Feststellung des Gerichts:
Rede- und Anwesenheitserlaubnis in dieser Verhandlung genießen:
Marcus Germanicus Patientiam
Maximus Decimus Meridius stellvertretend für Duccia Germanica Nagiva
Traianus Germanicus Sedulus - Pater Familias Gens Germanica
IMPERATOR LUCIUS ULPIUS IULIANUS
Gegenstand der Verhandlung ist:
§ 7 Scheidung - Auszug
Jede Scheidung zieht separat eine Gerichtsverhandlung nach sich, in der geklärt wird, wer an der Scheidung wieviel Schuld trägt.
§ 7.1 Regelungen bei "manus"-Ehen
Das Gerichtsverfahren ist vor allem dahingehend wichtig, um zu bestimmen, inwiefern und zu wievielen Prozenten bei einer Schuld der Frau die Mitgift an den Pater Familias der Frau zurückzuzahlen sei. Sollte jedoch Schuld beim Mann gefunden werden, so erstattet er nicht bloss nur 100% der Mitgift dem Pater Familias, sondern ihm kann darüber hinaus vom Gericht eine Geldstrafe auferlegt werden, die nun aber an seine ehemalige Ehefrau zu entrichten ist.
Ziel der Verhandlung ist es festzustellen wer an der laufenden Scheidung wieviel Schuld trägt,
ebenso wie mit einer eventuell gestellten Mitgift zu verfahren ist.