Beiträge von Manius Tiberius Durus

    Durus trat einen Schritt vor und erklärte die Abstimmung kurz:


    "Es soll abgestimmt werden über die Einsetzung einer Inquisitio Senatus zur Überprüfung der Provinzverwaltung.


    Inquisitio Senatus Administrationi Provinciarum examinandum causa
    (1) Der Senat und das Volk von Rom beauftragen die Senatoren Sp Purgitius Macer, Med Germanicus Avarus und K Annaeus Modestus mit der Einholung von Erkundigungen über die tatsächliche Belastung der Proconsules der Provinziae Populi Romani, sowie die Effektivität der Verwaltungsapparate seit der Einrichtung der Großprovinzen durch den göttlichen Traianus.
    (2) Als Inquisitor Senatus Maior wird der Praetor Urbanus Sp Purgitius Macer eingesetzt.
    (3) Die Inquisitio hat dem Senat bis spätestens Februarius DCCCLXI A.U.C. (Feb. 2010/107 n.Chr.) Bericht zu erstatten und evtl. eine Fortsetzung des Mandats zu beantragen.
    (4) Geheimhaltung erachtet der Senat nicht für notwendig.


    Darüber soll der Senat nun befinden:


    Seid Ihr für diese Inquisitio, so stimmt mit ja [ :dafuer:],
    seid Ihr dagegen, so stimmt mit nein [ :dagegen:]"


    Sim-Off:


    Anwesende stimmberechtigte Senatoren


    Spurius Purgitius Macer
    Medicus Germanicus Avarus
    Gaius Octavius Victor
    Marcus Octavius Maximus
    Manius Tiberius Durus
    Herius Claudius Menecrates
    Titus Helvetius Geminus
    Lucius Aelius Quarto
    Potitus Vescularius Salinator
    Marcus Aurelius Corvinus
    Quintus Germanicus Sedulus
    Kaeso Annaeus Modestus
    Marcus Decimus Livianus
    Lucius Flavius Furianus
    Marcus Vinicius Lucianus
    Lucius Annaeus Florus
    Manius Flavius Gracchus
    Titus Aurelius Ursus
    Publius Matinius Agrippa



    Abwesende stimmberechtigte Senatoren


    Quintus Tiberius Vitamalacus
    Marcus Vinicius Hungaricus



    19 von 21 Vollsenatoren sind anwesend.
    Damit ist der Senat beschlussfähig.


    Die Abstimmung endet am "dritten Weihnachtsfeiertag", den 27.12.,
    oder vorher, wenn alle anwesenden und stimmberechtigten Senatoren ihre Stimme abgegeben haben.

    Obwohl Quarto dagegen votierte, stellte Durus erleichtert fest, dass die Mehrheit der Senatoren seinen Antrag unterstützte, was ihm durch die Notiz des Senatsschreibers bestätigt wurde. Somit meinte er knapp


    "Ich stelle fest: Der Antrag wurde mit einer Mehrheit von fünfundsiebzig Prozent der Stimmen angenommen. Die Abstimmung ist geschlossen."



    ABSTIMMUNG
    DECRETUM SENATUS



    Die laufende Abstimmung ist beendet.


    Nach Abstimmung ist das Decretum Senatus:
    angenommen


    Die laut CODEX UNIVERSALIS nötige Mehrheit
    von 60% des Senates wurde also erreicht.


    Somit tritt das Decretum Senatus in Kraft.


    gez. Manius Tiberius Durus
    ------------------------------ Consul -----------------------------


    DECRETUM SENATUS


    Der Senat von Rom hat beschlossen den
    CODEX IURIDICIALIS
    wie folgt zu ändern:


    Neugefasst wird:
    § 2 Iudicium Privatum
    (1) Dem Iudicium Privatum sitzt ein vom zuständigen Praetor eingesetzter Iudex vor, wozu auch ein amtierender Praetor zugelassen ist.
    (2) Den Iudex bestimmt der Praetor Urbanus bei Fällen zwischen Römischen Bürgern, bei solchen mit Beteiligung von Peregrini ist der Praetor Peregrinus berechtigt, einen Iudex einzusetzen.


    § 3 Iudicium Publicum
    (1) Dem Iudicium Publicum sitzen drei vom zuständigen Praetor bestimmte Iudices vor, wozu auch die amtierenden Praetoren zugelassen sind.
    (2) Die Verhandlungen führt ein vom zuständigen Praetor bestimmter Iudex Prior, wozu auch ein amtierender Praetor zugelassen ist.
    (3) Die Iudices und den Iudex Prior bestimmt der Praetor Urbanus bei Fällen zwischen Römischen Bürgern, bei solchen mit Beteiligung von Peregrini ist der Praetor Peregrinus hierzu berechtigt.
    (4) Das Urteil wird von allen Iudices in Einvernehmen gefasst, erstellt und vom Iudex Prior verkündet. Sollte diese Einvernehmlichkeit nicht herstellbar sein, so entscheidet die einfache Mehrheit. Eine Enthaltung ist nicht möglich.


    § 4 Iudicia Extraordinaria
    (1) Die Coercitio Extraordinaria des Kaisers wird entsprechend den Bestimmungen des Kaisers durchgeführt. Iudex ist ein oder mehrere vom Imperator Caesar Augustus eingesetzte Iudices, gegebenenfalls auch der Imperator Caesar Augustus selbst.
    (2) Wird der Senat als Gericht angerufen, sitzen ihm die Consuln oder in deren Vertretung die Praetoren vor. Die Urteilsfindung erfolgt durch die Consuln, ihre Ratifizierung durch Abstimmung des Plenums.


    § 19 Sachliche Zuständigkeit
    (1) Bei Verhandlungen über Verbrechen und Schwerverbrechen ist das Iudicium Publicum sachlich zuständig.
    (2) Bei allen anderen Delikten ist das Iudicium Privatum sachlich zuständig.
    (3) Bei Delikten von besonderem öffentlichen Interesse ist der Kaiser berechtigt, die Verhandlung kraft seiner Coercitio Extraordinaria an sich zu ziehen.



    gez.
    Manius Tiberius Durus



    ANTE DIEM XII KAL IAN DCCCLX A.U.C.
    (21.12.2009/106 n.Chr.)


    Der Tiberier blickte angespannt auf den Haruspex, er fühlte, wie eine der zahlreichen Schweißperlen auf seiner Stirn voll genug wurde und seinen Weg in die ein wenig zurechtgezupften Augenbrauen des Consuls antrat. Dann endlich war er zufrieden - Litatio!


    Wie bereits bei der Eingeweideschau am Morgen, so fiel der Stress auch diesmal unmittelbar von Durus ab und er lächelte erleichtert, obwohl er sich natürlich im Klaren war, dass das Opfer noch nicht beendet war. Doch die Ähren, die man nun Pilumnus und Picumnus opferte, würden wohl kaum auf der Stelle verfaulen, weil die Götter sie verschmähten.


    Und so konnte er ein wenig leiser als zuvor ein weiteres Gebet sprechen, während Sklaven sich bereits daran machten, das leblose Tier in die Küche zu schaffen um es dem Hochzeitsmahl anzugliedern:


    "O Pilumnus und Picumnus, einige Brüder, Spender der Fruchtbarkeit!
    Ich, der ich Euch stets gute Opfer gegeben und mich dankbar erwiesen habe, bitte Euch:
    Schenkt meiner Ehe Kinder und bewahrt sie vor Unheil, aufdass sie wachsen und gedeihen.
    Als Dank nehmt hin diese Früchte des Feldes, die ich zu Euren Ehren darbringe!"


    Gleichzeitig legte er aus einer goldenen Schale Ähren auf den Foculus und brachte sie damit den göttlichen Brüdern dar, sodass auch sie für die Ehe zufriedengestellt waren.


    Nun konnte das Mahl folgen, das im Triclinium abgehalten werden sollte. Daher wandte sich Durus nach rechts, drehte sich jedoch gleich so weit, dass sein Antlitz der Festgemeinde zugewandt war. Noch immer mit glänzendem Gesicht (vom Schweiß der Nervosität und Angst), doch mit einem entspannten Lächeln meinte er


    "Die Ehe ist geschlossen, daher bitte ich euch: Seid unsere Gäste im Hause meiner Gattin und folgt mir ins Triclinium!"


    Damit ging er voraus in dasjenige Speisezimmer, das man in den Vorabsprachen für das Festmahl bestimmt hatte...

    Das große Triclinium, in dem das Hochzeitsmahl stattfinden sollte, war ähnlich wie das Atrium aufwändig geschmückt worden, sodass die Wände von roten, blauen und goldenen Bannern strahlten. Durus betrat als erster den Raum und Sklaven reichten ihm sofort einen Becher Mulsum.


    Natürlich lag das Hochzeitspaar, wie auch der "Braut-Vater" (vielmehr war es wohl der Braut-Tutor) und die angesehnsten Gäste auf der zentralen Klinen-Gruppe, auf die der Consul nun zusteuerte und es sich bequem machte. Nun würde zuerst eine lange Zeit der Entspannung folgen, ehe weitere Rituale bei der Ankunft in seinem Hause zu vollziehen waren.


    Auch die Gäste konnten sich auf die freien Liegegruppen postieren, wobei auch sie bereits als Appetit-Anreger einen Becher mit Honigwein in die Hand gedrückt bekamen.

    Wieder einmal trat der Consul vor die versammelten Senatoren und diesmal stand eine neue, etwas umfassendere Gesetzesreform auf der Tagesordnung. Durus hatte sich die Strafen des Codex Iuridicialis zur Brust genommen:


    "Patres Conscripti,


    nicht nur das System der Instanzen unseres Rechtssystems bedarf einer Neubewertung, sondern auch die Strafen, die der Codex Iuridicialis. Zu oft ist dort von einer Freiheitsstrafe die Rede - das Mamertinum ist jedoch nicht darauf ausgelegt, Unmengen an Gefangenen zu bewahren wie auch die anderen Gefängnisse, in denen Verbrecher versorgt werden müssen, aber keinen Nutzen für die Allgemeinheit erbringen. Deshalb möchte ich mich auch hier auf eine alte Regelung rückbesinnen: Das Opus Publicum.


    Dessen Platz sehe ich im § 52 und 54, der sich mit Freiheitsstrafen befasst:


    § 52 Opus Publicum
    (1) Für das Opus Publicum hat das Gericht eine Stadt des Imperium Romanum festzulegen, in der der Delinquent von der Stadtverwaltung zu jeder Art von Arbeit herangezogen werden kann. Sie ist zeitlich befristet und nicht mit einem Verlust der Bürgerrechte verbunden.
    (2) Für den Delinquenten besteht keinerlei Anspruch auf Bezahlung.
    (3) Verlässt der Verurteilte die Stadt, der er zum Opus Publicum zugeteilt ist oder zeigt kein Engagement, so ist es gestattet, ihn wie einen Sklaven zu schwerer Arbeit heranzuziehen.


    § 54 Ersatzfreiheitsstrafe
    (1) An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt das Opus Publicum.
    (2) Für diese hat die zuständige Stadt täglich 2 Sesterzen an den Empfänger der Geldstrafe zu entrichten. Der Delinquent ist so lange zu Opera Publica heranzuziehen, bis die Stadt die Schuld abgegolten hat.
    (3) Eine Ersatzfreiheitsstrafe kann nicht in eine Relegatio umgewandelt werden.


    Damit wären wir auch schon bei der Relegatio und dem Exilium. Auch hier möchte ich eine kleine Änderung vorschlagen. Bisher wollte das Gesetz jeden Verurteilten außerhalb des Imperium Romanum wissen. Doch ist es meiner Meinung nach eine ebenso harte Strafe, die dazu noch den Prinzipien unserer Ahnen entspricht, lediglich einen bestimmten Punkt festzulegen - etwa die Baleares oder ähnliche etwas entlegene Räume unseres Imperiums.


    Da ich es schließlich nicht für sinnvoll halte, einen angesehenen Mann zum Opus Publicum heranzuziehen - er wäre vermutlich ohnehin nicht für einfache Arbeiten zu gebrauchen - würde ich dem Richter auch die Möglichkeit geben, eine solche in eine Relegatio umzuwandeln.


    § 52.1 Relegatio und Exilium
    (1) Die Relegatio ist eine zeitige Verbannung. Das Mindestmaß der Relegatio beträgt 1 Jahr. Den Ort der Verbannung im Rahmen einer Relegatio bestimmt das Gericht. In der Zeit seiner Relegatio darf der Verbannte weder für ein öffentliches Amt kandieren, noch kann er in ein solches gewählt werden.
    (2) Das Exilium ist eine lebenslängliche Verbannung an einen gerichtlich bestimmten Ort, verbunden mit dem unbefristeten Verlust aller römischen Bürgerrechte. Wer sich der Anordnung zum Verlassen des Imperium Romanum widersetzt, oder ohne vorhergehende Begnadigung durch den Imperator Caesar Augustus zurückkehrt, wird mit dem Tode bestraft.
    (3) Für eine Verurteilung zu Opus Publicum kann ersatzweise eine Relegatio gleicher Dauer angeordnet werden.


    Als letzte und endgültigste Strafe haben wir schließlich die Todesstrafe zu betrachten. Auch hier habe ich darüber nachgedacht, wie der Delinquent dem Staat und damit der Allgemeinheit Nutzen bringen kann: Auch hier brachten die Ahnen mir die entscheidende Idee! Anstatt einen Verbrecher hinzurichten kann man ihn ebenso in ein Bergwerk oder einen Steinbruch stecken, wo er gemeinsam mit den staatlichen Sklaven sein Dasein fristet und in absehbarer Zeit ohnehin stirbt - vorher jedoch Nutzen für alle erbringt.


    § 55 Todesstrafe
    (1) Die Todesstrafe kann nur in Fällen verhängt werden, in denen sie ausdrücklich gesetzlich zulässig ist.
    (2) Die Art der Vollstreckung bestimmt das Gericht. Es kann die Strafe auch in lebenslange Sklaverei in staatlichen Bergwerken oder Steinbrüchen umwandeln.


    Schließlich halte ich es noch für sinnvoll, eine Umwandlung der Todesstrafe in ein Exil vorzusehen, gerade für verdiente Mitglieder unserer Gesellschaft. Zum Dank für ihren Einsatz oder aus Respekt vor ihrer noblen Abkunft schlage ich daher vor, ihnen eine solche Möglichkeit zu bieten:


    (3) Angehörigen des Ordo Senatorius, Equites und Decuriones ist es gestattet, statt einer Todesstrafe das Exilium zu wählen. In diesem Fall fällt ihr gesamtes Vermögen der Staatskasse zu.


    Dies sind zahlreiche Änderung, die zweifelsohne einer längeren Debatte bedürfen, dennoch muss sie geführt werden um zu sichern, dass unser Rechtssystem auch weiterhin das beste und gerechteste der Welt sei."

    "Die Absolvierung eines Cursus Continuus ist Voraussetzung für die Kandidatur zum Quaestor. Dass man dann immer noch gewählt werden muss, vergessen die Senatoren leider."


    meinte Durus knapp und fragte sich, warum Septima gerne frevelhafte Senatoren kennen lernen wollte. Er zumindest wünschte sich, Avarus niemals kennen gelernt zu haben!


    "Was soll ich weiter erzählen? Ich habe eigentlich alles Wichtige gesagt!"

    "Das ist korrekt, wenn es möglicherweise in manchen Fällen sicherer ist, sich auf sich selbst zu verlassen.."


    meinte Durus nur knapp zu dem Kommentar.


    "Wenn die Inquisitio früher zu einem Ergebnis kommt, kann sie ja früher berichten. Wärst du bereit, das Amt des Inquisitor Maior zu übernehmen, Purgitius?"

    Langsam zog Durus seine Hand zurück, als Albina das Band wieder gelöst hatte. Nun war das Opfer an der Reihe - eine Zeremonie, in der er wesentlich sicherer war! Dafür wurden auch rasch alle Vorbereitungen getroffen: Die Sklaven brachten einen Foculus herbei, auf dem das Voropfer stattfinden sollte, außerdem wurde auch das Schwein bereits hereingeführt, das als Opfergabe fungieren sollte. Da er sich noch an Albinas Hochzeit erinnerte, hatte er beschlossen, diesmal etwas weniger Opium einzusetzen - dafür wirkte das Tier nun etwas nervös und blickte verängstigt um sich. Fast mochte der Tiberier glauben, dass das Tier so intelligent war zu verstehen, was mit ihm geschehen sollte! Doch der Sklave hielt es fest an der Leine - es würde nicht auskommen!


    Nun trat auch der Herold (es handelte sich übrigens um den Amts-Herold des Consuls) vor, der Aufmerksamkeit erbitten sollte - was er auch prompt tat:


    "Favete linguis!"


    Dann kamen auch schon Sklaven herbei um die Anwesenden mit Wasser zu besprengen und somit rituell zu reinigen, während ein Sklave mit einer Wasserschale an den Opferherrn - Durus - herantrat und ihm die Hände wusch. Während das kühle Wasser über seine Hände lief, murmelte Durus das Reinigungsgebet, das er schon so oft gesprochen hatte. Heute würde er zweifelsohne noch so unrein werden, dass er kein Opfer mehr durchführen konnte (denn Sexualität führte selbstverständlich zu Unreinheit!).


    "Vater Ianus, wir bringen dir Wein und Weihrauch dar. Lass ihn wie unsere Gebete zum Himmel steigen und die Götter erfreuen!"


    sprach er schließlich das erste Opfergebet, das sich traditionell an Ianus, den Mittler zwischen Menschen und Göttern richtete. Natürlich musste das Opfer auch ausgeführt werden und so nahm der Tiberier die Patera mit dem Wein und goss sie in den Foculus, sodass es laut zischte. Dann wurden ein paar Weihrauchkörner hinzugefügt und der Dampf entwickelte den wohlriechenden, dem Tiberier so vertrauten Duft. Ja, er vergaß fast, dass dies nicht irgendein Staatsopfer, sondern das Opfer zu seiner eigenen Hochzeit war!


    Nun erfolgte die Weihe des Schweines, das fast zu dem Pontifex gezerrt werden musste. Als der Wein für die Weihe die Stirn des Tieres berührte, quiekte es erschreckt auf und wurde noch nervöser - wie auch Durus. Es war ein schlechtes Zeichen, wenn ein Opfertier panisch wurde! Schlimmstenfalls musste das Opfer sogar wiederholt werden! Doch er durfte sich nicht aus dem Konzept bringen lassen! So atmete er tief durch, rieb die Mola Salsa ebenfalls über das Tier und trat zurück, sodass der Opfermetzger herantreten konnte.


    Der Anblick des Messers ließ das Schwein noch hektischer werden - ein Sklave trat heran um das Tier etwas zu fixieren, doch Durus musste laut sprechen um das Quieken des Tieres zu übertönen:


    "O Iuno, Schutzherrin der Ehe,
    die Du Familien bewahrst und segnest und in Treue verbindest.


    O Ceres und Tellus, die Ihr die Felder reifen lasst und die Herden vermehrt!


    Ich, der ich Euch stets gute Opfer gegeben und mich dankbar erwiesen habe, bitte Euch: Segnet diese Ehe mit der mir Gegebenen! Schenkt ihr Fruchtbarkeit und lasst aus ihr Erben hervorgehen, aufdass mein Andenken gewahrt bleibe!


    Als Dank nehmt hin dieses makellose Schwein, das ich zu Euren Ehren darbringe!"


    Durus spürte, wie sein Hals ein wenig enger wurde, als er sah, wie das blöde Schwein sich wehrte. So räusperte er sich nach dem Opfer und wünschte sich einen Schluck Wasser herbei. Ausgerechnet heute musste er so viel Pech mit dem Tier haben! Er würde dem zuständigen Einkäufer die Haut abziehen lassen - bei lebendigem Leibe!


    Glücklicherweise hatte der Opfermetzger das Tier bereits gepackt und hielt mit größter Mühe das Tier fest, während er mit dem Messer ausholte. Und kaum hatte er das


    "Agone?"


    hervorgebracht, befahl Durus auch schon überhastet und bestimmt die Bestätigung


    "Age!"


    Ein letztes Mal schrie das Tier auf, als die Klinge in die Kehle fuhr und ein Schwall von Blut hervortrat. Durus sah die Panik in den Augen des Tieres, die langsam erstarben - immerhin war viel Blut gespritzt, was ebenfalls ein gutes Zeichen war! Das Zucken hörte ebenfalls ziemlich bald auf und man konnte beginnen, das Tier aufzubrechen.


    Es dauerte nicht lange und die Vitalia waren entnommen. Doch die große Prüfung stand noch bevor: Appius Tarquitius Caecina war hier, folglich oblag ihm auch die Kontrolle der Annahme des Opfers. Und er war leider unbestechlich!


    Inständig hoffte Durus, dass die Nervosität eines Opfertiers vor dem Opfer nicht in manchen Fällen Auswirkungen auf dessen Organe hatte! Natürlich hatte er so etwas schon bei anderen Opfergelegenheiten erlebt, doch hatte er dort zur Sicherheit nicht so genau hingesehen...der Haruspex Primus hingegen sah sicherlich sehr genau hin!

    Durus trat einen Schritt vor und erklärte die Abstimmung kurz:


    "Es soll abgestimmt werden über die Änderung des Subpars Prima - Instanzen des Codex Iuridicialis:


    § 2 Iudicium Privatum
    (1) Dem Iudicium Privatum sitzt ein vom zuständigen Praetor eingesetzter Iudex vor, wozu auch ein amtierender Praetor zugelassen ist.
    (2) Den Iudex bestimmt der Praetor Urbanus bei Fällen zwischen Römischen Bürgern, bei solchen mit Beteiligung von Peregrini ist der Praetor Peregrinus berechtigt, einen Iudex einzusetzen.


    § 3 Iudicium Publicum
    (1) Dem Iudicium Publicum sitzen drei vom zuständigen Praetor bestimmte Iudices vor, wozu auch die amtierenden Praetoren zugelassen sind.
    (2) Die Verhandlungen führt ein vom zuständigen Praetor bestimmter Iudex Prior, wozu auch ein amtierender Praetor zugelassen ist.
    (3) Die Iudices und den Iudex Prior bestimmt der Praetor Urbanus bei Fällen zwischen Römischen Bürgern, bei solchen mit Beteiligung von Peregrini ist der Praetor Peregrinus hierzu berechtigt.
    (4) Das Urteil wird von allen Iudices in Einvernehmen gefasst, erstellt und vom Iudex Prior verkündet. Sollte diese Einvernehmlichkeit nicht herstellbar sein, so entscheidet die einfache Mehrheit. Eine Enthaltung ist nicht möglich.


    § 4 Iudicia Extraordinaria
    (1) Die Coercitio Extraordinaria des Kaisers wird entsprechend den Bestimmungen des Kaisers durchgeführt. Iudex ist ein oder mehrere vom Imperator Caesar Augustus eingesetzte Iudices, gegebenenfalls auch der Imperator Caesar Augustus selbst.
    (2) Wird der Senat als Gericht angerufen, sitzen ihm die Consuln oder in deren Vertretung die Praetoren vor. Die Urteilsfindung erfolgt durch die Consuln, ihre Ratifizierung durch Abstimmung des Plenums.


    Darüber hinaus über den Änderungsantrag zu § 19 des Codex Iuridicialis:


    § 19 Sachliche Zuständigkeit
    (1) Bei Verhandlungen über Verbrechen und Schwerverbrechen ist das Iudicium Publicum sachlich zuständig.
    (2) Bei allen anderen Delikten ist das Iudicium Privatum sachlich zuständig.
    (3) Bei Delikten von besonderem öffentlichen Interesse ist der Kaiser berechtigt, die Verhandlung kraft seiner Coercitio Extraordinaria an sich zu ziehen.


    Darüber soll der Senat nun befinden:


    Seid Ihr für diese Änderung, so stimmt mit ja [ :dafuer:],
    seid Ihr dagegen, so stimmt mit nein [ :dagegen:]"


    Sim-Off:


    Anwesende stimmberechtigte Senatoren


    Spurius Purgitius Macer
    Medicus Germanicus Avarus
    Gaius Octavius Victor
    Marcus Octavius Maximus
    Manius Tiberius Durus
    Herius Claudius Menecrates
    Titus Helvetius Geminus
    Lucius Aelius Quarto
    Potitus Vescularius Salinator
    Marcus Aurelius Corvinus
    Quintus Germanicus Sedulus
    Kaeso Annaeus Modestus
    Marcus Decimus Livianus
    Lucius Flavius Furianus
    Marcus Vinicius Lucianus
    Lucius Annaeus Florus
    Manius Flavius Gracchus
    Titus Aurelius Ursus
    Publius Matinius Agrippa



    Abwesende stimmberechtigte Senatoren


    Quintus Tiberius Vitamalacus
    Marcus Vinicius Hungaricus



    19 von 21 Vollsenatoren sind anwesend.
    Damit ist der Senat beschlussfähig.


    Die Abstimmung endet am Sonntag, den 20.12.,
    oder vorher, wenn alle anwesenden und stimmberechtigten Senatoren ihre Stimme abgegeben haben.

    Durus hätte wohl fast das Gesicht verzogen, als auch Germanicus Avarus sich zur Wahl stellte. Leider gab es sonst wohl keine Kandidaten, weshalb die Chancen gut standen, dass er gewählt wurde. Damit wiederum war diese Inquisitio für Durus gestorben - er hatte weder Zeit, noch Lust, sich mit seinem Erzfeind herumzuärgern.


    "Damit hätten wir ausreichend Kandidaten. Wenn im Laufe der Debatte noch ein weiterer unter uns sich zu einer Kandidatur durchringen kann, möge er sich melden.


    Gemäß dem Senatus Consultum zu den Inquisitiones muss ein Inquisitor Senatus Maior bestimmt werden, die Aufgabe genau definiert werden und eine Zeit für die Lösung der Aufgabe angesetzt werden. Eine Geheimhaltung ist meines Erachtens nach nicht notwendig.


    Als Inquisitor Maior würde ich, soweit er die Mehrheit der Stimmen erhält, den Praetor Urbanus als ranghöchsten der bisherigen Kandidaten vorschlagen.


    Die Aufgabe sollte die Einholung von Erkundigungen über die tatsächliche Belastung der Proconsules der Provinzen unter unserer Verwaltung sein, sowie die Effektivität der Verwaltungsapparate seit der Provinzreform. Für diese umfassende Aufgabe würde ich zumindest die Zeit bis zu den nächsten Wahlen veranschlagen, da Kontakt mit verschiedenen Statthaltern herzustellen ist und die Berichte genau auszuwerten sind, möglicherweise auch Inspektionsreisen in die betreffenden Gebiete vonnöten werden."


    erklärte der Consul seine Haltung zu den verschiedenen Formalia.

    :dafuer:


    Durus blickte in die Runde, ein Senatsschreiber notierte die Anzahl der jeweiligen Vota. Dann gab auch der Consul selbst seine Stimme ab und bestärkte damit die Entscheidung, das er visuell wahrgenommen hatte. Dennoch blickte er auf die Notiz, die ihm ein Schreiber reichte, ehe er verkündete:


    "Ich stelle fest: Der Antrag wurde mit einer Mehrheit von siebzig Prozent der Stimmen angenommen. Die Abstimmung ist geschlossen."



    ABSTIMMUNG
    DECRETUM SENATUS



    Die laufende Abstimmung ist beendet.


    Nach Abstimmung ist das Decretum Senatus:
    angenommen


    Die laut CODEX UNIVERSALIS nötige Mehrheit
    von 60% des Senates wurde also erreicht.


    Somit tritt das Decretum Senatus in Kraft.


    gez. Manius Tiberius Durus
    ------------------------------ Consul -----------------------------


    In Kürze würden die Schreiber des Senates dieses Ergebnis auf dem Forum veröffentlichen.


    DECRETUM SENATUS


    Der Senat von Rom hat beschlossen die
    LEX SCHOLAE ATHENIENSIS
    wie folgt zu ändern:


    Neugefasst wird:
    § 3 Cursus Continuus
    (1) Ein Cursus Continuus (CC) ist ein weiterführender Kurs, der sich mit einem ausgewählten Thema beschäftigt.
    (2) Voraussetzung für die Teilnahme ist die bestandene Prüfung zum CRV.
    (3) Eine einmalige Studiengebühr in Höhe von 500 Sz ist zu leisten. Sie berechtigt zum Besuch auch aller zukünftigen weiterführenden Kurse. Der Betrag ist auf das Konto der Schola zu überweisen, erst nach Eingang der Gebühr auf dem Konto ist die Anmeldung vollständig.
    (4) Bei jedem CC haben die Kandidaten maximal 3 Möglichkeiten für einen Antritt. Wird der Kurs beim dritten Antritt nicht positiv abgelegt, so steht dieser Kurs dem Kandidaten nicht mehr zur Verfügung.
    (5) Mit dem Bestehen erwirbt ein römischer Bürger das passive Wahlrecht für die Ämter des Cursus Honorum über dem Quaestor.
    (6) Neben der Schola Atheniensis ist das Museion in Alexandria berechtigt derartige CC durchzuführen



    gez.
    Manius Tiberius Durus



    ANTE DIEM XIX KAL IAN DCCCLX A.U.C.
    (14.12.2009/106 n.Chr.)


    "Bitte, bitte."


    erwiderte Durus die überschwänglichen Dankesbekundungen, dann überlegte er, ob er seine Empfehlung sofort ausstellen sollte oder sie lieber per Post zukommen ließ - letzteres war wohl praktischer, da er ja leider noch einige Verwaltungsaufgaben zu erfüllen hatte.


    "Ich werde dir einen Brief zukommen lassen, in dem ich dich Opimius Naso anempfehle."


    meinte er daher knapp und wartete, ob es weitere Anliegen gab, die Piso vorzutragen gedachte.

    Die Worte waren leere Worthülsen, dennoch konnte es fast das steinerne Herz des Tiberiers berühren, wie das Mädchen so sprach. Fast fühlte er sich wie ein liebender Ehemann, obwohl seine Gattin wohl eher seine Tochter sein konnte. Aber die Aufgaben eines Vaters und eines Gatten waren ja in gewisser Weise ähnlich...


    Kaum hatte sie geendet, spürte er einen etwas festeren Druck, der wohl eine Art Bestätigung sein sollte. Nun sprach er die traditionellen Worte.


    "Ich will dich, Aurelia Laevina, vor den Augen dieser Zeugen heiraten. Dich will ich ernähren, dich treu und freudig führen."


    Als Mann oblag ihm eindeutig der aktivere Part der Ehe, dementsprechend waren auch seine Worte. Dann war die Zeremonie vorbei (würde wohl jedoch nicht die letzte bleiben). Albina wurde nun das Band wieder lösen, dann konnten die Opfer erfolgen.

    "Gemäß unserer Richtlinien sollte ein weiterer Senator der Inquisitio beitreten."


    bemerkte der Consul, der sich nicht ganz sicher war, ob er selbst sich an dieser Inquisitio beteiligen sollte - vorerst wollte er abwarten, ob es weitere Interessenten gab. Sicherlich gab es sie!