Beiträge von Aquilia Flavia Agrippina

    Ich lächelte, ich mochte Deandra für ihre freundliche aber bestimmte Neugierde.


    Nun, ich denke, als Virgo Vestalis Maxima bin ich Vorsteherin des Collegium Vestale und muss somit dafür sorgen, dass alles so läuft, wie es sollte. Dafür muss man Entscheide fällen und Dinge bestimmen. Manche konservative Männer sehen das bestimmt nicht gerne. Schliesslich gehört es sich bei ihnen nicht, dass eine Frau das Sagen in einem solchen Gebiet hat.


    Etwas ganz anderes: Möchtest du etwas zu trinken?

    Ich überlegte kurz, dann sagte ich bestimmt:


    Nein, ich bereue ihn nicht. In meinem Amt habe ich viele Freiheiten. Manchmal vielleicht, im Geschmack eines Mannes, sogar zu viele. Unter Patria Potestas zu stehen, beisst sich irgendwie arg damit.


    Ich musste lächeln. So hart das nun tönte, war es eigentlich nicht gemeint gewesen.

    Soviel mir ist, sind es zwei Möglichkeiten, so wie im Deutschen Hallo oder Guten Tag.


    Salve komt von salve:re = gesund sein
    Ave von a:vere = spätlateinisch sich wohl befinden, früher begierig sein. Der Imperativ Ave war aber schon vorher bekannt, ave:re im Sinn von sich wohl befinden ist erst später entstanden.


    Je nach dem welchen Schriftsteller du meinst, wird Ave oder Salve gebraucht.

    Sim-Off:

    Verzeihung für die Verspätung, aber ich hatte diese Woche nicht gerade viel Zeit!


    Ich betrat ebenfalls den Tempel. In der Hand hatte ich zwei Holzstücke. Durch Reiben würde das Feuer neu entflammt werden.


    Ich trat schweigend neben den Altar, auf dem noch das letztjährige Feuer knisterte. Dann nahm ich den Krug, den mir Tertia reichte und löschte das Feuer.


    Nun begann ich die Holzstücke heftig aneinander zu reiben und nach erstaunlich kurzer Zeit sprang der Funken auf das frische reisig über. Ein neues Feuer für ein neues Jahr war entfacht.


    Ich erhob meine Hände zum Himmel und sprach:


    Grosse Vesta! Behüte Rom und die ganze Bevölkerung, sei mit uns, dafür soll dein Feuer nie aufhören zu brennen.


    PARS TERTIA - LEX IUNIA ET SCRIBONIA DE VESTALIBUS


    PROLOGUS
    Die Vestalinnen stellen symbolisch die Töchter der römischen Könige dar und sind nicht im eigentlichen Sinne ein Priesterkollegium, sondern gelten als eine Summe von Einzelpriesterinnen, die sich aus bis zu sieben Mitgliedern zusammensetzen können. Dem Gremium steht die Virgo Vestalis Maxima (Obervestalin) vor. Die Bedeutung der Vestalinnen für den römischen Staat leitet sich davon ab, dass Vesta, die Göttin der sie dienen, die Schutzgöttin der Familie und des Staates ist, wodurch das Schicksal Roms stark von den Riten des Vestakultes abhängt.


    Ihre Tracht hat aus einem "suffibulum" (Schleier), einem großen weißen Kopftuch und Stirnbinden zu bestehen. Ferner dürfen sie sich weder parfümieren noch schminken. Sowohl in Kleidung als auch im Verhalten bilden sie durch Kraft und Reinheit das Spiegelbild unserer Göttin Vesta.


    Der Herd ist seit Urzeiten Mittelpunkt und Kultstätte des Hauses. Ursprünglich war das heilige Feuer das Herdfeuer im Hause des Königs, dessen Töchter sich um die Erhaltung der Flamme kümmern mussten. Jetzt aber sind jene durch die vestalischen Jungfrauen und ihre Göttin Vesta ersetzt.


    Pars Prima
    Zum Dienste der Vestalinnen können sich alle Frauen melden, die noch jungfräulich, unverlobt und unverheiratet sind und somit auch noch nie die Ehe vollzogen haben. An diesen festgesetzten Säulen der Zugangsbestimmungen zum Vestalinnentum darf auch wärend der gesamten Dienstzeit keine Änderung eintreten. Der Pontifex Maximus wird das Gesuch geflissentlich prüfen und dementsprechend handeln. Es obliegt alleine ihm in seiner Weisheit diese Entscheidung zu finden. Sollte sich nachträglich herausstellen dass eine Vestalin, der Jungfräulichkeit beraubt, dem Orden beigetreten ist wird sie aus dem Orden verstoßen und verbannt. Der Pontifex Maximus legt das Ausmaß über die Dauer der Verbannung fest. Im Weiteren gelten zur Verstoßung aus dem Orden und der Verbannung selbige Regeln wie sie unter Pars Secunda ausführlicher erwähnt werden. In Zeiten der Not, so sich also keine Vestalinnen für den Dienst im Vestatempel finden lassen, kann der Pontifex Maximus eine "captio" (Ergreifung) durchführen. Dies kommt einer Zwangsverpflichtung einer noch jungfräulichen Frau gleich. Denn ein Staat ohne Vestalinnen, die das Glück Roms bedeuten, ist zum Scheitern verurteilt. Mit der Aufnahme des Dienstes im Orden geht die Patria Potestas vom bisherigen Pater Familias auf den Pontifex Maximus über. Die Vestalin ist jedoch berechtigt weiterhin ihren eigenen Namen zu tragen, ebenso verbleibt sie vom politischen Standpunkt gesehen in jener Factio der Gens der sie entspringt. Wenn eine Vestalin dem Gremium beigetreten ist, verpflichtet sie sich 6 Monate ihren Dienst gemäß den Anweisungen der Virgo Vestalis Maxima im Atrium Vestae zu verrichten. Zunächst dient sie als "Amata", also als Novizin mit diesem Zeitpunkt beginnt ihre sechs monatige Dienstdauer. Als "Amata" erwirbt sie ihr Wissen um den Dienst. Wobei der bei einer Amata noch in eine "Amata minor" und in eine "Amata prior" unterschieden wird. Danach steigt sie in den Status einer "Sacerdos Vestalis", also einer Priesterin auf. Die Ernennung erfolgt durch Vorschlag der Virgo Vestalis Maxima an den Rex Sacrorum. Dieser schlägt die Ernennung dem Pontifex Maximus vor. Er besitzt jedoch kein Recht das Ernennungsgesuch der Virgo Vestalis Maxima abzulehnen, vielmehr ist er zu einer Weiterleitung des Gesuchs an den Pontifex Maximus verpflichtet. Den letzten Abschnitt ihrer Dienstdauer verbringt sie als, "Vestalis de Conformatione", als eine Ausbildnerin für die Vestalinnen. Über alle Mitglieder wacht die Virgo Vestalis Maxima und sie ist auch gegenüber dem Pontifex Maximus für alle Geschehnisse verantwortlich.


    Pars Secunda
    Die einzelne Vestalin ist während ihrer ganzen Zeit im Gremium zu absoluter Keuschheit verpflichtet. Verstöße gegen ihr Keuschheitsgelübde (prodigium), werden dadurch vergolten, dass sie bei lebendigem Leibe mit einem Krug Wasser und einem Laib Brot eingemauert wird, Ihr Schicksal liegt damit in Händen der Vesta. Die Strafe wird durch den Pontifex Maximus im Beisein des ganzen Gremiums vollzogen. Ebenso soll den/die Mittäter/MittäterInnen das Gesetz in voller Härte treffen. Ihre Bestrafung hat in Form von zu Tode Geißeln oder durch Sturz vom Trapeiischen Felsen zu erfolgen.
    Übertritte gegen das Keuschheitsgelübde welche nicht zum Verlust der Jungfräulichkeit führen, wohl aber entgegen dem Verständnis der Keuschheit begangen wurden sollen ebenso sanktioniert werden. Der Virgo Vestalis Maxima bleibt hier das Recht vorbehalten die betroffene Vestalin aus dem Orden zu entfernen. Nimmt sie dieses Recht in Anspruch, hat für die verstoßene Vestalin eine weitere Bestrafung in selber Form zu erfolgen als hätte sie durch Unachtsamkeit das heilige Feuer im Vestatempel erlöschen lassen. Sie wird danach allerdings nicht mehr in den Orden aufgenommen. Nach der Verstoßung aus dem Orden wird die ehemalige Vestalin in einen Rang am Cultus Deorum oder der zivilien Laufbahn versetzt, der ihrem früheren Rang als Vestalin entspricht. Den/die Mittäter/MittäterInnen soll Bestrafung durch Verbannung ins Exil widerfahren. Er/Sie muss die Provinz verlassen in der er/sie bislang heimisch war/en. Der Ponitfex Maximus bestimmt die Provinz in welche die Verbannung erfolgen soll sowie die Dauer des Exils, ebenso wird sinngemäß ein Reiseverbot verhängt. In jedem Fall muss die Verbannung außerhalb Italias erfolgen.
    Dem Kaiser wird jedoch das Recht eingeräumt den/die Verbannten schon vor Ablauf der ausgesprochenen Dauer der Verbannung zurückzurufen und somit die Verbannung vorzeitig zu beenden.


    Pars Tertia
    Weiter ist es die Aufgabe der Vestalinnen das heilige Feuer im Vestatempel nie ausgehen zu lassen.
    Das Holz, das für dieses ungemein wichtige Feuer nötig ist, kann von einer von der Virgo Vestalis Maxima beauftragten Vestalin auf dem hiesigen Markt gekauft werden. Das Holz wird von speziellen Agenten des Staates in Wäldern gewonnen und wird dem Markt übergeben.
    Das Feuer ist Symbol für die Lebendigkeit der Stadt. Geht das Feuer aus Unachtsamkeit aus, gilt das als Staatsunglück. Die schuldige Vestalin wird vom Pontifex Maximus mit Peitschen gegeißelt. Nach der Bestrafung, die im Beisein des ganzen Gremiums stattfindet, wird das Feuer durch Reiben eines Holzscheites auf einem Brett erneuert. Die Gegeißelte wird wieder aufgenommen, beginnt allerdings wieder als "Amata minor".


    Pars Quarta
    Begegnet eine Vestalin zufälligerweise einem zu Tode geführten Missetäter, oder auch sonst einem zu einer Strafe Verurteilten, so wird diesem das Leben geschenkt, beziehungsweise seine Taten werden ihm vergeben; doch muss die Vestalin beschwören, dass die Begegnung ohne ihr Wissen und zufällig war und somit nicht absichtlich geschehen ist. Um schändlichen Missbräuchen entgegenzutreten, kann bei Misstrauen der Pontifex Maximus einen Opferstier schlachten und aufgrund des Zustandes der Leber, kann er ablesen, ob die betreffende Vestalin lauter handelte, oder ob sie aus unreinen Gründen handelte. Sollte sich herausstellen, dass die Vestalin aus selbstsüchtigen Gründen handelte, kann die Begnadigung durch den Pontifex Maximus nach eben der entsprechenden Beobachtung der Leber rückgängig gemacht werden und die fehlende Vestalin wird durch den Pontifex Maximus bestraft.
    Wird eine Vestalin öffentlich vorsätzlich dem Gespött, Hohn oder Beleidigung ausgesetzt, findet der Übeltäter vor dem Gesetz keine Gnade. Dieses Sakrileg festzustellen, sowie das Strafmaß für dieses festzusetzen, obliegt dem Pontifex maximus.


    Pars Quinta
    Eine Vestalin, die nach 6 Monaten ihren Dienst im Gremium beendet hat, genießt nun weitgehende Rechte in ihrem Privatleben. Nachdem in den vergangenen 6 Monaten der Pontifex Maximus ihr Pater Familias war, wird sie nun wieder in die Obheit ihrer Gens entlassen und es ist ihr auch wieder erlaubt zu heiraten. Nach Ablauf dieser 6 Monate kann sie aber auch im Domus Publica bleiben und weiterhin als "Vestalis Aeterna" tätig sein. Möchte eine Vestalis Aeterna zu einem späteren Zeitpunkt aus dem Orden ausscheiden, steht es Ihr frei ein Entlassungsgesuch an den Pontifex Maximus stellen. Weiter steht es einer einmal aus dem Orden entlassenen Vestalis Aeterna frei wieder um ein Wiederaufnahmegesuch beim Pontifex Maximus anzusuchen, der dieses abermals gewissenhaft prüfen wird. Sollte die Antragstellerin weiterhin alle Erfordernisse die an eine Vestalin gestellt werden erfüllen, kann er sie erneut in den Orden als Vestalis Aeterna aufnehmen.
    Sollte der Pontifex Maximus mit der Virgo Vestalis Maxima unzufrieden sein, kann er sie jederzeit aus ihrem Amt entheben, woraufhin er eine neue Virgo Vestalis Maxima aus den verbleibenden Vestalinnen bestimmen kann.
    Sollte die Virgo Vestalis Maxima ihrerseits mit einer ihrer Novizinnen, Priesterinnen, oder Ausbildnerinnen unzufrieden sein, kann sie sie mit Erlaubnis des Pontifex Maximus aus dem Kollegium entfernen.


    Pars Sexta
    Alle Vestalinnen haben einen Anspruch auf geregelte Entlöhnung zum privaten Gebrauch. Um aber die Kosten für das Holz zu decken, ist es ihnen erlaubt das heilige Wasser vom Quell der Egeria zu verkaufen und eben den Erlös zum Kauf des Brennmateriales einzusetzen. Von der Obervestalin sollte ein monatlicher Plan erstellt werden, in dem genau beschrieben ist, welche Vestalin für welche Aufgaben zuständig ist.


    Pars Septima
    Traditionellerweise können bei den Vestalinnen im Atrium Vestae die Testamente aller Bürger aufbewahrt werden. Die Vestalinnen sind die Hüterinnen dieser Testamente und es droht jenen harte Bestrafungen, die sich durch Gewalteinwirkung oder Drohungen unberechtigterweise an den hinterlegten Testamenten zu schaffen machen wollen. In den Testamenten muss ein Testamentsvollstrecker benannt werden, der einfacher weise auch Zugriff auf die Konten haben sollte.


    Pars Octava
    Die Vestalinnen feiern das Fest der Vestalia. Bei diesem Fest verteilen sie Mola Salsa an die römischen Frauen die diese der Vesa als Opfer darbringen. Die Rahmenbedingungen sind, den religiösen Apekt der Ausrichtung des Festes betreffend unter Berücksichtigung der überlieferten Riten, den Vestalinnen überlassen. Den Vestalinnen ist es ebenso erlaubt am Fest der Bona Dea teilzunehmen.


    CODEX RELIGIOSUS



    PARS PRIMA – Allgemeines



    Die meisten der sakralen Aufgaben gelten laut Gesetz des Imperium Romanum als Rang und schließen somit nichtreligiöse Zweitränge aus. Politische Ämter allerdings nur in einigen Fällen. Die Zugehörigkeit zu den Kultvereinen steht allerdings jedem götterfürchtigen Römischen Bürger frei, sofern die Statuten dieses Vereins dies zulassen.


    Bei Gebeten, Gelübden, Opfern und Weihen ist die korrekte Wortwahl ausschlaggebend dafür ist, ob die Handlung als korrekt gilt. Bei Formfehlern des zelebrierenden Priesters, sei es in Wort, Bewegung oder Geste, kann das für eine religiöse Handlung bedeuten, dass sie bis zu einem Dutzend Mal wiederholt werden muss. Im privaten Bereich sind die Auflagen nicht derart streng.





    PARS SECUNDA - Aufbau


    SUBPARS PRIMA - COLLEGIUM PONTIFICUM
    Die Pontifices sind in einem Collegium zusammengefasst, das im Imperium Romanum als oberste sakrale Behörde eingesetzt ist. Das siebzehnköpfige Collegium Pontificum setzt sich aus folgenden Personen zusammen:


    I. Pontifex Maximus
    II. Rex Sacrorum
    III. Flamen Dialis
    IV. Flamen Martialis
    V. Flamen Quirinalis
    VI. Flaminca Iunonis
    VII. Flaminca Minervae
    VIII. Flamen Mercurii
    IX. Flamen Volcani
    X. Flaminca Cerealis
    XI. Flamen Apollinaris
    XII. Flamen Neptuni
    XIII. Flaminca Veneris
    XIV. Flaminca Dianae
    XV. Virgo Vestalis Maxima
    XVI. Flamen Augustalis
    XVII. Flamen Deorum Minorum


    Dem Collegium Pontificum steht der Pontifex Maximus vor. Jedes Mitglied des Gremiums ist auch als Pontifex zu bezeichnen und wird durch den Pontifex Maximus ernannt und ins Collegium berufen, jedoch hört dieser im Usus das Collegium vorher dazu an. Hierbei sind die unteren Collegien wie das Collegium Augurum, das Collegium Haruspicum, die Quindecimviri und die Septemviri der Kandidatenkreis, die Vestalinnen fallen hierbei weg. Das Collegium tritt in der alten Regia zusammen, nahe dem Vestatempel.


    Den Pontifices obliegt die Überwachung und Einhaltung aller religiösen Riten sowohl im Öffentlichen als auch im privaten Bereich. Bei Problemen, Streitigkeiten oder neu aufgeworfenen Fragen in diesem Bereich dienen sie als Gutachter. Auch legen sie die Trauerzeit für hohe verstorbene Persönlichkeiten fest, sowie den für diese zu zelebrierenden Totenkult. Alle Entscheidungen der Pontifices werden in den Libri Pontificii (Akten der Pontifices) gesammelt und aufbewahrt. Das Collegium entscheidet darüber welche Entscheidungen veröffentlicht werden und welche nicht. Des weiteren obliegt ihnen die Festlegung von Feiertagen und die Festsetzung von Sühneopfern bei bösen Vorzeichen. Sie wachen explizit darüber, dass alle religiösen Handlungen absolut fehlerfrei ablaufen. Deshalb bestimmen sie alle Regeln der Kulte für alle Feste des Kalenders, diese müssen sie nicht selber erstellt haben, müssen sie aber genehmigen.



    SUBPARS SECUNDA - COLLEGIUM PONTIFICUM - Mitglieder


    (I) PONTIFEX MAXIMUS
    Der Pontifex Maximus ist Vorsteher des Collegium Pontificum und vertritt es nach außen, ist also oberster Priester. Der Pontifex Maximus ist immer der amtierende Imperator Caesar Augustus des Imperium Romanum. Er hat die Aufsicht über alle sakralen Ränge, Collegien und Kulte, und übt als Pontifex Vestae auch Disziplinarrecht über die Vestalinnen aus.


    (II) REX SACRORUM
    Der Rex Sacrificulus ist der eigentliche Opferkönig und Leiter der Religion, um den Pontifex Maximus und Kaiser hierbei zu entlasten, dieser bestimmt auch den Umfang der Prokura in diesem Bereich. Der Rex steht traditionell dem Gott Ianus sehr nahe. Seine Aufgaben umfassen ein Widderopfer samt Weihe von Zweigen an den Gott Ianus in der Regia am Fest der Agonalia am 09. Januar, zusammen mit den Flamines die Ausgabe von religiösen Reinigungsgegenständen an die Pontifices für ein Sühnefest im Februar und die Res Divinae (Weihehandlung auf dem Comitium) an einigen speziellen Tagen im Jahr (24. März, 24. Mai, 24. Februar). Er vollzieht zu jeden Kalenden und Nonen eine Opferung, bei der Nonenopferung verkündet er oder sein Vertreter die im Folgemonat anstehenden Feiertage, Kulthandlungen und Festtage. Die Vestalinnen sind angehalten den Rex Sacrorum am Morgen dieser Opfer mit den Worten Vigilasne, rex? Vigila! (Wachst du, König? Wache!) zu wecken.
    Die Frau des Rex wird Regina Sacrorum genannt und opfert zu den Kalenden der Göttin Iuno ein Schaf oder Schwein.
    Der Rex Sacrorum wird vom Pontifex Maximus in Abstimmung mit dem Collegium Pontificum ernannt. Es ist ihm nicht gestattet ein politisches Amt innezuhaben und der Rang gilt auf Lebenszeit und ist unantastbar. Er untersteht aber dem Disziplinarrecht des Pontifex Maximus. Es ist ihm wegen seiner regen Opfertätigkeit gestattet auch während des Tages Rom mit einem Wagen zu befahren.
    Wegen seiner sakralen Wichtigkeit mussten alle weltlichen und gewöhnlichen Dinge von seiner Person ferngehalten werden. Somit gelten für ihn folgende regeln:
    - Der Rex darf die Stadt Rom niemals verlassen.
    - Der Rex darf niemals mit Eisen in Berührung kommen.
    - Der Rex darf keiner körperlichen Arbeit zusehen.
    Der Rex Sacrorum ist eine der angesehensten Persönlichkeiten des Imperium Romanum.



    (III) FLAMINES - Allgemein
    Die Flamines werden in zwei Kategorien eingeteilt. Zum einen die Flamines Maiores (hohe Priesterschaften), zum anderen die Flamines Minores (niedere Priesterschaften). Zu erster Gruppe gehören drei Priester:


    · Flamen Dialis (Priester des Iuppiter)
    · Flamen Martialis (Priester des Mars)
    · Flamen Quirinalis (Priester des Quirinus)


    Die niederen Priesterschaften umfassen folgende Einzelpriester:



    · Flaminca Iunonis (Priesterin der Iuno)
    · Flaminca Minervae (Priesterin der Minerva)
    · Flamen Mercurii (Priester des Merkur)
    · Flamen Volcani (Priester des Vulcan)
    · Flaminca Cerealis (Priesterin der Ceres)
    · Flamen Apollinaris (Priester des Apollon)
    · Flamen Neptuni (Priester des Neptun)
    · Flaminca Veneris (Priesterin der Venus)
    · Flaminca Dianae (Priesterin der Diana)
    · Virgo Vestalis Maxima (Priesterin der Vesta)
    · Flamen Augustalis (Priester der vergöttlichten Kaiser)
    · Flamen Deum Minorum (Priester der niederen Gottheiten)


    Die Einzelpriester (Flamines) tragen als Amtstracht den Pileus (aus dem Fell eines Opfertieres hergestellte Filzkappe). An Kleidung tragen sie eine weiße doppelt gefaltete Toga (die von deren Frau gewoben und genäht sein muss) mit Bronzespange und eine weiße Kappe. Der Priester trägt sein Haupt bar jeder Frisur. Die abrasierten Haare (und geschnittenen Fingernägel) werden bei Einsetzung zum Flamen unter einem Arbor Felix (Glücksbaum) vergraben. Dies muss entweder ein vom Blitz getroffener oder durch außerhalb der normalen Jahreszeit blühender Baum sein.


    Die religiösen Vorschriften des Rex Sacrorum gelten eingeschränkt auch für die anderen Flamines. So dürfen die drei Flamines Maiores an Feiertagen keiner körperlichen Arbeit zusehen.


    Alle vier Flamines Maiores opfern gemeinsam am 01. Oktober der Fides Publica Populi Romani (der staatlichen Treue des Römischen Volkes) am Capitol. Dort hat die Göttin einen eigenen Tempel. Der Flamen Dialis muss dabei mit verdeckter rechter Hand (als Schwurhand) die Zeremonien vornehmen.


    Die Flamines Maiores dürfen keinerlei politische Ämter innehaben, wie auch der Rex Sacrorum. In Kultvereinen können sie allerdings wie jeder römische Bürger Mitglied sein.


    (IV) FLAMEN DIALIS
    Der Flamen Dialis, der immer patrizischer Herkunft sein muss ist der Priester des Jupiter. Dem Flamen Dialis ist es untersagt einen Schwur zu leisten, da Iuppiter der oberste Schwurgott ist und er sich nicht selbst verfluchen kann. Vielfache Fastenzeiten begleiteten den Priester. Er darf kein Pferd besteigen und ein bewaffnetes Heer nicht ansehen. Ringe sind ihm als Schmuck verwehrt, außer sie sind nicht geschlossen, denn der Ring gilt als Bann- und Todeszeichen. Seine Dienstwohnung wird Flaminia Domus genannt. Durch seine göttliche Reinheit darf er mit nichts gebundenem (z.B. Knoten) in Berührung kommen. Auch zu einer Strafe Verurteilte und Sklaven sind von ihm absolut fernzuhalten. Sein Haus darf somit nur von freien Bürgern betreten werden. Gelangt ein Verurteilter dennoch in das Blickfeld des Flamen Dialis so gilt der Delinquent für diesen Tag als sacer (heilig, rein) und die Bestrafung muss auf den kommenden Amtstag verschoben werden.


    Sein Bett ist ein heiliger Ort, der immer mit dem Boden in Berührung sein muss. Die Holzbeine werden deshalb mit Lehm bestrichen. Damit symbolisiert man die sakrale Kraft der Erde, die auf ihn übergeht. Maximal drei Nächte im Jahr darf der Flamen Dialis auswärts schlafen. Die sakrale Kraft darf durch nichts gemindert werden. So darf er nicht mit Bohnen, Efeu und Ziegen in Berührung kommen. Weiter sind noch Leichenfeiern und die Berührung von Sauerteig für ihn tabu.


    Für den Flamen Dialis gilt der Zustand cotidie feriatus (täglich festlich), sodass er immer in voller Tracht auftreten muss. Der Pontifex Maximus kann ihm allerdings erlauben seine Kopfbedeckung abzunehmen. Alle anderen Einzelpriester müssen die Amtstracht nur zu religiösen Handlungen tragen. Er muss verheiratet sein und die Scheidung der Ehe ist ihm verwehrt. Bei Hochzeiten ist er als Repräsentant des Eidgottes anwesend. Seine Frau wird Flaminica genannt und ist größtenteils in die Religionsvorschriften ihres Mannes eingebunden. Verstirbt sie ist ihr Mann ebenfalls vom Priesteramt entbunden. Sie trägt als Tracht ein rötliches Wollgewand und eine rica genannte Haube, an der Reisig vom Arbor Felix befestigt ist. Sie darf nicht mehr als drei Stufen einer Treppe selbst erklimmen. An den Nonen eines Monats opfert sie dem Iuppiter einen Widder, wobei sie sich an diesem Tag weder die Haare kämmen noch den Kopf sonst wie reinigen darf.


    Der Flamen Dialis hat an den Iden ein Schaf zu opfern. Im Februar teilt er gemeinsam mit dem Rex Sacrorum die februa (heilige Reinigungshilfsmittel) aus. Durch die hohen Ehrenrechte hat der Priester Anrecht auf einen Lictor und darf wie die Virgo Maxima Vestalis (Oberste Vestalin) im Stadtgebiet einen Wagen benutzen.


    (V) FLAMEN MARTIALIS
    Der Flamen Martialis, der immer patrizischer Herkunft sein muss ist der Priester des Mars.


    Der Flamen Martialis opfert am 15. Oktober dem Mars das siegreiche Pferd aus dem an diesem Feiertag stattfindenden Rennen.


    (VI) FLAMEN QUIRINALIS
    Der Flamen Quirinalis, der immer patrizischer Herkunft sein muss ist der Priester des Quirinius.


    Der Flamen Quirinalis vollzieht ein Opfer am 25. April für Robigus, am 21. August mit den Vestalinnen dem Consus und gemeinsam mit dem Pontifex Maximus am 23. Dezember am Grabe der Acca Larentia. Außerdem salbte er die heiligen Waffen der Salier.


    (VII) WEITERE FLAMINES
    Für die weiteren Flamines sind bisher keine konkreten Aufgaben und Rechte definiert!


    (VIII) PONTIFICES MINORES
    Die beiden Pontifices Minores stellen die Gehilfen des Pontifex Maximus und des Rex Sacrorum dar. Sie unterstützen sie bei ihren Arbeiten und besitzen einen Beisitzerstatus im Collegium Pontificium mit beratender Funktion.


    SUBPARS TERTIA - PRIESTERCOLLEGIEN
    Priesterkollegien stellen für Rom die wichtigste religiöse Organisationsform dar. In ihnen werden zumeist gleichgeartete Spezialisten im Kultbereich zusammengefasst. Weitaus mehr als die Kultvereine sind sie für administrative Belange und die Deutung von Vorzeichen zuständig. So kann man die Kollegien in drei Gruppen einteilen. Zum Ersten die Pontifices, ein Gremium in dem sämtliche wichtigen bzw. tradierten Einzelpriester der Hauptstadt Rom zusammengefasst sind; zum Zweiten die Auguren und Haruspices, deren Wirkungskreis im Bereich der Deutung von Vorzeichen liegt und schließlich die Quindecimviri und Septemviri, die vor allem in der religiösen Verwaltung und Interpretation tätig sind. Die Vestalinnen und der Kult der Bona Dea gelten offiziell nicht als Priestercollegien, obwohl sie administrativ als solche einzuordnen sind.


    Für den Eintritt in alle Collegien ist jeweils eine religiöse Prüfung abzulegen und zu bestehen. Diese kann vom Pontifex Maximus erstellt und abgehalten werden, oder es wird einer beauftragten Person oder Institution übertragen. Schwierigkeitsgrad, Umfang und nötiges Abschneiden definiert das Collegium Pontificum. Zur Prüfung zugelassen wird man erst ab dem Rang eines Sacerdos. Für die Collegien der Vesta und der Bona Dea muss man weiblichen und für alle weiteren männlichen Geschlechtes sein.


    Sollten Magisterwahlen der Collegien unentschieden ausgehen, so hat der Pontifex Maximus ein Nominierungsrecht.


    (I) COLLEGIUM AUGURUM
    Das Collegium Augurum hat 15 Mitglieder und nimmt neue nach Vorschlag des Pontifex Maximus nach einfacher Mehrheit auf. Bei der Aufnahme von neuen Mitgliedern erbittet ein Augur mittels einer religiösen Formel von den Göttern ein Zeichen, ob der Aufzunehmende ihnen genehm ist. An der Spitze des Collegiums steht der Magister Augures, der vom Pontifex Maximus bestimmt wird und durch eine Wahl mit einfacher Mehrheit bestätigt wird. Die Auguren kann man auch als Privatmann in Anspruch nehmen. Zu diesem Zweck ist ein Auguraculum auf der Arx (Burg am Capitol) eingerichtet.


    Ein Augur genießt großes Ansehen und er hat bei der Ausübung seiner Pflichten Anrecht auf die Toga Praetexta (Toga mit Purpurstreifen). Bei den Spielen darf er an einem Ehrenplatz teilnehmen. Als Zeichen ihres Amtes tragen sie den Lituus (Krummstab), mit dem sie das Templum (rechteckige Beobachtungszone) abgrenzten, und die Trabea (Toga entweder rein purpurn oder mit purpurnen, weißen oder scharlachroten Streifen gemustert).
    Die Auguren sind ein Collegium von Priestern, die den Willen der Götter erkunden und in diesem Zusammenhang bei wichtigen Entscheidungen den stadtrömischen Magistraten assistieren. Ihre Rolle in der Römischen Gesellschaft ist äußerst bedeutsam, da sie bei allen wichtigen Anlässen des öffentlichen Lebens anwesend sind. Berufen auf die Deutung der Zeichen der Götter haben sie es in der Hand eine Schlacht, eine Wahl oder eine Versammlung zu verhindern oder zu verschieben.
    Die Auguren treten als Deuter von Zeichen der Götter auf. Dabei geht es nicht um die Voraussage von zukünftigen Ereignissen, sondern um die Zustimmung der Götter zu einer anstehenden beabsichtigten Handlung. Im Falle erkannter fehlender Akzeptanz sollte man besser auf diese Tat verzichten, denn ansonsten würde sie misslingen. Die wichtigen Handlungen des Staates dürfen nur mit Zustimmung der Götter vollzogen werden. Der zuständige Magistrat beauftragt dabei im konkreten Fall die Auguren mit der Befragung der Götter nach ihren Wünschen. Er ist dann bei seiner Entscheidung zwar nicht zwingend an den Rat der Priester gebunden, doch kann es im Ernstfall zur Anfechtung seiner Handlung kommen. Um dem vorzubeugen hat etwa bei Wahlen immer ein Augur anwesend zu sein, der öffentlich die religiösen Zeichen bestätigt. Die Deutung selbst und die Entscheidung bei sich widersprechenden Zeichen beruht auf einem komplizierten System, das als eigene Wissenschaft von den Auguren bewahrt wird. In ihrem Archiv werden zudem alle bisher erteilten Gutachten aufbewahrt, sodass man im Zweifelsfall auf Präzedenzfälle zurückgreifen kann.
    Beim Recht auf ein Auspicium unterscheidet man zwischen großen und kleinen Auspizien. Einige können nur Feldherrn als Inhaber eines selbständigen Oberkommandos ausrichten. Vor der Abreise aus Rom haben sie genau wie die Statthalter Auspicia einzuholen. Diese können dann nur in Rom selbst wieder erneuert werden.
    Für die Beobachtung, die mit Tag und Ort der zugrundeliegenden Handlung (z.B. Senatssitzung, Comitien, etc.) zusammenfallen muss, des Augurs wird eine rechteckige Fläche bestimmt. Der Augur grenzt mit seinem Lituus (Krummstab) die Beobachtungsfläche ab. Die Fläche darf sowohl im freien als auch innerhalb eines Raumes Platz finden. Eine genaue Bestimmung für die Blickrichtung des Auguren zur Beobachtung der zu deutenden Ereignisse gibt es nicht, es liegt in seinem Ermessen.
    Weitere Auspizien sind das Augurium Salutis, das jedes Jahr, in dem keine Armee im Feld steht, durchgeführt wird, weiter Auguria speziell für das Wachstum der Pflanzen.
    Ein Schwerpunkt ihrer Handlungen ist die Einweihung (und somit Einführung) von Tempeln, Orten und Priestern. Diese Inauguration genannte Tätigkeit, erkundet die Wohlgesonnenheit der Götter gegenüber dem Vorhaben bzw. der Person. Opferhandlungen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Auguren stattfinden, werden nicht von ihnen, sondern von den Pontifices vollzogen.
    Neben dem Vogelflug wird auch die Deutung der Blitze durchgeführt. Da Blitze allerdings sehr seltene Himmelserscheinung darstellen, genügt es für die Interpretation, dass ein solches Zeichen von einer vertrauenswürdigen Person gemeldet wurde. Im militärischen Bereich ersetzt die Beobachtung des Vogelflugs jene der signa ex tripudiis; der heiligen Hühner. Fressen die Hühner derart gierig, dass ihnen ein Teil des Futters wieder aus dem Schnabel fällt, so gilt dies als günstiges Zeichen. Das totale Verweigern zu Fressen ist als sehr schlechtes Zeichen zu werten. In diesem Fall sollte die militärische Kampagne zumindest verschoben werden und die Götter erneut befragt werden.


    (II) ORDO HARUSPICUM
    Das Collegium der Haruspices wird als "Ordo Haruspicum" bezeichnet und ist mit Vollbesetzung 15 Mitglieder stark, und nimmt neue nach Vorschlag des Pontifex Maximus nach einfacher Mehrheit auf. An seiner Spitze steht der Haruspex Primus, der vom Pontifex Maximus bestimmt wird und durch eine Wahl mit einfacher Mehrheit bestätigt wird. Die Mitglieder entstammen dem Ordo Plebeius und müssen etruskischer Herkunft sein.
    Die Haruspices sind Spezialisten der Weissagung und praktizieren die Eingeweideschau (Disciplina Etrusca). Ihre wichtigste Aufgabe ist die Deutung von Zeichen, die sie im Auftrag des Senats vornehmen. Vor allem in Begleitung von Magistraten fungieren sie als Seher. Die zweite wichtige Aufgabe der Haruspices ist die Deutung von Wunderzeichen. Sie entscheiden, was mit Ostenta oder vom Blitz getroffenen Personen oder Dingen zu geschehen hat. Darüber hinaus verkünden sie die daraus ersehbaren Zukunftsereignisse. Hier überschneidet sich die Kompetenz etwas mit den Pontifices (und den Sibyllinischen Büchern), die generell für die Empfehlungen bei Sühneleistungen zuständig sind. Der Unterschied besteht darin, dass sich lediglich die Haruspices über die Zukunft äußeren dürfen. Daraus resultierende Opfer oder sonstige Handlungen werden dann wieder von den Pontifices vollzogen.
    Die Eingeweideschau ist die Norm, beim Erkunden des Willens der Götter vor der Schlacht. Auch die höheren Magistrate haben eigene Haruspices als Gehilfen zugeteilt.


    (III) QUINDECIMVIRI SACRIS FACIUNDIS
    Das Collegium der Quindecimviri sacris faciundis besteht aus 15 Mitgliedern und es nimmt neue nach Vorschlag des Pontifex Maximus nach einfacher Mehrheit auf. An seiner Spitze steht ein Magister, der vom Pontifex Maximus bestimmt wird und durch eine Wahl mit einfacher Mehrheit bestätigt wird. Als Vorraussetzung für die Aufnahme in dieses Collegium gilt es Apollo-Priester und Mitglied im Ordo Equester zu sein.


    Die Symbole des Collegiums sind der Delphin und der Dreifuß. Der Kult samt der Archivalien (und damit der Sibyllinischen Bücher) wird im Apollotempel zelebriert. Die Quindecimviri sacris faciundis sind ein Priesterkollegium, deren Hauptaufgabe in der Interpretation der Sibyllinischen Büchern liegt. Der Zusatz sacris faciundis (die, die Gottesdienste durchführen) zeigt zudem ihre Rolle im Bereich von Opfern spezieller Gottheiten an. Die Kurzform des Gremiums lautet XVviri s.f. Der Zugang zu den Büchern ist nur ihnen gestattet. Neben der Einsicht und Auslegung der Sibyllinischen Bücher vollziehen sie Opfer für nichtrömische Gottheiten.
    Letztlich sorgen sie noch für die Ausrichtung des Kultes der Ceres. Im Auftrag des Senats können sie ein schriftliches Gutachten erstellen. Das Ergebnis wird dem Senat von einem aus ihren Reihen ausgewählten Mitglied "pro collegio" (für das Kollegium) vorgetragen. Nach dessen Rede liegt es in der Hand der Senatoren, ob die Empfehlungen auch in die Tat umgesetzt werden.
    Für fremde Kulte sind die Quindecimviri der alleinige Ansprechpartner in Rom. Sie legen für die fremden Kulte die Rituale fest, binden diese in den religiösen Kalender ein und benennen deren Priester.


    (IV) COLLEGIUM SEPTEMVIRORUM
    Das Collegium der Septemviri besteht aus 7 Mitgliedern aus dem Ordo Equeste und es nimmt neue nach Vorschlag des Pontifex Maximus nach einfacher Mehrheit auf. An seiner Spitze steht ein Magister, der vom Pontifex Maximus bestimmt wird und durch eine Wahl mit einfacher Mehrheit bestätigt wird.


    Die Septemviri sind ein Priestercollegium mit rein administrativen Aufgaben. Die Kurzform ihrer Bezeichnung lautet: VIIviri. Das Collegium ist vor allem für organisatorische Belange wie die Ausrichtung des Epulum Iovis (Festmahl zu Ehren Iuppiters) bei den Ludi Plebei (plebejische Spiele) und den Ludi Romani (Spiele des römischen Volkes) zuständig. Im weiteren können ihre Kompetenzen auch auf die Ausführung anderer Zeremonien erweitert werden, zu entscheiden hat dies das Collegium Pontificum, im speziellen der Pontifex Maximus. Es unterstützt das Collegium Pontificium bei seiner Arbeit, indem es seine Weisungen ausführt und dem Collegium Pontificium Bericht erstattet, die Weisungsbefugnis liegt alleine beim Collegium Pontificium bzw. beim Pontifex Maximus. Des weiteren überwacht es die Arbeit der provinzialen Pontifices, selbst wenn diese nicht dem Collegium Septemvirorum angehören.


    (V) SACERDOTES VESTALES
    Eine Besonderheit unter den Priestercollegien, wenn auch nicht eindeutig als solches zu sehen, sind die Sacerdotes Vestales, die vestalischen Jungfrauen. In dieser Summe von Einzelpriesterinnen mit insgesamt sieben Mitgliedern hat jede die offizielle Bezeichnung Sacerdos Vestalis, doch wird eine Vestalin gemeinhin Virgo Vestalis (Vestalische Jungfrau) genannt. Dem Gremium steht die Virgo Vestalis Maxima (Obervestalin) vor, die der Pontifex Maximus aus den Vestalinnen erwählt und ernennt.
    Die künftigen Mitglieder werden vom Pontifex Maximus ausgewählt und der üblichen Prüfung unterzogen. Der entsprechende Vorgang wird als Captio (Ergreifung) bezeichnet und stellt dem Recht gemäß eigentlich einen Raub dar.


    Die Neuhinzugekommenen werden als Amata bezeichnet und wohnen forthin im Atrium Vestae. Der Kult verlangt von ihnen dreissig Jahre lang strengste Disziplin und Askese, so auch die Bewahrung der Jungfräulichkeit. Verstöße gegen das Keuschheitsgelübde werden als Prodigium (Untat) angezeigt und nach altem Gesetz durch das Begraben bei lebendigem Leibe oder den Sturz vom Tarpeischen Felsen geahndet. Zehn Jahre verbringen sie in Ausbildung, zehn in ihrer Kulttätigkeit und zehn im Unterricht. Ihre Aufgabe ist der Vollzug des Vestakultes in Rom. Ihre Hauptpflicht ist das schüren des heiligen Feuers, das im Tempel der Vesta auf dem Forum Romanum lodert und als Symbol für die Lebendigkeit der Stadt verehrt wird. Besondere Tätigkeiten gibt es an bestimmten Festen und für bestimmte Götter mit bestimmten Priestern. Sie vollziehen den im Vestatempel eingerichteten Kult der staatlichen Penaten und beaufsichtigten heilige Kultgegenstände, die niemand betrachten darf und die das Fortbestehen des Menschengeschlechts gewährleisten. Auch das Wasser für den Tempel holen sie selbst.


    Da sie für das Wohl des gesamten römischen Volkes wirken nehmen die Vestalinnen eine besondere rechtliche Stellung ein. Jeder Verurteilte kann durch eine Vestalin, wenn sie ihm begegnete, begnadigt werden. Die Lictores der Stadtmagistrate senken vor ihnen die Rutenbündel. Bei Ausgängen in die Stadt können sie auf einen eigenen Lictor zurückgreifen. Ihre Tracht (sie war üblich, aber nicht vorgeschrieben) besteht aus einem Suffibulum (Schleier), einem großen weißem Kopftuch und Stirnbinden. Sowohl in Kleidung als auch im Verhalten bilden sie durch Kraft und Reinheit das Spiegelbild ihrer Göttin. Wird eine Vestalin krank, so pflegt man sie außerhalb des Heiligtums gesund.


    Die Vestalinnen wohnen im Atrium Vestae gleich neben dem Vestatempel. Das Gebäude ist rechteckig und seine Räume gruppieren sich um einen geräumigen Innenhof. Dort befinden sich drei große Teiche und Ehrenstatuen ehemaliger Collegiumsmitglieder. Das Gebäude darf sonst (außer dem Pontifex Maximus) von niemandem betreten werden und wird nur während des Festes der Vestalia im Juni für Frauen, die an den Kulthandlungen teilnehmen geöffnet.


    Nach dem Ende ihres langjährigen Dienstes können sie zwischen dem Verbleib in der Kultgemeinschaft oder der Entlassung in das Zivilleben (Heiratsrecht) wählen. Die meisten verbleiben nach den dreissig Jahren aber im Dienst der Göttin.


    (VI) COLLEGIUM PONTIFICIUM PROVINCIAE
    Bei ausreichenden Kultpersonal in einer Provinz kann dieses Kollegium vom Pontifex Maximus eingesetzt werden. Die Mitglieder müssen zumindest dem Ordo Equester entstammen. Sie üben eine Kontrollfunktion in den Provinzen aus und unterstehen dem Collegium Pontificium bzw. dem Pontifex Maximus in Rom. Diesem Kollegium muss mindestens ein Augur angehören.
    Gibt es zu wenige Priester in einer Provinz kann auch nur ein Pontifex als Kontrollinstanz in den Provinzen vom Pontifex Maximus eingesetzt werden. Dieser stammt bevorzugt aus den Reihen des Collegium Septemvirorum.



    SUBPARS QUARTA - EINSTIEG


    (I) GEHILFEN DER PRIESTER
    Die zahlreichen Aufgaben der einzelnen Flamines können nicht ohne Assistenz durchgeführt werden. So haben sie verschiedene Gehilfen zur Verfügung. Diese Posten gelten als Einstiegsränge in die sakralen Ränge und dienen zur Eignungsprüfung sowie zur Anlernung. Hier verbringen die Anwärter einige Zeit um den Cultus Deorum des Imperium Romanum kennen zu lernen. Es sind dies:


    (1) Discipulus: Der Discipulus stellt den Einstiegsrang in eine religiöse Laufbahn dar. Er ist ein Schüler und lernt in einem Tempel die Grundlagen der Arbeit im Cultus Deorum und auch einiges über den Gottesdienst an die Gottheit des Tempels.
    (2) Commentarius/Popa: Nach Ablegen einer Prüfung, welche zu meist allgemeine Fragen über die Religion und das Cultus Deorum beinhaltet, wird der Discipulus entweder in den Rang Commentarius oder Popa befördert. Der Commentarius dient als Schreiber des Tempels und unterstützt die Sacerdotes bei den Verwaltungsaufgaben. Der Popa dient als Opfergehilfe und unterstützt die Sacerdotes bei ihren zeremoniellen Aufgaben.
    (3) Sacerdos: Der Sacerdos stellt den ersten Priesterrang dar. Erreicht wird dieser durch eine gottesspezifische Prüfung. Der Sacerdos führt die Zeremonien aus und lehrt die unteren Ränge in den Gottesdienst. Der Rang Sacerdos ist bei weiblichen Gottheiten Frauen und bei männlichen Gottheiten Männern vorbehalten.
    (4) Sacerdos Maior: Der Sacerdos Maior ist der vorsitzende Priester eines Tempels in dem mehrere Sacerdotes wirken und wird von der Führung des Kultes (Flamen bzw. Collegium Pontificium) bestimmt. Der Rang Sacerdos Maior ist bei weiblichen Gottheiten Frauen und bei männlichen Gottheiten Männern vorbehalten.



    PARS QUARTA - FESTKALENDER



    SUBPARS PRIMA - KALENDER ALLGEMEIN - LEX FABIA PRIMA


    PARS I – Annum - Das Jahr
    Das Jahr gliedert sich in zwölf Monate. Die Monate gliedern sich in Tage. Die Namen der Monate und die Anzahl der Tage pro Monat wird wie folgt festgelegt:
    I Ianuarius (XXXI), II Februarius (XXVIII/XXIX), III Martius (XXXI), IV Aprilis (XXX), V Maius (XXXI), VI Iunius (XXX), VII Iulius, ehemals Quintilis (XXXI), VIII Augustus, ehemals Sextilis (XXXI), IX September (XXX), X October (XXXI), XI November (XXX), XII December (XXXI). Zur Vereinfachung erhalten die Tage des gleichen Monats eine fortlaufende Nummer von I bis XXXI.


    PARS II – Dies Intercalaris - Der Schalttag
    In Jahren in denen die Division Jahreszahl(a.u.c)/4 den Rest 1 ergibt wird im Februarius nach dem XXIV ein Schalttag eingefügt. Die Nummer der folgenden Tage des Februarius erhöht sich um I.


    PARS III – Nundinae (M) – Der Markttag
    Jeder VIII. Tag ist ein Markttag. An diesem kommen die Bauern in die Stadt, verkaufen ihre Waren und decken Ihren Bedarf. Erster Markttag ist der V.VIII.DCCCLIV A.U.C.


    PARS IV - Kalendae, Nonae et Idus - Die Kalenden, Nonen und Iden
    Die ersten Tage des Monats werden Kalenden genannt. Die fünften Tage des Monats (in den Monaten Martilis, Maius, Iulius und October die siebten) werden Nonen genannt. Die XIIIten Tage des Monats (in den Monaten Martilis, Maius, Iulius und October die XVten) werden Iden genannt. An den Nonen verkündet der Rex Sacrorum oder dessen Vertreter die im Folgemonat anstehenden Werktage, Gerichtstage, Feiertage, Festtage und Kulthandlungen.


    PARS V - Dies Comitiales (C) – Der Werktag
    Jeder Tag der nicht weiter spezifiziert ist wird Werktag genannt.


    PARS VI – Dies Fasti (F) – Der Gerichtstag
    Nur an Dies Fasti finden Gerichtsverhandlungen, Wahlen und Senatsbeschlüsse statt.
    Ausnahmeregelungen können durch den Pontifex Maximus im vor hinein erteilt werden.


    PARS VII – Dies Nefasti (N) – Der Feiertag
    An Dies Nefasti dürfen keine Senatstagungen, keine Senatsbeschlüsse und keine Wahlen stattfinden. Ausnahmeregelungen können durch den Pontifex Maximus im vor hinein erteilt werden.


    PARS VIII – Dies Nefasti (R) – Der religiöse Festtag
    An religiösen Festtagen dürfen keine Senatstagungen, keine Senatsbeschlüsse und keine Wahlen stattfinden. Weitere Einschränkungen sind von den geheiligten Riten des Feiertages abhängig. Ausnahmeregelungen können durch den Pontifex Maximus im vor hinein erteilt werden.


    PARS IX – Dies Alter (A) – Der Trauertag
    Der Pontifex Maximus und der Pontifex Minor des Pontifex Maximus können aus besonderem Anlass einen Trauertag ausrufen. An Trauertagen dürfen keine Gerichtsverhandlungen, keine Senatstagungen, keine Senatsbeschlüsse und keine Wahlen stattfinden. An Trauertagen fällt der Markttag aus.


    PARS X – Anhang
    Die an den Nonen verkündeten Werktage, Gerichtstage, Feiertage, Festtage und Kulthandlungen erhalten nach Gegenzeichnung durch den Pontifex Maximus Gesetzesstatus.


    Ich betrachtete die Innereien, sie waren in bestem Zustand. Vesta hatte das Opfer wohlgesinnt angenommen, das freute mich. Wieder hörte man meine Stimme über das Forum erklingen.


    Vesta hostiam accepit!


    Vesta hat das Opfertier angenommen!


    Dann überreichte mir Tertia die Schüssel mit dem Blut und ich opferte es zusammen mit den Innereien im Feuer.


    Das Opfer war nun vorbei, die Menge begann sich zu zerstreuen und die Stimmung wurde wieder alltäglich. Merkwürdig, wie ein Opfer die Menschen beeinflusste. Ich war immer wieder verwundert darüber, was Religion beim Volke bewirken konnte.


    Nun zog ich mit den beiden Vestalinnen wieder zurück zum Atrium Vestae.

    Das eigentliche Opfer begann erst jetzt. Tertia schritt mit einer Schüssel mit brennenden Kohlen auf den Tempel zu und stellte sie auf den Altar. Ich erhob meine Hand und goss etwas Wein in die Glut, dann auch noch Weihrauch, der einen angenehmen Duft verbreitete.


    Dem Tier opfer straute ich, wie es die Tradition etwas Mola Salsa, als Zeichen des Anwesenhait Vestas, vor.


    Ich fühlte mich immer ruhiger. Die Klänge der Flöten oder der Weihrauch, etwas hatte mich in diesen Zustand der völligen Konzentration versetzen können.


    Meine Stimme erklang wiederum über des Forum:


    Vesta, Dea sacra!


    Hoc die te per tutum populum sacra facere volo!
    An diesem Tag möchte ich beim ganzen Volke opfern.

    Sim-Off:

    Der Einfachheit folgt die Fortsetzung auf Deutsch.


    Beschütze unsere Stadt Rom, schaue gnädig auf jede Famailie, die sich ein Herdafeuer teilt. An den Parentalia gedenken wir unseren Verstorbenen Ahnen.
    Accipe hostiam!
    Nimm das Opfertier an!


    Dann wurde das Schaf herbeigeführt. Ich drehte es auf den Rücken und versetzte ihm mit dem Opfermesser den Todesstoss. An den Innerein konnte ich sehen, dass Vesta das Opfer gnädig angenommen hatte.

    Ich sah, dass sich alle Blicke auf mich gerichtet hatten, doch das war nichts neues für mich und ich hatte ein gesundes Selbstvertrauen.


    Tertia hielt mir eine Schale mit Wasser und einen Wedel hin, ich sprach laut und mit fester Stimme


    Favete linguis!


    Dannach tauchte ich den Wedel ins Wasser und reinigte den Altar vor dem Tempel von allen vier Himmelsrichtungen.


    Das Schaf, das als Opfertier dienen würde, wurde so ebenfalls gereinigt.

    Sim-Off:

    Da ich leider heute Mittag, wann das Opfer ja traditionsgemäss gewesen wäre nicht on sein konnt, muss ich halt nun simulieren, dass es Mittag sei.


    Die Sonne hatte ihren höchsten Stand erreicht, als ich das Atrium Vestae mit Livia Decima Tertia, die mir bei diesem Opfer helfen würde, und Aurelia Verina verliess. Es war eine merkwürdige Stimmung, die in der Luft hing. Obwohl es erst Februar war, fühlte sich die Luft warm an, der leichte Südwind kündigte aber schlechtes Wetter für die kommenden paar Tag an. Gänsehaut bedeckte meinen Rücken und ich schüttelte mich leicht.


    Das Opfer sollte vor dem Tempel der Vesta vollzogen werden. Ich staunte über die grosse Menschenmenge, die sich bereits eingefunden hatte und gespannt auf den Beginn des Opfers wartete. Ein Raunen lief umher, als die Vestalinnen und ich daherschritten, begeleitet von einigen Liktoren und den Opferdienern, die das Opfertier führten.


    Die Parentalia, ging es durch meinen Kopf, an diesen Tagen gingen die Leute zu den Gräben und schmückte sie. Ebenso teilte man das Mahl mit den Toten und opferte am Hausaltar kleine Gaben, wie Salz, Brot und Wein. Auch Kränze wurden im Haus aufgestellt, in dieser Zeit, in der die Geister der Ahnen umgingen.

    Ich würde dann sehr wahrscheinlich das Thema Stadtplanung und Hausbau in den germanischen und gallischen Provinzen des Imperiums wählen. Allerdings möchte ich die Sache erst in den Sommerferien in Angriff nehmen, momentan fehlt mir die Zeit dafür.