Beiträge von Quintus Matinius Cicero

    Die Arme leicht von mir gestreckt, mit einer etwas ernsthafteren Miene, sprach ich: "Wenn Du es sagst - mögen also die Götter unserem Herrscherr die nötige Langmut verleihen!"


    Alsdann legte auch ich meine Hände ineinander.


    "So kann es also noch recht lange dauern, bis in den iulius oder augustus hinein. Vielleicht könntest Du mir helfen: Ich bin nun schon seit Monaten in Rom und kam ursprünglich zum Ablegen des ius iurandum um einst in den Dienst der Götter treten zu können... mit anderen Worten, es erwartet mich die Pontifex dringlichst in Hispania. Ohne ein Wort und heiliges Versprechen werde ich das Pomerium Romas allerdings nicht in Richtung Hispanias übertreten. So möchte ich Dich fragen, an wen ich mich wenden könnte, um mich rechtsverbindlich und vorübergehend abzumelden."


    Ich blickte freundlich in das Gesicht des vielleicht zehn Jahre Älteren und hoffte, er würde mir auf diese doch recht einfache Frage eine Antwort geben können.

    Als der Scriba den Imperator nannte, musste ich abermals niesen, konnte es aber eben gerade so unterdrücken.


    "Dem... Caesar?!", fragte ich weniger beeindruckt als ungläubig.


    "Das Reich ist groß, der Völker sind es viele; unter den weiten Himmeln lauert täglich Betrug, täglich plant irgendjemand irgendjemandes Mord, täglich droht selbst dem Kinde schon Raub und Totschlag auf offener Straße, ja, aufständische Barbaren mordbrennen an den Grenzen des Imperiums - doch angesichts dieser Situation soll der Imperator Caesar Augustus über 20 tönerne Öllampen entscheiden?"


    Mein Mund war plötzlich staubtrocken, und so konnte ich nur nochmals bekraftigend fragen "...über eine Handvoll Öllampen?"


    Kopfschüttelnd stand ich vor dem mürrisch wirkenden Scriba und ein fasziniertes Grinsen verzerrte meine Züge.


    "Und Du bist Dir ganz sicher?"

    ...dieser Vortrag, dieser Schmelz, oder sollte ich sagen Schmalz? ...passt jedenfalls recht schön zu Deinem Avatar und den restlichen Deiner Betätigungen, Aulus :D


    /me hides

    Als ich das Officium betrat hatte ich den Eindruck, der Staub der Querelen ab urbe condita stiege in meine Nase - eigentlich lag diese Reizung immer vor, wenn ich mich der Basilica Ulpia auch nur näherte.


    "Salve, ich habe vor Tagen eine Schriftrolle abgegeben, die einen Antrag auf Berufung gegen eine Entscheidung des Iudicium Minor beinhaltet. Ich wollte nun gerne erfragen, wie lange es dauern würde, bis eine Entscheidung gefallen sei...


    tschiiie!


    ...entschuldige, Quintus Matinius Cicero mein Name!"

    Zitat

    Original von Iulia Helena
    Also private Post geht auch ^^ ich hab neulich einen höchst privaten Brief verschickt, und der kam auch an. In sofern, einfach an den PV deines Vertrauens wenden ;)


    Hab ich eben gesehen, aber nur Deinen Avatar, in den Brief hab ich natürlich nicht geschaut :D


    Merci. Bin jetzt einigermaßen übers IR-Postwesen orientiert :)

    Danke euch :)


    Nach Junkelmann ist es also ausgeschlossen, dass durch den CP private Post befördert wird, wie sieht das im IR aus? Gilt das für jedwede Person die eine private Botschaft verschickt, oder werden Ausnahmen gemacht? Fragen, abermals Fragen...

    Haben wir eigentlich eine funktionierende gesimmte Beförderung von Nachrichten zwischen den Provinzen? (Ja, ja, ich weiß, ich sollte das schon längst wissen 8) dennoch...) Und an wen müsste ich mich wenden, für den Fall... ?



    ANTRAG AUF BERUFUNG



    Ich, Quintus Matinius Cicero (im folgenden Kläger), lege mit diesem Schriftstück gegen das durch das Iudicium Minorvom NON MAI DCCCLVI A.U.C. (7.5.2006/103 n.Chr.) gefällte Urteil im Widerspruchsverfahren gegen das Edictum Aedilis Curulis entsprechend §42 Codex Iuridicalis Berufung ein.


    Zur Erfüllung der in §42.1(4) Cod Iur gemachten formellen Auflagen ist eine inhaltlich vollständige Abschrift des ergangenen Urteils beigefügt.


    Begründung des Berufungsantrags:


    I


    Im Verlauf der Verhandlung wurden seitens des Klägers Zeugen benannt, die vom Gericht jedoch nicht gehört wurden. Dieser Formfehler gleicht einer Vorverurteilung und mündet direkt in das Urteil (siehe Begründung III).


    II


    Die vom Kläger gemachte exemplarische Rechnung zur Ermittlung von Herstellungspreisen einzelner Produkte einer Töpferei ist nicht durch eine Gegenrechnung entkräftet worden. Im Gegenteil beruft sich das Gericht auf eine Rechnung des Aedilis Curulis, die zu keiner Zeit, weder vom Aedil noch vom Gericht, angeführt oder deren Richtigkeit bewiesen worden wäre. Damit bleibt die Berechnung des Klägers wesentlich unangefochten.
    Die vom Gericht in diesem Zusammenhang angemerkte Differenz zwischen den vom Kläger errechneten exemplarischen Mindestpreisen und den vom Staat gesetzten Richtpreisen wird - in Ermangelung einer offiziellen Rechnung, wie oben beschrieben - als Argument für die Annahme der Unrichtigkeit der geleisteten Rechnung des Klägers herangezogen; diese Argumentation ist als mathematische Untermauerung der Urteilsbegründung nicht ausreichend.


    III


    Die in der Urteilsbegründung gemachte grundsätzliche Behauptung, es sei illegal Rohstoffe stark verbilligt zu kaufen, ist entsprechend §4(3) Lex Mercatus falsch. Diese Behauptungen konnten nur in Unkenntnis der tatsächlichen Vorgänge und unter Nichtbeachtung der vom Kläger angführten Zeugen aufgestellt werden (siehe I).



    Einer Berufung ist daher stattzugeben.








    - - U r t e i l s - A b s c h r i f t - -




    IUDICIUM MINOR
    IUDICATIO[/COLOR]
    IUD MIN I/DCCCLVI


    MIT WIRKUNG VOM
    NON MAI DCCCLVI A.U.C. (7.5.2006/103 n.Chr.)


    IM WIDERSPRUCHSVERFAHREN
    Quintus Matinius Cicero
    gegen das
    Edictum Aedilis Curulis
    vom ANTE DIEM XV KAL APR DCCCLVI A.U.C. (18.3.2006/103 n.Chr.)


    HAT DAS IUDICIUM MINOR DURCH
    Iudex Prior Tiberia Livia
    und Iudex Gaius Octavius Victor


    NACH MÜNDLICHER VERHANDLUNG FÜR RECHT ERKANNT:


    Der Widerspruch des Quintus Matinius Cicero gegen das Edictum Aedilis Curulis vom ANTE DIEM XV KAL APR DCCCLVI A.U.C. (18.3.2006/103 n.Chr.), verhängt gegen seine Person, wird abgewiesen.


    ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:


    Das Edictum Aedilis Curulis wurde verhängt aufgrund des Anbietens von Waren unterhalb der Herstellungskosten, gemäß § 4 (3) der Lex Mercatus. Dieser Tatbestand wird erfüllt.


    Quintus Matinius Cicero bot Öllampen zum Preis von 0,81 Sesterzen und Grobkeramik zum Preis von 2,83 Sesterzen an. Zur Verteilung der Erhaltungskosten des Betriebs verwendete er eine Gewichtung auf Basis des Bruttogewinns der einzelnen Warengruppen. Dieser Rechnung gefolgt ergeben sich für Öllampen Herstellungskosten von 0,67 Sesterzen, für Feinkeramik 6,27 Sesterzen und für Grobkeramik 3,41 Sesterzen. Die so berechneten Herstellungskosten für Grobkeramik liegen dadurch sowohl über der vom Staat vorgegebenen Preisempfehlung, als auch über dem tatsächlichen Angebotspreis des Klägers und verändern damit den als Grundlage der Verteilung verwendeten Bruttogewinn. Somit ist diese Rechnung unzutreffend. Um den wirklichen Verhältnissen zu entsprechen, ist die Gewichtung anhand des Nettogewinns zu verwenden, welche auch bei der Erlassung des Edikts durch den Aedilis Curulis als Grundlage diente.
    Die vom Kläger vorgebrachten Gründe für den niedrigen Angebotspreis basierten auf einem niedrigen Kaufpreis der zugehörigen Rohstoffe, welcher weit unterhalb dem legal möglichen Preis liegt. Der zugehörige Kauf wäre daher illegal und kann die niedrigen Herstellungskosten nicht rechtfertigen. Das Gericht verweist in dieser Entscheidung auch auf den Geist des Gesetzes, welcher durch dieses Urteil gewahrt bleibt. Illegal erworbene Rohstoffe, welche stark unterhalb ihrer möglichen Herstellungskosten gekauft wurden, sind keine Rechtfertigung für niedrige Preise unterhalb der minimalen Herstellungskosten bei legal erworbenen Rohstoffen.
    Zur Höhe der Strafzahlung: Gemäß § 7 Lex Mercati ist dabei nicht der Warenwert der im Edikt widerrechtlich angebotenen Waren maßgeblich, sondern das Gesamtvermögen des mit der Strafe Belegten. Der Aedilis Curulis versicherte, dass die von ihm verhängte Strafe von 11378,57 Sesterzen 5% des Vermögens von Quintus Matinius Cicero entspricht und damit als leichte Strafe im Sinne von § 7 Lex Mercati zu gelten hat.
    Das durch den Aedilis Curulis verhängte Edikt ist somit angemessen und die Strafschuld von 11378,57 Sesterzen in voller Höhe und umgehend zu begleichen.


    RECHTSMITTELBELEHRUNG:


    Gegen dieses Urteil kann gemäß § 42 des Codex Iuridicalis Berufung eingelegt werden, was bei Annahme zu einer Neuverhandlung vor dem Iudicium Maior führt. Ein Antrag auf Berufung kann frühestens nach 2 Tagen nach Verkündung des Urteils gestellt werden.




    - - E n d e d e r A b s c h r i f t - -








    "Danke. Gestatte mir ein offenes Wort: Der Prozess, dem Du beiwohntest, verlief nicht ganz nach meinem Geschmack, und noch weniger stimmte mich sein Ergebnis froh: Im Gegenteil sah ich mich an jenem Tag vernichtet und ein wohlgebührliches Gespräch zu führen, gleichviel mit wem, war ich nicht im Stande. Darum meine Eile, die, wenn sie auch keine Zierde, doch hoffentlich verständlich ist."


    Ich hätte gerne anders gesprochen, nämlich wirklich offen - allein war dies wohl kaum der richtige Ort. Dieses Rom ist ein unsäglicher Ort, den die Götter forttilgen sollten. Ich lächelte.


    "Purgitus Macer, es ist richtig, ich wurde noch nicht in den Ritterstand erhoben; und nach allem, was geschehen, wird's in diesem Leben auch nicht mehr dazu kommen. Wenn mir dadurch nur das Privileg verlustig ginge eine moribunde Manufaktur nicht mehr betreiben zu dürfen, so soll's mir auch gleich sein. Allerdings wird es wohl einige Zeit kosten, einen Käufer zu finden für dieses zerbrochne Geschäft..."


    Ich lehnte mich etwas vor und suchte in seiner Miene zu lesen, vergebens...

    Die angelehnt Türe schob ich sachte auf, klopfte gegen ihren Rahmen und schon war ich im Officium.


    "Salve Aedil, Du wirst Dich möglicherweise an mich erinnern; Quintus Matinius Cicero. Du suchtest vor Tagen das Gespräch mit mir, dem ich mich allerdings aufgrund von Zeitmangel enziehen musste."


    Einen kurzen Moment wartete ich darauf, dass er sich auf seinen Besuch einstellen könne und fuhr dann fort: "Es war in der Basilica Ulpia und Du meintest sinngemäß, es sei nicht in der Ordnung, dass ich als ein Zugehöriger des Cultus Deorum gleichzeitig Eigner eines Betriebes sei... Wohl mag das so sein, doch ist's mir neu - und vielleicht könntest Du mir diesen Sachverhalt kurz erhellen?"


    Ich legte nun meine Hände ineinander und wartete darauf, dass er mich auffordere Platz zu nehmen.

    IsSt hügelig, hat einen Strand, einen Hafen und alles, was man braucht um es sich gut gehen zu lassen - Tarraco heißt heute Tarragona :)


    Konnte ich Dir damit helfen? :)