Beiträge von Manius Tiberius Durus

    "Die Relegatio ist traditionell wohl eher einem Exil gleichzusetzen, das zeitlich begrenzt ist. Daher würde ich sie mit diesem verbinden, nicht mit dem Opus Publicum, das primär ein Arbeitsdienst ist und meines Erachtens genauso in Rom wie in Misenum oder Mantua abgeleistet werden kann - je nach dem, wo Bedarf besteht. Daher meine Einteilung."


    bemerkte Durus über das Thema, das ihm relativ egal war - noch waren die Gesetzestexte relativ übersichtlich, wenn man ein Jurist war. Und Hauptsache, die wichtigen Gesetze existierten!

    "Auch ein Tribunus Plebis oder Quaestor hat jedoch Apparitores, die seine Anordnungen umsetzen können - Liktoren sind zwar wichtige Symbole der Amtsgewalt, doch deuten sie vielmehr auf ein Imperium hin, obwohl auch die Potestas die von mir erwähnten Rechte mit sich bringt."


    wandte Durus ein.

    "Ich kann sämtlichen Einwänden im Grunde zustimmen.


    Bei der Ordnung der Strafen halte ich durchaus eine Ordnung nach Schwere für sinnvoll. Dabei ergibt sich - wie der Einwurf von Aelius Quarto bereits andeutet - eine natürliche Einordnung der Relegatio und des Exilium zwischen Opus Publicum und Todesstrafe. Doch sollten wir zuerst die Inhalte diskutieren, ehe wir sie in eine Reihenfolge bringen.


    Bei der Defintion der Schwere von Arbeiten wäre möglicherweise ein Kommentar sinnvoll, da es kaum möglich ist, diese erschöpfend in einem Gesetzestext zu definieren. Daher würde ich den Vorschlag des Aelius Quarto aufgreifen und von 'leichter und mittelschwerer Arbeit' sprechen, zu der eine Stadt den Delinquenten heranziehen kann. Im Falle schlechter Führung könnte man hingegen 'schwere Arbeit' gestatten, sowie nächtliche Einschließung und tägliche Ankettung.


    Auch der Einwand des Flavius Furianus ist berechtigt: Ursprünglich ging ich von einer eigenen Alimentation des Delinquenten aus, möglicherweise durch seine Familie. Doch müssen wir wohl auch auf jene Rücksicht nehmen, den solches nicht möglich ist. Daher würde ich die jeweilige Stadtverwaltung zwingen, seine Strafarbeiter zu ernähren - vorzugsweise in Naturalien."


    kommentierte Durus die verschiedenen Einwände, die ihm teilweise etwas zu früh kamen, sodass er befürchtete, sie zum Ende wieder vergessen zu haben.

    Durus hatte seinen Versprecher nicht bemerkt, daher war er ein wenig verwirrt, als Quarto ihn korrigierte. Als Anwalt redete er eben fast immer über den Codex Iuridicialis.


    "Ich halte das Recht der Coercitio nicht für ein unbedeutendes Recht, daher würde ich es eher in § 35 ansiedeln, da § 37 sich eher mit Ehrenrechten beschäftigt - wobei man diese ebenfalls noch einmal genauer betrachten sollte, da die Schreiber unseres Codex Universalis dort einige Ungenauigkeiten eingebaut haben."


    erwiderte er schließlich ohne Kommentar der Verbesserung.

    "Ich gebe euch Recht, dass ein Iudex im Grunde nur der Erfüllungsgehilfe des Praetors ist, er also in seinem Auftrag urteilt. Dementsprechend ist jedoch auch das Urteil des Iudex dem eines Praetors gleichzusetzen. Demnach kann er jedoch auch ein gefälltes Urteil verbieten, denn was ist ein Urteil anderes als ein Beschluss eines Magistraten in einem bestimmten Falle, etwa mit einem Mandatum vergleichbar?


    Damit kann er das Gericht nicht zwingen seine Meinung zu ändern, doch besteht die Möglichkeit einen Beschluss gänzlich unwirksam zu machen. Allein diese - nennen wir es 'Drohung' wird die Iudices jedoch wohl zu Sorgfalt zwingen, denn immerhin möchten sie auch, dass ihr Urteil wirksam wird! Abgesehen davon kann auch ein Angeklagter während des Prozesses an die Volkstribunen appellieren, sodass diese als seine Fürsprecher den Iudices im Vorfeld explizit androhen, in bestimmten Fällen ein Veto gegen das Urteil einzulegen."


    erwiderte Durus, wobei ihm klar wurde, dass es äußerst problematisch war, die traditionellen Rechte der Magistrate genauer zu spezifizieren - zwar gab es einige geschriebene Gesetze dazu, doch vieles war nur Tradition und in bestimmten Fällen war diese Tradition wohl unklar.

    Innumeris transactis saeculis a creatione mundi, quando in princípio Deus creavit caelum et terram et hominem formavit ad imaginem suam;


    permultis etiam saeculis, ex quo post diluvium Altissimus in nubibus arcum posuerat, signum foederis et pacis;
    a migratione Abrahae, patris nostri in fide, de Ur Chaldaeorum saéculo vigésimo primo;
    ab egressu populi Israel de Aegypto, Moyse duce, saeculo decimo tértio;
    ab unctione David in regem, anno círciter millesimo;
    hebdomada sexagesima quinta, iuxta Danielis prophetiam;
    Olympiade centesima nonagesima quarta;
    ab Urbe condita anno septingentésimo quinquagesimo secundo;
    anno imperii Caesaris Octaviani Augústi quadragesimo secundo;
    toto Orbe in pace composito,
    Jesus Christus, aeternus Deus aeterníque Patris Filius, mundum volens adventu suo piissimo consecrare,
    de Spiritu Sancto conceptus, novemque post conceptionem decursis mensibus,
    in Bethlehem Iudae nascitur ex Maria Virgine factus homo:
    Nativitas Domini nostri Jesu Christi secundum carnem.


    Frohe Weihnachten und feiert schön (zumindest den 2. Feiertag ;))

    Der Tod verlor seinen Schrecken, wenn man ihn zu oft verhängte? Dieser Argumentation konnte Durus nciht folgen, vielmehr huschte sogar ein sehr, sehr kurzes Grinsen über seine Züge, ehe sie wieder ernst wurden.


    "Mein Gedanke war, die lebenslange Arbeit in den Minen als Alternative zur Todesstrafe zu bieten, zwischen denen die Richter wählen können. Denn aus den Minen kommt wohl ohnehin kaum einer zurück."

    Zitat

    Original von Manius Aurelius Orestes
    Er trat an das Brautpaar, das es sich schon auf der Kline bequem gemacht hatte, heran: "Meine besten und ehrlichen Glückwünsche, Euch beiden.", sagte er und meinte es ernst, von der Abneigung genüber Laevina war überhaupt nichts zu spüren, "Durus, wenn Du daran denken könntest, gleich wenn alle da sind und einen Becher haben, mir das Wort zu erteilen. Dann könnten wir die Sponsalia verkünden und sie gleich mit einem Trunk auf die Ehre unserer Familien verbinden.


    Nun begann das Empfangen von Glückwünschen, das Durus erst vor kurzer Zeit bei Antritt seines Consulats erlebt hatte. Damals war er wirklich glücklich gewesen, denn sein Lebensziel war erreicht worden. Nun jedoch...graute ihm schon beim ersten Gratulanten davor, sämtliche Hände zu schütteln und immer wieder seine Freude zu verkünden. Diese Ehe hatte nichts mit Liebe zu tun und war eine schlichte Notwendigkeit um Erben zu produzieren!


    "Vielen Dank, Aurelius. Danke für die Erinnerung - im Prinzip können wir diese Sache gleich erledigen - die meisten sind ja schon hier!"


    Ehe er diesen Gedanken jedoch weiter ausführen konnte, kam der Hausherr mit seiner Gattin zu ihm und gratulierte ebenfalls. Und natürlich zwang Durus sich zu einem glücklichen Lächeln und bedankte sich fleißig:


    "Vielen Dank, sowohl für die Wünsche als auch das Geschenk. Ich bin sehr gespannt, was es sein wird!"

    Der Tiberier hörte aufmerksam zu. Die Kritik des Consulars hatte Hand und Fuß - er musste sich dazu äußern. Also begann er langsam, die verschiedenen Punkte abzuarbeiten:


    "Bei Absatz (1) stimme ich Dir zu, dass mir an dieser Stelle ein Fehler unterlaufen ist. Tatsächlich wollte ich die schweren Arbeiten wie die in Steinbrüchen oder Bergwerken ausschließen, da letztere lebensgefährlich sind und in vielen Fällen kaum ein angemessenes Maß darstellen. Ebenso könnte man die Passage des Bürgerrechtsverlusts streichen, ja.


    Die Inhaftierung sollte meiner Meinung nach jedoch ebenfalls nur im Falle von Unkooperativität verhängt werden, zuerst sollte man dem Delinquenten ein gewisses Vertrauen entgegenbringen - was auch für die Stadtkassen vorteilhaft ist, da sie keine Kerkeranlagen vorhalten müssen. Zugegebenermaßen fiel es mir schwer, dieses Vorhaben in einen Gesetzestext zu gießen.


    Zuletzt sprichst Du schließlich auch die Schuldknechtschaft, die in unserem Staate eine lange Tradition hat, zwischenzeitlich jedoch durch die Lex Poetelia Papiria de nexis aufgehoben wurde. Dennoch ist es natürlich recht und billig, wenn ein Schuldner seine Schuld durch Arbeit begleicht - jedoch weiß ich nicht, wie eine solche Regelung beim Plebs ankommen würde. Möglicherweise ist es geschickter, wenn ein Schuldner seine Schuld beim Staat abarbeitet und der Staat dann den Gläubiger entschädigt - so bleibt eine Schuldknechtschaft zumindest unter Kontrolle des Staates."


    Tatsächlich war Durus ein ausdrücklicher Befürworter von Schuldknechtschaft und wusste, dass sie im ganzen Imperium auch illegal angewendet wurde. Doch andererseits wusste er, dass die Frage der Schuldknechtschaft schon zu den Ständekämpfen geführt hatte - möglicherweise war dies ein zu heißes Eisen!

    "Sollte ich dich ohne einen guten Grund in den Kerker werfen, so steht es dir natürlich frei, dich an die Volkstribune, meinen Collega oder den Kaiser zu wenden. Sie alle können ein Veto gegen eine solche Inhaftierung einlegen.


    Wie es mein Entwurf vorsieht, habe ich nur das Recht, meine Anordnungen durchzusetzen."


    meinte Durus knapp, wobei er innerlich grinsen musste als er sich vorstellte, Germanicus Sedulus einfach in den Kerker zu werfen...aber das würde wohl nicht funktionieren, denn er hatte zu viele Freunde und Bekannte, die sich für ihn an den Volkstribun wenden würden...abgesehen davon war die Vorstellung absurd, einen Mann ohne Grund zu inhaftieren.

    Imp Caes Aug C Ulpius Aelianus Valerianus - Palatium Augusti - Roma - Regio Italia - Provincia Italia


    EPISTVLA CONSVLIS
    ANTE DIEM X KAL IAN DCCCLX A.U.C.
    (23.12.2009/106 n.Chr.)


    Consul M' Tiberius Durus Imp Caes Aug C Ulpio Aeliano Valeriano s.p.d.


    Wie ich feststellte, hast Du Dich nicht zu meinem vorgeschlagenen Wahltermin geäußert, weshalb ich erneut diese Nachfrage entsende. Nachdem das Jahr inzwischen weiter fortgeschritten ist, schlage ich außerdem vor, den Wahltermin auf die ersten beiden Tage der Ludi Palatini zu verschieben, ANTE DIEM XVI KAL FEB DCCCLX A.U.C. (17.1.2010/107 n.Chr.) und ANTE DIEM XV KAL FEB DCCCLX A.U.C. (18.1.2010/107 n.Chr.). Auch sie sind Diei Comitiales, sodass eine Wahl mit den religiösen Bestimmungen vereinbar wäre.


    gez.
    M' Tiberius Durus

    "Wenn der Tribunus Plebis interveniert, wird das Urteil ausgesetzt und der Delinquent kann nicht bestraft werden. Es entspricht nicht der Tradition, dass ein Volkstribun Dinge neu verhandeln kann - nur der Kaiser.


    Allerdings könnte man die Formulierung dahingehend spezifizieren, dass ein Volkstribun Veto gegen ein konkretes Urteil einlegen kann, sodass das Gericht gezwungen ist, sich erneut zu beraten."

    Endlich war das Ritual vorbei und das Opfer begann. Die Weihe des Tieres war bereits erfolgt, sodass man direkt mit der Darbringung des Tieres beginnen konnte. Etwas stolz, für die Gesamtheit aller Latiner opfern zu dürfen, trat der Consul daher vor, geleitet von seinem Amtskollegen. Sofort eilten Diener herbei, die ihnen ihre Togae Praetextae über die Hinterkopf legten - eine Händewaschung war durch die vorhergehende Lustratio nicht erforderlich!


    Durus öffnete die Handflächen und begann das Gebet, das ihm ein Helfer einflüsterte, laut und mit getragener Stimme vorzutragen. Jedes Jahr sprach ein Consul diese Worte seit vielen hundert Jahren und Durus musste sich vorstellen, wie Männer wie Tullius Cicero, Iulius Caesar oder Cato Censorius genau an dieser Stelle gestanden hatten und die exakt gleichen Worte gesprochen hatten:


    "Iuppiter Latiaris, Schutzherr der Latiner,
    der Du seit Jahrhunderten die Staaten der Latiner einst in einem heiligen Bunde,
    der Du das Kriegsglück stets auf unsre Seite wendest und uns Ruhm und Wachstum schenkst unter Führung der Res Publica der Quiriten!


    In jedem Jahr opfern wir Dir im Namen des gesamten Bundes hier an Deiner Wohnstätte,
    die wir ehren und bewahren seit vielen Generationen, einen Stier, das Dir gefällige Opfer.
    Möge unser Volk daher in Deinem Schutze leben und blühen, mögen unsre Heere siegreich von den Schlachtfeldern ziehen und ihre Heime und Stätten wahren vor allen Feinden.
    Möge Frieden herrschen zwischen Rom und allen Latinern wie ein Leib und viele Glieder, vielgestaltig und doch eins,
    aufdass wir Dein Heiligtum auch fortan ehren und bewahren und Dir gute und gerechte Opfer darbringen zu Deinem Ruhme und unsrem Segen."


    Durus hatte die Worte fehlerlos gesprochen, nun war Vitorius Marcellus an der Reihe, der dieselben Worte sicherheitshalber etwas langsamer und leiser wiederholte. Doch auch er schaffte es zumindest, keinen Fehler zu machen. Nun waren die Opferhelfer wieder an der Reihe und zogen den Stier etwas herab, sodass es leichter war, ihn mit dem Opferhammer zu treffen.


    "Agone?"


    fragte der Opferstecher die Consuln und beide antworteten - diesmal zeitgleich mit dem entschiedenen


    "Age!"


    So schoss der Opferhammer nieder und durchbrach die Schädeldecke des gewaltigen Tieres, drang in das Gehirn ein und sorgte so dafür, dass der Stier sofort zu Boden ging, als wäre er durch die Stich des Opferstechers niedergestreckt worden. Blut floss und wurde aufgefangen.


    Es dauerte eine ganze Weile, ehe das Blut versiegte und ein weiterer Opferhelfer herantrat und den Stier öffnete. Als Durus dabei so zusah, kam ihm komischerweise der Gedanke, wie viel Blut in so einem Stier wohl steckte. Doch rasch verwarf er die Überlegungen um diese Frage, als der Haruspex herantrat und die Innereien prüfte.

    Es gab ein Projekt, das Durus ebenfalls in seinen Wahlreden angekündigt hatte, ohne dieses bisher umzusetzen - ihm hatte schlicht die Zeit gefehlt! Nun jedoch war es soweit und er trat vor den Senat:


    "Patres Conscripti,


    wie ihr euch erinnert, hatte ich angekündigt, die Rechte der Magistrate wieder zu stärken, damit das Volk wieder mehr Respekt erhält vor ihrer Würde und sie Mittel erhalten, ihre Anordnungen durchzusetzen.


    Seitdem Iunius Brutus die Könige vetrieb und die Republik aufrichtete, werden aus unseren Reihen Magistrate bestimmt und die öffentliche Gewalt innezuhaben. Dabei ist die Macht geteilt, um Missbrauch zu verhindern, doch besaß jeder Magistrat das Recht in seinem Amtsbereich Recht zu setzen - und durchzusetzen! Wozu sonst begleiten sie Liktoren mit Rutenbündeln? Sind sie nicht Zeichen ihrer Macht zu strafen?


    Doch wohin ist dieses Recht gekommen? Betrachten wir den Codex Universalis, so finden wir keinen Hinweis mehr darauf! Zwar wird ihre Kompetenz der Rechtssetzung abstrakt erwähnt, doch scheint die Durchsetzung des Rechts gänzlich auf die Cohortes Urbanae, Prätorianer und Vigiles übergegangen zu sein! Zwar bin ich froh und dankbar, dass diese Einheiten Rom zu einer sichereren Stadt machen, dennoch frage ich mich, warum ein Aedil 'das Recht [braucht], von den Cohortes Urbanae Soldaten anzufordern, die sie bei ihren Aufgaben unterstützen sollen'! Warum kann er nicht auf seine Liktoren zugreifen, um Säumige zum Zahlen zu bewegen? Ist es nicht fragwürdig, dass das Recht der Aedile Strafen zu verhängen nirgends explizit erwähnt ist, obwohl es so selbstverständlich ist, dass es niemand hinterfragt? Und warum sollte ein Consul, wenn er ein Unrecht sieht, nicht das Recht haben, sofort eine Strafe zu verhängen?


    Ich erkenne keinen Grund, sondern halte es vielmehr für notwendig und angemessen, wenn eine Magistrat, der genau zur Verwaltung der öffentlichen Gewalt gewählt wird, von dieser auch Gebrauch machen darf. Daher beantrage ich einen Zusatz zum § 35, Codex Iuridicialis, der sich mit allgemeinen Informationen zum Cursus Honorum beschäftigt:


    (5) Die Magistrate haben innerhalb ihres Amtsbereichs das Recht, ihre Anordnungen auch mit Gewalt gegen alle Einwohner der Stadt Rom durchzusetzen. Dazu dürfen sie Widersacher in Untersuchungshaft im Carcer Tullianum nehmen. Gegen derartiges Vorgehen können römische Bürger jederzeit an die Volkstribune oder den Imperator Caesar Augustus appellieren.
    (6) Um die Ordnung innerhalb der Stadt Rom aufrecht zu erhalten, sind Magistrate berechtigt, Strafgelder bis zu einer Höhe von 200 Sz. ohne gerichtlichen Beschluss zu verhängen.
    "


    Seine Rede war möglicherweise ein wenig polarisierend gewesen, doch Durus hoffte, dass alle verstanden hatten, was er meinte. Und so blickte er in die Runde.

    Nachdem sein Antrag bei der Veränderung der Instanzen bei der Abstimmung Erfolg gehabt hatte, machte sich der Consul daran, seine davon abhängigen weiteren Pläne umzusetzen.


    So stand er wieder einmal im Senat auf, um eine Rede zu halten - diesmal stand die Appellation auf der Tagesordnung:


    Senatoren!


    Ich hatte ja bereits angekündigt, dass ich vor habe, die Frage der Berufungsverfahren noch einmal zu diskutieren, da sie meiner Meinung nach nicht in der langen und erhabenen Tradition unseres ehrwürdigen Rechtssystem stehen.


    Doch warum sollte man die Paragraphen 42 und 43 abschaffen?


    Die Antwort ist leicht, selbst wenn man die Mores Maiorum beiseite lässt. Ein Iudex wird durch den Praetor eingesetzt, ein Praetor wiederum gewählt durch die besten Männer unseres Staates. Ich gehe daher nicht davon aus, dass ein Gericht fehlt - zumindest in der Regel nicht. Dennoch steht es jedem Verurteilten frei, um Berufung zu bitten, steht es ihm frei, einen Beamtenapparat der Praetoren anzustrengen, seine Bitte zu prüfen, obwohl unsere Vorväter für diesen Fall eine eigene Instanz geschaffen haben, die wir nicht vergessen sollten: Die Volkstribunen! Ihnen obliegt es, bei Entscheidungen parteiischer oder schlechter Magistrate einzuschreiten und die Rechte der Bürger zu schützen. Ihnen hinzugetreten ist schließlich auch der Kaiser, der nicht umsonst als Pater Patriae als Patron aller Bewohner des Reiches gelten kann und daher auch die Tribunicia Potestas inne hat.


    All das spricht dafür, dass es besser ist, die Gerichte zu entlasten und stattdessen jenen Institutionen die Arbeit der Prüfung von Urteilen zu überlassen, die dafür vorgesehen sind. Dementsprechend lautet mein Antrag wie folgt:


    Streichung der §§ 42.1, 43 und Ersatz des § 42 durch


    § 42 Appelatio
    (1) Gegen Urteile sämtlicher ordentlicher Gerichte kann vom Angeklagten oder Kläger an den Kaiser oder die Tribuni Plebis kraft deren tribunizischer Gewalt um Neuverhandlung appelliert werden.
    (2) Erkennen sie gravierende Formfehler oder aber haben sie begründete Bedenken an der Entscheidung, so kann der Kaiser einen Fall neu verhandeln. Die Form erfolgt dabei nach den kaiserlichen Bestimmungen.
    (3) Ist beides für ihn nicht erkennbar, so kann er die Appelatio ablehnen und bestätigt somit das verkündete Urteil.
    (4) Es steht ihm weiterhin frei das Strafmaß zwischen Freiheits- und Geldstrafe angemessen umzuwandeln.

    Durus hatte seinen Sekretär lange nicht gesehen, sodass er etwas überrascht war, ihn eines Tages wieder zu sehen - offenbar brachte er gute Neuigkeiten mit.


    "Gut - hast du sonst noch etwas herausgefunden?"


    fragte Durus weiter, als Lepidus mit seinem Bericht geendet hatte. Doch schon berichtete er über einen Duccius...Duccius - irgendwo hatte der Consul diesen Namen schon einmal gehört!


    "Er kann gern kommen - jederzeit."


    meinte er, wobei er etwas überrascht war: Ein Unbekannter, der eine solch umfassende Reform vorstellen wollte?

    "Da es keine weiteren Meldungen gibt, beantrage ich eine Abstimmung über die Einsetzung der Inquisitio mit den genannten Aufgaben."


    meinte Durus und ließ die Abstimmung vorbereiten - immerhin war er derjenige, der das Recht hatte mit dem Senat zu verhandeln und es war wirklich genügend Zeit gewesen Einwände zu äußern.