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Original von Publius Matinius Agrippa
Die Neutralität betreffend sehe ich darin überhaupt kein Problem, der Senat hat bis jetzt immer richtig und weisse über die Acta betstimmt und wird es auch in Zukunft machen.
"Was spricht dagegen, die Besetzung des Auctors dem Imperator zu überlassen? Er ist der Einzige der wirklich neutral ist. Einige Diskussionsbeiträge sprechen doch deutlich für die Richtigkeit meiner Argumentation."
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Original von Publius Matinius Agrippa
Die Besetzung war eine Sache des Senats und sollte es auch bleiben. Du sprichst von einem kleinen Stück Kompetenz, in meinen Augen gibt du die gesamte Kompetenz ab,
"Ein kleines Stück von den Gesamtkompetenzen des Senats, meinte ich."
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Original von Publius Matinius Agrippa
dass was du mit diesem Gesetz vor hast, ist Verrat an deinem Stand!
"Nein, ich halte meinen Vorschlag im Interesse der Acta Diurna und ihrer Neutralität sogar für äußerst verantwortungsbewußt."
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Original von Adria Germanica
Zunächst möchte ich anmerken, ich bin wie Hungaricus auch eher skeptisch, ob diese genaue Regulierung überhaupt notwendig ist. Ich finde sie unnötig. Wenn der Auctor PPA eine genaue Festlegung seiner Arbeit haben will, soll er dies mit dem jeweiligen Auctor abklären. Die beiden sollen sich ergänzen, je nach ihren besonderen Fähigkeiten und Wünschen.
"Nein. Es sollte eine allgemeingültige Regelung der Kompetenzabgrenzung zwischen Auctor und Auctor PPA bestehen. Im übrigen ist diese Kompetenzabgrenzung nur ein kleiner Teil der vorgeschlagenen Regelungen, also kein Grund das Gesetz insgesamt abzulehnen."
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Original von Adria Germanica
- §4 Redaktion: Für jede Factio jemanden in die Redaktion lassen finde ich nicht notwendig und erhöht das Risiko, dass Factioartikel basierend auf den Artikel anderer Factios geschrieben oder noch geändert werden.
"Damit hältst du die bisherige Benachteiligung einiger Factiones aufrecht. Das von dir genannte Risiko ist in meinen Augen unbedeutend. Das endlich alle Factiones gleichberechtigt Redaktionsvertreter stellen dürfen halte ich sogar für besonders wichtig."
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Original von Adria Germanica
Der Auctor PPA sollte gemeinsam mit dem Auctor für die Ernennung von Lector und Sub-Auctoren verantwortlich sein.
"Was passiert wenn sich Auctor und Auctor PPA uneins sind? Das hat Handlungsunfähigkeit zur Folge, weil Stimme gegen Stimme steht. Außerdem hat laut meinem Gesetzesentwurf der Imperator jederzeit das Recht Entscheidungen des Auctors rückgängig zu machen"
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Original von Adria Germanica
- § 6 Veröffentlichung Artikel: auch hier hat der Auctor PPA kein Recht sondern alleine der Auctor? Zumindest die Ressortzuweisung sollte auch ihm zustehen.
"Im Gesetzesvorschlag steht, wenn der Auctor nicht da ist hat der Auctor PPA in diesem Falle Vertretungsrecht. Wenn beide da sind, ist die Abstimmung sowieso problemlos."
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Original von Marcus Vinicius Hungaricus
Jeder Pater factionis kann beispielsweise meiner Verlobten den Factio-Artikel zukommen lassen. Das habe ich bisher gemacht und dabei bleibt es auch - für mich. ICH persönlich brauche dazu keinen Schlüssel für die Redaktion. Brauchst DU den?[/i]
"Hungaricus, diese Argumentation entbehrt nicht der Kuriosität. Deine Verlobte gehört derselben Factio an wie DU. Adria aus deiner Factio ist ebenfalls Redaktionsmitglied. DU hast natürlich keine Probleme deine Artikel zu plazieren. Warum müssen wir einen Pater Factionis aber überhaupt in die Situation bringen seine Factioartikel dem Mitglied einer fremden Factio anvertrauen, ob nun deiner Verlobten oder Adria, oder wenn einer zu den Blauen nicht soviel Vertrauen hat, von mir aus auch mir?
Ich sage es nochmals. Nicht jede Factio ist in der Redaktion vertreten und das muß geändert werden."
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Original von Marcus Vinicius Hungaricus
Mein Fazit: Dieses Gesetz ist in dieser Version lächerlich und für mich inakzeptabel.
"Wie sagtest du an anderer Stelle so schön? Wenn sachliche Argumente ausgehen, kommt die Polemik..."