Also ich rede jetzt von historisch denn darauf bezog sich ja auch mein Einganspost. Da ich verdeutlichen wollte das es das zwar im antiken Rom gab das es aber auch durchaus nicht sehr angesehen war. Denn Kastraten standen quasi an der untersten der untersten Gesellschaftsschicht. Das ist einer der Gründe warum Senatoren nicht Priester der Kybele werden durften. Ein Kastrierte Senator das ging den Römer zu weit. Allgemein gab es damals eine beträchtliche Kastrationsangst. Es gibt sogar Forscher die meinen dass die prägnanten Militärgürtel des 100 Jh. mit den herunterhängenden Lederbändern darauf zurück gehen aber das nur am Rande.
Was nun die Strafen angeht war es wie oben schon angesprochen, so dass man die Hälfte seines Vermögens an den Staat verlor wenn es raus kam. Und das nur wenn man seinen Sklaven kastriere. Jetzt kann man sagen ja wenn es den raus kam. Dazu sei angemerkt bei den Reichen und mächtigen gab es immer einen der dir eins reinwürgen wollte und so was blieb unter Sklaven ja nicht unbemerkt. So geht die Geschichte von einem Zum anderen und so auch zu einem der Dir gern mal na Anzeige an den Hals hängen will.
Was nun die ärmeren Gesellschaftsschichten angeht kann davon ausgegangen werden das, das da nicht vor kam. Die Sterberate lab bei 50 % und das hat sicher keiner Riskiert der nur einen oder zwei Sklaven hatte.
Was freie Menschen angeht waren die Römer sehr praktisch. Wer also einen Freien kastrierte und von ihm oder dessen Familie vor Gericht gezerrt wurde. Kann sich darauf verlassen das der Richter auf ius talionis entschieden wird. Da wie ich weiter oben schon ausführte das römische Recht auf Ausgleich angelegt war. Haftstrafen wie wir sie kennen gab es ja nicht.