchus Quinto Matinio Valenti s.d.


    Tiefes Mitgefühl über den Verlust deines Neffen Lucius Matinius Macro sei dir mit diesem Schreiben versichert. Die Erinnerungen an jene Zeit, welche wir mit ihnen teilen durften, sind sicherlich das Wertvollste, was die Verstorbenen uns zurücklassen. Doch obwohl es dir im Augenblicke womöglich unerheblich erscheinen mag, so hat dein Neffe gleichsam weltliche Güter hinterlassen, deren Verteilung unter den Erben meine Aufgabe als Decemvir litibus iudicandis ist. Nach den gesetzlichen Richtlinien kommt dir als Onkel des Verstorbenen ein Anteil von 25 Sesterzen zu, welchen es dir gestattet ist, abzulehnen.


    Ich bitte dich, mir bis zum Tag ANTE DIEM VII ID MAI DCCCLVII A.U.C. (9.5.2007/104 n.Chr.) mitzuteilen, ob du gewillt bist, dieses Erbe anzutreten, welches gleichsam keinerlei weitere Verpflichtungen nach sich zieht. Solltest du diesen Termin versäumen, so wird dein Anteil dem zu verteilenden Erbe hinzugefügt werden, ebenso wie sich der deinige Anteil durch den Verzeicht eines der anderen Erben erhöhen kann.


    Zum Trost über den erlittenen Verlust bleiben letztlich einzig die Worte der Weisen unserer Welt, so sprach denn schon Seneca: »Der Tod ist die Befreiung und das Ende von allem Übel, über ihn gehen unsere Leiden nicht hinaus, der uns in jene Ruhe zurückversetzt, in der wir lagen, ehe wir geboren wurden.«


    M.F.G.


    Proconsul Publius Matinius Agrippa, Tarraco, Provincia Hispania



    Decemvir litibus iudicandis Manius Flavius Gracchus Publio Matinio Agrippae s.d.


    Tiefes Mitgefühl über den Verlust deines Neffen Lucius Matinius Macro sei dir mit diesem Schreiben versichert. Die Erinnerungen an jene Zeit, welche wir mit ihnen teilen durften, sind sicherlich das Wertvollste, was die Verstorbenen uns zurücklassen. Doch obwohl es dir im Augenblicke womöglich unerheblich erscheinen mag, so hat dein Neffe gleichsam weltliche Güter hinterlassen, deren Verteilung unter den Erben meine Aufgabe als Decemvir litibus iudicandis ist. Nach den gesetzlichen Richtlinien kommt dir als Onkel des Verstorbenen ein Anteil von 25 Sesterzen zu, welchen es dir gestattet ist, abzulehnen.


    Ich bitte dich, mir bis zum Tag ANTE DIEM VII ID MAI DCCCLVII A.U.C. (9.5.2007/104 n.Chr.) mitzuteilen, ob du gewillt bist, dieses Erbe anzutreten, welches gleichsam keinerlei weitere Verpflichtungen nach sich zieht. Solltest du diesen Termin versäumen, so wird dein Anteil dem zu verteilenden Erbe hinzugefügt werden, ebenso wie sich der deinige Anteil durch den Verzeicht eines der anderen Erben erhöhen kann.


    Zum Trost über den erlittenen Verlust bleiben letztlich einzig die Worte der Weisen unserer Welt, so sprach denn schon Seneca: »Der Tod ist die Befreiung und das Ende von allem Übel, über ihn gehen unsere Leiden nicht hinaus, der uns in jene Ruhe zurückversetzt, in der wir lagen, ehe wir geboren wurden.«


    M.F.G.

    Marcus Tiberius Gracchus, Roma



    Decemvir litibus iudicandis Manius Flavius Gracchus Marco Tiberio Graccho s.d.


    Tiefes Mitgefühl über den Verlust deiner Schwester Tiberia Livilla sei dir mit diesem Schreiben versichert. Die Erinnerungen an jene Zeit, welche wir mit ihnen teilen durften, sind sicherlich das Wertvollste, was die Verstorbenen uns zurücklassen. Doch obwohl es dir im Augenblicke womöglich unerheblich erscheinen mag, so hat deine Schwester gleichsam weltliche Güter hinterlassen, deren Verteilung unter den Erben meine Aufgabe als Decemvir litibus iudicandis ist. Nach den gesetzlichen Richtlinien kommt dir als Bruder der Verstorbenen ein Anteil von 168.70 Sesterzen zu, welchen es dir gestattet ist, abzulehnen.


    Ich bitte dich, mir bis zum Tag ANTE DIEM VII ID MAI DCCCLVII A.U.C. (9.5.2007/104 n.Chr.) mitzuteilen, ob du gewillt bist, dieses Erbe anzutreten, welches gleichsam keinerlei weitere Verpflichtungen nach sich zieht. Solltest du diesen Termin versäumen, so wird dein Anteil dem zu verteilenden Erbe hinzugefügt werden, ebenso wie sich der deinige Anteil durch den Verzeicht eines der anderen Erben erhöhen kann.


    Zum Trost über den erlittenen Verlust bleiben letztlich einzig die Worte der Weisen unserer Welt, so sprach denn schon Seneca: »Der Tod ist die Befreiung und das Ende von allen Uebel, über ihn gehen unsere Leiden nicht hinaus, der uns in jene Ruhe zurückversetzt, in der wir lagen, ehe wir geboren wurden.«


    M.F.G.




    Manius Tiberius Durus, Roma



    Decemvir litibus iudicandis Manius Flavius Gracchus Manio Tiberio Duro s.d.


    Tiefes Mitgefühl über den Verlust deiner Schwester Tiberia Livilla sei dir mit diesem Schreiben versichert. Die Erinnerungen an jene Zeit, welche wir mit ihnen teilen durften, sind sicherlich das Wertvollste, was die Verstorbenen uns zurücklassen. Doch obwohl es dir im Augenblicke womöglich unerheblich erscheinen mag, so hat deine Schwester gleichsam weltliche Güter hinterlassen, deren Verteilung unter den Erben meine Aufgabe als Decemvir litibus iudicandis ist. Nach den gesetzlichen Richtlinien kommt dir als Bruder der Verstorbenen ein Anteil von 168.70 Sesterzen zu, welchen es dir gestattet ist, abzulehnen.


    Ich bitte dich, mir bis zum Tag ANTE DIEM VII ID MAI DCCCLVII A.U.C. (9.5.2007/104 n.Chr.) mitzuteilen, ob du gewillt bist, dieses Erbe anzutreten, welches gleichsam keinerlei weitere Verpflichtungen nach sich zieht. Solltest du diesen Termin versäumen, so wird dein Anteil dem zu verteilenden Erbe hinzugefügt werden, ebenso wie sich der deinige Anteil durch den Verzeicht eines der anderen Erben erhöhen kann.


    Zum Trost über den erlittenen Verlust bleiben letztlich einzig die Worte der Weisen unserer Welt, so sprach denn schon Seneca: »Der Tod ist die Befreiung und das Ende von allen Uebel, über ihn gehen unsere Leiden nicht hinaus, der uns in jene Ruhe zurückversetzt, in der wir lagen, ehe wir geboren wurden.«


    M.F.G.

    Caius Sergius Curio, Roma


    Decemvir litibus iudicandis Manius Flavius Gracchus Caio Sergio Curioni s.d.


    Tiefes Mitgefühl über den Verlust deiner Schwester Sergia Seia sei dir mit diesem Schreiben versichert. Die Erinnerungen an jene Zeit, welche wir mit ihnen teilen durften, sind sicherlich das Wertvollste, was die Verstorbenen uns zurücklassen. Doch obwohl es dir im Augenblicke womöglich unerheblich erscheinen mag, so hat deine Schwester gleichsam weltliche Güter hinterlassen, deren Verteilung unter den Erben meine Aufgabe als Decemvir litibus iudicandis ist. Nach den gesetzlichen Richtlinien kommt dir als Bruder der Verstorbenen ein Anteil von 36,91 Sesterzen und diverse Waren zu, welchen es dir gestattet ist, abzulehnen.


    Ich bitte dich, mir bis zum Tag ANTE DIEM VII ID MAI DCCCLVII A.U.C. (9.5.2007/104 n.Chr.) mitzuteilen, ob du gewillt bist, dieses Erbe anzutreten, welches gleichsam keinerlei weitere Verpflichtungen nach sich zieht. Solltest du diesen Termin versäumen, so wird dein Anteil dem zu verteilenden Erbe hinzugefügt werden, ebenso wie sich der deinige Anteil durch den Verzeicht eines der anderen Erben erhöhen kann.


    Zudem hinterlässt deine Schwester einen Betrieb:
    - Fabrica Urbana Sergia, Färberei
    Zur Überschreibung dieses Betriebes besteht die Notwendigkeit einer Einigung mit dem ebenfalls Erbberechtigten Publius Sergius Epulos. Melde dich hierfür gemeinsam mit ihm oder einer schriftlichen Verfügung seinerseits unter Vorlage dieses Schreibens bei einem der Aedilen.


    Zum Trost über den erlittenen Verlust bleiben letztlich einzig die Worte der Weisen unserer Welt, so sprach denn schon Seneca: »Der Tod ist die Befreiung und das Ende von allen Uebel, über ihn gehen unsere Leiden nicht hinaus, der uns in jene Ruhe zurückversetzt, in der wir lagen, ehe wir geboren wurden.«


    M.F.G.