Salve!
In der Tat fand ich die eingangs hier gestellte Frage recht interessant und kam nicht umhin, mich ein wenig mit dieser sowie den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu beschäftigen. Und auch wenn hier mittlerweile nun eine für alle zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, mag der eine oder die andere ja unter Umständen dennoch ganz interessant finden, was meine Beschäftigung mit dieser Causa letztlich ergeben hat.
(Warnung vorab an jeden, der weiterliest: Ich hoffe, dass sich hier nun niemand allzu sehr von mir erschlagen fühlt - aber wie bereits eingangs von Stella selbst festgestellt, ist der Fall nun einmal nicht ganz simpel. Insbesondere werde ich Scatos Punkten 3 und 5 leider implizit widersprechen müssen. ^^)
Zitat
Theoria:
Beziehungen zwischen Freien und Sklaven waren von der Gesellschaft stets mißbilligt, [...] Kinder aus solchen Beziehungen wurden immer Sklaven, es galt hierbei das Prinzip der ärgeren Hand.
Du hast also recht, dass ein Kind eines Römers mit einer Sklavin als Sklave geboren wird.
Einmal als Sklave (also unfrei) geboren gibt es anschließend, soweit ich weiß, keine rechtliche Möglichkeit, den Status eines Freigeborenen zu erlangen. Oder einfach gesagt kann aus einer Sklavin rein rechtlich nur maximal eine Freigelassene, aber niemals eine Römerin werden.
Zitat
Lex Germanica:
(5) In Bezug auf die Schwangerschaft einer Sklavin gilt die favor libertatis: War die Mutter bei der Empfängnis noch frei gewesen, oder hatte sie auch nur vorübergehend während der Schwangerschaft die Freiheit erlangt, so wird das Kind frei geboren.
Dieses Gesetz ist in der Form nicht unbedingt historisch, wurde jedoch innerhalb des Spiels einst so beschlossen und ist daher im Spiel auch so gültig. Einfach ausgedrückt wäre es also beispielsweise möglich, dass der Römer seine schwangere Sklavin freilässt, damit ihr Kind anschließend nicht als Sklavin, sondern frei geboren wird.
Da speziell hier die ID Luna jedoch tot ist und ich einfach mal blind davon ausgehe, dass die SL einer ID nicht postum noch Standeserhebungen (oder umgekehrt ggf. -erniedrigungen) zukommen lässt, empfiehlt sich wohl davon auszugehen, dass die Sklavin nur vorübergehend frei war.
Ich habe mich hier gefragt: Wie konstruiert man eine nur vorübergehende Freiheit?
Zitat
Theoria:
- Eine Freigelassene hatte eine Beziehung mit einem Sklaven: Wußte der Patron von dieser Beziehung nichts oder billigte er diese nicht, wurde die Freigelassene zur Sklavin des Patrons und durfte nicht wieder freigelassen werden. War der Sklave aber Sklave ihres Patrons, hatte dies keine Folgen, [...]
Diese Variante ist die einzige, auf die ich bei meiner Suche so spontan gestoßen bin. Welche weiteren Umstände es möglicherweise darüber hinaus noch gibt, unter denen ein Patron seine freigelassene frühere Sklavin neuerlich versklaven kann, weiß ich an dieser Stelle leider nicht.
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Damit wäre das Kind dann allerdings erst einmal lediglich eine Römerin, jedoch noch keine patrizische Tiberia. Denn bis hierher handelt es sich ja lediglich um ein uneheliches Kind und uneheliche Kinder erben in aller Regel den Status ihrer Mutter...
Zitat
Theoria:
In einer Ehe sine manu galt, wenn der Ehemann das Kind nicht als sein eigenes anerkannte, das Kind als unehelich und erbte den Status der Mutter (und damit auch ihr nomen gentile so sie eine römische Bürgerin war).
Zitat
Theoria:
Bei der Freilassung eines Sklaven erhielt der ehemalige Sklave automatisch den Namen seines ehemaligen Herrn mit in seinen neuen Namen, das nomen gentile jedoch lediglich in der veränderten Form, da ein Herr seinen Sklaven oft nicht als Vollmitglied in seine Gens und Familia aufnahm (obwohl dies ebenfalls häufig vorkam)!
Die Sklavin hätte demnach zum Zeitpunkt ihrer vorübergehenden Freilassung je nach Gusto ihres Freilassenden entweder den Namen "Tiberia Luna" oder "Tiberiana Luna" tragen müssen. Entsprechend würde eine Tochter der Sklavin dann ebenfalls den Namen "Tiberia" oder "Tiberiana" als nomen gentile tragen. Und sie wäre in jedem Fall plebeisch. - Eine lediglich plebeische Tiberi(an)a Stella also.
Um den gewünschten patrizischen Stand herzustellen, sehe ich abschließend in der Theorie zwei, in der Praxis eher eine Möglichkeit:
A. Würde Stella einer ehelichen Verbindung entspringen, so würde ihr Status (ausgehend davon, dass der Vater sie nach ihrer Geburt als ehelich anerkannte) selbstredend dem ihres Vaters und nicht dem ihrer Mutter folgen. In der Praxis hat diese theoretische Möglichkeit allerdings das Problem, dass hier so einige Hindernisse aus dem Weg geräumt werden müssten. Es beginnt damit, dass Tiberius Verus ein Soldat war, der entsprechend ohne von seinem Kommandanten erteilte Sondererlaubnis gar keine Ehe eingehen konnte. Ferner wäre zu klären (damit habe ich mich an dieser Stelle noch nicht befasst), ob ein Patrizier überhaupt in der Lage ist, eine Freigelassene zu heiraten oder ob es da für Patrizier womöglich ähnliche Restriktionen gibt wie für Angehörige des Senatorenstandes (denen die Ehe mit einer Freigelassenen verwehrt war). Weitaus einfacher und mit deutlich weniger Unsicherheiten verbunden wäre da doch...
B. eine Adoption. In diesem Fall wäre Stella als plebeische "Tiberi(an)a Stella" und ohne offiziellen Vater zur Welt gekommen. Anschließend hätte Tiberius Verus sie adoptiert (bzw. rechtlich exakter eigentlich adrogiert). Damit wäre sie juristisch seine Tochter geworden - und dementsprechend also eine patrizische Tiberia.
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Zusammengefasst:
Eine Patrizierin Tiberia Stella sollte sich durchaus konstruieren lassen, indem Folgendes gilt:
Vater: ./.
Mutter: Luna
(Bedingung: Luna war zwischen Stellas Zeugung und ihrer Geburt an mindestens einem Tag eine Freigelassene)
Adoptivvater: Aulus Tiberius Verus