Beiträge von Quintus Caecilius Metellus Creticus

    Zitat

    Original von Flavia Messalina Oryxa
    Sinona Matinia hat Recht. Alle Magistrate müssen einen Zwischen und einen Abschlussbericht erstellen. Bis auf Creticus und Lucidus haben das auch alle getan. Eine Strafe ist nicht vorgesehen.


    "Habe gesagt, dass ich auch einen abschließenden Bericht schreiben würde.
    Warum ich das bisher noch nicht getan hab, kann man denk ich erahnen."

    Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus

    Sim-Off:

    Jeder Magistrat des Cursus Honorum hat auch Sim-off Pflichten, einzig der Prätor nicht. Warum soll ich einen Bericht schreiben über die Gerichtsverhandlungen, die während meiner Zeit liefen? Das ist reine Zeitverschwendung und vollkommen unnütz, denn sie sind für jeden ersichtlich.


    Sim-Off:

    Najo, der Volkstribun hat auch keine sim-off Pflichten...
    Also, Praetor + VT. :)

    Zitat

    Original von Caius Ferrius Magnus
    Nachdem in letzter Zeit viel über die politische Partizipation des einfachen Volkes diskutiert wird.


    Wie willst du, Agrippa, das Volk mehr in die Senatsarbeit mit einbinden ?


    Ich hörte diese Worte und wurde nachdenklich.


    "Hm, ich denke es ist nicht die primäre Aufgabe des Volkstribuns das Volk in die "Senatsarbeit" miteinzubinden, vornehmlich hat er das Volk im Senat zu vertreten.


    Zugegeben, er kann das Volk in Senatsabreit mit einbinden in dem er Gesätzesinitiativen in den Senat einbringt, dass Agrippa dies zu tun gewillt ist, davon denke ich kann ausgegangen werden."

    Zitat

    Original von Flavia Messalina Oryxa
    :app: Für die stilistische Feinheit Deiner Rede!


    "Ich Danke."


    Zitat

    Doch verdeckt auch sie nicht die "Lücken" des Gesetzes die man mit gutem Willen stopfen könnte.


    "Ach Messalina, ich stopfte und überarbeitete nachdem sich des öfteren niemand mehr zum Thema meldete, kaum hatte ich den neuen Gesetzesentwurf präsentiert gab es neue Anmerkungen.
    Spinne den Faden weiter...
    Warum nicht gleich alle Anmerkungen aufführen frage ich!
    Ich versteh ja, dass man beim ersten mal auf eine kleine Anmerkung vergessen kann, aber wenn das x-mal passiert, dann ermüdet das ungemein und es vergräzt einem ehrlich die Lust."


    Zitat

    Aber ich kann dagegen sein weil es ist wie es ist.


    "Ja, das kannst Du."


    Zitat

    Ändere was ich anmerkte und ich bin dafür. Gerne sogar.


    "Das kann ich nicht, wie ich schon anmerkte stehe ich aus Überzeugung kontra Deiner Meinung was Punkt 3 betrifft...



    Vorschlag zu Punkt 1 und 2, ich ändere das nocheinmal so um:
    "Zum Dienste der Vestalinnen können sich alle Frauen melden, die noch jungfräulich, unverlobt und unverheiratet sind und somit auch noch nie die Ehe vollzogen haben. An diesen festgesetzten Säulen der Zugangsbestimmungen zum Vestalinnentum darf auch wärend der gesamten Dienstzeit keine Änderung eintreten."


    Damit dürfte wohl Punkt 1 und 2 nun wirklich genüge getan sein.
    Ich bitte um Stimmen."



    Sim-Off:

    Im weiteren möchte ich mich hier für mein geschmackloses und überzogenes "Denken" bei Messalina entschuldigen.

    Zitat

    Original von Flavia Messalina Oryxa
    Warum willst Du unbedingt ein fehlerbehaftes Gesetz durch den Senat peitschen???


    "Von peitschen kann ja wohl kaum die Rede sein, angesichts der langen Zeit in der sich der Gesetzesentwurf bereits im Senat befindet, man möge sich einmal den Zeitpunkt vor Augen führen wann es in den Senat eingebracht wurde.


    Weshalb ich dennoch ein Anliegen habe das Gesetz rasch auf den Weg zu bringen?
    Hm, mal überlegen...
    Einerseits gibt es ein paar Damen die sehnsüchtig darauf warten endlich eine gesetzliche Grundlage zu haben auf welcher sie zur Vestalin berufen werden können, andrerseits sieht auch der Imperator die Notwendigkeit gegeben.
    Besonders erst genannte möchte ich nicht noch länger warten lassen müssen, sie müssen sich schon lange genug in Geduld üben!



    Zur rechtlichen Definition:
    Was ein Gesetz nicht kennt, kann niemals fehlerhaft sein.
    Wenn, so können wir von einer Lücke im Gesetz sprechen nicht mehr und nicht weniger. Doch wenn wir diese Disziplin und zwar jene des Lückensuchens jetzt zum Gipfel treiben wir nicht nur dieses Gesetz, sondern kein Gesetz mehr verabschiedet werden!
    Ein lückenloses Gesetz verabschieden zu wollen ist zwar ein löblicher Gedanke, doch in der Praxis niemals umsetzbar.


    Eines möchte ich doch sehr zu Bedenken geben.
    Nicht lieber eine "kleine Lücke" in Kauf nehmen und das Mittel einer möglichen Nachnovellierung in Betracht ziehn oder ein gänzliches Fehlen einer gesetzlichen Grundlage.
    Was ist besser?
    Man entscheide selbst!



    Ad Testament sehe ich zudem weiter alle von Dir angeführten Einwände umgesetzt, denn auch eine Bestechung fällt unter den Begriff Gewalteinwirkung.
    Gewalteinwirkung muss sich nicht immer durch nach aussen erkennbaren, begreifbaren "Schaden" manifestieren."

    [quote]Original von Publius Matinius Agrippa

    Sim-Off:

    Aber war es bei römischen Gerichten nicht üblich Geschworene vorzuladen. So etwa dem Prozess den man Milo wegendem Mord an Clodius machte? Entschieden da nicht die Geschworenen? Ich wollte es nur historisch etwas anpassen.


    Sim-Off:

    Ja schon, aber dies soweit ich weiß eben nur bei Mordprozessen.
    Wo die im IR verhandelt werden hat Hungi bereits erwähnt, ;)

    Nachträgliche Änderungen unter Pars Prima:


    Auszug:

    Pars Prima


    Zum Dienste der Vestalinnen können sich alle Frauen melden, die noch jungfräulich, unverlobt und unverheiratet sind und somit auch noch nie die Ehe vollzogen haben.



    Zitat

    Original von Flavia Messalina Oryxa
    Ich habe mit dem Rex Sacrorum Rücksprache genommen und
    werde das Gesetz im Namen des Cultus Deorum ablehnen und rate jedem anderen dies auch zu tun.
    Unsere Gründe sind folgende:
    1) Es ist einer Vestalin laut Gesetz nicht verboten vor dem Eintritt in Dienst verheiratet zu sein, Hauptsache sie war bisher keusch.
    2) Es ist einer Vestalin laut Gesetz nicht verboten während ihres Dienstes zu heiraten, hauptsache sie bleibt keusch.


    "Dem wollte ich nachkommen und bin ich nun auch, obwohl dies vorher auch auf Grund der Meinung eines anderen Senators nicht notwendig gewesen wäre.
    Der Gesetzestext wurde dahingehend abgewandelt."


    Zitat

    3) Die automatische Begnadigung ohne Willensäusserung ist gefährlich und sollte geändert werden.


    "Aufgrund der von mir aufgeführten Argumentation (siehe oben), ist dies nicht sinnvoll."


    Zitat

    4) Bei der Testamentsverwahrung wird die Bestechung nicht verboten.
    5) Bei der Testamentsverwahrung wird den Vestalinnen keine Schweigepflicht auferlegt.


    "Diese sind neue Punkte und was ich nun davon halte muss ich wohl nicht extra betonen!
    Da das Wort "Bestechung" hier unter 4. nun aufgeführt wird, weil es zufällig von mir auf der Rostra am heutigen Tag vor kurzer Zeit viel und jetzt hier eingebracht wird kommt mir doch sehr merkwürdig vor.
    Zudem wüßte ich nicht was damit bezweckt würde!
    Punkt 5. sehe ich zudem im Gesetzesentwurf bereits verankert, denn auch die Weitergabe um das Wissen des Inhalts eines Testaments einer Vestalin an Dritte kann als Gewalteinwirkung verstanden werden."


    Zitat

    Die Punkte 1,2,4 und 5 sind für den Cultus Deorum nicht tolerabel.


    "1 und 2 sind erledigt, die Anmerkung der neuen Punkte 4 und 5 salopp gesagt ein Witz.



    Wenn Du Dir herausnimmst ein Empfehlung abzugeben das Gesetz abzulehnen, zusätzlich abermals neue Punkte aufführst, brauche ich auf das unten gar nicht mehr einzugehn.
    Ehrlich gesagt sind mir das meine Nerven auch gar nicht wert.


    Ich bitte jeden Senator, es urteile jeder selbst.
    Ferner hege ich auch keinen Zweifel daran, dass dies auch jeder tun wird."



    Zitat

    Original von Flavia Messalina Oryxa

    Sim-Off:

    Wenn sich der Volkstribun weniger auf sexistische Sprüche sondern mehr auf den Gesetzestext konzentriert hätte, wäre ihm der Fehler 4/5 bereits selber aufgefallen. Ich sehe seinen bereits mehrfach praktizierten Vorwürfen einer Verschleppung des Gesetzgebungsverfahrens durch den Cultus Deorum gelassen entgegen.

    Da sich seit über einem Tag keine neuen Wortmeldungen ergeben haben, habe ich den Gesetzestext ein weiteres mal überarbeitet und bitte ein weiteres mal die Abstimmung einzuleiten.



    LEX IUNIA ET SCRIBONIA DE VESTABLIBUS




    Prolog


    Die Vestalinnen stellen symbolisch die Töchter der römischen Könige dar und sind nicht im eigentlichen Sinne ein Priesterkollegium, sondern gelten als eine Summe von Einzelpriesterinnen, die sich aus bis zu sieben Mitgliedern zusammensetzen können. Dem Gremium steht die Virgo Vestalis Maxima (Obervestalin) vor. Die Bedeutung der Vestalinnen für den römischen Staat leitet sich davon ab, dass Vesta, die Göttin der sie dienen, die Schutzgöttin der Familie und des Staates ist, wodurch das Schicksal Roms stark von den Riten des Vestakultes abhängt.


    Ihre Tracht hat aus einem “suffibulum“ (Schleier), einem großen weißen Kopftuch und Stirnbinden zu bestehen. Ferner dürfen sie sich weder parfümieren noch schminken. Sowohl in Kleidung als auch im Verhalten bilden sie durch Kraft und Reinheit das Spiegelbild unserer Göttin Vesta.


    Der Herd ist seit Urzeiten Mittelpunkt und Kultstätte des Hauses. Ursprünglich war das heilige Feuer das Herdfeuer im Hause des Königs, dessen Töchter sich um die Erhaltung der Flamme kümmern mussten. Jetzt aber sind jene durch die vestalischen Jungfrauen und ihre Göttin Vesta ersetzt.



    Pars Prima


    Zum Dienste der Vestalinnen können sich alle Frauen melden, die noch jungfräulich, unverlobt und unverheiratet sind und somit auch noch nie die Ehe vollzogen haben. Der Pontifex Maximus wird das Gesuch geflissentlich prüfen und dementsprechend handeln. Es obliegt alleine ihm in seiner Weisheit diese Entscheidung zu finden. Sollte sich nachträglich herausstellen dass eine Vestalin, der Jungfräulichkeit beraubt, dem Orden beigetreten ist wird sie aus dem Orden verstoßen und verbannt. Der Pontifex Maximus legt das Ausmaß über die Dauer der Verbannung fest. Im Weiteren gelten zur Verstoßung aus dem Orden und der Verbannung selbige Regeln wie sie unter Pars Secunda ausführlicher erwähnt werden. In Zeiten der Not, so sich also keine Vestalinnen für den Dienst im Vestatempel finden lassen, kann der Pontifex Maximus eine “captio“ (Ergreifung) durchführen. Dies kommt einer Zwangsverpflichtung einer noch jungfräulichen Frau gleich. Denn ein Staat ohne Vestalinnen, die das Glück Roms bedeuten, ist zum Scheitern verurteilt. Mit der Aufnahme des Dienstes im Orden geht die Patria Potestas vom bisherigen Pater Familias auf den Pontifex Maximus über. Die Vestalin ist jedoch berechtigt weiterhin ihren eigenen Namen zu tragen, ebenso verbleibt sie vom politischen Standpunkt gesehen in jener Factio der Gens der sie entspringt. Wenn eine Vestalin dem Gremium beigetreten ist, verpflichtet sie sich 6 Monate ihren Dienst gemäß den Anweisungen der Virgo Vestalis Maxima im Atrium Vestae zu verrichten. Zunächst dient sie als „Amata“, also als Novizin mit diesem Zeitpunkt beginnt ihre sechs monatige Dienstdauer. Als „Amata“ erwirbt sie ihr Wissen um den Dienst. Wobei der bei einer Amata noch in eine „Amata minor“ und in eine „Amata prior“ unterschieden wird. Danach steigt sie in den Status einer „Sacerdos Vestalis“, also einer Priesterin auf. Die Ernennung erfolgt durch Vorschlag der Virgo Vestalis Maxima an den Rex Sacrorum. Dieser schlägt die Ernennung dem Pontifex Maximus vor. Er besitzt jedoch kein Recht das Ernennungsgesuch der Virgo Vestalis Maxima abzulehnen, vielmehr ist er zu einer Weiterleitung des Gesuchs an den Pontifex Maximus verpflichtet. Den letzten Abschnitt ihrer Dienstdauer verbringt sie als, ,,Vestalis de Conformatione“, als eine Ausbildnerin für die Vestalinnen. Über alle Mitglieder wacht die Virgo Vestalis Maxima und sie ist auch gegenüber dem Pontifex Maximus für alle Geschehnisse verantwortlich.



    Pars Secunda


    Die einzelne Vestalin ist während ihrer ganzen Zeit im Gremium zu absoluter Keuschheit verpflichtet. Verstöße gegen ihr Keuschheitsgelübde (prodigium), werden dadurch vergolten, dass sie bei lebendigem Leibe mit einem Krug Wasser und einem Laib Brot eingemauert wird, Ihr Schicksal liegt damit in Händen der Vesta. Die Strafe wird durch den Pontifex Maximus im Beisein des ganzen Gremiums vollzogen. Ebenso soll den/die Mittäter/MittäterInnen das Gesetz in voller Härte treffen. Ihre Bestrafung hat in Form von zu Tode Geißeln oder durch Sturz vom Trapeiischen Felsen zu erfolgen.
    Übertritte gegen das Keuschheitsgelübde welche nicht zum Verlust der Jungfräulichkeit führen, wohl aber entgegen dem Verständnis der Keuschheit begangen wurden sollen ebenso sanktioniert werden. Der Virgo Vestalis Maxima bleibt hier das Recht vorbehalten die betroffene Vestalin aus dem Orden zu entfernen. Nimmt sie dieses Recht in Anspruch, hat für die verstoßene Vestalin eine weitere Bestrafung in selber Form zu erfolgen als hätte sie durch Unachtsamkeit das heilige Feuer im Vestatempel erlöschen lassen. Sie wird danach allerdings nicht mehr in den Orden aufgenommen. Nach der Verstoßung aus dem Orden wird die ehemalige Vestalin in einen Rang am Cultus Deorum oder der zivilien Laufbahn versetzt, der ihrem früheren Rang als Vestalin entspricht. Den/die Mittäter/MittäterInnen soll Bestrafung durch Verbannung ins Exil widerfahren. Er/Sie muss die Provinz verlassen in der er/sie bislang heimisch war/en. Der Ponitfex Maximus bestimmt die Provinz in welche die Verbannung erfolgen soll sowie die Dauer des Exils, ebenso wird sinngemäß ein Reiseverbot verhängt. In jedem Fall muss die Verbannung außerhalb Italias erfolgen.
    Dem Kaiser wird jedoch das Recht eingeräumt den/die Verbannten schon vor Ablauf der ausgesprochenen Dauer der Verbannung zurückzurufen und somit die Verbannung vorzeitig zu beenden.



    Pars Tertia


    Weiter ist es die Aufgabe der Vestalinnen das heilige Feuer im Vestatempel nie ausgehen zu lassen.
    Das Holz, das für dieses ungemein wichtige Feuer nötig ist, kann von einer von der Virgo Vestalis Maxima beauftragten Vestalin auf dem hiesigen Markt gekauft werden. Das Holz wird von speziellen Agenten des Staates in Wäldern gewonnen und wird dem Markt übergeben.
    Das Feuer ist Symbol für die Lebendigkeit der Stadt. Geht das Feuer aus Unachtsamkeit aus, gilt das als Staatsunglück. Die schuldige Vestalin wird vom Pontifex Maximus mit Peitschen gegeißelt. Nach der Bestrafung, die im Beisein des ganzen Gremiums stattfindet, wird das Feuer durch Reiben eines Holzscheites auf einem Brett erneuert. Die Gegeißelte wird wieder aufgenommen, beginnt allerdings wieder als „Amata minor“.



    Pars Quarta


    Begegnet eine Vestalin zufälligerweise einem zu Tode geführten Missetäter, oder auch sonst einem zu einer Strafe Verurteilten, so wird diesem das Leben geschenkt, beziehungsweise seine Taten werden ihm vergeben; doch muss die Vestalin beschwören, dass die Begegnung ohne ihr Wissen und zufällig war und somit nicht absichtlich geschehen ist. Um schändlichen Missbräuchen entgegenzutreten, kann bei Misstrauen der Pontifex Maximus einen Opferstier schlachten und aufgrund des Zustandes der Leber, kann er ablesen, ob die betreffende Vestalin lauter handelte, oder ob sie aus unreinen Gründen handelte. Sollte sich herausstellen, dass die Vestalin aus selbstsüchtigen Gründen handelte, kann die Begnadigung durch den Pontifex Maximus nach eben der entsprechenden Beobachtung der Leber rückgängig gemacht werden und die fehlende Vestalin wird durch den Pontifex Maximus bestraft.
    Wird eine Vestalin öffentlich vorsätzlich dem Gespött, Hohn oder Beleidigung ausgesetzt, findet der Übeltäter vor dem Gesetz keine Gnade. Dieses Sakrileg festzustellen, sowie das Strafmaß für dieses festzusetzen, obliegt dem Pontifex maximus.



    Pars Quinta


    Eine Vestalin, die nach 6 Monaten ihren Dienst im Gremium beendet hat, genießt nun weitgehende Rechte in ihrem Privatleben. Nachdem in den vergangenen 6 Monaten der Pontifex Maximus ihr Pater Familias war, wird sie nun wieder in die Obheit ihrer Gens entlassen und es ist ihr auch wieder erlaubt zu heiraten. Nach Ablauf dieser 6 Monate kann sie aber auch im Domus Publica bleiben und weiterhin als „Vestalis Aeterna“ tätig sein. Möchte eine Vestalis Aeterna zu einem späteren Zeitpunkt aus dem Orden ausscheiden, steht es Ihr frei ein Entlassungsgesuch an den Pontifex Maximus stellen. Weiter steht es einer einmal aus dem Orden entlassenen Vestalis Aeterna frei wieder um ein Wiederaufnahmegesuch beim Pontifex Maximus anzusuchen, der dieses abermals gewissenhaft prüfen wird. Sollte die Antragstellerin weiterhin alle Erfordernisse die an eine Vestalin gestellt werden erfüllen, kann er sie erneut in den Orden als Vestalis Aeterna aufnehmen.
    Sollte der Pontifex Maximus mit der Virgo Vestalis Maxima unzufrieden sein, kann er sie jederzeit aus ihrem Amt entheben, woraufhin er eine neue Virgo Vestalis Maxima aus den verbleibenden Vestalinnen bestimmen kann.
    Sollte die Virgo Vestalis Maxima ihrerseits mit einer ihrer Novizinnen, Priesterinnen, oder Ausbildnerinnen unzufrieden sein, kann sie sie mit Erlaubnis des Pontifex Maximus aus dem Kollegium entfernen.



    Pars Sexta


    Alle Vestalinnen haben einen Anspruch auf geregelte Entlöhnung zum privaten Gebrauch. Um aber die Kosten für das Holz zu decken, ist es ihnen erlaubt das heilige Wasser vom Quell der Egeria zu verkaufen und eben den Erlös zum Kauf des Brennmateriales einzusetzen. Von der Obervestalin sollte ein monatlicher Plan erstellt werden, in dem genau beschrieben ist, welche Vestalin für welche Aufgaben zuständig ist.



    Pars Septa


    Traditionellerweise können bei den Vestalinnen im Atrium Vestae die Testamente aller Bürger aufbewahrt werden. Die Vestalinnen sind die Hüterinnen dieser Testamente und es droht jenen harte Bestrafungen, die sich durch Gewalteinwirkung oder Drohungen unberechtigterweise an den hinterlegten Testamenten zu schaffen machen wollen. In den Testamenten muss ein Testamentsvollstrecker benannt werden, der einfacher weise auch Zugriff auf die Konten haben sollte.



    Pars Octa


    Die Vestalinnen feiern das Fest der Vestalia. Bei diesem Fest verteilen sie Mola Salsa an die römischen Frauen die diese der Vesa als Opfer darbringen. Die Rahmenbedingungen sind, den religiösen Apekt der Ausrichtung des Festes betreffend unter Berücksichtigung der überlieferten Riten, den Vestalinnen überlassen. Den Vestalinnen ist es ebenso erlaubt am Fest der Bona Dea teilzunehmen.



    Pars Tertia – Sim-off Part


    Das Vestalinnen-Forum enthält einen „Feuer-Balken“, ähnlich wie bei den Factiones mit dem Ansehen dargestellt. Bei der Fülle des „Feuer-Balkens“ kommt es nicht auf den Ausschlag des Balkens an, sprich das Feuer muss nicht lichterloh brennen. Es kommt vielmehr darauf an, dass der „Feuer-Balken“ kontinuierlich befüllt sein muss. Sollte er auf „Null“ fallen wird die diensthabende Vestalin bestraft. Um die Flamme zu erhalten verbraucht die dazu bestimmte Vestalin in der Wisim „Holz“. Je mehr „Holz“ verbraucht wird, umso mehr steigt die Farbe im Balken nach rechts. Um aber zuerst überhaupt das Feuer „herzustellen“, braucht man eben das „Holz“, das am besten vom Staat angeboten wird. Um dieses Holz wiederum zu kaufen, besitzen die Vestalinnen eben jenen Quell der Egeria, mit dem sie in der Woche so und so viel Liter Wasser „herstellen“ und auf dem Markt anbieten können.
    Die Preise von Holz und Wasser von Quell der Egeria werden von Senator Macer festgesetzt und nachgereicht.



    Rangsystem:
    Jede der Aspirantinnen eine Vestalin zu werden muss die untern 2 religiösen Ränge durchlaufen. Mit erreichen des zweiten religiösen Ranges kann sie zum Kult der Vesta berufen werden. Mit der Berufung zur „Amata minor“ beginnt die sechs monatige Dienstdauer zu laufen.
    Um zur Amata minor berufen werden zu können ist keine Standesvoraussetzung erforderlich, dies trifft auch auf alle weiteren Ränge der Vestalinnen zu.


    Ränge im Detail / Bezahlung:
    Amata minor / 35 Sz
    Amata prior / 70 Sz
    Sacerdos Vestalis / 600 Sz
    Vestalis de Conformatione / 800 Sz


    Rang sollte die Vestalin auch nach dem 6. Monat im Orden verbleiben wollen:
    Vestalis Aeterna / 800 Sz


    Besonderheit Virgo Vestalis Maxima:
    Diese stellt im Besonderen keinen eigenen Rang innerhalb der Vestalinnen dar sondern ist die Vorsteherin des Ordens.
    Die Virgo Vestalis Maxima entstammt in der Regel dem Rang der Vestalis de Conformatione in Ausnahmefällen auch dem der Sacerdos Vestalis.


    Ausscheiden aus dem Orden:
    Verläßt eine Vestalin nach Ihrer 6 monatigen Dienstdauer den Orden, wird sie in einen ihrem zuletzt als Vestalin innegehabten, entsprechenden Rang des Cultus Deorum oder zivilen Rang versetzt.

    "Alles in allem ein sehr umfangreiches Programm, da nimmt sich jemand sehr viel vor...


    Jedoch sehe ich zum Punkt "Neuordnung der Gerichte" die Einwände meines Vorredners, Hungaricus, ebenso gegeben.
    Weiter möchte ich zum Thema Geschworenengerichte anmerken, dass mir hier zusätzliches nicht gefällt.
    1. Das Gerichtsverfahren würde zusätzlich in die Länge gezogen.
    2. Und diesen Punkt sehe ich als ganz besonders gefährlich, es besteht die Gefahr der Bestechung der Geschworenen."

    Zitat

    Original von Flavia Messalina Oryxa
    "Steht dies in unserem Heiratsgesetz? Muss ich wohl übersehen haben?"


    Creticus blickte zu Senator Lucidus hinüber, schmunzelte kurz, wandte dann den Blick ins Leere und :rolleyes: die Augen.


    Dabei dachte er sich, Catus, Du bemitleidenswerter, armer Kerl. Nachdem Du den Gürtel Deiner Frau in der Hochzeitsnacht zu lösen begannst,woraufhin alle verschwanden,mußtest Du ihn wahrscheinlich auch gleich wieder zuschnüren.

    "Mich freut zu sehen, dass hier Diskussion hineinkommt.
    Meiner Meinung nach, ist die ganze Ehe-Thematik ob eine gültige Heirat vorliegt nicht das Problem des Vestalinnengesetzes sondern des Ehegesetzes. Aber das nur nebenbei."


    Zu den Punkten:

    Zitat

    Pars Prima: Verheiratete Frauen die Ihre Ehe noch nicht vollzogen haben dürfen also Vestalin werden. Ist das beabsichtigt?


    "Hier freut es mich, dass Senator Lucidus hier keinen Handlungsbedarf sieht, der Entwurf ausreichend ist."


    Zitat

    Pars Secunda: Vestalinnen dürfen also heiraten, mit ihrem Mann aber nicht ins Bett gehen. Ist das beabsichtigt?


    "Zu dieser getroffenen Feststellung möchte ich sagen, dass sie sich selbst widerlegt.
    Denn wenn eine Ehe eingegangen wird, so gehört es auch zu den ehelichen Pflichten die Ehe zu vollziehen.
    Somit würde die Vestalin gegen das Keuschheitsgelübte verstossen.
    Der Einwand erübrigt sich somit meiner Meinung von selbst."


    Zitat

    Streich den Satz "In jedem Fall muss die Verbannung außerhalb Italiens erfolgen".


    "Sehe hier auch nicht warum es wichtig ist diesen Satz zu streichen.
    Im Gegenteil, wenn der Satz fehlt, so bestünde eine theoretische Möglichkeit jemanden nicht in Italia wohnhaften nach Italia zu verbannen, auch wenn das nicht anzunehmen ist.
    Das Gesetz regelt dies hier einfach genau."


    Zitat

    Die Unterscheidung zwischen rechten des PM und des Kaisers ist unnötig.


    "Nun, ich denke das bezieht sich auf das hier:"

    Zitat

    Der Ponitfex Maximus bestimmt die Provinz in welche die Verbannung erfolgen soll sowie die Dauer des Exils, ebenso wird sinngemäß ein Reiseverbot verhängt. In jedem Fall muss die Verbannung außerhalb Italias erfolgen.
    Dem Kaiser wird jedoch das Recht eingeräumt den/die Verbannten schon vor Ablauf der ausgesprochenen Dauer der Verbannung zurückzurufen und somit die Verbannung vorzeitig zu beenden.


    "Die Unterscheidung wurde hier bewußt getroffen, obwohl es sich um dieselbe Person handelt.
    Warum lege ich gerne dar.
    Die Verbannung erfolgt auf Grund des Verstosses gegen ein religiöses Gesetz, der Imperator handelt hier als Pontifex Maximus.
    Eine mögliche vorzeitige Rückrufung aus der Verbannung würde er aber als Weltlicher vornehmen, deshalb die Erwähnung Kaiser.
    Unter dem angeführten Hintergrund erkenne ich kein republikanisches Prinzip.
    Legt man dennoch auf eine Umformulierung wert?"


    Zitat

    Pars Quarta: Es gab eine ausgiebige Diskussion ob die Begnadigung automatisch bei der Begegnung oder durch Willenskundgebung der Vestalin stattfinden soll. Wenn es so bleibt werde ich gegen das Gesetz stimmen.


    "Wie ich schon mal sagte, wenn hier auf eine geforderte Zustimmung der Vestalin umformuliert wird, dann wird dadurch Druck auf die betroffene Vestalin ausgeübt und das entspricht nicht dem Willen der Initiatoren.
    Zudem bestünde die Gefahr, dass sich eine Vestalin einen "Spaß" daraus machen könnte, al la: 'Ich lauf dem Verurteilten mal über den Weg, passiert ist damit eh noch nix, und wenn ich will, dann begnadig ich halt oder eben nicht.'
    In weiterer Folge kämen die Vestalinnen hierbei in den Genuß eines nicht zuerkannten, aber demnach faktisch bestehenden Höchstrichters was die vorgelagerte Gerichtsbarkeit ad absurdum führen würde. Das kann ich ebenso nicht gutheißen."


    Zitat

    Pars Quinta: Die Vestalin wird nach Ausscheiden aus dem Orden ihre "Eingene Herrin" und somit nicht mehr der Patria Potestas ihres Pater Familias unterstellt.


    "Der Schwachpunkt ist erkannt, so keine gegenteiligen Einwände zu Senator Lucidus Vorschlag einlagenen wird die Passage dahingehend umformuliert."

    Zitat

    Original von Maximus Decimus Meridius
    "Ob es eine Abänderung gibt oder nicht, entscheidet immer noch der Senat."


    "Bei allem Respekt, Princeps Senatus.
    Für mich stellt sich die Sachlage, ob ein Gesetzesentwurf Änderung erfährt, anders dar.


    Wohl wahr, die Senatoren sind aufgerufen sich zum Gesetzesentwurf zu äussern und in weiterer Folge eben für oder gegen die Gesetzesvorlage zu stimmen, sprich der Senat erläßt oder erläßt nicht.
    Doch ob ein Gesetzesentwurf nun Änderung erfährt und eine überarbeitete Version zur Abstimmung gelangt hängt allein von den Initiatoren ab."