Anklage: Cicero Octavius Anton

  • Ehrenwertes imperiales Gericht,


    ich wende mich vorerst einmal an das Gericht dritten Grades, da die Anklagen unter anderem auch Majestätsbeleidigung beinhalten, zwar nur indirekt auf schwerwiegenden Indizien, doch meiner Meinung nach zur Verurteilung mehr als ausreichend.


    Der Tribunus Plebis hat folgendes in seiner Amtsantrittsrede verlautbaren lassen im Forum publicum vor dem Volke Roms:


    Ich Cicero Octavius Anton, vom Volke gewählt zum Tribunus Plebis,
    möchte mich bei allen bedanken, die mir ihr Vertrauen ausgesprochen haben
    und mir ihre Stimme gegeben haben.
    Ich werde alles in meiner Macht stehende tun,
    um dieses Vertrauen nicht zu enttäuschen.


    Das Römische Volk hat gesprochen und mich zu seinem Tribun bestimmt,
    nun soll das Volk mehr Gewicht im Imperium haben und durch mich
    eine starkr Stimme. Ich Cicero Octavius Anton werde mich für
    das Volk und für Rom stark machen und die Rechte
    des Bürgers verteidigen. Denn zu oft wird es von den Großen verletzt.


    Ich werde mein Amt und mein Leben im Sinne und zum Wohle
    des Volkes ausüben. Denn dazu hat man mich berufen,
    das Volk zu verteidigen und alles zu tun das es nicht übergangen wird.


    Rom ist das Volk und ich bin die Stimme des Volkes!


    Ich unterstreiche hier den Satz, wo "die Grossen" gemeint sind.


    Als oberster polizeilicher Funktionär fragte ich den Tribunus, wen er damit meine!


    Dies seine Antwort:


    "Ehrenwerter Senator Marcellus Claudius Macrinius, ihr wisst doch selbst, dass ich nicht befugt bin über einige Vorfälle in einigen Gremien dieses Reiches zu berichten
    Ich unterliege der Scheigepflicht und ich werde keine Gesetze brechen und hier Namen nennen, die ich nicht nennen darf!
    Doch das Volks von Rom kann sich gwiss sein, ich tuhe alles in meiner Machtstehende um die Rechte des Volkes über all in meinem Machtbereich zu schützen. "


    Auch hier habe ich das wichtige fett unterstrichen.


    VT Anton spricht von Grossen und einigen Gremien dieses Reiches. Er spricht also vom Senat, wo Gesetze gebrochen werden. Er könnte auch eine Factio meinen, doch diese haben nichts mit Grossen zu tun, da es politische Parteien sind, die keinen Gesetzen unterliegen oder zumindest nicht solchen, von denen Anton spricht.


    Hiermit klage ich an:


    Vergehen laut Codex Iuridicalis:


    § 8 Verunglimpfung des Imperator Caesar Augustus


    (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften den Imperator Caesar Augustus verunglimpft, wird mit Degradierung und/oder Aberkennung von Auszeichnungen, Titeln und dem erlangten Status bestraft. Weitere Strafen bleiben dem Iudicium Imperatoris vorbehalten.


    (2) In minder schweren Fällen kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern.


    (3) Die Strafe ist Hinrichtung, wenn durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand des Imperium Romanum oder gegen den Imperator Caesar Augustus einsetzt.


    (4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Imperator Caesar Augustus verfolgt.


    Der VT bahauptet das staatliche Gremiem des IR Recht missachten und Gesetze brechen. Indirekt ist dies Majestätsbeleidigung, weil es so dargestellt wird, als ob der Imperator dies billigen würde.


    § 8b Staatsfeindliche Verunglimpfung von Reichsorganen


    (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften ein Gesetzgebungsorgan (Senat, Officium Imperatoris oder Consilien jeglicher Art) oder eines ihrer Mitglieder in dieser Eigenschaft in einer das Ansehen des Reiches gefährdenden Weise verunglimpft und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand des Imperium Romanum oder gegen den Imperator Caesar Augustus einsetzt, wird mit Degradierung und/oder Aberkennung von Auszeichnungen, Titeln und dem erlangten Status bestraft. Weitere Strafen bleiben dem Iudicium Imperatoris vorbehalten.


    (2) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des betroffenen Verfassungsorgans oder Mitglieds verfolgt.


    Der VT verunglimpflicht somit Reichsorgane.


    SUBPARS QUINTA - Personendelikte



    § 21 Beleidigung


    Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe wird mit Degradierung und/oder Aberkennung von Auszeichnungen, Titeln und dem erlangten Status bestraft. Weitere Strafen bleiben dem zuständigen Gericht vorbehalten. Man richtet sich nach der schwere der gemachten Beleidigung.
    Eine Beleidigungsklage einreichen darf nur der Beleidigte.


    Er beleidigt somit alle Personen die Amtsträger sind auch privat, da sie Gesetze missachten.


    § 22 Üble Nachrede


    Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Degradierung und/oder Aberkennung von Auszeichnungen, Titeln und dem erlangten Status bestraft. Weitere Strafen bleiben dem zuständigen Gericht vorbehalten.


    Kein Kommentar, Dies hat er sicherlich getan.


    § 23a Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens


    (1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften eine üble Nachrede aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Degradierung und/oder Aberkennung von Auszeichnungen, Titeln und dem erlangten Status bestraft. Weitere Strafen bleiben dem zuständigen Gericht vorbehalten. In diesem Fall ist die Strafe höher anzusetzen.
    (2) Eine Verleumdung wird unter den gleichen Voraussetzungen mit Degradierung und/oder Aberkennung von Auszeichnungen, Titeln und dem erlangten Status bestraft. Weitere Strafen bleiben dem zuständigen Gericht vorbehalten.



    Nun ja, das hier ist wohl der eindeutigste Anklagepunkt.


    Ich bitte den Imperator als oberster Gerichstherr, die Anklage zu studieren. Ich habe als Praefectus nur meine Pflicht getan.


    PRAEFECTUS CLASSIS PRAETORIAE MISSINENSIS
    PATER FAMILIAS GENTIS CLAVDIA
    NOMEN HONORES "RESTITUTOR"

  • ich wende mich vorerst einmal an das Gericht dritten Grades, da die Anklagen unter anderem auch Majestätsbeleidigung beinhalten,


    Da es keinen gewählten Praetor gibt, so ist diese Einordnung so oder als gegeben anzusehen, aber da Majetätsbeleidigung Bestandteil ist und der Beschuldigte amtierender Tribunus Plebis ist, wäre auch so eine Einstufung des Iudicium Tertium gegeben.


    zwar nur indirekt auf schwerwiegenden Indizien, doch meiner Meinung nach zur Verurteilung mehr als ausreichend.


    Dies wird durch das Gericht zu bestimmen sein.



    Beweissicherung wurde durchgeführt und die Klage wird als solches vom Gericht juristisch geprüft werden.

  • § 8 Verunglimpfung des Imperator Caesar Augustus


    (4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Imperator Caesar Augustus verfolgt.


    Diese Ermächtigung liegt noch nicht vor.


    § 8b Staatsfeindliche Verunglimpfung von Reichsorganen


    (2) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des betroffenen Verfassungsorgans oder Mitglieds verfolgt.


    Nach Meinung des Beschuldigers wird hier das Reichsorgan Senat beleidigt, somit wird der Senat aufgefordert per Weisung und Abstimmung festzustellen ob man sich als beleidigt ansieht und man auf eine Verfolgung des Vorwurfs besteht.


    SUBPARS QUINTA - Personendelikte


    § 21 Beleidigung


    Eine Beleidigungsklage einreichen darf nur der Beleidigte.


    Es liegt somit bisher nur eine Beleidigungsklage des Bürgers Marcellus Claudius Macrinius Restitutor vor, jeder der sich dieser anschließen möchte, sollte dies hier kundtun.



    Alle anderen Anklagepunkte bedürfen derzeit keiner genaueren Begutachtung und stehen einer gerichtlichen Würdigung bei eventueller Anklageerhebung zur Verfügung.

  • Sim-Off:

    Aeiella, die Beleidigung gegen euch war Sim-Off, demnach kann sie nicht Sim-On geahndet werden. Ich kann Euch versichern, daß Anton verwarnt wurde, bei wiederholtem Verstoß muß er mit Konsequenzen rechnen.

  • Zitat

    Aeiella Laetia Cymru dixit:
    Ich schließe mich diesser klage an. 8o


    Es wird schon schwer genug werden den Ausdruck "von den Großen" juristisch zu fixieren, aber wo Ihr in diesem Fall eine Beleidigung abzuleiten gedenkt ist mir nicht ganz klar?


    Weder habt Ihr ein Amt inne, noch einen Rang, der "einem Großen" nahekommt, so schwammig der Ausdruck ist.


    Seid Ihr sicher, Euch der Klage anschließen zu wollen?

  • Sim-Off:

    Ach die Sim off attacke des Antons ist schon schnee von gestern, dieses wirt von Mir als abgetan gesehen.
    Hier unterstutze ich den meinüng des klagers (in spielerischen sinne)


    § 22 Üble Nachrede


    Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Degradierung und/oder Aberkennung von Auszeichnungen, Titeln und dem erlangten Status bestraft. Weitere Strafen bleiben dem zuständigen Gericht vorbehalten.


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    Füge dem gemäß §22 falsche aussagen zu...
    Es würde Mir fälschüng eines/des Imperiale siegel untersteld.
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    Handelt!!


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    Bürger Roms!


    Wo ich frage euch wo ist Garde, wo ist die Armee??


    Seit Wochen wird Rom durch eine selbsternannte Königin an der Nase herumgeführt!!


    Sie gibt einen Vertrag aus, fälscht die Unterschrift des Kaisers, stellt unvorstellbare Forderungen, so fordert sie gar 5000 Startkapital , man möge sich Vorstellen, nach römischen Recht ist sie noch Colonus!!


    Ich bitte daher den Senat und den Kaiser von Rom ohne lange debatten zu reagieren und sie inhaftieren zu lassen und alle ihre Anhänger und sie selbst nicht nur zu inhaftieren sonder es ist Zeit für eine Öffentliche Hinrichtung!!


    Den was diese selbst ernannte Königin macht ist Hochverrat an Rom und den Kaiser!!


    __________________
    TRIBUNUS PLEBIS

    LEGATUS AUGUSTI IN TYLUS
    PATER FACTIONIS DER FACTIO RUSSATA
    PATER FAMILIAS DER GENS OCTAVIA
    -------------------------------
    Als beweis unsere anklage möchtte ich dies als beweisstück dem gerricht übergeben.

  • Ich weiß nicht ob ich mich zu dem Thema äussern soll, bin weder ein wirklich Großer, noch ein Kleiner, aber ich kann beim besten Willen nirgends etwas Handfestes in den Aussagen von Anton finden, das entweder den Impertor noch den Senat, noch irgendeine andere hochgestellte Person im Imperium namentlich beschuldigen würde. Wenn überhaupt was vorliegt, sind es so vage Andeutungen, dass man sich doch wundern muss, warum Marcellus überhaupt eine Anklage einreicht. Sollten sich seine Vermutungen bezüglich Anton erhärten war die Anklage definitiv zu früh, weil (noch) nicht beweisbar, sollten sie sich nicht erhärten (was ich vermute), schadet es dem Image sowohl unserer Prätorianerpräfekten, als auch unseres Imperators, wenn er sich auf eine Verhandlung überhaupt einlässt. Nichts für ungut, aber als Beweise hätte Marcellus ebensogut einen Analsyeauszug eines Mineralwassers der römischen Wasserversorgung vorlegen können, aus jenem hätte man ebensowenige und viele Beweise für eine Schuld Antons ziehen können, wie aus den Worten, die er als Antrittsrede zum Volk sprach.


    Bevor wir hier also einen Skandal fabrizieren, der noch keiner ist, plädiere ich als römischer Vollbürger darauf, diese Posse einzustellen bevor sie losgeht. Mag Marcellus dem Anton ruhig auf die Finger schauen und zuschlagen wenn es nötig ist, aber die paar Andeutungen oben sind es nicht mal wert, überhaupt vor ein römisches Gericht getragen zu werden.


    Jetzt hab ich es doch gesagt. Und geh schleunigts wieder an meine Arbeit, dem Imperator und Rom treu zu dienen.

  • Nun gut, da hier schon vor einer eventuellen Aufnahme der Klage niemand hier Lust und Laune hat, sich um die Angelegenheit zu kümmern, ziehe ich als Praefectus Praetoriae die Klage zurück.


    Iulianus, ich habe diese Anklage in meiner Funktion als Praefectus Praetoriae eingereicht. Als Bestandteil einer Amtshandlung.


    Da ich merke, dass dies von Dir nicht aktzeptiert wird, werde ich jetzt mir selbst Schranken aufweisen, um Dir und dem Amt des Praefectus praetoriae nicht zu schaden.


    Meridius, ich danke Dir für Deine immer gern gesehenen Einwürfe


    PRAEFECTUS CLASSIS PRAETORIAE MISSINENSIS
    PATER FAMILIAS GENTIS CLAVDIA
    NOMEN HONORES "RESTITUTOR"


  • Wenn wäre das doch ein eigener Fall und nicht Bestandteil des jetzigen.

  • Nun gut, da hier schon vor einer eventuellen Aufnahme der Klage niemand hier Lust und Laune hat, sich um die Angelegenheit zu kümmern, ziehe ich als Praefectus Praetoriae die Klage zurück.


    Nicht kümmern? Das ist mit nichten so, es wurde geprüft wo die Anklage Fehler oder Auslassungen hat, aber als solche wurde sie angenommen.
    Gefolgt wäre nun die Ernennung der beiden Iudices und dann die Erste Anhörung. Dies ist nun ja nicht mehr nötig.


    Da ich merke, dass dies von Dir nicht aktzeptiert wird, werde ich jetzt mir selbst Schranken aufweisen, um Dir und dem Amt des Praefectus praetoriae nicht zu schaden.


    Nicht akzeptiert? Soll ich als Vorsitzender Richter schon VOR der Verhandlung deutlich sagen ob er schuldig ist? Was für abstruse Rechtsgrundsätze ....
    Ich muss neutral an die Sache rangehen und obiges sind reine Formalien zu denen mich der Codex zwingt. Der Gesetzestext ist hier meist eindeutig. Eine Würdigung der Anklage wäre ja erst noch gekommen. Aber da Du erneut den Weg der völligen Überreaktion gehts, so ist der Fall hiermit geschlossen.

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