Cicero Octavius Anton dixit:
wohl war :D, was kostet noch mal ein Kredit
Für Dich, sagen wir 8% Zinsen? Unbegrenzte Laufzeit, Ratenhöhe diskutabel?
Cicero Octavius Anton dixit:
wohl war :D, was kostet noch mal ein Kredit
Für Dich, sagen wir 8% Zinsen? Unbegrenzte Laufzeit, Ratenhöhe diskutabel?
ZitatTraianus Germanicus Sedulus dixit:
Macht hier wer Werbung für seine Bank...?
Aber nicht doch.
ZitatMarcus Tiberius Magnus dixit:
Dann sollte Malignus vielleicht hier schnell mal seine Konditionen bekanntgeben.
Könnte ein lukratives Geschäft werden...
Wenn eigene Mittel zur Finanzierung von Sachanlagen nicht reichen,
hat man die Option sich diese Mittel auszuleihen.
Laufzeiten
kurzfristige Darlehen (bei kleinen Summen)
mittelfristige Darlehen (bei mittleren Summen)
langfristige Darlehen (bei großen Summen)
Die einzelne Dauer eines Kredites oder Darlehens,
wird seperat mit jedem einzelnen Kundennehmer
festgelegt.
Arten der Darlehen/Kredite
Fälligkeitsdarlehen
Rückzahlung der ganzen Summe nach Ablauf der Laufzeit
(incl. der Zinsen)
Ratendarlehen
gleichbleibende regelm. zu zahlende Ratenbeträge
(Zinsen und Tilgung zu einer Rate zusammengefasst)
Höhe der Darlehen
Unbestimmt, je besser die Liqidität des Kreditnehmers,
desto höher der mögliche Kredit.
Diese wird bestimmt aus Einnahmen und Ausgaben in einer
Woche und andere Sachanlangen, wie zb. Betriebe oder
Warenbestand.
Je kürzer die Laufzeit,desto geringer kann der Zinssatz
angesetzt werden, je länger umso höher der Zinssatz.
Bei kurzer Laufzeit fallen allerdings höhere Wochenraten an,
allerdings ein geringerer Rückzahlungsbetrag.
Zur allgemeinen Erinnerung:
Über den kaiserlichen Bankier Malignus sind jederzeit Kredite verfügbar.
ZitatMedicus Germanicus Avarus dixit:
Sieht aus wie Shakira
Könnte daran liegen, dass sie es ist.
ZitatMarcus Didius Falco dixit:
Und die Kasse verwaltet sie auch.
Sie hat ihr eigene Kasse.
Und ihre Mitgift war beträchtlich.
Wenn sie Lust hätte könnte sie hier zweifelsohne mitsteigern.
Marcus Tiberius Magnus dixit:
...ich habe gehört die neue Augusta trifft man dieser Tage ohnehin eher im Senat!
Sie verfolgt die Debatten mit großem Interesse, ja.
Warum also kein Interesse bekunden?
Iulia hat das Kommando über den Haushalt der Gens Ulpia übernommen. So sucht auch sie das Personal aus.
3000? Was habt ihr ein Glück, dass ich nicht gedenke mitzusteigern.
Schöne Sklavinnen könnten meiner gerade Angetrauten missfallen.
Aber amüsant ist die Sache aber schon.
Maximus Decimus Meridius dixit:
Dennoch halte ich es für bedenklich, dass auch die Augusta Praetorianern befehlen dürfen soll. Ein Praetorianer könnte sich durchaus überfodert vorkommen, wenn man bedenkt, dass er zum einen den Imperator, dann Caesar, dann die Augusta und schließlich noch seinen Kommandeur und seine Offiziere über sich hat, die ihm allesamt Anweisungen geben können.
Nun, sieht es in der Legion, den Urbanern, den Vigiles, der Classis, den Auxilia etwa anders aus?
Je weiter unten man ist, desto mehr Personen sind einem vorgesetzt.
Aber da der Passus nur Pro Forma drin war und nicht im Sinne von Befehlen der Art: "Tribun nehmen sie folgende Personen fest", sondern eher im Sinne von "Soldat, ich möchte allein sein, bitte geht" gedacht war. So kann er auch wegfallen, denn diese Autorität sollte ihr so oder so inoffiziell zuwachsen.
Secundus Flavius Felix dixit:
Nun vielleicht verstehst Du Frauen ja, ich würde meiner jedoch nicht zuviel Macht zugestehen.
Ich habe da vollstes Vertrauen, nebenbei habe ich nicht vor in absehbarer Zeit zu sterben.
Secundus Flavius Felix dixit:
Nein mein Kaiser; Du solltest Angst haben dass die Frau nach Deiner Ermordung mittels der Prätorianer an der Macht bleibt. Und wenn Du tot bist kannst Du das auch nicht mehr aufheben...
Ich habe ja einen Thronfolger und der ist Mitkommandeur der Praetorianer. Ich kann nur erwarten, dass die Garde meinen Thronfolger nach meinem Tod unterstützt, eine Garantie dafür kann ich mir aber schwerlich besorgen. Wobei meine Augusta immernoch keinem fremden Usurpator gleichzusetzen ist, denn sie ist ja aus der Gens Ulpia und Teil meiner Dynastie.
Da steht doch Imperator Caesar Augustus, oder?
Und nicht Imperator Caesar Augustus Julianus.
Ergo gehen wir nach dem Codex Universalis:
"SUBPARS SECUNDA – ERNENNUNG
Stirbt der Imperator Caesar Augustus oder legt er sein Amt nachweisbar freiwillig nieder, so gilt primär sein Nachfolgerwunsch zur Thronfolge, sollte er keinen solchen hinterlassen haben oder aussprechen, so wird automatisch der ihm am nächsten verwandte männliche Spross der Gens Ulpia gekrönt. Sollte ein solcher nicht vorhanden sein wird eine allgemeine Kaiserwahl durchgeführt. Hierbei sind alle ordentlichen Vollbürger Roms wahlberechtigt und alle Personen auf oder über dem Status des Ordo Senatorius wählbar. Die Person, die 60% der Stimmen auf sich vereinigen kann ist zu krönen."
So hat der neue Imperator Caesar Augustus eben wieder alle obigen Rechte. Der kann dann seine Frau ebenfalls zur Augusta machen und meiner den Titel bis zum Tod lassen, wie bei Livia Drusilla, oder auch nicht.
Secundus Flavius Felix dixit:
Gibt es einen ähnlichen Text betreffend den Caesar?
Sollte es geben, gibt es aber derzeit nicht.
Ist sich der Kaiser bewusst dass er mit diesem Passus
Zitat(I) Die Augusta hat das Recht Angehörigen der Cohortes Praetoriae Befehle zu erteilen, neben deren internen Vorgesetzten.
an einem Bein seines Thrones sägt?
Ich soll also Angst haben, dass meine Frau meine Leibwächter gegen mich nutzen könnte um mich zu ermorden? Also die Frau, die selbst am längsten, am nähesten und am unbewachtesten an mich herankommt?
Vorschläge:
(I) Die Augusta hat das Recht Angehörigen der Cohortes Praetoriae Befehle zu erteilen, neben deren internen Vorgesetzten.
in
(I) Die Augusta hat das Recht Angehörigen der Cohortes Praetoriae Befehle zu erteilen, neben deren internen Vorgesetzten. Diese können allerdings vom Imperator Caesar Augustus aufgehoben werden.
Eine Absetzung der Augusta durch das Volk oder durch Magistrate des Cursus Honorum ist nicht möglich. Versuche und Planungen in dieser Richtung werden als Hochverrat angesehen und werden dementsprechend geahndet.
in
Der Imperator Caesar Augustus hat jederzeit das Recht einer Augusta deren Titel und Privilegien zu entziehen. Eine Absetzung der Augusta durch das Volk oder durch Magistrate des Cursus Honorum ist nicht möglich. Versuche und Planungen in dieser Richtung werden als Hochverrat angesehen und werden dementsprechend geahndet.
Das sollte die erkannten Schwachstellen stopfen, oder?
Adria Vinicia dixit:
Im Moment werden Gesetze im Forum Publicum als Decretum Senatus bekanntgemacht. Da dort aber einiges los ist, versumpfen diese und werden nicht mehr wirklich beachtet.
Kein unberechtigter Einwand, ja.
Wäre die Gerichtshalle nicht ein besserer Ort für die Veröffentlichung?
Entweder das oder man ruft es vom Rostrum.
Sollten diese Gesetze nicht in den bestehenden Codex Universalis eingebaut werden?
Wenn sie dort passen, ja. Gibt es schon Gesetze, die dort fehlen?
Das wäre dann eine schöne Arbeit für den Prätor.
Ohh, ich lasse sehr ungern andere Leute an die Codicies.
Gehörte nicht auch eine Gesetzesliste ins Tabularium?
Das hat man fallengelassen, weil es in der Gerichtshalle optische und schnelleditorische Vorteile gibt.
Ich möchte den Codex gerne um folgendes ergänzen lassen:
RECHTE EINER AUGUSTA
SUBPARS PRIMA - ALLGEMEINES
Eine Augusta kann ausschließlich vom Imperator Caesar Augustus des Imperium Romanum ernannt werden. Im Normalfall ist dies die Ehefrau des Imperator Caesar Augustus, der Titel kann allerdings auch anderen weiblichen Familienangehörigen des Imperator Caesar Augustus zuerkannt werden.
(I) Die Augusta gilt als höchste Diplomatin des Imperium Romanum.
(II) Die Augusta kann vom Imperator Caesar Augustus für zumeist repräsentative Aufgaben eingesetzt werden.
(III) Die Augusta gilt als Beraterin des Imperator Caesar Augustus bei Regierungsgeschäften.
SUBPARS SECUNDA – ERNENNUNG
Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht eine Augusta zu ernennen. Sie ist grundsätzlich mit einer unbegrenzten Amtszeit ausgestattet.
SUBPARS TERTIA – ABSETZUNG
Der Imperator Caesar Augustus hat jederzeit das Recht einer Augusta deren Titel und Privilegien zu entziehen. Eine Absetzung der Augusta durch das Volk oder durch Magistrate des Cursus Honorum ist nicht möglich. Versuche und Planungen in dieser Richtung werden als Hochverrat angesehen und werden dementsprechend geahndet.
SUBPARS QUARTA – SENATSVERHALTEN
Die Augusta ist zwar offiziell kein Senator, hat aber das Recht an den Sitzungen teilzunehmen und mitzudiskutieren, somit ist sie immer Beisitzerin des Senates. Bei möglichen Abstimmungen kann sie zwar Wohlwollen oder Ablehnung bekunden, aber nicht mitstimmen. Sie kann allerdings Gesetzentwürfe in den Senat einbringen.
Er stellt sich nahe vor seine Frau und legt die Hände an ihre Gürtelschnalle, dann blickt er zur Seite und die anwesenden Frauen verlassen kichernd den Raum ....
Servilia Germanica, Adria Vinicia und einige weitere Matronen führen die junge Kaiserin zum Schlafgemach des Kaisers, dieser steht in der einen Hand eine Fackel, in der anderen eine Schale Wasser und spricht ....
"Dem Ritus entsprechend begrüße ich Dich mit Feuer und Wasser!"
"Und nun um ja kein böses Omen zuzulassen .... "
greift Iulia an Schultern und unter den Beinen hindurch und hebt sie auf seine Arme hinauf und trägt sie über die Schwelle des Palastes
Auf der Schwelle stehend entrollt der Kaiser ein Pergament
"Nach alter Sitte will ich heute jemandem etwas gutes tun und verkünde somit ..."
IN NOMINE IMPERII ROMANI ERHEBE ICH DEN MIT WIRKUNG VOM ZUM ER ERHÄLT HIERMIT DAS KOMMANDO - DCCCLIV AB URBE CONDITA -
ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI
PRINCEPS PRIOR
MARCUS DIDIUS FALCO
ANTE DIEM VIII KAL OCT DCCCLIV A.U.C.
(24.9.2004/101 n.Chr.)
CENTURIO
VIGILES
ÜBER DIE VIGILES.
http://www.imperium-romanum.in…rcitus/SiegelAugustus.gif
Nachdem mehr oder minder alle aufgestanden waren und sich zu einer langen Schlange formiert hatten, gegann sich diese durch Roms Straßen zu schlängeln. Wie vorgeschrieben wurden den Passanten Nüsse in die Hände gedrückt.