Augustarechte

  • Ich möchte den Codex gerne um folgendes ergänzen lassen:



    RECHTE EINER AUGUSTA
    SUBPARS PRIMA - ALLGEMEINES
    Eine Augusta kann ausschließlich vom Imperator Caesar Augustus des Imperium Romanum ernannt werden. Im Normalfall ist dies die Ehefrau des Imperator Caesar Augustus, der Titel kann allerdings auch anderen weiblichen Familienangehörigen des Imperator Caesar Augustus zuerkannt werden.


    (I) Die Augusta gilt als höchste Diplomatin des Imperium Romanum.


    (II) Die Augusta kann vom Imperator Caesar Augustus für zumeist repräsentative Aufgaben eingesetzt werden.


    (III) Die Augusta gilt als Beraterin des Imperator Caesar Augustus bei Regierungsgeschäften.


    SUBPARS SECUNDA – ERNENNUNG
    Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht eine Augusta zu ernennen. Sie ist grundsätzlich mit einer unbegrenzten Amtszeit ausgestattet.


    SUBPARS TERTIA – ABSETZUNG
    Der Imperator Caesar Augustus hat jederzeit das Recht einer Augusta deren Titel und Privilegien zu entziehen. Eine Absetzung der Augusta durch das Volk oder durch Magistrate des Cursus Honorum ist nicht möglich. Versuche und Planungen in dieser Richtung werden als Hochverrat angesehen und werden dementsprechend geahndet.


    SUBPARS QUARTA – SENATSVERHALTEN
    Die Augusta ist zwar offiziell kein Senator, hat aber das Recht an den Sitzungen teilzunehmen und mitzudiskutieren, somit ist sie immer Beisitzerin des Senates. Bei möglichen Abstimmungen kann sie zwar Wohlwollen oder Ablehnung bekunden, aber nicht mitstimmen. Sie kann allerdings Gesetzentwürfe in den Senat einbringen.


  • Gibt es einen ähnlichen Text betreffend den Caesar?


    Ist sich der Kaiser bewusst dass er mit diesem Passus


    Zitat

    (I) Die Augusta hat das Recht Angehörigen der Cohortes Praetoriae Befehle zu erteilen, neben deren internen Vorgesetzten.


    an einem Bein seines Thrones sägt?

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • Das ist Pech.. oder Politik.. oder wie auch immer.
    Was ist aber, wenn der Agustus von seiner Augusta genug hat? Ist er dann auch noch willens ihr die Rechte einer solchen weiterhin zuzugestehen?



    Sim-Off:

    Das klingt hier alles stark nach Ehevertrag ;)

  • Er muss ja ihre Absetzung davor nicht großartig ankündigen, und sobald sie es nicht mehr ist, hat sie auch keinen Schutz der CP mehr.


    Die Amtszeit einer Augusta sollte aber mit der Amtszeit des Augustus (ich nehme mal an das wird sein Tod sein) auch enden.

  • Zitat

    LUCIUS ULPIUS IULIANUS dixit:
    Sie ist grundsätzlich mit einer unbegrenzten Amtszeit ausgestattet.


    Grundsätzlich heißt für mich, dass es durchaus Fälle gibt, wo eine Absetzung möglich ist, auch wenn sie hier nicht dezidiert aufgelistet sind.

  • Secundus Flavius Felix dixit:
    Gibt es einen ähnlichen Text betreffend den Caesar?


    Sollte es geben, gibt es aber derzeit nicht.


    Ist sich der Kaiser bewusst dass er mit diesem Passus


    Zitat

    (I) Die Augusta hat das Recht Angehörigen der Cohortes Praetoriae Befehle zu erteilen, neben deren internen Vorgesetzten.


    an einem Bein seines Thrones sägt?


    Ich soll also Angst haben, dass meine Frau meine Leibwächter gegen mich nutzen könnte um mich zu ermorden? Also die Frau, die selbst am längsten, am nähesten und am unbewachtesten an mich herankommt? ;)



    Vorschläge:
    (I) Die Augusta hat das Recht Angehörigen der Cohortes Praetoriae Befehle zu erteilen, neben deren internen Vorgesetzten.


    in


    (I) Die Augusta hat das Recht Angehörigen der Cohortes Praetoriae Befehle zu erteilen, neben deren internen Vorgesetzten. Diese können allerdings vom Imperator Caesar Augustus aufgehoben werden.



    Eine Absetzung der Augusta durch das Volk oder durch Magistrate des Cursus Honorum ist nicht möglich. Versuche und Planungen in dieser Richtung werden als Hochverrat angesehen und werden dementsprechend geahndet.


    in


    Der Imperator Caesar Augustus hat jederzeit das Recht einer Augusta deren Titel und Privilegien zu entziehen. Eine Absetzung der Augusta durch das Volk oder durch Magistrate des Cursus Honorum ist nicht möglich. Versuche und Planungen in dieser Richtung werden als Hochverrat angesehen und werden dementsprechend geahndet.




    Das sollte die erkannten Schwachstellen stopfen, oder? :)

  • Zitat

    Ich soll also Angst haben, dass meine Frau meine Leibwächter gegen mich nutzen könnte um mich zu ermorden? Also die Frau, die selbst am längsten, am nähesten und am unbewachtesten an mich herankommt?


    Nein mein Kaiser; Du solltest Angst haben dass die Frau nach Deiner Ermordung mittels der Prätorianer an der Macht bleibt. Und wenn Du tot bist kannst Du das auch nicht mehr aufheben...


    Zitat

    Die Amtszeit einer Augusta sollte aber mit der Amtszeit des Augustus (ich nehme mal an das wird sein Tod sein) auch enden.


    Hiermit wäre das Problem beseitigt.

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • Bleibt nur die Frage, was wir nach dem Tod unseres Imperators, ob nun natürlich oder z.B. in einer Schlacht gegen Feinde ect., wie wird sich dann die Sachlage darstellen?


    Denn dann können all diese Worte nichtmehr ziehen:


    Zitat

    Diese können allerdings vom Imperator Caesar Augustus aufgehoben werden.


    und


    Zitat

    Der Imperator Caesar Augustus hat jederzeit das Recht einer Augusta deren Titel und Privilegien zu entziehen.

  • Da steht doch Imperator Caesar Augustus, oder?
    Und nicht Imperator Caesar Augustus Julianus. ;)


    Ergo gehen wir nach dem Codex Universalis:


    "SUBPARS SECUNDA – ERNENNUNG
    Stirbt der Imperator Caesar Augustus oder legt er sein Amt nachweisbar freiwillig nieder, so gilt primär sein Nachfolgerwunsch zur Thronfolge, sollte er keinen solchen hinterlassen haben oder aussprechen, so wird automatisch der ihm am nächsten verwandte männliche Spross der Gens Ulpia gekrönt. Sollte ein solcher nicht vorhanden sein wird eine allgemeine Kaiserwahl durchgeführt. Hierbei sind alle ordentlichen Vollbürger Roms wahlberechtigt und alle Personen auf oder über dem Status des Ordo Senatorius wählbar. Die Person, die 60% der Stimmen auf sich vereinigen kann ist zu krönen."


    So hat der neue Imperator Caesar Augustus eben wieder alle obigen Rechte. Der kann dann seine Frau ebenfalls zur Augusta machen und meiner den Titel bis zum Tod lassen, wie bei Livia Drusilla, oder auch nicht.

  • Secundus Flavius Felix dixit:


    Nein mein Kaiser; Du solltest Angst haben dass die Frau nach Deiner Ermordung mittels der Prätorianer an der Macht bleibt. Und wenn Du tot bist kannst Du das auch nicht mehr aufheben...


    Ich habe ja einen Thronfolger und der ist Mitkommandeur der Praetorianer. Ich kann nur erwarten, dass die Garde meinen Thronfolger nach meinem Tod unterstützt, eine Garantie dafür kann ich mir aber schwerlich besorgen. Wobei meine Augusta immernoch keinem fremden Usurpator gleichzusetzen ist, denn sie ist ja aus der Gens Ulpia und Teil meiner Dynastie. ;)

  • Secundus Flavius Felix dixit:
    Nun vielleicht verstehst Du Frauen ja, ich würde meiner jedoch nicht zuviel Macht zugestehen.


    Ich habe da vollstes Vertrauen, nebenbei habe ich nicht vor in absehbarer Zeit zu sterben. ;)

  • Dennoch halte ich es für bedenklich, dass auch die Augusta Praetorianern befehlen dürfen soll. Ein Praetorianer könnte sich durchaus überfodert vorkommen, wenn man bedenkt, dass er zum einen den Imperator, dann Caesar, dann die Augusta und schließlich noch seinen Kommandeur und seine Offiziere über sich hat, die ihm allesamt Anweisungen geben können. Doch wozu so viele? Reicht es nicht, dass die CP dem Imperator alleine unterstehen und von diesem Weisung beziehen? Je mehr Personen weisungsbefugt sind, um so mehr kann diese Macht mißbraucht werden. Warum dann nicht gleich auch noch den Senat mit reinnehmen?


    Ich würde daher auf Passage I einfach verzichten.

  • Maximus Decimus Meridius dixit:
    Dennoch halte ich es für bedenklich, dass auch die Augusta Praetorianern befehlen dürfen soll. Ein Praetorianer könnte sich durchaus überfodert vorkommen, wenn man bedenkt, dass er zum einen den Imperator, dann Caesar, dann die Augusta und schließlich noch seinen Kommandeur und seine Offiziere über sich hat, die ihm allesamt Anweisungen geben können.


    Nun, sieht es in der Legion, den Urbanern, den Vigiles, der Classis, den Auxilia etwa anders aus? ;)
    Je weiter unten man ist, desto mehr Personen sind einem vorgesetzt. ;)


    Aber da der Passus nur Pro Forma drin war und nicht im Sinne von Befehlen der Art: "Tribun nehmen sie folgende Personen fest", sondern eher im Sinne von "Soldat, ich möchte allein sein, bitte geht" gedacht war. So kann er auch wegfallen, denn diese Autorität sollte ihr so oder so inoffiziell zuwachsen.

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