Nachdem der Scriba dem Kaiser endlich die richtigen Unterlagen vorgelegt hatte, erhob er sich und las vor.
IN NOMINE IMPERII ROMANI
ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI
DECRETUM IMPERATORIS
eröffne ich die Hauptverhandlung im Fall
IUD IMP I/DCCCLVI
Imperium Romanum vs. Caius Helvetius Tacitus an.
§ 105 Volksverhetzung
sowie
§ 113 Mißbrauch der Amtsgewalt
§ 2 Iudicium Imperialis
(2) Dem Iudicium Imperialis gehören der Imperator Caesar Augustus und zwei Iudices an.
Als solche Iudices werden benannt:
- Marcus Vinicius Lucianus
- Lucius Aelius Quarto
§ 31 Vorführung
(2) Wird der Beschuldigte nicht vorgeführt, so muss ein Advocatus seine Rechte wahrnehmen. In diesem Falle ist ihm ein Advocatus zu bestellen, wenn er noch keinen solchen hat.
Als Advocatus für den Angeklagten wird benannt:
Tiberius Prudentius Balbus
- DCCCLVI AB URBE CONDITA -

"Die Anklage lautet auf
§ 105 Volksverhetzung
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder die Würde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von 3 bis 5 Monaten oder mit Geldstrafe von 1.500 bis 2.500 Sz. bestraft.
sowie
§ 113 Mißbrauch der Amtsgewalt
Ein Beamter oder Amtsträger des Cursus Honorum, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Imperiums, einer Provinz, einer Regio, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich mißbraucht, wird mit Freiheitsstrafe von 5 bis 7 Monaten oder mit Geldstrafe von 800 bis 1.200 Sz. bestraft.
Ich bitte die Anklageseite zu beginnen."