Beiträge von DIVUS IULIANUS


    Da hast Du völlig recht. :)
    Die Äußerungen findest Du in der Hauptverhandlung in der Gerichtshalle. :)

    Claudius Aurelius Crassus ich grüße Dich. :)


    Dein werter Cousin ist uns bestens bekannt, der ruhmreiche Proprinceps des Ostens. :)


    Ich heiße Dich in Rom willkommen. :)


    Bisher ist nur Italia offen, doch wird darüber nachgedacht eine oder gar zwei weitere zu öffnen. :)

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    Hiermit ernenne ich Claudius Aurelius Crassus zum


    COLONUS, Provincia Italia


    Scitum per Signum Imperatoris
    LUCIUS ULPIUS IULIANUS


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    Ich danke Ihnen, Iudex.


    So harren wir der Meinung des edlen Flavius Vespasianus.

    Ich frage nun die beisitzenden Richter:


    Iudex, Marcellus Claudius Macrinius Restitutor
    Iudex, Titus Flavius Vespasianus


    ob sie an der der Beweiskette oder an der Stichhaltigkeit von Schlussfolgerungen Zweifel haben oder ob sie diese voll anerkennen.


    Sollte dies zutreffen, so zieht sich das Gericht zur Urteilsfindung zurück.


    Des weiteren können beide Iudices weitere Punkte ansprechen, die sie für wichtig und sachdienlich halten, so es diese deren Meinung nach noch gibt.

    - Staatsfeindliche Verunglimpfung von Reichsorganen


    Zitat

    § 8b Staatsfeindliche Verunglimpfung von Reichsorganen


    (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften ein Gesetzgebungsorgan (Senat, Officium Imperatoris oder Consilien jeglicher Art) oder eines ihrer Mitglieder in dieser Eigenschaft in einer das Ansehen des Reiches gefährdenden Weise verunglimpft und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand des Imperium Romanum oder gegen den Imperator Caesar Augustus einsetzt, wird mit Degradierung und/oder Aberkennung von Auszeichnungen, Titeln und dem erlangten Status bestraft. Weitere Strafen bleiben dem Iudicium Imperatoris vorbehalten.


    (2) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des betroffenen Verfassungsorgans oder Mitglieds verfolgt.


    Durch obig bereits behandelte Aussagen macht sich der Angeklagte auch der Staatsfeindlichen Verunglimpfung von Reichsorganen schuldig.

    - Verunglimpfung des Imperator Caesar Augustus



    Artikel (4) gilt, somit wird der Punkt behandelt.


    Folgende Aussagen betreffen diesen Punkt:


    Zitat

    Verjagt den Imperator


    Wäre es nicht besser für Rom, wenn man den egozentrischen Imperator verjagen würde und die Republik ausrufen würde? Man müsste dann nicht mehr seinen vom eigenen Personenkult geprägten Schwachsinn (gedrechselter Blödsinn) lesen. Er, der nichts mehr liebt, als sein eigenes Spiegelbild.


    Es lebe die Republik!


    Hier bezeichnet der Angeklagte den Kaiser als schwachsinnig und somit geisteskrank und nennt dessen Handlungen "Blödsinn". Verschärfend kommt, wie bei allen Punkten hinzu, dass er dies öffentlich und in behördlichen Räumlichkeiten tat.


    Zitat

    Ja, ja, die Güte unseres großen "Imperators" ist einfach grenzenlos. Am liebsten aber hat er sich selbst. Das Ganze ist schon fast behandlungsbedürftig. Heil Imperator! Heilt ihn selbst!


    Wieder unterstellt er dem Kaiser eine Krankhaftigkeit und ein Behandlungsbedürfnis. Des weiteren ist das Gericht überzeugt, dass der Angeklagte mit seinen endenden Äußerungen "Heil Imperator! Heilt ihn selbst!" dem Kaiser eine politische Grundeinstellung übelster und wiederwärtigster Art und Weise unterstellt, die für sich allein betrachtet schon als schlimme Beleidigung zu sehen ist.


    Das Gericht sieht somit den Tatbestand der Verunglimpfung des Kaisers als erfüllt an und kann auch keinen minder schweren Fall geltend machen.

    - Staatsfeindliche Sabotage



    Durch seine gesamten nachgewiesenen Handlungen im Imperium Romanum erfüllte er folgende Definition des Codex Ulpianus:


    "§ 6 Staatsfeindliche Sabotage


    (1) Wer als Rädelsführer oder Hintermann einer Gruppe oder, ohne mit einer Gruppe oder für eine solche zu handeln, als einzelner absichtlich bewirkt, dass im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes durch Störhandlungen


    1. Foren, Internetseiten, Einrichtungen oder Gegenstände, die ganz oder überwiegend der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung dienen,


    ganz oder zum Teil außer Tätigkeit gesetzt oder den bestimmungsmäßigen Zwecken entzogen werden, und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand oder die Sicherheit des Imperium Romanum oder gegen den Imperator Caesar Augustus einsetzt, ... "


    Ihm muss deshalb auch Staatsfeindliche Sabotage gemäß §6 (1) 1. Codex Ulpianus, Staatsfeindliche Sabotage angelastet werden.

    - Hochverrat



    Folgende Aussagen betreffen diesen Punkt:


    Zitat

    Verjagt den Imperator


    Wäre es nicht besser für Rom, wenn man den egozentrischen Imperator verjagen würde und die Republik ausrufen würde? Man müsste dann nicht mehr seinen vom eigenen Personenkult geprägten Schwachsinn (gedrechselter Blödsinn) lesen. Er, der nichts mehr liebt, als sein eigenes Spiegelbild.


    Es lebe die Republik!


    Hier versucht der Angeklagte eindeutig mit dem Aufruf zur Gewalt ("Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt" ), er spricht von "verjagen", "die auf der Grundlage des Kaisertums basierende Ordnung zu ändern, ...".


    Siehe:
    01. "... und die Republik ausrufen würde? ..."
    02. " ... Es lebe die Republik! "


    Somit macht er sich nach §1 (1) 2. Codex Ulpianus, Hochverrat gegen Imperator Caesar Augustus und den Römischen Staat schuldig des Hochverrates.

    Folgendem wurde er hier angeklagt:


    - Hochverrat



    - Staatsfeindliche Sabotage



    - Verunglimpfung des Imperator Caesar Augustus



    - Staatsfeindliche Verunglimpfung von Reichsorganen


    Zitat

    § 8b Staatsfeindliche Verunglimpfung von Reichsorganen


    (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften ein Gesetzgebungsorgan (Senat, Officium Imperatoris oder Consilien jeglicher Art) oder eines ihrer Mitglieder in dieser Eigenschaft in einer das Ansehen des Reiches gefährdenden Weise verunglimpft und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand des Imperium Romanum oder gegen den Imperator Caesar Augustus einsetzt, wird mit Degradierung und/oder Aberkennung von Auszeichnungen, Titeln und dem erlangten Status bestraft. Weitere Strafen bleiben dem Iudicium Imperatoris vorbehalten.


    (2) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des betroffenen Verfassungsorgans oder Mitglieds verfolgt.