Beiträge von Manius Tiberius Durus

    Die Begrüßung war höflich, aber verwirrend. Normalerweise wussten Bittsteller, was sie von ihm wollten. Da Flavius Piso ihn aber offensichtlich als Septemvir geschickt hatte, musste es um religiöse Angelegenheiten gehen. Trotzdem war dem Tiberier nicht recht präsent, dass Piso ihn informiert hatte.


    "Und in welcher Angelegenheit?"


    fragte er daher etwas verwirrt.

    Offensichtlich war Macer ein wenig schüchtern (was natürlich angesichts eines kleinen Quaestoriers gegenüber einem Consular angemessen war). Allerdings musste Durus so noch ein wenig länger darauf warten, was das eigentlich Anliegen kam.


    "Salve, Octavius! Was führt dich zu mir?"


    fragte er daher kurz und in verbindlichem Ton - er musste vor so jemandem nicht um den heißen Brei herumreden, also konnte er auch sofort in medias res gehen.

    "Sofort!"


    entschied Durus und gab den Calatores ein Zeichen. Langsam senkte sich Stille über das Capitol, während Durus sich den Lituus reichen ließ. Dann setzten die Tibicines zur musikalischen Untermalung an und Durus ergriff den Arm des Flaviers, um ihn an die richtige Stelle zu ziehen. Von dort aus hatte Durus, der sich links daneben postierte, einen guten Blick auf den Himmel - aber auch auf die Stadt.


    Als er schließlich ein Stück seiner Toga Praetexta, die er heute in seiner Funktion als Pontifex trug, über sein Haupt gelegt hatte, begann er zu sprechen:


    "Iuppiter Pater, si est Fas hunc Aulum Flavium Cnaei Filium Pisonem, cuius ego Caput teneo, Pontificem esse, uti tu Signa nobis certa ad clarissis inter eos Fines, quos feci.*"


    Wie vor langer Zeit, als er noch Augur gewesen war, begann er mit der Einteilung des Himmels in vier Teile. Jeder Sektor war gleichgroß, sodass Iuppiter genug Platz hatte, seinen Willen zu verkünden - wenn er dazu gewillt war (sonst würde ein Sklave eben von irgendeinem Blitz berichten, der angeblich aufgetaucht war.


    Sim-Off:

    * "Vater Iuppiter, wenn es der göttliche Wille ist, dass dieser Aulus Flavius, Sohn des Aetius, Piso, dessen Kopf ich halte, Septemvir ist, gib uns sichere und klare Zeichen innerhalb der Grenzen, die ich gemacht habe."

    Als Gracchus ansetzte, bangte Durus zuerst ein wenig. Im Laufe des Gesprächs beruhigte er sich jedoch rasch, denn bereits nach kurzer Zeit war klar, dass der Flavier sich auf seine Seite stellen würde. Zwar hatte Durus darauf einerseits gehofft - und die Flavier als traditionelle Konkurrenten der Aelier waren ja geradezu prädestiniert - andererseits befürchtet, dass die etwas zögerliche Art von Gracchus ihm bei dem Dienst für den Staat im Wege stand. Die Schlussfolgerung zauberte aber schließlich sogar ein schmales Lächeln auf die Lippen des Tiberiers.


    "Es freut mich sehr, dass du zu dieser Schlussfolgerung gekommen bist - es ist nämlich auch die meine, sowie die von Vinicius Lucianus."

    Sim-Off:

    Oh, ich hab wohl etwas durcheinandergebracht :D


    "Das wäre natürlich auch möglich."


    erwiderte Durus, dessen Kenntnisse über die Aufbewahrung von Leichen recht gering waren. Wenn er recht darüber nachdachte, würde es vermutlich ohnehin etwas lächerlich aussehen, wenn der Rex Nemorensis eine halbverfaulte Leiche noch einmal niederstach.


    "Dann sollten wir es auf diese Weise erledigen, ja. Allerdings stellt sich die Frage, ob wir von Nemi nach Rom oder von Rom nach Nemi ziehen sollten. Ich persönlich halte einen Zug nach Nemi für sinnvoller, da zuerst eine Versöhnung mit Diana in Rom stattfinden könnte, die dann zur Neuweihung des Hains führt. Sich dabei unterwegs des Übeltäters zu entledigen würde möglicherweise gut hineinpassen und könnte durch ein Gelübde während des Opfers angekündigt werden."

    Ad
    Procurator a rationibus
    Administratio Imperatoris
    Roma



    Advocatus M' Tiberius Durus Consularis Vir Procuratori a rationibus s.d.


    In Absprache mit dem Praefectus Urbi beantrage ich die Herausgabe der Dos und des Eigentums der Iunia Axilla. Dieses wurde angesichts der Enteignung des verstorbenen Caius Aelius Archias eingezogen und der Staatskasse zugeführt.


    Anbei lege ich eine Abschrift des Pactum Nuptialium, dem der Umfang des Besitzes zu entnehmen ist.


    Vale,
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    Pactum Nuptialium


    PARS PRIMA – Allgemeiner Eheteil
    (1) Dieser Vertrag ist eine schriftliche Aufstellung des mündlich geschlossenen, gültigen Ehevertrags zwischen den Eheleuten


    Caius Archias aus der Gens der Aelier, Sohn von Decimus Aelius Calvaster, im weiteren Vertrag als Ehemann, Bräutigam oder Mann bezeichnet;
    und
    Axilla aus der Gens der Iunier, Tochter von Atticus Iunius Cassiodor, im weiteren Vertrag auch als Ehefrau, Braut oder Frau bezeichnet.


    (2) Beide Parteien erklärten vor Eheschließung, dass
    alpha) sie sui iuris sind und keine anderen Rechte an ihre Person geltend gemacht werden können, die diese Ehe ungültig sein lassen könnten. Dies beinhaltet im Speziellen, aber nicht ausschließlich, patria potestas, Verlöbnisse oder bereits gültig geschlossene Ehen.
    Beta) sie und ihre Verwandten, insbesondere die Eltern, Großeltern und Urgroßeltern, keiner Infamie unterlegen waren. Weiter erklären sie, dass auch keine anderen Ehehindernisse vorliegen, die die Ehe für ungültig erklären könnten.
    Gamma) sie die Ehe aus eigenem Willen schließen.


    (3) Eine Sponsalia wurde nicht bekannt gegeben.


    (4) Die Ehe wurde sine manu geschlossen. Ein Gewaltübergang auf den Ehemann durch usucapio wurde ausdrücklich ausgeschlossen. Selbst im Fall, dass das trinoctium nicht durchgeführt wurde, sollten dennoch keine Rechte, weder über Person noch über Vermögen der Braut, auf den Bräutigam übergehen.


    (5) Wohnsitz war derjenige Stammsitz, den der Bräutigam erwählte. Zur Zeit der Ehe war dies das Domus Aeliana im Palatium Augusti, in welchem die Ehefrau für die Dauer der Ehe Wohnrecht hatte.
    alpha) Die Braut behielt sich ein zeitweiliges Wohnrecht in der Domus Iunia in Roma vor, dessen Inanspruchnahme die Ehe weder auflöste noch unterbrach.


    PARS SECUNDA – Dos und donatio
    (1) Die donatio ante nuptias besteht aus Goldschmuck, Seidenkleidern und dem fortgeführten Recht auf Entscheidungsbefugnis bei den Betrieben des Caius Aelius Archias. Die Braut durfte diese nach ihrem Ermessen verwenden, aber nicht verkaufen oder verschenken. Auch durften nur solche Geschäfte damit getätigt werden, die das Vermögen des Ehegatten erhöhten. Bei Beendigung der Ehe durch Scheidung wären diese Geschenke in jedem Fall zurückzugeben gewesen, unabhängig von der Schuld einer der Parteien.


    (2) Die Dos wurde von der Braut selbst gestellt.
    alpha) Die Braut bewilligte dem Bräutigam Beteiligung an ihren Handelswegen. Sämtliche Vergünstigungen, Rabatte und Vorkaufsrechte bei ihren Geschäftspartnern gingen gleichermaßen in den Besitz des Caius Aelius Archias über. Dies schloss insbesondere den Handelsweg nach Germania zu den langjährigen Geschäftspartnern der Iunia Axilla, der Freya Mercurioque, ein. Auch hatte der Ehemann das Recht, ihre Sklaven und Dienstleister für sich zu beanspruchen, ebenso wie die Marktstände an den Absatzorten.
    beta) Ein Betrag von fünfzig Aurei ging als Dos in den Besitz des Caius Aelius Archias über. Das Geld wurde von Lucius Iunius Silanus zu diesem Zwecke bestellt und an Iunia Axilla hierfür übergeben. Die Übertragung erfolgte durch traditio.
    gamma) Bei Beendigung der Ehe durch Scheidung sollte die Braut den Teil ihrer Dos zurückerhalten, der ihr dem Gesetz nach zusteht, aber mindestens ein Sechstel des Geldes und vollumfänglich ihre geteilten Rechte aus Handels- und Absatzwegen. Aus der Dos kann kein fortführendes Anrecht auf Wege, Dienstleistungen oder Absatzplätze durch den Ehemann gestellt werden.


    PARS TERTIA – Kinder
    (1) Beide Parteien erklärten, dass sie fruchtbar sind und gemeinsam Nachkommen zeugen möchten. Bei Unfruchtbarkeit eines Teiles hätte der andere Ehepartner das Recht zur Scheidung gehabt, ohne dass ihm daraus Nachteile entsstanden wären. Dies schloss insbesondere eine Schmälerung bei Herausgabe von Dos oder Donatio mit ein.


    (2) Söhne aus dieser Verbindung sollten nicht nur, wie es Sitte und Brauch ist, den Ahnen der Aelii ihren Respekt und ihre Ehre erweisen, sondern auch denen der Iunii. Insbesondere sollten sie zu den Parentalia an den Gräbern der Iunii Opfer bringen und diesen Brauch auch an ihre Kinder weitergeben. Wäre die Ehefrau vor dem Ehemann gestorben, hätte dieser sich verpflichtet, dies auch dann zu erfüllen und seinen Söhnen zu befehlen, die Ahnen der Iunii zu ehren.


    (3) Der erste Sohn sollte den Beinamen Atticus erhalten, zu Ehren des Vaters der Braut. Über den Praenomen sowie über die gesamte Namensgebung aller weiteren Kinder hätte, wie es Brauch und Sitte ist, der Ehemann entschieden.


    (4) Der erste Sohn, der das Mannesalter erreicht hätte, sollte, so er tauglich ist, der Legion beitreten. Die Parteien verpflichteten sich, ihm nach Möglichkeit den Stand eines Tribuns zu verschaffen. Zu diesem Zwecke sollte er die Rüstung des Atticus Iunius Cassiodor erhalten, die im Eigentum der Iunia Axilla ist. Diese Rüstung soll sein gesondertes Erbe sein, das durch keine anderen Rechte eingeschränkt werden kann.


    (5) Über Maßnahmen zur Erziehung der Kinder bis zum Alter von sieben Jahren konnte die Ehefrau selbständig entscheiden. Der Ehemann erhielt bei allen Entscheidungen ein Einspruchsrecht. Dies schränkte seine Rechte durch Patria Potestas NICHT ein.


    PARS QUARTA – Eigentum


    (1) Jeder Ehegatte behielt sein Eigentum. Durch die Ehe finden keine Vermischungen der beiden Eigentumsteile statt.
    alpha) Die Betriebe, die jeder Ehegatte führte, waren trotz Abtretungen von Rechten stets vollumfänglich im Eigentum des jeweiligen Ehepartners und gingen als solches ausdrücklich nicht in den Besitz des anderen über. Sämtliche Gewinne und Verluste trägt nur derjenige Ehepartner, dessen Betrieb diese erwirtschaftet. Sie gehen in das direkte Vermögen nur jeweils eines Teiles über.
    beta) Jeder Ehepartner behielt seine eigenen Sklaven. Der andere Ehepartner konnte diesen zwar Befehle erteilen, ihre Treuepflicht galt allerdings nur demjenigen Ehepartner, dem sie gehören. Auch nur derjenige Ehepartner konnte sie bestrafen oder verkaufen.


    (2) Wie es Recht und Sitte ist, waren Schenkungen während der Ehe unter den Ehepartnern nicht zulässig und verblieben rechtlich im Eigentum des Schenkenden.


    PARS QUINTA – Rechtsklauseln
    (1) Sollten einzelne Bestandteile dieses Vertrages nicht, nicht mehr oder künftig nicht dem geltenden Gesetz entsprechen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestandteile nicht berührt. Unwirksame Klauseln sollen durch solche ersetzt werden, die ihrem Sinn nach den jetzigen entsprechen und vor dem Gesetz Bestand haben.
    (2) Zeugen dieser Verbindung und einzelner Punkte dieser Vereinbarung waren:
    - Lucius Iunius Silanus, ehemaliger Procurator ab Epistulis
    - Iunia Serrana
    - Quintus Germanicus Sedulus, Senator Roms und Curator operum publicorum


    | Stesichoros

    Zitat

    Original von Linos
    Da die Zeit drängte und Menecrates so schnell wie möglich die Sache abschließen wollte, klopfte ich vielleicht estwas zu heftig an der Porta der Villa Tiberia. klopf klopf klopf


    Der Schnupfen quälte Stesichoros und keine Inhalation oder Opfer an Apollon konnte ihm helfen. Dementsprechend schlecht gelaunt wirkte er, als er dem Scriba die Tür öffnete.


    "Was willst du?"


    herrschte er ihn an.





    IANITOR – GENS TIBERIA

    | Stesichoros

    Zitat

    Original von Faustus Octavius Macer
    Wie Macer ein dem Brief durch Durus erfahren hatte, machte er sich am folgenden Tag auf, um diesen aufzusuchen.


    Salve, ich bin Senator Octavius Macer. Ich habe ein Termin bei deinem Hausherren Senator Tiberius Durus.


    Auch dem Octavier öffnete der Ianitor und sah ihn überrascht an. Natürlich konnte ein Senator wesentlich leichter zu dem großen Hausherrn vorgelassen werden - vor allem, wenn er vorgab, einen Termin zu haben!


    "Dann folge mir!"


    Damit wurde auch er hineingebeten.





    IANITOR – GENS TIBERIA

    | Stesichoros

    Zitat

    Original von Gaius Verginius Tricostus
    Salve, der ehrwürdige Septemvir Flavius Piso schickt mich zu deinen Herrn.


    Tricostus rollte den Brief auseinander und zeigte ihn dem Ianator ohne das Schreiben aus der Hand zu geben.


    Falls dein Herr fragt: Mein Name ist Verginius Tricostus.


    Stesichoros betrachtete das Schreiben mit zusammengekniffenen Augen und meinte dann schroff


    "Ich werde nachsehen, ob er Zeit hat. Moment."


    Er schloss die Tür und schlurfte davon. Erst nach einiger Zeit kam er zurück.


    "Er erwartet dich! Komm mit!"


    Damit führte er ihn hinein.





    IANITOR – GENS TIBERIA

    Ad
    Iunia Axilla
    Casa Iunia
    Roma


    Lukios Iuniae Axillae s. d.


    Mein Herr hat Dein Anliegen vor den Praefectus Urbi gebracht. Dieser ist bereit, Deine Dos zu erstatten. Du müsstest allerdings eine genaue Aufstellung Deiner Dos vorlegen, sodass die Staatskasse die betreffenden Güter herausgeben kann.


    In Nomine M' Tiberii Duri


    Lukios
    SCRIBA PERSONALIS

    In den letzten Tagen ging es Durus immer besser. Mit dem Frühling kam offensichtlich auch wieder Kraft in sein schlimmes Bein, während die Schmerzen abnahmen. Außedem schien die Kräuterdiät, die sein Medicus ihm verschrieben hatte, auch erste Wirkung zu zeigen. Als er daher wieder einmal in seinem Tablinium auf die Tabula mit den Namen potentieller Mitverschwörer stieß, hielt er inne.


    "Lukios, was hältst du davon, eine kleine Reise zu machen?"


    "Eine Reise, Domine? Möchtest du bereits jetzt aufs Land gehen? Ich dachte, die Senatsferien sind erst im Sommer?"


    "Nicht doch, Lukios! Ich möchte nach Syria reisen! Ich habe dort ein paar Landgüter, die ich noch nie gesehen habe - ich denke, dazu wird es Zeit!"


    Lukios starrte seinen Herren ungläubig an - er musste verrückt geworden sein!


    "Aber Domine! Du bist nicht mehr der Jüngste und deine Güter dort arbeiten hervorragend, soweit ich weiß! Denke doch an dein Bein!"


    Die Idee war recht spontan gekommen, doch plötzlich war der alte Tiberier fest entschlossen, seinen Plan in die Tat umzusetzen - wenn er persönlich mit Cicurinus sprach, würde er zweifelsohne am überzeugendsten sein (vor allem, wenn er dafür extra die Gefahren des Meeres auf sich genommen hatte!). Mit einer wegwerfenden Handbewegung meinte er daher


    "Ach, mein Bein, mein Bein! Das hat mich lange genug behindert! Außerdem habe ich ja nicht vor, nach Syria zu laufen - wir können sicherlich von Ravenna aus ein Schiff nehmen, vielleicht mit einem Zwischenstop in Achaia! Würdest du nicht gern noch einmal Corinthus besuchen?"


    Der Überschwang, mit dem sein Herr diese Idee vertrat, machte Lukios misstrauisch. Er verschränkte die Arme vor der Brust und meinte


    "Was will ich dort? Hier in Rom ist es doch ganz angenehm!"


    "Keine Diskussion! Organisiere eine Passage nach Antiochia! Ich möchte so bald wie möglich aufbrechen, dass wir noch in diesem Jahr zurückkommen!"


    entgegnete Durus entschieden - damit war es beschlossen: Lukios und er würden nach Syria reisen!

    Ad
    F Octavius Macer
    Casa Octavia
    Roma


    Lukios F Octavio Macri s. d.


    Mein Herr empfängt dich morgen nach der Salutatio in seinem Haus. Er erwartet dein Kommen!


    In Nomine M' Tiberii Duri


    Lukios
    SCRIBA PERSONALIS

    Die Germanicer? Nach der anfangs erfreulichen Nachricht kamen nun ja doch einige schlechte Nachrichten hinzu - zuerst eine Seuche, dann auch noch Kontakt mit den Germanicern! Wahrscheinlich war die Anwesenheit dieser frevlerischen Familie in Mantua der Anlass für den Zorn der Götter gewesen!


    "Natürlich ist dies möglich - wir arbeiten auch bereits mit Hochdruck an der Procuratio."