Beiträge von Marcus Decius


    Hafenverordnung



    §1 [Geltungsbereich, Hafenverwaltung]
    (1) Diese Verordnung gilt für den gesamten Hafen von Ostia. Sie wurde von der Hafenverwaltung in Ostia erstellt.
    (2) Die Hafenverwaltung liegt bei dem amtierenden Praefectus Portuensis der Provinz Italia. Wenn diese Stelle unbesetzt ist, geht sie auf die Stadtverwaltung der Stadt Ostia über.



    §2 [Einlaufen]
    Im Hafen können maximal 200 Schiffe einlaufen. Nicht einlaufen dürfen Schiffe, die


    1. in ihren Abmessungen zu groß für den Hafen sind.
    2. zu sinken drohen.
    3. brennen.
    4. mit einer schwer ansteckenden Krankheit beladen sind.
    5. ein Hafenverbot von der Hafenverwaltung erhalten haben.



    §3 [Liegeplätze, Zuweisung von Liegeplätzen]
    (1) Der Hafen besitzt 10 Liegeplätze.
    (2) Auf Verlangen der Hafenverwaltung sind bestimmte Liegeplätze einzunehmen oder zu verlassen. Zugewiesene Liegeplätze dürfen nicht ohne Erlaubnis der Hafenverwaltung gewechselt werden.



    §4 [Betreten eines Schiffes]
    Der Hafenverwaltung muss jederzeit gestattet sein, Schiffe ungehindert zu betreten, zu besichtigen und zu durchsuchen.



    §5 [Aufenthaltsbeschränkung]
    Die Hafenverwaltung kann eine zeitliche Beschränkung des Aufenthalts eines oder mehrerer Schiffe anordnen.



    §6 [Hafenverbot]
    Ein Verbot zum Einlaufen eines Schiffes kann die Hafenverwaltung aussprechen, wenn gegen die Hafenverordnung verstoßen wurde oder die Sicherheit des Hafens oder der Stadt Ostia gefährdet ist.



    §7 [Sperrung des Hafens]
    Die Hafenverwaltung behält sich das Recht vor, den Hafen jederzeit schließen zu lassen.



    §8 [Inkrafttreten]
    Die Hafenverordnung tritt ab dem Tag ihrer Verkündung in Kraft.




    http://mitglied.lycos.de/fcsauftirol/hpbimg/Siegel-Ostia.gif gez. Die Hafenverwaltung


    Bericht aus der Regio Italia



    Curia Italica
    ANTE DIEM XVII KAL MAI DCCCLVI A.U.C.
    (15.4.2006/103 n.Chr.)
    Der Peregrinus Marcus Decius wird zum Scriba Regionalis ernannt und ersetzt Tiberia Honoria, die in den Cursus Honorum wechselt.


    ANTE DIEM VII KAL MAI DCCCLVI A.U.C.
    (25.4.2006/103 n.Chr.)
    Die bisherige Scriba Helvetia Fabia wird zur Magistra Scriniorum ernannt.



    Ostia
    ANTE DIEM VI KAL MAI DCCCLVI A.U.C.
    (26.4.2006/103 n.Chr.)
    Der Scriba Regionalis Marcus Decius wird aufgrund der Abwesenheit des Duumvirs mit der Verwaltung der Stadtverwaltung betraut.


    Mantua
    ANTE DIEM XVIII KAL MAI DCCCLVI A.U.C.
    (14.4.2006/103 n.Chr.)
    Quintus Didius Albinus wird zum Scriba der Stadt ernannt.


    Der Bau des Theaters schreitet voran. Das Fundament ist gelegt und der Bau gewinnt an Höhe.


    ANTE DIEM IV KAL MAI DCCCLVI A.U.C.
    (28.4.2006/103 n.Chr.)
    Die Ludi Floralis werden in Anwesenheit des Kaisers begangen.


    Misenum
    ANTE DIEM XV KAL MAI DCCCLVI A.U.C.
    (17.4.2006/103 n.Chr.)
    Manius Tiberius Durus wird zum Magistratus ernannt.


    Das Villenviertel nimmt Formen an. Die Rodungsarbeiten am Baugebiet sind bereits beendet.

    Mit schnellen Schritten erreichte Decius sein Officium. Er setzte sich an seinen Schreibtisch und rief einen Scriba zu sich.


    "Absofort ist Dein Arbeitsplatz in der Hafenverwaltung. Wenn ein Praefectus für den Hafen gefunden wird, wirst Du ihm zur Seite stehen. Solange führst Du dort die Verwaltung. Achja, und nimm Dir Tücher mit. Es ist recht staubig dort."

    Stadtordnung:



    Benutzungsbeschränkungen von Straßen und öffentlichen Plätzen:


    Jeder hat sich auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen so zu verhalten, daß andere Personen dadurch nicht gefährdet, belästigt oder in der Benutzung nicht beeinträchtigt oder behindert werden. Insbesondere ist es ohne Genehmigung der Stadt nicht gestattet:


    Baustoffe, Schüttgüter und andere Materialien im öffentlichen Straßenraum öffentlich zu lagern.


    zu lagern oder zu nächtigen, Zelte o.ä. zum dauernden Aufenthalt oder zum dauernden Wohnen zu benutzen


    Grundsätzlich untersagt wird:


    öffentlich die Notdurft zu verrichten,


    in belästigender Weise zu betteln,


    andere durch trunkenheits-, rauschbedingtes oder ähnliches Verhalten zu belästigen oder zu behindern,


    den im Haushalt anfallenden Müll auf der Straße zu entsorgen.



    Baden im Freien


    Das Baden in öffentlichen Gewässern, Wasserbecken und Brunnen ist verboten, sofern keine anderen Regelungen getroffen werden.


    Lärmverhütung


    Zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang sind die Ruhezeiten einzuhalten und die Straßen nur nach behördlicher Genehmigung der Vigiles Ostia zu passieren.


    Anschlagswesen/Plakatieren


    Das unbefugte Bekleben, Bemalen, Beschreiben sowie das Beschmieren von Gebäuden, Denkmälern, Mauern, Einfriedungen, Toren, Brücken, Bänken, Straßen, Brunnen, Bäumen und dergleichen ist verboten. Ebenfalls ist es untersagt, Hinweis- oder Werbetafeln ohne Genehmigung an öffentlichen Einrichtungen anzubringen.
    Es besteht die Möglichkeit, Anschläge nach vorheriger behördlicher Genehmigung am Stadteigenen Anschlagsbrett auf dem Forum und vor dem Theater zu veröffentlichen.


    Ausnahme und Befreiung


    Ausnahmen und Befreiungen von den Vorschriften der Stadtordnung sind im Einvernehmen mit der Stadt Ostia, vertreten durch den Duumviren zulässig. Ausnahmen sind schriftlich beim Magistrat zu beantragen.


    Ordnungswidrigkeiten


    Ein Verstoß gegen die Stadtordnung zieht ein Ordnungsgeld an die Stadtkasse beim 1. Verstoß in Höhe von 150 Sesterzen, beim 2. von 250 Sesterzen und beim 3. von 500 Sesterzen nach sich. Ab dem 4.Verstoß wird dem Betreffenden die Aufenthaltserlaubnis auf dem Stadtgebiet entzogen. Ausnahmen regelt der Duumvir.


    Inkrafttreten


    Die Stadtordnung tritt ab dem Tag ihrer Verkündung in Kraft.






    ANTE DIEM VI KAL FEB DCCCLV A.U.C. (27.1.2005/102 n.Chr.)


    http://mitglied.lycos.de/fcsauftirol/hpbimg/Siegel-Ostia.gif gez. Lucius Tiberius Vibullius- Duumvir

    Während sich im hinteren Teil des Tabulariums die Akten aller für die Civitas jemals wichtig gewordener Personen - mit Ausnahme derer der Militärs, die natürlich ihre eigenen Akten führen - befinden, lagern im vorderen Bereich in mehreren großen Regalen alle Versionen der wichtigsten Verordnungen der Civitas, sowie der Lex Municipalis Ostiensis.

    Eine Tafel gibt eine grobe Übersicht aller hier vorhandenen Akten:


    Lex Acta ratum erat Initiator
    Lex Municipalis Ostiensis I 13.09.860 IQS
    Lex Municipalis Ostiensis II 11.10.861 MID
    Lex Civitatis 25.05.863 MID


    Edictum Acta ratum erat Initiator
    Stadtordnung 27.01.855 LFV
    Hafenverordnung I 29.09.855 QSA
    Hafenverordnung II 18.06.860 IQS
    Hafenverordnung III 11.10.861 MID
    Marktordnung 25.05.863 THO

    Regelmäßig werden Scribae zur Archivarbeit eingesetzt, um die Akten auf den aktuellen Stand zu bringen.

    Sim-Off:

    Bei Änderungsbedarf: PN an Forenmoderator.

    Seine nächste Station auf seinem Stadtrundgang war der Hafen. Decius ging an den Piers entlang und beobachtete die An- und Ablegenden Schiffe. Er sah, wie die Ware gelöscht und weiter transportiert oder eingelagert wurde. Fasziniert verbrachte er dort den ganzen Nachmittag. Schließlich stand er vor dem Bau der Hafenverwaltung. Er öffnete die Tür und betrat den Raum. Ein muffiger Geruch schlug ihm entgegen und auf dem Schreibtisch bemerkte er eine Staubschicht. Er schüttelte mit dem Kopf.
    'Das kann doch einfach nicht sein', dachte er, als er zum Schreibtisch schritt und sich die darauf liegende Schriftrolle zur Hand nahm, die sich als Hafenverordnung entpuppte. Decius überflog das Dokument und steckte es dann ein. Auch hier war Handlungbedarf. Schnell verließ er den Raum und trat ins Freie, um sich auf den Weg zu seinem Officium zu machen.

    Decius lachte.
    "Das wäre mir schon wieder zu viel."
    Er blickte zum Himmel.
    "Es ist schon spät, Sura. Ich muss mein Officium noch aufräumen. Es hat mich gefreut, Dich kennenzulernen. Ich hoffe, wir laufen uns bald wieder über den Weg."

    Kopfschüttelnd am Aushang vorbeigehend, betrat Decius das Innere des Tempels. Er sah sich um und wieder fröstelte ihn. Die Baufälligkeit des Tempels schockierte ihn immer mehr, je mehr er sah. Schließlich verließ er das Gebäude.



    Edit: Rechtschreibung

    Fassungslos stand Decius vor dem Merkurtempel. Er konnte es noch immer nicht glauben, das der Tempel seit einem halben Jahr geschlossen war. Ihm fröstelte. Wie sollte man Merkur besänftigen? Er fand keine Antwort auf diese Frage. Schweigend verharrte er vor dem Tempel und schickte Merkur ein Stoßgebet.