Schweigen im Walde - bis sich der Praetor zu Wort meldete und eine Zusammenfassung wünschte. Wahrscheinlich befürchtete er den gleichen Fehler, den Durus damals als Consul gemacht hatte und der zur Niederlage in der Abstimmung geführt hatte.
Er blickte auf die Notiz-Tabula und begann dann zu antworten, nachdem er sich ächzend erhoben hatte:
"Natürlich, sehr gern.
I. Über die Provinzen des Imperium Romanum
Eine Provinz ist unterteilt in Civitates, welche für jede Provinz gesondert bestimmt werden. Diejenigen Provinzen, die der Verwaltung des Kaisers unterstellt sind, werden als kaiserliche Provinzen bezeichnet. Die Etablierung und der rechtliche Status einer Provinz erfolgt in einer separaten Lex Provincialis, die gemäß den Bestimmungen des Codex Universalis verabschiedet wird.
II. Über die Provinzverwaltung
Eine Provinz wird von einem Proconsul verwaltet, der durch den Senat ernannt wird. In Provinzen, in denen der Kaiser Proconsul ist, entsendet er als seinen Stellvertreter einen Legatus Augusti pro Praetore.
Der Statthalter verwaltet die Provinz umfassend, er stellt die öffentliche Ordnung sicher. Der Legatus Augusti Pro Praetore ist Befehlshaber des in der Provinz stationierten Militärs.
Zur Unterstützung des Statthalters in der Rechtsprechung der Provinz wird ein Legatus Iuridicus, zur Verwaltung des kaiserlichen Privatbesitzes ein Procurator Rationis Privatae vom Kaiser ernannt. Die Steuerverwaltung einer Provinz des Kaisers übernimmt ein Procurator Augusti, die aller anderen Provinzen ein Quaestor Provincialis.
III. Über den Verwaltungsstab.
Der Statthalter ernennt einen Procurator Civitatium sowie einen Princeps Praetorii. Der Procurator Civitatium übt die Aufsicht über die Civitates aus und kann städtische Beamte bei groben Verfehlungen entlassen sowie ernennen. Der Princeps Praetorii ist der Sekretär des Statthalters.
Zur Unterstützung der Verwaltung können Scribae, Beneficarii sowie Apparitores ernannt werden.
IV. Über Civitates
Eine Civitas besteht aus einem Hauptort (Oppidum) und Vici sowie Villae Rusticae. Das Oppidum kann als Vicus, Municipium oder Colonia organisiert sein. Über den rechtlichen Status einer Civitas verfügt der Kaiser bzw. der Senat von Rom.
V. Über die Verwaltung der Civitas
Die Civitas wird verwaltet von der Curia Civitatis, welche sich zusammensetzt aus einer Versammlung der Decuriones der Civitas, sowie gewählten Magistraten nach dem Vorbild der Stadt Roma.
Sie werden bestimmt durch eine Lex Municipalis, welche gemäß den Bestimmungen des Codex Universalis verabschiedet wird."
Er überlegte kurz, ob er einen Fehler gemacht hatte oder wieder irgendetwas vergas. Aber darauf würden ihn seine Senatskollegen schon aufmerksam machen!