Zitat
Fecenianus: "Ich halte fortwährende Abstimmungen des Ordo Decurionum über Änderungen an der Lex bevor man sie dem Princeps vorlegt weiterhin für angebracht und wichtig."
Nun, da hatten wir doch ein ausführliches Rechtsgutachten von Laetilius Fecenianus vorgelegt bekommen.
"Werte Decuriones, nachdem Laetilius Fecenianus endlich seine profunden Rechtskenntnise dem Ordo zur Verfügung gestellt hat, dürfte uns allen klar sein, wie wir bei einer Änderung der Lex Civitatis vorzugehen haben. Ich halte deswegen eine Nachfrage beim Legatus Augusti nicht mehr für notwendig".
"So, wie es aussieht, liegt für die Lex Civitatis schon ein abgestimmter Änderungsantrag vor, der einzuarbeiten ist: das Mindestalter für die Magistrate. Bei dem zweiten Änderungsantrag, den ich betreffend Pars III, §1, Absatz 2 eingebracht habe, scheint im Ordo die Einsicht zu wachsen, dass auch dieser in die Lex Civitatis eingearbeitet werden muss. Das heißt, dass wir eine Neufassung der Lex zu gegebener Zeit dem Kaiser vorlegen müssen".
"Nun hat uns der verehrte Petronius Crispus mit seinem Gesetzentwurf zu einer 'Lex Municipalis' eine weitere parallel laufende Diskussion beschert. Ich komme auf den ersten Blick zu dem Schluss, dass man die Lex Civitatis nicht einfach mit der 'Lex Municipalis' ersetzen kann, weil der Petronische Entwurf keinen Bezug auf die Bedingungen aufweist, welche durch die Lex Provincialis und die darauf folgende Provinzreform geschaffen wurden. Gleichwohl hat sein Entwurf auch seine Stärken, die man in eine Neufassung der Lex Civitatis herüber nehmen könnte. Ich habe in der dortigen Diskussion schon angemerkt, dass ich eine Neufassung der Lex Civitatis nur bei Vorliegen triftiger Gründe für notwendig halte. Hier argumentiert Petronius Crispus damit, dass die Erhebung von Mogontiacum zum Municipium einen solchen triftigen Grund darstelle. Dieser Argumentation kann ich mich nicht ganz verschließen."
"Ich bitte deshalb darum, darüber abzustimmen, ob der hiesige Ordo Decurionum gewillt ist, eine Neufassung der Lex Civitatis (mag sie später Lex Municipalis genannt werden) zu erarbeiten und dabei sowohl den Entwurf von Petronius Crispus als auch die hier vorliegenden Änderungsanträge zu berücksichtigen."