Beiträge von DIVUS IULIANUS

    Maximus Decimus Meridius dixit:
    Wenn Euer Admiral auch hier sein Wissen anbringen will, dann gibt es nur einen Weg, wie immer: >>> SIM ON!!! D.h. Geduldig dienen und sich nach oben arbeiten. Ist er dann mal verdientermaßen selber Nauarchus oder Tribunus Classis, hat er immer noch genug Zeit uns alle zu begeistern und zu inspirieren.


    Sein besonderes Fachwissen, sollte da sogar beschleunigend wirken können. :)

    Kurz bevor auch der letzte eingeschlafen ist kommt der kaiserliche Tross in Sicht. Ein riesiger Reisewagen fährt vor und der Kaiser verlässt unter tosendem Jubel den Innenraum, er schreitet zur Tribüne und macht eine entschuldigende Geste in Richtung Proconsul und bedeutet ihm mit der Zeremonie fortzufahren.

    Spurius Purgitius Macer dixit:


    Im Prinzip haben wir ja alles - Plebs, Eques, Patrzier und Senatoren, dazu Magistratsämter und Militärische Ämter. Das einzige, was nicht immer ganz stimmt (oder zumindest nicht eingehalten wird) ist die Beziehung dieser Dinge untereinander.


    Wichtigste Dinge, über die wir vielleicht nachdenken sollten:
    - um Senator zu werden, muss man Quästor gewesen sein
    - um Tribunus Angusticlavius zu werden, muss man aus dem Ordo Equester sein (OK, das können wir weglassen, weil der ganze Ordo Equester in der Kaiserzeit faktisch nur formaler Kram ohne weiteren Sinn war und wir einfach nicht genug Leute und Posten haben, um das sinnvoll umzusetzen)
    - um Tribunus Laticlavius zu werden, muss man Senator sein (Laticlavus = breiter Streifen = Zeichen der Senatoren)
    - eigentlich galt auch noch, dass zwischen einem politischen Magistrat immer eine Zeit beim Militär liegen musste (Tribun, Reiterpraefect oder Legat), aber auch das wurde nicht immer eingehalten und wäre bei uns auch mangels Personenzahl und Posten nicht machbar.


    Das ist im Grundsatz nicht mal schlecht und durchaus bedenkenswert. :)


    Ich könnte mich jetzt noch weit zum System der Beförderungen auslassen, aber das führt jetzt glaube ich zu weit. Wir haben auch so schon genug Arbeit.


    Das stimmt, aber irgendwann hören möchte ich es schon. ;)

    Publius Tiberius Lucidus dixit:
    Da die Diskussion um dieses Problem ins Stocken geraten ist, möchte ich erneut dazu anregen.


    Löblich löblich, so muss ich das nicht tun. ;)


    Nebenbei präsentiere ich auch gleich meinen Lösungsvorschlag:


    - Quaestoren dürfen erst gar nicht in den Senat


    Ja, das unterstütze ich.


    - [Plural von Aedilis] und der Volkstribun dürfen zwar, haben aber kein Rederecht


    Wenn, so würde ich das hier nur dem Volkstribun zugestehen.


    - Prätoren sehe ich auf derselben Stufe wie Beitsitzer ex ordinem, d.h. sie sollten unafgefordert sprechen dürfen


    Nun, einen Sinn die Praetoren hier zu haben shee ich nicht wirklich.


    - Für Consuln und Censoren könnte dasselbe gelten wie auch für die Prätoren, eine weitere Möglichkeit wäre aber auch ihnen Stimmrecht einzuräumen.


    Ein Consul oder Censor ist meist eh schon Senator, sollte es zumindest sein oder bald werden. Ich würde diese unaufgefordert reden lassen.


    Cicero Octavius Anton dixit:
    Also ich denke die Magistratsämter sind nicht allein Schuld, dass es im Senat nicht gerade geortnet zu geht!


    Ich denke, es sollten allgemein Verhaltensregeln für den Seant formuliert werden.


    Wie z.B. Rederecht, Recht zum eröffnen von Disskusionen und Abstimmungen.


    Das ist auch möglich und sollte im Kompetenzbereich des Princeps Senatus liegen.

    IM NAMEN DES IMPERIUM ROMANUM
    UND
    DES KAISERS VON ROM



    ERHEBE ICH DEN:
    PEREGRINUS
    TIBERIUS DECIMUS PROXIMUS



    MIT WIRKUNG VOM
    ANTE DIEM XI KAL IUN DCCCLIV A.U.C. (22.5.2004/101 n.Chr.)



    ZUM
    CAMILLUS
    CULTUS DEORUM



    HIERMIT ERHÄLT ER DAS BÜRGERRECHT





    DER ROEMISCHE KAISER, DCCCLIV A.U.C.


    Spurius Purgitius Macer dixit:
    ich weiss, dass es viele Leute nicht mögen, eine Grundsatzdiskussion zu beginnen, wenn sich ein paar heftige Auseinandersetzungen gerade erst beruhigt haben und ich weiss auch, dass es nicht höflich ist, so eine Diskussion zu beginnen, ohne vorher die leitenden Leute informiert zu haben - trotzdem tue ich es. Dass ich mich damit evtl. unbeliebt mache, nehme ich gerne in Kauf.


    Eine solche ist wohl nötig und hättest Du sie nicht begonnen, so hätte es wer anders tun müssen. :)


    Ich habe nämlich in den letzten Tagen festgestellt, dass wir hier im IR mehr strukturelle und konzeptionelle Probleme haben, als man auf den ersten Blick vermuten könnte.


    Ja, da hast du wohl recht.


    1. Wer ist die Spielleitung?
    Wir brauchen irgendwo eine verbindliche Übersicht, wer für was zuständig ist und wer welche Rechte hat.
    Und aus der auch klar hervor geht, wer nicht zuständig oder befugt ist.


    Tiberius hat da recht und wir erstellen derzeit ein solches.


    2. Was ist der Grundgedanke von IR?
    Worum geht es hier überhaupt, was sind unsere unerschütterlichen Grundsätze? Diese Grundsätze können im Prinzip willkürlich festgelegt werden (aber von wem???). Sie bilden aber die Basis für alles andere und wem diese Grundsätze nicht passen, der ist hier falsch!


    Ich werde mich an einem soclhen versuchen. ;)


    3. Wie lauten die Spielregeln?
    Spielregeln sind etwas, an dass sich jeder gleichermaßen zu halten hat und die immer gelten. Über die Ahndung von Verstöße gegen die Spielregeln entscheidet die Spielleitung.
    Wichtig: Spielregeln sind SimOff-Regeln!


    Da sollte noch mehr Hochdruck drauf gelegt werden, als bisher.
    Ich habe Feldzug, Religion und Fest zurückgestellt, um mich den immer offener zutage tretenden Strukurproblemen zu widmen.


    4. Wo liegt die Grauzone zwischen SimOff und SimOn?
    Unter welchen Umständen darf SimOff-Macht simOn genutzt werden? Welche SimOn-Entscheidungen haben SimOff-Wirkung?


    Äußerst selten, im Grundsatz.
    Das einzige was mir spontan einfällt, sollte jemand simOn ein derartiges Verbrechen begehen, das ihn komplett untragbar macht, dann gilt das verhängte Todesurteil, so es denn eines gibt, oder Verbannung auch in der Form, das die RL-Person generell ausgeschlossen wird.


    Worauf ich mit diesen Fragen insbesondere hinaus will, ist die Feststellung, dass wir über zwei Ebenen reden müssen. Wir simulieren hier einen Staat, in dem es Ämter, Gremien, Gesetze usw. gibt. Gleichzeitig hat aber die Simulation als solche auch gewisse Regeln und im Rahmen der Simulationsleitung gibt es ebenfalls gewisse Hierarchien usw.
    Nur scheint mir das in letzter Zeit leider ziemlich häufig vermischt worden zu sein.


    Die Strukturteilung des SimOn und Off ist so ja eigentlich auch noch recht jung hier. Wir sollten nun A den SimOff-Teil strukturieren und mit eigenen Regeln und Gremien versehen und B die Abgrenzung beider zueinander strikter und konsequenter machen.


    - ein SimOn-Gesetz soll so geändert werden, dass es den historischen Tatsachen widerspräche -> sind wir im Grundsatz "historisch korrekt", so dass das gar nicht erlaubt wäre? Oder würde dieser Grundsatz uns viel zu sehr einschränken?


    Ich habe immer gesagt, dass ich es hier so historisch korrekt als möglich, aber so modern und praktikabel-passend wie nötig haben möchte, so kanntig das auch klingen mag. Nun manche historischen Dinge müssen wir anders machen. Andere können wir anders machen oder müssen modifizieren. Frauen im Militär sehe ich sehr ungern, aber verboten ist es nicht, was ich aber mittlerweile bedauere. Den Senat allerdings für Frauen offen zu halten sehe ich als ein modernes Muss an uns an. Unsere Legionenanzahl ist viel zu gering um historisch zu sein, aber für uns sind es schon sehr viele, die Provinzen wurden zu Großprovinzen zusammengeschmolzen, was SimOn aber erklärt werden kann, wäre ja nicht die erste Verwaltungsreform. Einen Römischen Zeitrahmen der grundsätzlichen Bedingungen haben wir mit dem Jahr 101 nChr. ja kürzlich gesetzt. Da es den aktuellen Kaiser und den davor nicht wirklich gab; das gibt uns, denke ich, die maximal mögliche Freiheit hier und da zu biegen.


    - eine Person bekommt nach der Anmeldung als erstes den Status eines Colonus, möchte aber die Rolle eines ausländischen Würdenträgers spielen -> wer entscheidet, ob das erlaubt ist? Wie verpflichtend sind die SimOn-Rollen, die in der Signatur stehen?


    A würde meiner Meinung nach die Spielleitung entscheiden und zwar nach Prüfung eines Konzeptes zum Thema. Beim DesiaeFall lief es zumindest falsch. Es waberte unkontrolliert in die laufende Sim und wurde dann doch getilgt, das war völlig falsch.


    Die Rollen, die der Rang diktiert sollten schon recht strikt eingehalten werden, denke ich.

    Nun gut, da hier schon vor einer eventuellen Aufnahme der Klage niemand hier Lust und Laune hat, sich um die Angelegenheit zu kümmern, ziehe ich als Praefectus Praetoriae die Klage zurück.


    Nicht kümmern? Das ist mit nichten so, es wurde geprüft wo die Anklage Fehler oder Auslassungen hat, aber als solche wurde sie angenommen.
    Gefolgt wäre nun die Ernennung der beiden Iudices und dann die Erste Anhörung. Dies ist nun ja nicht mehr nötig.


    Da ich merke, dass dies von Dir nicht aktzeptiert wird, werde ich jetzt mir selbst Schranken aufweisen, um Dir und dem Amt des Praefectus praetoriae nicht zu schaden.


    Nicht akzeptiert? Soll ich als Vorsitzender Richter schon VOR der Verhandlung deutlich sagen ob er schuldig ist? Was für abstruse Rechtsgrundsätze ....
    Ich muss neutral an die Sache rangehen und obiges sind reine Formalien zu denen mich der Codex zwingt. Der Gesetzestext ist hier meist eindeutig. Eine Würdigung der Anklage wäre ja erst noch gekommen. Aber da Du erneut den Weg der völligen Überreaktion gehts, so ist der Fall hiermit geschlossen.


    Wenn wäre das doch ein eigener Fall und nicht Bestandteil des jetzigen.

    Zitat

    Aeiella Laetia Cymru dixit:
    Ich schließe mich diesser klage an. 8o


    Es wird schon schwer genug werden den Ausdruck "von den Großen" juristisch zu fixieren, aber wo Ihr in diesem Fall eine Beleidigung abzuleiten gedenkt ist mir nicht ganz klar?


    Weder habt Ihr ein Amt inne, noch einen Rang, der "einem Großen" nahekommt, so schwammig der Ausdruck ist.


    Seid Ihr sicher, Euch der Klage anschließen zu wollen?

    IM NAMEN DES IMPERIUM ROMANUM
    UND
    DES KAISERS VON ROM



    ERHEBE ICH DEN:
    PEREGRINUS
    SEXTUS GERMANICUS URSUS



    MIT WIRKUNG VOM
    ANTE DIEM XII KAL IUN DCCCLIV A.U.C. (21.5.2004/101 n.Chr.)



    ZUM
    NAUTA
    CLASSIS ROMANA



    HIERMIT ERHÄLT ER DAS BÜRGERRECHT





    DER ROEMISCHE KAISER, DCCCLIV A.U.C.


    IM NAMEN DES IMPERIUM ROMANUM
    UND
    DES KAISERS VON ROM



    ERHEBE ICH DEN:
    PEREGRINUS
    BRUTUS HADRIANUS SUBDOLUS



    MIT WIRKUNG VOM
    ANTE DIEM XII KAL IUN DCCCLIV A.U.C. (21.5.2004/101 n.Chr.)



    ZUM
    PROBATUS
    LEGIO II GERMANICA FIDELIS CONSTANS



    HIERMIT ERHÄLT ER DAS BÜRGERRECHT





    DER ROEMISCHE KAISER, DCCCLIV A.U.C.


    "Gaius Ulpius Catus, ich bedauere zutiefst, dass ein Mitglied der Gens Ulpia uns verlassen möchte, doch verstehe ich Deine Beweggründe.


    Der Familienrat wird sich damit befassen müssen.
    Um Deine Verwundung werden sich die besten Ärzte kümmern, die wir haben, desweiteren werden Dir zehn Praetorianer zugeteilt, die Dich bewachen."


    ob ich Gaius aus Britannia heimholen sollte?

    § 8 Verunglimpfung des Imperator Caesar Augustus


    (4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Imperator Caesar Augustus verfolgt.


    Diese Ermächtigung liegt noch nicht vor.


    § 8b Staatsfeindliche Verunglimpfung von Reichsorganen


    (2) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des betroffenen Verfassungsorgans oder Mitglieds verfolgt.


    Nach Meinung des Beschuldigers wird hier das Reichsorgan Senat beleidigt, somit wird der Senat aufgefordert per Weisung und Abstimmung festzustellen ob man sich als beleidigt ansieht und man auf eine Verfolgung des Vorwurfs besteht.


    SUBPARS QUINTA - Personendelikte


    § 21 Beleidigung


    Eine Beleidigungsklage einreichen darf nur der Beleidigte.


    Es liegt somit bisher nur eine Beleidigungsklage des Bürgers Marcellus Claudius Macrinius Restitutor vor, jeder der sich dieser anschließen möchte, sollte dies hier kundtun.



    Alle anderen Anklagepunkte bedürfen derzeit keiner genaueren Begutachtung und stehen einer gerichtlichen Würdigung bei eventueller Anklageerhebung zur Verfügung.

    ich wende mich vorerst einmal an das Gericht dritten Grades, da die Anklagen unter anderem auch Majestätsbeleidigung beinhalten,


    Da es keinen gewählten Praetor gibt, so ist diese Einordnung so oder als gegeben anzusehen, aber da Majetätsbeleidigung Bestandteil ist und der Beschuldigte amtierender Tribunus Plebis ist, wäre auch so eine Einstufung des Iudicium Tertium gegeben.


    zwar nur indirekt auf schwerwiegenden Indizien, doch meiner Meinung nach zur Verurteilung mehr als ausreichend.


    Dies wird durch das Gericht zu bestimmen sein.



    Beweissicherung wurde durchgeführt und die Klage wird als solches vom Gericht juristisch geprüft werden.

    Marcellus Claudius Macrinius dixit:
    Ich sehe keinen mehr, seid hier politisch unerfahrene unbekannte Redner unsere senatorischen Aktionen blockieren.


    Dazu werden Gespräche geführt und ein Gesetzänderungsverfahren wurde begonnen. Das weißt Du, denn wir haben diese Gespräche geführt, greife nicht den Entschlüssen vor, indem Du den Inhalt bereits verrätst und es schon als fix annimmst.


    Ich bin der älteste Senator und heisse Restitutor, ohne mich gäbe es hier nicht diese Versammlung und dein Amt, merk dir das...ich hoffe auf ewig. :D


    Suggeriere dem Senat nicht, dass er von Deinen Gnaden Spielball und unbedeutender Männerclub wäre. Das ist nicht Stil dieser Regierung, der ich vorstehe, und das weißt Du, komme wieder auf Kurs!
    Wir mögen eine Monarchie sein, aber dies derart betonen tun wir nicht, nebenbei bist Du nicht Träger des Purpurs. Wir führen den Staat einem Augustus oder Trajan gleich und nicht einem Caligula oder Domitian nacheifernd. Das war dir immer klar. Ich will keine Willkür und keine Hochverratsprozesse jeden dritten Tag. Wozu erschufen wir all die Gesetze, wenn wir sie selber zur Farce machen und Rechtsbeugung begehen? Natürlich liegt in meinen Händen eine absolute Macht, aber wahre Stärke beweisen wir dadurch, sie nicht allzeit zu nutzen.


    Und noch was Crassus. Du bist der erste Princeps unter dessen Führung ein Tribunus Plebis WÄHREND einer senatorischen Anhöhrung mit Vetorecht GEDROHT hat. Ich hoffe du bist auf deine "Glanzleistung", indem du dies ungestraft durchgelassen hast, nicht auch noch stolz. Ich wiederhole....schon durch diese Nichtahndung vermute ich eine Befangenheit bei dir....


    Wo liegt genau laut Codex das Vergehen?
    Ich meine hier den Iuridicialis.