"Nein, keine Sorge, sobald du etwas für mich erledigen kannst werde ich dich davon wissen lassen. Richte dich zunächst einmal ordentlich ein und verschaffe dir einen Überblick über deinen Tätigkeitbereich. Und vergiss nicht, dich beim Procurator Aquarum zu melden, er weiß bereits darüber Bescheid dass er einen neuen Mitarbeiter bekommt."
Beiträge von Tiberius Caecilius Metellus
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"Ob ich Einblicke in den derzeitigen Stand bei der Wasserverwaltung habe?"
Tiberius grinste schief, so weit kam das noch dass er sich um die Aufgaben kümmerte für die der Procurator da war. Schließlich sollte der ja auch etwas tun für sein Geld.
"Nein, das fällt in die Zuständigkeit des Procurators. Erkundige dich bei ihm... und dann könntest du mir bei der Gelegenheit davon berichten, vielleicht bestätigt sich ja meine Vermutung über seine Inkompetenz."
Tiberius erachtete das Gespräch bereits als beendet und wollte sich seinen Papieren zuwenden, da hatte der Purgitier noch etwas auf dem Herzen. Und dies war wie sich herausstellte nicht eben eine Kleinigkeit.
"Hm... du möchtest mein Klient werden?"
Tiberius schaute den neuen Aquarius nachdenklich an. Das Angebot kam zugegebenermaßen überraschend, aber der Mann war zuverlässig und fähig, zumindest hatte er bisher keine Anhaltspunkte die Gegenteiliges vermuten ließen. Ihn zu fördern würde Tiberius sicher einige Freude bereiten, und er würde ihm bestimmt nützlich sein.
"Tja, warum eigentlich nicht. Deine Fähigeiten hast du unter Beweis gestellt, du stammst aus einer angesehenen Familie und hast sicherlich noch eine große Zukunft vor dir. Ich sehe nichts, was dagegen spräche, also sei mir willkommen!"
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"Da hast du allerdings recht. Es wäre sogar erheblich sinnvoller, den Ordo als Stadtverwaltung zu etablieren und die Städte mit einer stärkeren Selbstverwaltung auszustatten. Nicht nur dass die Bevölkerung dadurch stärker in die Entscheidungen eingebunden würden, auch ließen sich dadurch Verwaltungskosten auf Provinzialebene einsparen. Und der Ordo muss so oder so reformiert werden, in seiner jetzigen Form ist er unnütz.
Insofern gibt es da auch nicht viel zu verstehen; Das Gesetz ist ein Zeuge des ausgreifenden Zentralisierungswahns. Man könnte das Brachland direkt den Civitates zuschlagen, oder aber der Provinzialverwaltung, je nachdem was sinnvoller erscheint...die Verwaltung Italias ist schließlich auch völlig anders aufgebaut als die restliche Provinsstruktur, und ich möchte sagen dass sie erheblich effektiver daherkommt."
Tiberius machte ein Nachdenkliches Gesicht, er dachte über verschiedene Möglichekiten sowie die Geschichte der Provinzenschaffung Roms.
"Tja, du hast ja recht, eigentlich ist unsere Verwaltungsebene überflüssig und lediglich eine unnötige, ressourcenfressende Bürokratisierung. Und wer wüsste besser um die Belange der Städte und ihres Umlandes als die dort ansässigen Bürger?"
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"Slave, Lando... du hast etwas für mich? Zeig her..."
Tiberius warf einen kurzen Blick auf die Schriften und hörte Landos Worte. Die Lex Provincialis... die war Tiberius auch ein Dorn im Auge, und sie war nicht das einzige Gesetzeswerk welches ihm nicht besonders gut gefiel.
"Was genau verstehst du nicht?" fragte er also seinen Magister Scriniorum.
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"Dann ist das beschlossene Sache."
In weiser Voraussicht hatte er eine entsprechende Ernennungsurkunde bereits angefertigt und musste nun lediglich noch unterzeichnen sowie den Namen eintragen. In dem unwahrscheinlichen Fall ein Ablehung des Purgitiers hätte er wohl einen der anderen Schreiber in den Posten gesetzt - aber das war ja nun nicht nötig.
Nachdem er die Urkunde sowie eine für den Aushang bestimmte Kopie derselben ausgefüllt hatte, übergab er sie Maecenas.
"Du wirst dich als erstes um die Wasserversorgungsprobleme in Argentoratum kümmern. Unter uns gesagt... ich zweifle an der Befähigung des derzeitigen Procurator Aquarum, von daher ist es mir sehr lieb das du als einer meiner Mitarbeiter ein Auge auf dessen Arbeit wirfst. Hast du noch irgendwelche Fragen?"
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IN NOMINE IMPERII ROMANI
ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTIENTLASSE ICH
Lucius Purgitius MaecenasMIT WIRKUNG ZUM
ANTE DIEM XVI KAL DEC DCCCLVIII A.U.C. (16.11.2008/105 n.Chr.)AUS DEM AMT ALS
SCRIBA - REGIO GERMANIA SUPERIORUND ERNENNE IHN ZUM
AQUARIUS - REGIO GERMANIA SUPERIOR[Blockierte Grafik: http://img518.imageshack.us/img518/7775/sigmetellnc1.png]
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"Hm, du scheinst wohl an deinem Posten als Scriba zu hängen, was? Vielleicht tröstet es dich, wenn ich dir sage dass dein direkter Vorgesetzter von den Entwicklungen ebenso wenig begeistert war, zumindest von einem Teil davon."
Eigentlich war es einer solchen Banalität wie einer Versetzung auf einen anderen Posten alles andere als angemessen, eien soclhe Scharade daraus zu machen. Aber Tiberius konnte es sich nicht verkneifen.
"Denn die gute Nachricht lautet, dass ich beschlossen habe dich zum Aquarius zu ernennen."
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Tiberius hörte aufmerksam zu, was sein Scriba zu berichten hatte - doch es wahr anscheinend alles in Ordnung auf dem Land. Stattdessen musste auch Tiberius ob der Vorstellung und Erinnerung an seine Rückreise grinsen.
"Tjaha, der Dienst für die Regio verlangt nun einmal seine Opfer."
Wenn also alles geregelt war, konnte er nun endlich diese leidige Sache ins Archiv befördern. Schlimm genug dass er sich in geraumer ZEi tnoch einmal mit dem Duumvir würde befassen müssen.
"Gut. Die Zeit wird zeigen, ob es bei dieser Ruhe bleibt, oder ob deine Bemühungen doch nicht ganz so nachhaltig waren."
Tiberius machte eine kleine Notiz auf der vor ihm liegenden Wachstafel.
"Als nächstes habe ich eine gute und eine schlechte Nachricht für dich, Maecenas. Die schlechte lautet, dass du deinen Posten als Scriba verlieren wirst."
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"So ist es, Duccius Lando. Falls du einen Vorschlag für ein entsprechendes Decretum hast, so kannst du dies gern im späteren Verlauf der Sitzung einbringen."
Auch Tiberius hatte nichts gegen eine detailliertere Regelung zum Zugang zur Curia Provincialis einzuwenden.
"Da wohl keine weiteren Einwände bestehen, schreiten wir damit zur Abstimmung."
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"Zur Entscheidung steht die Verabschiedung der Geschäftsordnung der Curia Provincialis in der hier vorliegenden Form.
Stimmberechtigt sind alle Sodalii der Curia Provincialis, abzustimmen ist mit Ja oder Nein durch Handzeichen."
GESCHÄFTSORDNUNG – CURIA PROVINCIALIS GERMANIA
§ 1 GELTUNGSBEREICH
Diese Geschäftsordnung gilt für die Curia Provincialis Germania.§ 2 SITZUNGSTURNUS
(1) Die Curia Provincialis tagt jeweils an den kalenden jedes Monats.
(2) Auf Antrag eines Abgeordneten oder des Statthalters kann eine Sitzung einberufen werden.§ 3 BESCHLUSSFÄHIGKEIT
(1) Die Curia Provincialis ist Beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Sitzungssaal anwesend ist.
(2) Als anwesend gilt ein Abgeordneter, wenn seine Anwesenheit zu Beginn der Sitzung festgestellt wurde.§ 4 RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER
(1) Die Abgeordneten der Curia sind verpflichtet, an den Arbeiten der Curia teilzunehmen.
(2) Abgeordnete haben Rederecht, Stimmrecht sowie Antragsrecht.
(3) Beisitzer haben Rederecht sowie Antragsrecht.§ 5 DIE REDE
(1) Das Rederecht umfasst Äußerungen zur Sache.
(2) Der Princeps Curiae erteilt das Wort.
(3) Weicht ein Redner von der Sache ab, so kann der Princeps Curiae ihm das Wort entziehen.§ 6 DIE ABSTIMMUNG
(1) Der Princeps Curiae stellt die Frage so, dass sie mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden kann.
(2) Abgestimmt wird durch Handzeichen.
(3) Soweit nichts anderes bestimmt ist, entscheidet die einfache Mehrheit.
Stimmengleichheit verneint die Frage.§ 7 ANTRÄGE
(1) Anträge werden als Verhandlungsvorlagen auf die Tagesordnung gesetzt.
(2) Über einen Antrag muss Beraten werden.
(3) Nach Schluss der Beratung wird über den Antrag abgestimmt.
(4) Ein gescheiterter Antrag kann erst nach Ablauf von vierzehn Tagen erneut vorgelegt werden.§ 8 DECRETA
(1) Die Curia beschließt Decreta Provincialia und Mandata Curiae.
(2) Für die Verabschiedung eines Decretum Provinciale ist eine Mehrheit von 60% der Abgeordneten notwendig.
(3) Ein verabschiedetes Decretum wird vom Princeps Curiae ausgefertigt und öffentlich in der Curia ausgehängt.
(4) Jedes Decretum soll den Tag seines Inkrafttretens bestimmen.
Fehlt eine solche Bestimmung, so tritt es mit dem siebten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem es in der Curia ausgehängt wurde.§ 9 AUSSCHLUSS AUS DER CURIA PROVINCIALIS
(1) Wegen gröblicher Verletzung der Ordnung kann der Princeps Curiae ein Mitglied von einer Beratung oder der Sitzung ausschließen.
(2) Ein Mitglied der Curia kann dauerhaft ausgeschlossen werden, wenn seine Handlungen gegen geltendes Recht verstoßen.
(3) Gleiches gilt für den Fall, dass ein Mitglied zumindest zwei Sitzungen unentschuldigt fern bleibt.
(4) Der Ausschluss eines Mitglieds gemäß der Absätze 2 und 3 bedarf eines Mandatum Curiae.§ 10 PROTOKOLLE
(1) Über jede Sitzung wird ein Protokoll angefertigt.
(2) Die Protokolle werden an die Mitglieder der Curia ausgegeben.§ 11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Abweichungen von den Bestimmungen dieser Geschäftsordnung können im einzelnen Fall mit Zwiedrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
(2) Während einer Sitzung auftretende Zweifel über die Auslegung dieser Geschäftsordnung entscheidet der Princeps Curiae im Einzelfall.§ 12 INKRAFTTRETEN
Diese Geschäftsordnung tritt unmittelbar nach Verabschiedung durch die Curia Provincialis in Kraft.Tiberius signalisierte als erster seine Zustimmung:
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Als der Scriba eintrat, sah Tiberius von einem Schreiben auf, in das er bsiher vertieft gewesen war.
"Ah, Maecenas. Sehr schön. Auf der Reise gab es hoffentlich keine Schwierigkeiten?"
Es war immer gut, wenn man aus erster Hand etwas über die Zustände im Land erfahren konnte und sich nicht nur auf Beschwerde- und Bittbriefe von unzufriedenen Einwohnern verlassen musste. Tiberius wies auf einen Stuhl zum Zeichen, dass der Purgitier sich setzen sollte.
"Du scheinst gute Arbeit geleistet zu haben, in Augusta Raurica herrscht un also Ruhe?"
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"Gut. Dann bleibt mir noch, dir viel Erfolg bei deiner Arbeit zu wünschen. Vale bene!"
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Nachdem Lando den Vorschlag vorgetragen hatte, schaute Tiberius kurz in die Lex und suchte den von dem Duccier gemeinten Passus. Schließlich glaubte er gefunden zu haben was gemeint war und antwrotete:
"Du meinst wahrscheinlich § 19 der Lex Provincialis? Diese Regelung ausgestaltend in die Geschäftsordnung zu übernehmen ist nach meiner Auffassung schwerlich möglich, denn die Geschäftsordnung steht im Rang unter einer Lex und bildet lediglich Recht, welches innerhalb der Curia gilt, nicht außerhalb. Die Frage, wer wie in die Curia berufen werden kann betrifft aber eindeutig Außenrecht und müsste per Lex geregelt werden, welche von der Curia erlassen werden müsste."
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Tiberius war über die geringe Resonanz auf den Vorschlag ein wenig verwundert; Oder waren die Mitglieder von dem Vorschlag so überwältigt dass es ihnen die Sprache verschlagen hatte?
"Gibt es zu dem Vorschlag Anmerkungen oder gar Verbesserungsvorschläge?"
Da fiel ihm ein, dass möglicherweise nicht jedem der Abgeordenten der Text der Lex Provincialis gegenwärtig war und er ganz vergessen hatte darauf hinzuweisen.
"Die Geschäftsordnung ist im Kontext der Lex Provincialis zu sehen, deren Text wir hier natürlich auch vorliegen haben."
Er gab einem der Curienschreiber ein Zeichen, woraufhin dieser damit Begann Abschriften der Lex an die Abgeordneten zu verteilen.
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Ad:
Scriba Regionalis Lucius Purgitius Maecenas
Curia Augusta Raurica, Augusta Raurica, Germania SuperiorBetreff: Ablösung
Salve Spurgitius Maecenas,
mit Zufriedenheit etnahm ich dem von dir verfassten Bericht, dass du deine dir aufgetragenen Aufgaben erfolgreich erfüllen konntest.
Jetzt, wo die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung sichergestellt ist, bist du der Regionalverwaltung in Mogontiacum von größerem Nutzen als in Augusta Raurica.Du wirst hiemrit also aufgefordert, dich unverzüglich zurück nach Mogontiacum zu begeben und bei mir zu melden.
Vale,
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Nicht Fragen, einfach machen. Wenn jemand meint dass da was nicht richtig läuft wird er/sie sich schon (Vorzugsweise Sim-On) melden
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"Wenn es dazu keine Anmerkungen gibt, können wir weiterfahren. Ich bitte den Comes der Regio Germania Inferior, seine Berichte vorzutragen."
Er gab dem Mann ein Zeichen, woraufhin dieser über seine Regio referierte. Ihm folgten die Comites der restlichen Regiones, und schließlich war dieser Tagesordnungspunkt recht problemlos abgehandelt.
"Dann können wir also zum nächsten Punkt kommen, der Geschäftsordnung dieser Curia. Die Curia arbeitete bisher nach einer relativ offenen Geschäftsordnung, welche zwar bis dato keine großen Probleme bereitete, doch nicht mehr ganz zeitgemäß erscheint. Ich beantrage daher, eine neue Geschäftsordnung gemäß § 22 I Lex Provincialis zu verabschieden."
Er nahm eine Tafel mit dem Entwurf dieser neuen Geschäftsordnung hervor und verteilte an jeden Sodalis eine Abschrift.
GESCHÄFTSORDNUNG – CURIA PROVINCIALIS GERMANIA
-Entwurf I.-§ 1 GELTUNGSBEREICH
Diese Geschäftsordnung gilt für die Curia Provincialis Germania.§ 2 SITZUNGSTURNUS
(1)Die Curia Provincialis tagt jeweils an den kalenden jedes Monats.
(2)Auf Antrag eines Abgeordneten oder des Statthalters kann eine Sitzung einberufen werden.§ 3 BESCHLUSSFÄHIGKEIT
(1) Die Curia Provincialis ist Beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Sitzungssaal anwesend ist.
(2) Als anwesend gilt ein Abgeordneter, wenn seine Anwesenheit zu Beginn der Sitzung festgestellt wurde.§ 4 RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER
(1) Die Abgeordneten der Curia sind verpflichtet, an den Arbeiten der Curia teilzunehmen.
(2) Abgeordnete haben Rederecht, Stimmrecht sowie Antragsrecht.
(3) Beisitzer haben Rederecht sowie Antragsrecht.§ 5 DIE REDE
(1) Das Rederecht umfasst Äußerungen zur Sache.
(2) Der Princeps Curiae erteilt das Wort.
(3) Weicht ein Redner von der Sache ab, so kann der Princeps Curiae ihm das Wort entziehen.§ 6 DIE ABSTIMMUNG
(1) Der Princeps Curiae stellt die Frage so, dass sie mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden kann.
(2) Abgestimmt wird durch Handzeichen.
(3) Soweit nichts anderes bestimmt ist, entscheidet die einfache Mehrheit.
Stimmengleichheit verneint die Frage.§ 7 ANTRÄGE
(1) Anträge werden als Verhandlungsvorlagen auf die Tagesordnung gesetzt.
(2) Über einen Antrag muss Beraten werden.
(3) Nach Schluss der Beratung wird über den Antrag abgestimmt.
(4)Ein gescheiterter Antrag kann erst nach Ablauf von vierzehn Tagen erneut vorgelegt werden.§ 8 DECRETA
(1) Die Curia beschließt Decreta Provincialia und Mandata Curiae.
(2) Für die Verabschiedung eines Decretum Provinciale ist eine Mehrheit von 60% der Abgeordneten notwendig.
(3) Ein verabschiedetes Decretum wird vom Princeps Curiae ausgefertigt und öffentlich in der Curia ausgehängt.
(4)Jedes Decretum soll den Tag seines Inkrafttretens bestimmen.
Fehlt eine solche Bestimmung, so tritt es mit dem siebten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem es in der Curia ausgehängt wurde.§ 9 AUSSCHLUSS AUS DER CURIA PROVINCIALIS
(1) Wegen gröblicher Verletzung der Ordnung kann der Princeps Curiae ein Mitglied von einer Beratung oder der Sitzung ausschließen.
(2) Ein Mitglied der Curia kann dauerhaft ausgeschlossen werden, wenn seine Handlungen gegen geltendes Recht verstoßen.
(3) Gleiches gilt für den Fall, dass ein Mitglied zumindest zwei Sitzungen unentschuldigt fern bleibt.
(4) Der Ausschluss eines Mitglieds gemäß der Absätze 2 und 3 bedarf eines Mandatum Curiae.§ 10 PROTOKOLLE
(1) Über jede Sitzung wird ein Protokoll angefertigt.
(2) Die Protokolle werden an die Mitglieder der Curia ausgegeben.§ 11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Abweichungen von den Bestimmungen dieser Geschäftsordnung können im einzelnen Fall mit Zwiedrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
(2)Während einer Sitzung auftretende Zweifel über die Auslegung dieser Geschäftsordnung entscheidet der Princeps Curiae im Einzelfall.§ 12 INKRAFTTRETEN
Diese Geschäftsordnung tritt unmittelbar nach Verabschiedung durch die Curia Provincialis in Kraft. -
"So ist es. Herren der Stadt sind die Duumvirn, nicht die Honoratioren."
Als der Duccier seinen Magister Scriniorum erwähnte, musste auch Tiberius schmunzeln.
"Nun, ich denke auch dass er dir zur Seite stehen wird. Auch er war von der letzten SItzung nicht sonderlich erbaut."
Damit war diese Thematik für Tiberius erledigt.
"Gibt es ansonsten von deiner Seite noch Fragen? Ansonsten möchte ich dich nämlich nciht weiter von deinen Amtsgeschäften abhalten."
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"Gut, dann kannst du dich wieder an die Arbeit machen. Ach ja, natürlich kannst du dich um einen Ersatz für die frei werdende Stelle des Scribas bemühen."
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"In der Tat. Die Sache mit Argentoratum geht mir auch bisweilen auf die Nerven, und der Procurator flüchtete sich bisher nur in irgendwelche Ausflüchte."
Tiberus machte sich eine Notiz auf seiner Wachstafel.
"Dann ist das also beschlossen, der Purgitier wird nach seiner Rückkerh zum Aquarius erhoben.
Gibt es dann sonst noch etwas?"