Weiters hätte ich gern drinnen:
Jede Factio hat eine Symbolfarbe und jeder Factio steht ein Pater Factionis vor. Der Pater Factionis ist der offizielle Sprecher der jeweiligen Partei. Er ist auch Vorsitzender des Consilium Factionum, das aus allen Pater Familiae der jeweiligen Factio besteht. Weiters ist er immer für die Dauer seiner Amtszeit Beisitzer extra ordinem im Senat.
Der Pater Factionis einer jeden Partei wird alle 3 Monate von den zugehörigen Patres Familiarum per einfacher Mehrheit neu gewählt. Die Kandidaten für die Rolle des Pater Factionis müssen nicht zwingend amtierende Senatoren sein, es können auch Personen sein, die die Ernennung zum Senator erst anstreben. Insgesamt wurde dem Ansuchen von 6 Factiones stattgegeben:
Hiermit hätte ich ein Problem:
SUBPARS TERTIA - GENTES ET FRACTIONES
... Sofern einzelne Factiomitglieder den Ablauf der politischen Arbeit stören, kann die Factio den Störenfried den Zutritt zum Haus verbieten, sprich Hausverbot. Hierzu bedarf es einer Abstimmung aller Patres Familias mit Begründung und sie muss einstimmig erfolgen. Der Pater Familias der Gens, zu der der Störenfried gehört, hat kein Stimmrecht bei diesem Hausverbot. Der Pater Factionis hat aber das Recht, ein Veto einzulegen, falls dies nur eine Rufmordkampagne gegen eine bestimmte Gens ist.
Ist das nicht ziemlich widersinnig?
Bei A lässt man den Pater nicht zu bei der Abstimmung, mit hoher Wahrscheinlichkeit ja wohl deswegen, weil man, zu recht, erwarten kann, dass der Pater parteiisch stimmt und so ein Hausverbot niemals beschlossen werden kann. Aber dann gibt man ihm ein Veto, "ich verbiete", an die Hand. Welcher Pater nutzt das nicht um seinen Familienclan in der Factio zu halten? Jeder Pater wird die Sache zur Rufmordkampagne erklären, immer wieder, denn WER bestimmt, dass es eine ist? So klingt es nach: nur er selber und deshalb wird er es IMMER so sehen und nutzt sein Veto.