Damit war endlich Macer an der Reihe, seine Redekunst war jetzt gefragt, um die Richter von der Schuld des ehemaligen Praetor zu überzeugen.
Sehr verehrten Iudices, werte Senatoren, Bürger von Rom!
Heute sind wir hier versammelt, um Klarheit herbeizuführen, Klarheit in zwei zweifelhaften Amtstaten des ehemaligen Praetoren und Senatoren Decimus Livianus.
Lasst mich mit dem ersten und wesentlich schwerwiegenderem Fehlentscheid beginnen. Dabei geht es um den Freigelassenen Appius Tiberianus Marhabal. Diesem Mann hat Decimus Livianus das römische Bürgerrecht verliehen und ihn zur Adoption durch den Lucius Quintilius Valerian freigelassen. Dies ist laut Codex Universalis Pars Quarta, Lex Germanica Servitium §2 nicht erlaubt und rechtswidrig. Dies hat auch der hier vorsitzende Praetor Annaeus Modestus bereits erkannt und das Bürgerrecht wieder aberkannt. Trotzdem sollte auch der Decimer dafür in Rechnung gezogen werden und durch den Codex Iuridicialis Pars Tertia, Subpars Secunda §112 bestraft werden.
Das zweite Vergehen, das ich dem Senatoren vorwerfe betrifft seine eigene Adoption des Faustus Decimus Serapio. Hier scheint mir die Rechtslage nicht ganz eindeutig, weshalb die Richter hier entscheiden sollen, inwieweit eine Verletzung des Codex Iuridicialis Pars Prima, Subpars Tertia §11 vorliegt, denn durch die bereits vor der Adoption vorhandene Verwandschaft wäre Decimus Livianus nicht im Recht, die Adoption selbst durchzuführen...
Damit hatte Macer seine Anklage verlesen, nun war die Gegenseite dran.