Beiträge von Titus Duccius Vala

    "Patres conscripti.." , wandte sich Vala wenige Tage vor Ende seines Consulats an den Senat, um für sein Lieblingsthema zu werben: Gerechtigkeit.
    "..wieder einmal wende ich mich an euch, weil ich es für geboten erachte Leistungen zu honorieren. Seit der Abschaffung der Ornamenta wurden deutlich weniger Magistrate des Cursus Honorium Senatorum für überdurchschnittliche Leistungen ausgezeichnet... nahezu garkeine.
    Die Vorteile einer Honorierung von Leistungen halte ich für mehr als bekannt, genauso wie die Nachteile einer ausbleibenden Anerkennung von Leistungen.


    Auch sollte man überlegen, dass durch das Auszeichnen nicht der Standard gedrückt würde, sondern das überdurchschnittliche klarer herausgestellt. Es gibt eben nicht nur gut und schlecht und die guten werden weitergewählt während diejenigen, die den Senat nicht zufrieden gestellt haben einfach nicht wiedergewählt wurden. Es gibt deutliche Unterschiede... und ich möchte nicht die Leistungsträger vernachlässigen, genauso wenig wie ich das Anerkennen von Leistungen dem bloßen Wankel der Gefühle überlassen will.


    Meine Helfer und ich haben zu Beginn meiner Amtszeit in den Archiven des Senats kleinteilig herausarbeiten lassen, welche Magistrate sich in ihren Amtszeiten besonders hervorgetan haben. Die Staatskrise ließ mich die Ergebnisse nicht eher präsentieren, deshalb sind sie nun hier.


    Ich schlage vor, die folgenden Magistrate mit Diplomae für ihre überdurchschnittlichen Leistungen im Amt auszuzeichnen:


    Vigintiviri:
    Quintus Germanicus Sedulus
    Aulus Flavius Piso
    Titus Duccius Vala
    Marcus Iulius Dives


    Quaestur:
    Quintus Germanicus Sedulus
    Faustus Octavius Macer
    Aulus Flavius Piso
    Lucius Octavius Detritus
    Titus Aurelius Ursus


    Aedile:
    Marcus Aurelius Corvinus
    Medicus Germanicus Avarus
    Herius Claudius Menecrates


    Praetores:
    Lucius Flavius Furianus
    Marcus Decimus Livianus
    Kaeso Annaeus Modestus


    Consul:
    Lucius Aelius Quarto
    Manius Tiberius Durus
    Spurius Purgitius Macer
    Marcus Decimus Livianus


    Diese schiere Zahl, die da ja auf einen Schlag ausgezeichnet werden soll, scheint auf den ersten Blick verblüffent groß. Allerdings weise ich auf das Verhältnis hin: dies sind gerade einmal etwas mehr als ein Viertel der Magistrate, die seit Einstellung der Ornamente ihren Dienst versehen haben.
    Ein Viertel. Keine Zahl der man vorwerfen kann, den Standard zu verdrehen."

    Der eine Kaiser, der andere Usurpator, garkein Kaiser... als Vala mit seinem überschaubaren Gefolge durch die Gänge des Palatium Augusti schritt, um dem neuen Bewohner erneut seine Aufwartung zu machen, gingen ihm die einen oder anderen Erinnerungen durch den Kopf die sich vor allem um die Bewohnerfluktuation des Palatins drehten... und dass, hoffentlich, bald das letzte Mal auf seeeeehr lange Zeit sein würde, dass er hier verkehrte.


    "Sprich nicht bis du selbst angesprochen wirst..", murmelte Vala noch seinem jungen Verwandten zu als sie in einen der vielen Empfangsräume traten, in welchem die Gäste angewiesen wurden auf den Princeps zu warten. Mit einem flüchtigen Blick auf das Wanddekor des Raums erkannte Vala, dass er schon einmal hier gewesen war... die Wandmalerei stammte noch aus der Aegide des Vescularius - wie lange dies wohl noch so bleiben würde? Sicherlich hatte der Aquilius im Moment dringlichere Dinge zu regeln als den Palatin zu renovieren, auch wenn dies wohl so gut wie durch jeden Kaiser geschehen war.


    Als ihm das Nahen des Princeps gemeldet worden war, blickte Vala für einen kurzen Moment irritiert um sich... der Vettius war nicht anwesend. Ob und was das zu bedeuten hatte, wusste er freilich nicht. Er hatte nicht davon erfahren, dass sein Amtskollege krank darniederlag.. und selbst das wäre kein Grund gewesen die Vorladung des Princeps auszuschlagen. Nein, ganz offensichtlich war Vala alleine eingeladen worden... was die Sache äußerst verdächtig machte.


    "Princeps...", grüßte Vala den Aquilius schließlich mit der entsprechenden Ehrerbietung als dieser den Raum betrat, "..du hast dich verändert. Die Kaiserwürde steht dir ganz offensichtlich gut. Der Spagat zwischen Aufnahme der Staatsgeschäfte und dem Einzug in den Palatium macht dir hoffentlich nicht allzu große Mühe?"

    Zitat

    Original von Decima Messalina
    Werbung ist immer gut. =)


    Also in Wikipedia wird sogar das IR erwähnt. Unten zu finden. Vielleicht sollte die Erwähnung zusätzlich in einem Link umgewandelt werden.


    Der Passus ist von mir. Ursprünglich hab ich da nen Link eingebaut, der wurde allerdings mehrmals wieder entfernt... wohl um Werbung vorzubeugen.

    "Patres conscripti..." , wandte Vala sich an den Senat um einen weiteren Gedankengang zum Prinzipat zu verbalisieren, "..im Zuge des Verfahrens zur Findung und Ernennung eines neuen Princeps ist mir deutlich geworden, dass der Codex Universalis noch an anderer Stelle die Essenz des Prinzipats nicht erfasst und eher den Eindruck vermittelt, dass es sich beim Princeps um einen Herrscher handelt, dessen Herrschaft eben nicht aus den altehrwürdigen römischen Traditionen erwachsen ist.


    Gerade die Frage der Ernennung und Nachfolge ist meines Erachtens nach vollkommen unzureichend definiert, da suggeriert wird, dass der Nachfolger des Princeps automatisch und ohne jedes Zutun zum Princeps geriert... und eben nicht vom Senat Roms ernannt wird. Dies entspricht nicht nur nicht der Wahrheit, sondern kann auch den Eindruck vermitteln, dass es sich beim Princeps nicht um einen aus dem römischen Gefüge hervorgehenden Primus inter Pares, sondern um einen x-beliebigen Rex handelt.


    Aus diesem Grunde schlage ich eine Änderung des Paragraphen Neunzehn des Codex Universalis vor. Dies, zumal der Paragraph immernoch einen Spross der Gens Ulpia als kaiserlichen Nachfolger festlegt und dementsprechend dringend überholt gehört."


    § 19 Ernennung
    (1) Der Imperator Caesar Augustus ist grundsätzlich mit einer unbegrenzten Amtszeit ausgestattet, die nur von ihm selbst ausgesetzt oder beendet werden kann. Jeder anderweitige Versuch anderer dies zu tun wird als Hochverrat gemäß Codex Iuridicialis gewertet und es wird dementsprechend dagegen vorgegangen.
    (2) Stirbt der Imperator Caesar Augustus oder legt er sein Amt nachweisbar freiwillig nieder, so gilt primär sein Nachfolgerwunsch zur Thronfolge, sollte er keinen solchen hinterlassen haben, so wird automatisch der ihm am nächsten verwandte männliche Spross der Gens Ulpia gekrönt.


    sollte in


    §19 Ernennung und Nachfolge
    (1) Der Imperator Caesar Augustus wird vom Senat Roms auf Lebenszeit ernannt.
    (2) Nur er selbst kann diese Amtszeit aussetzen oder beenden.
    (3) Stirbt der Imperator Caesar Augustus oder legt dieser sein Amt nieder, fallen die ihm vom Senat verliehenen Rechte auf diesen bis zur Ernennung des Nachfolgers zurück.
    (4) In diesem Falle gilt der von ihm zuvor testamentarisch verfügte Nachfolgewunsch. Ist kein Testament überliefert, gilt automatisch der nächste männliche Verwandte als Nachfolgewunsch des Kaisers.
    (5) Dieser ist baldmöglichst vom Senat zum Imperator Caesar Augustus zu ernennen.
    (6) Jeder Versuch, die Amtszeit des Kaisers zu beenden oder dessen Nachfolge zu ändern oder zu verhindern wird als Hochverrat betrachtet.


    geändert werden.


    "Zu Absatz (3) folgende Erläuterung: Der Princeps bezieht seine Macht aus den Kompetenzen, die ihm vom Senat zur Sicherung des Friedens und der Prosperität im Reich übertragen wurden. Der Nachfolger des Princeps wird seit je her vom Senat zu eben jenem ernannt. Dies kann er nicht, wenn die Kompetenzen vorher nicht an den Senat zurückgefallen sind... schließlich hätte er dann nie gehabt was er verleihen will.
    Damit eine Restitution der Res Publica zur Zeiten des großen Bellum Civile und die damit einhergehende Unsicherheit im Reich nicht begünstigt werden, wird der Nachfolgewunsch des Princeps als bindend erklärt.. selbst wenn dieser testamentarisch keinen festlegen sollte. Der Gesetzestext spricht eine deutliche Sprache: jeder Versuch die Nachfolge eines Princeps zu unterbinden oder zu verhindern wird als Hochverrat betrachtet... und auch zu Zeiten der Thronvakanz als solche geahndet."
    , erläuterte Vala sein Vorhaben.

    Jetzt wo der neue Princeps ernannt war, konnte Vala auch gewisse Ideen angehen die ihm in den Kopf gekommen waren, während er eben die Wahl und Ernennung desselben Princeps vorbereitet hatte. Vorher ging das nicht, um die nervösen Befürchter eines vorzeitigen Alarich (lustigerweise die gotische Version des 'Alrik') nicht noch zu Schnappatmung und Blasenschwäche zu treiben. Zudem war es ja nicht revolutionär was er hier vorhatte... nur ergänzend.


    "Patres conscripti, während der Thronvakanz ist mir beim Studium des Codex Universalis aufgefallen, dass die Rechte des Princeps zwar festgehalten worden sind... ihre Art und vor allem ihr Ursprung nicht genug erläutert wird." , sprach Vala also sein Vorhaben an, "Jemandem, der den Codex liest, könnte es so vorkommen, als wäre die Natur des Princeps nichts weiter als die römische Version eines Satrapen, eines Kuningaz, eines Agellid... weil der Ursprung des ehrwürdigen Principats in der Res Publica, in Rom und seinen Instanzen selbst, verhüllt bleibt und nur durch bloße Erwähnung in Erinnerung bleibt. Da jedoch die Principes ihre Herrschaft teilweise eben durch die Aufreihung von diesen Kompetenzen der Res Publica beziffern und verewigen, sollte dies meiner Meinung nach auch im Codex Universalis seine Entsprechung finden. Deshalb schlage ich folgende Änderung vor, um den Sachverhalt und den Ursprung der principalen Gewalt deutlicher zu machen:"


    Codex Universalis
    Pars Secunda - Rechte des Imperator Caesar Augustus
    § 18 Allgemeines
    Der Imperator Caesar Augustus bekommt durch den Senat die 'Tribunitia Potestas Annua Et Perpetua', das 'Imperium Proconsulare Maius' und die 'Censoria Potestas Perpetua' verliehen. Dadurch gehen auf ihn folgende Rechte über:
    (1) ....

    "Der Änderungsantrag des Germanicus Sedulus wurde, bei Billigung durch den Senator, in eine dem Codex entsprechende Form gebracht." , verhalf Vala dem Vorschlag zu neuem Leben und führte die Diskussion so ihrem hoffentlichen Ende zu.


    Codex Universalis
    Anhang des Codex Universalis
    Pars Secunda - Lex Mercatus


    §10 - Veräußerung von Erbschaften ohne Betriebskonzession
    (1) Nach Erhalt einer Erbschaft an Sachwaren ist es erlaubt, diese auch ohne die nach §4 (1) notwendigen Betriebe zu veräußern.
    (2) Die Veräußerung ist auf zwei Monate (2 RL-Wochen) begrenzt, kann nicht verlängert und reichsweit nur ein einziges Mal beantragt werden.
    (3) Sie muss zuvor dem zuständigen Aedil gemeldet und durch diesen bewilligt werden.

    In einer anderen Welt viele, in der hiesigen aber wenige Tage nach dem Vorschlag lieferte der duccische Konsul auch den ersten Text zur avisierten Gesetzesänderung:


    Codex Iuridicialis
    Pars Tertia - Strafgesetzteil
    Subpars Prima - Allgemeiner Teil


    § 52 Strafen
    § 52.1 Geldstrafe
    (1) Eine Geldstrafe beträgt mindestens 5 und höchstens 5.000 Sesterzen.
    (2) Die Geldstrafe ist in Römischen Sesterzen (Sz.) an das Imperium Romanum zu entrichten.
    (3) Bei Nichtleistung der Geldstrafe kann diese eingezogen werden.


    § 52.2 Opus Publicum
    (1) Als Opus Publicum hat der Verurteilte für einen befristeten Zeitraum eine vom Gericht zugewiesene, der Schwere seiner Tat angemessene körperliche Arbeit zu verrichten, die dem Gemeinwohl nützlich ist. Nach Bedarf ist diese Strafe in der Stadt zu verbüßen, in der der Tatort liegt.
    (2) Der Verurteilte ist von der Gemeinde, in der er das Opus Publicum ableistet, zu verpflegen.
    (3) Kommt der Verurteilte seinen vorgeschriebenen Aufgaben nicht nach, ist der Verurteilte anzuketten. Zusätzlich können ihm in diesem Fall von der Stadt, in der er das Opus Publicum ableistet, schwerere Arbeiten zugeteilt werden.
    (4) Übersteigt die Schuld einen Betrag von 600 Sz., so kann der Delinquent zu deren Begleichung als Sklave verkauft werden, jedoch frühstens drei Wochen nach Urteilsverkündung.
    (5) An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt das Opus Publicum, für das die zuständige Stadt täglich 2 Sesterzen an den Empfänger der Geldstrafe zu entrichten hat. Der Delinquent ist so lange zu Opera Publica heranzuziehen, bis die Stadt die Schuld abgegolten hat.
    (6) Für eine Verurteilung zu Opus Publicum kann mit Ausnahme des Falles nach Absatz (5) ersatzweise eine Relegatio gleicher Dauer angeordnet werden.
    (7) Eine Freiheitsstrafe wird in Opus Publicum umgewandelt.


    § 52.3 Hiebe
    (1) Hiebe sind Schläge mit einem unbewehrten länglichen Gegendstand mit der Entsprechung einer Rute oder eines Stocks.
    (2) Die Mindestanzahl der ausgeführten Hiebe sind fünf. Eine weitere Begrenzung ist nicht vorgesehen, solange die Anzahl der Hiebe das Leben des Betroffenen ersichtlicherweise nicht gefährdet.
    (3) Die Schläge können an einem Stück oder aufgeteilt in Abständen ausgeführt werden.
    (4) Das Material des Hiebwerkzeugs kann Holz oder ein Metall sein.
    (5) Die Hiebe können auf allen Körperteilen des Betroffenen ausgeführt werden. Ausgenommen hiervon ist der Kopf.


    § 52.4 Relegatio und Exilium
    (1) Die Relegatio ist eine zeitige Verbannung. Das Mindestmaß der Relegatio beträgt 1 Jahr. Den Ort der Verbannung im Rahmen einer Relegatio bestimmt das Gericht, jedoch muss dieser außerhalb Italias liegen. In der Zeit seiner Relegatio darf der Verbannte weder für ein öffentliches Amt kandieren, noch kann er in ein solches gewählt werden.
    (2) Das Exilium ist eine lebenslängliche Verbannung an einen gerichtlich bestimmten Ort außerhalb Italias, verbunden mit dem unbefristeten Verlust aller römischen Bürgerrechte. Wer den gerichtlich bestimmten Ort verlässt, oder ohne vorhergehende Begnadigung durch den Imperator Caesar Augustus zurückkehrt, wird mit dem Tode bestraft.


    § 52.5 Todesstrafe
    (1) Die Todesstrafe kann nur in Fällen verhängt werden, in denen sie ausdrücklich gesetzlich zulässig ist.
    (2) Die Art der Vollstreckung bestimmt das Gericht. Es kann die Strafe auch in lebenslange Sklaverei in staatlichen Bergwerken oder Steinbrüchen umwandeln.
    (3) Angehörigen des Ordo Senatorius, Equites und Decuriones ist es gestattet, statt einer Todesstrafe das Exilium zu wählen. In diesem Fall fällt ihr gesamtes Vermögen der Staatskasse zu.


    §52 - siehe §52.1


    §53 - siehe §52.2


    §54 - siehe §52.4


    §55 - siehe §52.5


    "Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit habe ich zudem die Paragraphen, die Strafen beinhalten, zu einem Paragraphen zusammengefasst. Dies ermöglicht zudem, weitere Strafmaße einzuführen ohne gleich den gesamten Codex neu durchzunummerieren."

    Scheitern war nichts, was Vala noch zu lernen hatte... immerhin hatte er in den vergangenen Jahren Grund genug gehabt, selbstkritisch mit Erfahrungen umzugehen. Ebenso ging es mit Projektem im Senat ein, auch wenn das Gebaren im Senat Dämpfer um Dämpfer verpasst hatte. Nichtsdestotrotz wollte... konnte er nicht einfach den Kopf in den Sand stecken, selbst wenn er schon weit über die Grenze hinaus war, in welcher er behaupten konnte die Arbeit im Senat würde noch Spaß machen.
    Dementsprechend war das Projekt mit den Todeserklärungen offenkundig gescheitert... und lange überarbeitet worden, weshalb es nun in modifizierter Form wieder in den Senat eingebracht wurde.


    "Patres conscripti..." , sprach der Duccius also erneut die Senatoren an, "..auch wenn das Projekt der Todeserklärungen nicht den Anklang gefunden hat, den ich dafür eigentlich erwartet hatte, bleibt neben der für die Familien nach wie vor schmerzhaften Ungewissheit noch die wirtschaftlichen Konsequenzen, die offensichtlich für viele Familien... vor allem für wohlhabendere... von großer Tragweite sein können und in vielen Fällen bereits sind.
    Nach wie vor sind viele Römer verschwunden oder der Kontakt zu ihnen ist abgebrochen. Das römische Gesetz sieht vor, dass ohne konkrete Meldung des Todes des Besitzenden, die Besitzverhältnisse in einer Familie nicht neugeordnet werden können. Auch wenn offensichtlich kein Konsens zu erreichen ist, diesen Missstand zu beheben, halte ich es nach wie vor für ein dringendes Problem, das um der Familien Roms willen zu beheben ist.
    Aus diesem Grunde lege ich dem Senat folgenden Gesetzesvorschlag vor..."
    , sprach's und ließ die Tabula verlesen, auf welcher das Ergebnis einiger Nächte festgehalten war:


    De Compensatio Praediorum Familiarum


    §1 Allgemeines
    (1) Die Res Publica stellt römischen Familien eine Compenzur Verfügung, um den fehlenden Zugriff auf Besitzungen zu kompensieren.
    (2) Geprüft und bewilligt werden die Compensatios durch einen Praetor Roms oder einen provinziellen Statthalter.
    (3) Die Dauer und Rückgabe einer Compensatio wird durch die Decimviri Litibus Iudicandis überwacht.


    §2 Antragsberechtigung
    (1) Berechtigt sind ausschließlich Bürger Roms
    (2) Berechtigt sind Familien, deren betroffenes Mitglied mindestens 10 Jahre (2,5 RL-Jahre) dem öffentlichen Leben entschwunden ist und zu denen der Kontakt nachweislich nicht wiederherzustellen ist.
    (3) Berechtigt sind Familienmitglieder, die mindestens fünf Grade mit dem Betroffenen verwandt sind


    §3 Vergabe und Umfang
    (1) Die Compensatio wird in gleichen Teilen an sämtliche lebenden Familienmitglieder ausgegeben, die die Bedingungen in §1 Abs. 3 erfüllen und erwachsenen Alters sind.
    (2) Kompensiert wird der zuletzt bekannte Besitz des Betroffenen in Geldbeträgen und Land. Sollte der Betroffene bekannte Sachwaren sein Eigen nennen, werden diese pauschal mit einem Geldbetrag kompensiert.
    (3) Kompensiert wird in Abstufungen, die sich am Gesamtwert der Besitzungen (exklusive der Ländereien) orientieren:
    bis 10.000 Sz.: zu 100%
    bis 20.000 Sz.: zu 75% (mind. 10.000)
    bis 30.000 Sz.: zu 50% (mind. 15.000)
    ab 30.001 Sz.: zu 25%
    (4) Ländereien werden gesondert kompensiert, die sich an der Zahl der Heredia (Grundstücke) orientieren.
    bis 3 Heredia: 100%
    bis 10 Heredia: 50% (mind. 3)
    ab 10 Heredia: 25% (mind. 5, max. 10)


    §4 Rückgabe
    (1) Besitzer der Compensatio in Geldwert und Land bleibt in jedem Fall die Res Publica.
    (2) Im Falle einer Rückkehr des Verstorbenen ist die Compensatio durch die Familie innerhalb von vier Jahren (1 RL-Jahr) zurückzugeben.
    (3) Im Falle des Todes eines mit einer Compensatio bedachten Familienmitglieds geht die Compensatio mit den entsprechenden Pflichten auf die Erben über.


    "Hinsichtlich der Motivation dieses Gesetzesvorhaben sind die Gründe relativ schlicht und einfach zu erklären: der Bedarf ist seit Jahren ungebrochen und vor allem unbeantwortet. Die Res Publica hat die Mittel und die Möglichkeit hier lindernd einzuschreiten... und dementsprechend bin ich der Auffassung, dass sie dies tun sollte."

    "Wenn ich sagte, mir sei kein Grund für eine bleibende Doppelwürdigung des Rectors Germanicus bekannt, wollte ich damit durch die Blume ausdrücken, dass es eher Gründe dafür gäbe, ihn deutlich NICHT doppelt auszuzeichnen und damit VOR die anderen Rectores zu stellen... eher im Gegenteil." , gab Vala zurück, "Das in seinem ganzen Umfang zu erörtern würde in die Nähe dreckiger Wäsche kommen, die der Senat sicherlich nicht waschen sollte... ich denke es spricht für sich, dass Germanicus Avarus hier in aller Schärfe gegen Decima Seiana gesprochen hat und darüber hinaus während seiner Amtszeit keinen einzigen seiner Vorgänger oder Untergebenen für ihre Leistung in der Schola ausgezeichnet hatte... die Decima hingegen durchaus die Leistungen ihrer Untergebenen an das Haus die Consuln meldete. Dass diese dies nicht schon eher eingebracht haben, lag wohl an den Wirren der Nachkriegszeit. Kurzum: ich hätte enorme Bauchschmerzen bei einer derartigen Ungleichbehandlung und Bevorzugung."

    "Senator Germanicus Avarus hatte bereits die Muse, sich selbst mit einer großen Inscriptio für seine Zeit als Praeceptor auszuzeichnen." , kommentierte Vala trocken in Richtung des nach wie vor zickigen Tiberius, dessen Ameisenliebelei wohl nur in dessen Geist als sinnvoller Beitrag für den Senat betrachtet werden konnte, "Sollte er nun also ebenfalls mit einer großen Inscriptio für seine Zeit als Rector auszeichnen, sticht er aus der Reihe der Rectores der Schola hervor... ohne dass mir dafür ein sinnvoller Grund bekannt wäre. Sollte also Germanicus Avarus ebenso wie die anderen Rectores auf der Inscriptio verewigt werden, halte ich es für sinnvoll die bereits vorhandene durch diese zu ersetzen."

    Es bewegte sich... nichts. Dafür zeigte sich Valas Frustration durchaus geneigt, sich graduell in lähmende Resignation zu verwandeln. Gewisse Allegorien lagen auf der Hand, wurden aber beiseite gewischt... er hatte lange daran gearbeitet um solche eben nicht zuzulassen.


    "Um der Sache doch noch zu einem Abschluss zu verhelfen, würde ich eine Art Rundumschlag empfehlen, wie Consular Purgitius ihn angeregt hat..." , versuchte sich Vala doch an einem Kompromiss, immerhin hatte er kein Problem damit auch die anderen ehemaligen Leistungsträger zu honorieren. Eine Tabula, die ihm von einer helfenden Hand gereicht wurde, lieferte die dafür notwendige Informationen: "Die ehemaligen Rectores der Schola Atheniensis, die da wären Secundus Flavius Felix, Aelia Adria, Marcus Aelius Callidus sowie Decima Seiana werden für ihre Leistungen für die Schola Atheniensis in einer großen Inscriptio am ehemaligen Gebäude der Schola erwähnt.


    Die Praeceptoren, wie vorgeschlagen, würde man in einer kleinen Inscriptio verewigen, so sie diese Funktion aktiv und zur Zufriedenheit der Rectores erfüllt haben (=SimOff-Kurse abgehalten).


    Zu diesen Praeceptores der näheren Vergangenheit würden gehören: Marcus Iulius Dives, Decimus Annaeus Varus, Titus Aurelius Ursus. Über die Praeceptores der weiteren Vergangenheit liegen mir leider keine Informationen zu, die ihr Engagement beurteilt sehen ließen."

    "....des weiteren wurde Marcus Helvetius Commodus ebenfalls zu den Vigintiviri gewählt." , dozierte Vala bei der üblichen Nachbesprechung der Wahl weiter die zu diskutierenden Ernennungen herunter, "Er hat im Zuge seiner Kandidatur die Tresviri Capitales als Wunschposten genannt. Es obliegt dem Senat nun zu entscheiden, ob er dem entsprechen will."

    "Wir erfinden hier nicht das Rad neu." , zeigte der duccische Konsul sich sehr unwillig, selbst eine derartige Lapalie wie die Würdigung von Leistungsträgern in höchsten Ämtern haarklein durchzudiskutieren, als hätte es derartiges noch nie gegeben. Wenn einige glaubten, dem Reich durch meilenhohe Standards und kleinliche Makelsucherei nen Gefallen zu tun, würden sie dabei nur ein allzu deutliches Bild von sich selbst zeichnen... anstelle von jenen, um die es hier ging.


    "Auch wenn ich die Herleitung einer Würdigung für Decima Seiana anders sehe als Consular Purgitius, stimme ich ihm in der Quintessenz natürlich zu. Die bisher genannten Details über Decima Seianas Leistung als Rectrix der Schola Atheniensis sind mehr als ausreichend für eine große Inscriptio. Allerdings gefällt mir der Gedanke, weitere Leistungsträger der ehemaligen Schola ebenfalls mit Würdigungen zu bedenken, ebenso." , ließ Vala eine Ausweitung des Gedankens zu und zeigte sich durchaus zugetan, "So geben wir durch die Würdigung vergangener Leistungen doch ein deutliches Signal für solche, die da noch kommen mögen." Vor allem, da noch etwas anderes auf seiner Liste stand.

    "Mal abgesehen davon, dass Marcus Helvetius Commodus eine Ahnenreihe besitzt, von der sich sicherlich viele beeindrucken lassen..." , kommentierte Vala müde die Kandidatur seines ehemaligen Tiro, "...hat er sich in vergangener Zeit als tüchtiger, eifriger und aussichtsreicher junger Mann bewiesen, der es sicherlich verdient hat seine Chance zu bekommen und sich als Vigintivir zu beweisen."

    Bevor man große Gedankensprünge macht, wie die WiSim noch besser in das Spiel zu integrieren ist, wäre es imho nützlich zu wissen, welchen Stellenwert sie für die aktive Spielerschaft im IR überhaupt besitzt...


    Sollte ne Option eure Meinung nicht treffen, ergänzt sie doch einfach hier. :)


    @Edit: by the way... SL, ihr könntet immernoch die Signaturen in diesem Board abstellen.

    "Man sollte beachten, dass die Auflösung der Schola Atheniensis keinesfalls im Sinne einer 'feindlichen Übernahme' oder eines Scheiterns zu verstehen ist... sondern in einer (SimOff nicht abgeschlossenen) Rückbesinnung auf das Schulwesen der Vor-Schola-Zeit. Rectrix Decima Seiana hat das Potential einer derartigen Stärkung der freien Scholae und Magistri gesehen und dies zusammen mit dem Senat und mir umgesetzt." , hielt Vala der Interpretation entgegen, dass es sich eben keinesfalls um Sieg und Niederlage gegangen war.


    Als Germanicus Avarus sich zu Wort meldete und mit einer äußerst eigentümlichen Interpretation der Sachlage aufwartete, musste Vala stark an sich halten um die Contenance nicht zu verlieren. Da jede direkte Zurechtweisung des Praetorius genau eben jenes zur Folge gehabt hätte, beließ Vala es bei einem an die Allgemeinheit gerichteten Gegenkommentar: "Man sollte bei der Einschätzung der Wortmeldung des Praetorius Germanicus nicht vergessen, dass der Wechsel an der Spitze der Schola von Rector Germanicus zu Rectrix Decima nicht gerade einvernehmlich vonstatten ging.
    Zudem mutet es äußerst seltsam an, der Decima die Inscriptio mit einem Beispiel verwehren zu wollen, das in der gesamten Amtszeit des Rector Germanicus Avarus NICHT mit einer entsprechenden Würdigung versehen worden war... genau genommen wurde von Germanicus Avarus nur ein einziger Rector mit einer Inscriptio ausgezeichnet: er selbst. Am allerersten Tag seiner Amtszeit."


    Vala räusperte sich vernehmlich ob des mit steinen traktierten Glashauses und fuhr schließlich mit einem Appell fort: "Decima Seiana hat ihre Funktion als Rectrix immer zur vollen Zufriedenheit ihres Arbeitgebers erfüllt: des Senats. Dass die Rückbesinnung zu den freien Schulen auch von ihr gefördert wurde ist weniger als Gegenargument, denn als Argument FÜR ihre Leistung zu verstehen.


    Zudem möchte ich davor warnen, Animositäten die persönliche Beurteilung einer Leistung beeinträchtigen zu lassen... ebenso wie ich davor warne, einen zu hohen Maßstab zu führen.
    Denn die Würdigung einer Leistung hat sehr wohl großen Einfluss auf die Motivation zu weiteren Leistungen... nicht nur bei der betreffenden Person."

    Vala konnte nicht abstreiten, dass sein Elan im Senat deutlich gelitten hatte.. und seine Tätigkeit als Konsul deutlich schwerer geworden war als zu jener Zeit als er sie angetreten hatte. Oft genug war ihm der eine oder andere Gedanke zu möglichen Konsequenzen dieser Misere in den Kopf gekommen, die allerdings sämtlich abgeworfen wurden wie Frost, der sich auf einer starren Wache im Winter sammeln mochte. Aber es war schwer... unglaublich schwer, das immer wieder zu tun.


    Nichtsdestotrotz hatte er sich selbst eine Agenda gesetzt, die zu vollenden er hier angetreten war. Der Tod des Kaisers und die damit verbundenen Aufgaben hatten sie ordentlich durcheinander gebracht und viele Baustellen hinterlassen, die Vala sicherlich nicht als sein politisches Vermächtnis betrachten wollte... nein, er MUSSTE sich aufraffen wenn er in einigen Jahren mit Zufriedenheit auf sein Werk zurückschauen wollte.



    "Patres conscripti..." , wandte er sich daher eines Tages nach der Kaiserwahl an den Senat, "...so aufregend und außerordentlich die vergangene Zeit gewesen ist, so profan und nahezu alltäglich mag das Anliegen wirken, mit dem ich mich heute an euch wende.


    Die Auflösung der Schola Atheniensis ist nun schon einige Zeit her, aber offenbar wurde dabei eine Sache vergessen, die ich nicht weiter unbeachtet sehen möchte. Es geht dabei um die Würdigung der Arbeit der letzten Rectrix der Schola Atheniensis, Decima Seiana.


    Zur Vergegenwärtigung: Decima Seiana hat sich ganze sechzehn Jahre der Schola Atheniensis gewidmet. Als Nachfolgerin des Senators Medicus Germanicus Avarus hat sie ganze dreizehn Jahre als Rectrix gewirkt... länger als jeder andere an dieser Position.


    Ich bin mir sicher ich bin nicht der einzige der dies langjährige Wirken in einer dem Senat unterstellten Insitution als würdigungswürdig ansieht. Ich schlage deshalb vor, eine große Inscriptio am ehemaligen Gebäude der Schola anzubringen, um die Decima für ihre langjährige Arbeit als Rectrix öffentlich zu würdigen."